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Eucharistie
Die Eucharistie („Danksagung“; griech. εὐχαριστέω eucharisteo ‚Dank sagen‘), auch Abendmahl oder Herrenmahl, heilige Kommunion, Altarssakrament, Allerheiligstes Sakrament, in einigen Freikirchen Brotbrechen, in den Ostkirchen heilige oder göttliche Liturgie genannt, ist ein christliches Sakrament. Die liturgische Feier der Eucharistie wird je nach Konfession als eine Wiederholung des letzten Mahles Jesu mit seinen Jüngern vor seiner Verhaftung und Kreuzigung verstanden, als unblutige Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers oder als eine Feier zur Erinnerung an dieses Mahl.
Bei der Eucharistie wird das Sterben und die Auferstehung Jesu Christi als Heilsereignis verkündigt und vergegenwärtigt. Jesus Christus ist dabei in der von ihm gegebenen Gemeinschaft, in seinem Wort, im Glauben an ihn oder in den Gaben von Brot und Wein gegenwärtig. Die Art und Weise dieser Gegenwart ist unter den christlichen Konfessionen umstritten.
Ursprung
Das Judentum gedenkt im einwöchigen Pessach Israels Auszug aus Ägypten und feiert ihn. Auftakt dazu ist der Seder: ein abendliches häusliches Festmahl im Kreis der ganzen Familie, das einem genauen Ablauf folgt. Dieser wird auf Ex 12,3–20 EU zurückgeführt. Jeder Familienvater liest die Haggada (Erzählung) vom Auszug, spricht den Segen über die symbolischen Speisen – Opferlamm, ungesäuertes Brot (Mazzen), Bitterkräuter (Ysop) und Wein – und verteilt diese dann an die Anwesenden. In dieser Tradition feierte Jesus am Vorabend seines Kreuzestodes mit seinen Jüngern das jüdische Sedermahl und bestimmte Brot und Wein zu bleibenden Zeichen seiner Gegenwart in der christlichen Gemeinde.
Das letzte Mahl Jesu und die urchristliche Mahlgemeinschaft werden schon im Neuen Testament (NT)[1] verschieden dargestellt und bezeichnet. Zunächst wurden nach einem Sättigungsmahl, dem Vorbild Jesu entsprechend, die Segensworte über Brot und Wein gesprochen. Bald wurden diese vom Mahl getrennt – welches sich als Agape verselbständigte – und mit dem sonntäglichen Gebetsgottesdienst am Morgen vereinigt. Diese Verbindung von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier findet sich erstmals ausführlich bei Justin dem Märtyrer († 165), der einen christlichen Gottesdienst mit Leseordnung, Predigt, Fürbittengebet, Friedenskuss und Mahlfeier beschreibt.[2] Die Traditio Apostolica, häufig Hippolyt von Rom († 235) zugeschrieben, schildert ebenfalls eine frühe Gestalt der Eucharistiefeier. Insgesamt sind die Entwicklungslinien in den ersten Jahrhunderten jedoch weitgehend unklar. Neben einer bischöflichen Gemeindeeucharistie als Idealform entwickelten sich verschiedene Formen von Presbyter-, Haus- und Gruppenmessen.[3]
In der neueren Forschung wird der Einfluss von griechisch-römischen Mahlbräuchen auf die Entwicklung der Eucharistie wieder stärker diskutiert.[4] Die Form des Mahls orientiert sich bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts an bekannten Institutionen der griechisch-römischen Welt (Symposion; Mähler antiker Vereine).
Haupttypen
Im Laufe der Geschichte des Christentums differenzierten sich Bezeichnung und Glaubensauffassung bei den unterschiedlichen Konfessionen:
- Die orthodoxe, die katholische und die anglikanische Kirche nennen die Kommunion mit Paulus von Tarsus (1 Kor 11,24 EU) hauptsächlich Eucharistie. Man spricht hier unter anderem auch vom Altarssakrament, im Hinblick auf die Wandlung (Konsekration) vom Messopfer, in Bezug auf den Sakramentsempfang von der Kommunion.[5]
- Die evangelischen Kirchen sprechen vom Abendmahl. Sie identifizieren es so mit dem letzten Mahl Jesu am Vorabend seines Todes (Mk 14,17 EU, 1 Kor 11,23 EU) und verstehen es ebenfalls als Sakrament. Oft spricht man hier mit 1 Kor 11,20 EU auch vom Herrenmahl und betont damit seine Einsetzung durch Jesus selbst. Verwandt ist auch der Begriff Tisch des Herrn (τράπεζα κυρίου, 1 Kor 10,21 EU).
- Mit Apg 2,46 EU spricht man auch vom Brotbrechen. Manche Freikirchen verwenden nur diesen Ausdruck, um den nicht unbedingt sakramentalen Rahmen einer urchristlichen Agapefeier zu betonen.
Mit den Bezeichnungen haben sich in der Christentumsgeschichte konfessionell verschiedene Lehren zur Bedeutung des Mahls verbunden:
- leibliche fortdauernde Realpräsenz Christi als priesterliche Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi durch Transsubstantiation (römisch-katholisch),
- leibliche Realpräsenz von Christi Leib und Blut durch die Konsekrationsworte ohne Opferwiederholung (lutherisch, anglikanisch, methodistisch),
- geistliche Realpräsenz Christi im Wort und Glauben ohne Wandlung der Elemente, die dafür Symbole, Abbilder, Zeichen sind und bleiben (reformiert und teilweise freikirchlich).
Liturgie
Ablauf
Trotz aller Unterschiede gibt es in der Liturgie viele Elemente, die – in mehr oder weniger festgelegter Form und Reihenfolge – in den meisten Konfessionen vorkommen. Viele dieser Elemente sind schon aus Liturgien des zweiten und dritten Jahrhunderts überliefert:
- Schuldbekenntnis und Absolution
- Präfation (großes Dankgebet)
- Sanctus (Heilig, Heilig, Heilig) mit Benedictus (Hochgelobt sei, der da kommt)
- Anamnese (Erinnerung)
- Die Worte des Einsetzungsberichts mit Konsekration und Epiklese
- Mysterion (Geheimnis des Glaubens)
- Vaterunser
- Friedensgruß
- Agnus Dei (Lamm Gottes)
- Kommunion (Genuss, auch Nießung oder Konsumption genannt, der heiligen Gaben durch ihre Empfänger)
- Oration (Postcommunio)
- Segen und Entlassung
In der orthodoxen, katholischen und anglikanischen Liturgie bildet die eucharistische Liturgie stets eine Einheit mit einem voraufgehenden Wortgottesdienst. Das evangelische Abendmahl wird dagegen oft nur fallweise im Anschluss an den regelmäßigen sonntäglichen Gottesdienst gehalten.
Die eucharistischen Gestalten Brot und Wein
In allen Kirchen sind Brot und Wein die bei der Feier der Eucharistie verwendeten Elemente, die bei der Kommunion gespendet und empfangen werden. Im Sprachgebrauch der orthodoxen, römisch-katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche werden sie auch als „eucharistische Elemente“ oder „eucharistische Gaben“ bezeichnet.
Brot und Wein gehören im Judentum zu den Speisen, die in jüdischen Familien am Sederabend, dem Vorabend des Pessach-Festes, aufgetragen werden. Im Tanach kommt Melchisedek, der König und Priester von Salem, Abram mit Brot und Wein entgegen (Gen 14,18 EU); dieses Motiv wird im Hebräerbrief 7,1–17 EU aufgegriffen. Jesus feierte am Tag vor seinem Kreuzestod mit seinen Jüngern das jüdische Sedermahl und bestimmte Brot und Wein zu bleibenden Zeichen seiner Gegenwart in der christlichen Gemeinde (1 Kor 11,23–26 EU).
Die eucharistischen Gaben Brot und Wein sowie Ähren, Weinreben und Weintrauben werden in der christlichen Kunst oft symbolhaft, in bildhaft-figürlicher oder ornamentaler Gestaltung dargestellt.
Brot
Die lateinische Kirche, die lutherischen Kirchen und die Neuapostolische Kirche verwenden traditionell Hostien aus ungesäuertem, das heißt unfermentiertem Teig ohne Backhefen oder Backpulver. Sie folgen damit dem jüdischen Sedermahl. Orthodoxe, Altorientalische, Unierte, Reformierte und Freikirchen verwenden Weißbrot aus gewöhnlichem Brotteig, das aber teilweise mit besonderen Symbolen versehen ist. Sauerteig gilt dabei nach Mt 13,33 EU und Lk 13,21 EU als Gleichnis für das Reich Gottes. Die Anglikanische Kirche und manche Freikirchen legen die Brotart nicht fest.
In den orthodoxen Kirchen des byzantinischen Ritus wird der Mittelteil eines runden, gesäuerten, beim Backen mit christlichen Symbolen geprägten Brotlaibs (Prosphore) verwendet. Der Mittelteil wird dabei als „Lamm“ bezeichnet. Allein dieses „Lamm“ und der Wein werden konsekriert. Leib und Blut Christi werden vor der Ausgabe an die Gläubigen im Kelch vermischt und diese Mischung wird dann an die Gläubigen ausgegeben. Die in der lateinischen Kirche mittlerweile wieder mögliche Handkommunion ist hier nicht bekannt, die Gläubigen empfangen die Mundkommunion mit Hilfe eines goldenen Löffels. Bleibt ein Rest, wird dieser nach der Kommunionspendung vom Diakon oder vom Priester verzehrt. Für die Krankenkommunion wird stets ein kleines Stück des konsekrierten Lammes, das mit einem Tropfen konsekriertem Wein getränkt wird, im, dem Tabernakel ähnlichen, Artophorion aufbewahrt. Eine Anbetung und Verehrung der Eucharistie außerhalb der Göttlichen Liturgie ist nicht üblich.
Wie das „Lamm“, das später konsekriert wird, so werden auch einige andere Teile während der Proskomidie aus der Prosphore mit Hilfe eines als „Lanze“ bezeichneten Messers herausgeschnitten; dieser Name erinnert an die Lanze, die ein römischer Soldat nach dem Bericht des Johannesevangeliums in den leblosen Körper des Gekreuzigten stieß, um festzustellen, ob er bereits tot war. Beim ersten Einstechen der „Lanze“ fordert der Diakon den Priester auf: „Schlachte, Gebieter!“; hierin wird die Opfersymbolik deutlich.
Die oben erwähnten übrigen Teile des Brotes stellen während der Liturgie die Gottesmutter, die Heiligen und alle lebenden und verstorbenen Gläubigen dar, werden aber nicht konsekriert. Nach der Kommunionausteilung werden sie ebenfalls in den Kelch gegeben und verzehrt. Der restliche, äußere Teil des Brotlaibs und zusätzliche Brotstücke werden nach der Konsekration des „Lammes“ und des Weines gesegnet, aber eben nicht konsekriert. Dieses sogenannte Antidoron wird nach der Liturgie an die Gläubigen verteilt und von diesen sofort gegessen oder – etwa für daheimgebliebene kranke oder ältere Menschen – mit nach Hause genommen. Dieses Antidoron wird auch an Nicht-orthodoxe ausgeteilt.
Wein
Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Eucharistie – von wenigen Gemeinschaften wie den Enkratiten abgesehen – überall mit Wein gefeiert; Traubensaft hätte in den meisten Jahreszeiten damals ohnehin nicht konserviert werden können. Orthodoxe, anglikanische und altkatholische Kirchen verwenden bis heute ausnahmslos Wein. Vor allem dort, wo Kinder zum Abendmahl zugelassen sind, oder bei Abendmahlsfeiern in Krankenhäusern und Seniorenheimen wird in den reformatorischen Kirchen davon abgewichen. In der römisch-katholischen Kirche ist Traubenmost nur in eng gefassten Ausnahmefällen anstelle von Wein zulässig.[6]
Die Heiligungsbewegung und die mit ihr verbundene Abstinenzbewegung in den USA begannen dann, aus Rücksicht auf Kinder und Alkoholkranke keinen Wein, sondern Traubensaft zum Abendmahl zu reichen. Das ist heute in der evangelisch-methodistischen Kirche, in vielen Kirchen der reformierten Tradition und manchen unierten Landeskirchen üblich bzw. als Ausnahme zulässig. Besonders evangelikale Befürworter des Traubensafts argumentieren, dass Abendmahlstexte im NT zwar vom Brot, nicht aber vom Wein als alkoholischem Getränk sprechen, sondern vom Kelch oder vom „Gewächs des Weinstocks“. In den Landeskirchen der EKD ist bereits seit Jahrzehnten die freie Wahl zwischen Traubensaft und Wein beim Abendmahl weit verbreitete bzw. beinahe durchgängige Praxis. Gründe sind vor allem mögliche gesundheitliche Einschränkungen der Empfangenden oder die Zulassung des Kinderabendmahls. Dies gilt in lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen gleichermaßen.
Bei den Evangelisten Matthäus und Markus heißt es „aus“ dem Gewächs des Weinstocks trinken, beim Evangelisten Lukas „vom“ Weinstock. Der Evangelist Johannes spricht vom „Wasser ewigen Lebens“. Somit ist historisch wohl anzunehmen, dass zumindest teilweise mit Wasser gefeiert wurde. Das legen auch die historischen Dokumente bis hin zum Vierten Laterankonzil 1215 nahe, das den Inhalt des Kelches festlegte.
Befürworter des Weins wenden ein, dass Christus bei der Einsetzung des Abendmahls sicher keinen Traubensaft verwendet habe, da dieser nicht konservierbar war und beim Passahmahl bis heute Wein verwendet wird. Ein Abendmahl mit Traubensaft sei nicht im Sinne des Stifters und gebe den Kommunikanten keine Gewissheit, Leib und Blut Christi zur Vergebung der Sünden zu empfangen.
In den östlichen Kirchen wird der Wein (üblich ist hier Rotwein) durch Zugabe einer geringen Menge kochenden Wassers (Zeon) ungefähr auf Blutwärme erwärmt.
Formen der Darreichung
In der orthodoxen, der römisch-katholischen, der anglikanischen und in den meisten reformatorischen Kirchen [7] wird Jesus Christus als der eigentliche Spender verstanden, der die Kommunion durch den Priester, Diakon oder andere Kommunionspender reicht. Daher erfolgt die Spendung von Brot und Wein in diesen Kirchen einzeln an jeden Empfänger und nicht durch Weitergabe von Hostienschale oder Kelch von einem Empfänger an den nächsten.
In der neuapostolischen Kirche werden von einem Priester oder Apostel ausgesonderte Hostien, die bereits nach dem Backen mit drei Rotweintropfen beträufelt wurden, an die Gläubigen ausgeteilt. Dies kann nur durch ordinierte Geistliche erfolgen, die der priesterlichen Amtsstufe angehören, oder die Apostel der Neuapostolischen Kirche sind.
Nach dem Verständnis der meisten Kirchen in der evangelischen Tradition schenkt sich im Abendmahl der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißenes Wort mit Brot und Wein. (Formulierung der Leuenberger Konkordie). Vollgültig ist ein Abendmahl auch in diesen Kirchen nur nach Einsetzung durch einen ordinierten Pfarrer. Erst dann können Laien, wie Kirchenvorstände oder -älteste, an der Ausspendung beteiligt werden. In reformierten Kirchen können die Gemeindeglieder Brot und Wein einander weiterreichen. Diese Praxis findet als Agapemahl auch in anderen evangelischen Gemeinden Anwendung, gilt dort aber meist nicht als vollgültiges Abendmahl.
In den meisten Konfessionen wird den Gläubigen sowohl Brot als auch Wein gereicht (Empfang der Kommunion unter beiderlei Gestalt). In der römisch-katholischen Kirche ist die Kelchkommunion der Gläubigen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil heute wieder erlaubt und sogar empfohlen: „Ihre volle Zeichenhaftigkeit gewinnt die Kommunion, wenn sie unter beiden Gestalten gereicht wird. In dieser Form wird das Zeichen des eucharistischen Mahle auf vollkommenere Art zum Ausdruck gebracht.“[8], doch ist im sonntäglichen Gemeindegottesdienst für die Gläubigen der Empfang des Brotes der Regelfall; nach Lehre der katholischen Kirche ist der ganze Christus in jeder der beiden Gestalten gegenwärtig.
Beim Empfang der Kommunion unter beiderlei Gestalten werden verschiedene Formen praktiziert: das Trinken aus dem gemeinsamen Kelch oder aus Einzelkelchen, die Intinctio, bei der der Spender die Hostie in den Kelch taucht und der Empfänger so die Kommunion unter beiderlei Gestalt empfängt, in der Gestalt von Hostien, die mit drei Weintropfen beträufelt sind, oder in der orthodoxen Liturgie das Darreichen der vermischten Gaben mit einem Löffel.
Bei der Feier der Eucharistie wird häufig besonderes sakrales Gerät verwendet: Kelch und Patene. In den Ostkirchen gibt es weitere besondere Geräte, unter anderem ein als „Lanze“ bezeichnetes Messer zum Schneiden des Brotes und goldene Löffel zur Austeilung der vermischten Elemente. In vielen evangelischen Gemeinden wird, vor allem bei großen Kommunikantenzahlen, eine Weinkanne zum Nachfüllen des Kelches verwendet. Mitunter teilt man dort den Wein aus hygienischen Gründen in zusätzlichen kleinen Einzelkelchen aus.
Zulassung zur Kommunion
Kinder
Die Zulassung von Kindern zur hl. Kommunion bzw. zum Abendmahl wird unterschiedlich gehandhabt:
- In den orthodoxen Kirchen sind orthodox getaufte Kinder gleich welchen Alters zur Kommunion zugelassen.
- Die reformierten Kirchen der Schweiz lassen Kinder schon seit Jahrzehnten zu. Diesen Brauch übernehmen immer mehr evangelische Kirchen außerhalb der Schweiz, so auch in Deutschland: Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau stellt ihren Kirchengemeinden frei, Kinder zum Abendmahl zuzulassen; sie sollen jedoch über dessen Bedeutung unterrichtet worden sein (zum Beispiel im Religionsunterricht). Auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt es seit 2000 eine Empfehlung der Landessynode, getauften Kindern das Abendmahl zu reichen; die Durchführung ist jedoch den Gemeinden überlassen. Vergleichbar ist etwa ebenfalls die Regelung in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Die Evangelische Kirche A.B. in Österreich hat als erste lutherische Kirche das kinderoffene Abendmahl flächendeckend eingeführt.[9]
- In der evangelisch-methodistischen Kirche ist das Kinderabendmahl zugelassen. Es wird mit dem allgemeinen Ruf zum Tisch des Herrn, der niemanden ausschließt, so er daran teilhaben will, begründet. Die Eltern tragen die Verantwortung, dass die Kinder rechtzeitig die Bedeutung des Abendmahls kennenlernen.
- In der neuapostolischen Kirche, sowie den meisten Ablegern selbiger, sind getaufte und versiegelte Kinder vom Säuglingsalter an zum Heiligen Abendmahl zugelassen.
- In der Katholischen Kirche werden Kinder heute gewöhnlich im Alter von 6 bis 12 Jahren zur Erstkommunion geführt, auf Wunsch der Familie ist das aber auch früher möglich.
Offenes Abendmahl (Interkommunion)
In Kirchen, die offene Kommunion bzw. offenes Abendmahl praktizieren, sind auch Nichtmitglieder ohne weitere Beschränkung dazu zugelassen.
- Die Evangelisch-methodistische Kirche kennt keine Einschränkungen in der Zulassung zum Abendmahl. Jeder, der es wünscht, kann teilnehmen. Sie argumentiert, dass der Gastgeber Jesus Christus selbst sei und es deshalb niemandem zustehe, Einschränkungen vorzunehmen.
- An der Kommunion der Christengemeinschaft kann jeder interessierte Erwachsene ohne weitere Voraussetzung teilnehmen.
- In manchen evangelischen Landeskirchen wird das Abendmahl auch Ungetauften gereicht, wenn sie hinzutreten.
- Die Siebenten-Tags-Adventisten praktizieren das offene Abendmahl, an dem jeder teilnehmen darf, der sich im Glauben zu Jesus Christus gehörig fühlt.
- In der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland gilt die Einladung zur Eucharistie für alle Getauften, die den Glauben „an die leibliche Gegenwart des auferstandenen und erhöhten Herrn in den eucharistischen Gestalten“ teilen.[10]
- In den evangelischen Landeskirchen sind alle getauften Christen zugelassen, die auch in ihrer eigenen Kirche zum Empfang der Eucharistie oder des Abendmahles zugelassen sind, Angehörige der eigenen Konfession ursprünglich jedoch erst nach Katechese und Konfirmation, wobei hier teilweise ein Wandel zur Zulassung auch noch nicht konfirmierter Kinder und Jugendlicher feststellbar ist.
- In den Reformierten Kirchen der Schweiz sind alle zum Abendmahl eingeladen, die sich zu Jesus Christus bekennen.
- In vielen evangelischen Freikirchen sind alle zugelassen, die sich als wiedergeborene Christen verstehen.
- In einigen evangelischen Freikirchen sind jene zugelassen, die aufgrund eines persönlichen Bekenntnisses ihres Glaubens an Jesus Christus getauft worden sind (Glaubenstaufe).
- Die Vereinigung Apostolischer Gemeinden lässt alle, die an den Opfertod Christi glauben, zum Abendmahl zu.
- Die neuapostolische Kirche tut dies auch, weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme am Abendmahl nicht dauerhaft als Gast, und damit als nicht versiegelter neuapostolische Christ geschehen sollte.
Geschlossene Kommunion
Bei Kirchen, die geschlossene Kommunion praktizieren, beschränkt sich die Zulassung zur Kommunion auf Mitglieder der betreffenden Kirche und Mitglieder von Kirchen, mit denen sie in voller Kirchengemeinschaft steht.
- In der römisch-katholischen Kirche sind die Gläubigen mit der Erstkommunion und Christen der mit Rom unierten Kirchen zum Empfang der Kommunion zugelassen. Daher sind Angehörige der protestantischen, orthodoxen und orientalischen Kirchen im Regelfall nicht zum Kommunionempfang eingeladen. Wenn Angehörige orthodoxer und orientalischer Kirchen von sich aus um den Empfang der Kommunion bitten, darf diese ihnen gereicht werden. Getauften Mitgliedern anderer Kirchen darf die Kommunion erlaubterweise nur nach Zustimmung des Diözesanbischofs oder in Notfällen sowie in Todesgefahr gespendet werden, falls sie zuvor ihren Glauben an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie bekunden. Der Zustand schwerer Sünde hindert am Kommunionempfang (etwa bei wiederverheirateten Geschiedenen, wobei hierbei noch das Problem eines öffentlichen Verharrens in diesem Zustand hinzukommt).[11]
- In orthodoxen Kirchen können nur getaufte orthodoxe Christen die Kommunion empfangen; Kleinkinder erhalten die heiligen Gaben ohne Vorbereitung, größere Kinder und Erwachsene, wenn sie dem örtlichen Brauch entsprechend vorbereitet sind, etwa durch Nüchternheit, Enthaltsamkeit, vorbereitendes Fasten, regelmäßige Beichte und Teilnahme am vorausgehenden Abend- oder Nachtgottesdienst, hilfsweise auch durch private Lesung der Kommuniongebete. Nach Vereinbarung mit dem Heiligen Stuhl lassen einige Ostkirchen im Bedarfsfall auch römisch-katholische Christen zum Kommunionempfang zu.
- In lutherischen Kirchen altkonfessioneller Prägung, wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), werden nur Christen der eigenen Kirche nach der Frühkommunion oder Konfirmation zum Sakramentsempfang zugelassen sowie jene Christen, die zu einer Kirche gehören, mit der volle Kirchengemeinschaft festgestellt wurde.
- In einigen Freikirchen werden nur Christen der eigenen Kirche zugelassen.
Die meisten Kirchen, die eine geschlossene Kommunion praktizieren, eröffnen für Christen anderer Konfessionen die Möglichkeit, im Notfall die Kommunion zu empfangen.
Interkonfessionelle Abendmahlsgemeinschaft
Viele Kirchen lassen auch alle Mitglieder anderer Konfessionen am Abendmahl teilnehmen. Eine solche Abendmahlsgemeinschaft besteht
- zwischen den lutherischen, reformierten und weiteren evangelischen Kirchen in Europa, die der Leuenberger Konkordie angeschlossen sind;
- zwischen den Altkatholischen Kirchen der Utrechter Union und der Anglikanischen Kirchengemeinschaft;
- zwischen der altkatholischen Kirche in Deutschland und den Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland;
- zwischen der altkatholischen Kirche der Niederlande und der Altkatholischen Kirche der Mariaviten;
- zwischen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft und der indisch-orthodoxen Mar-Thoma-Kirche;
- zwischen den US-amerikanischen Mitgliedskirchen in Churches Uniting in Christ;
- zwischen der Church of England und der Methodist Church of Great Britain in Großbritannien.
- zwischen den Kirchen in den USA, die das Formula of Agreement (1997) unterzeichnet haben: der Evangelical Lutheran Church in America (ELCA), der Reformed Church in America (RCA), der Presbyterian Church (U.S.A.) und der United Church of Christ (UCC).
- zwischen der Evangelical Lutheran Church in America (ELCA) und der United Methodist Church (UMC).
Obwohl zwischen der katholischen Kirche und der Assyrischen Kirche des Ostens keine volle Abendmahlsgemeinschaft besteht, ist es Katholiken des chaldäischen Ritus und Gläubigen der Assyrischen Kirche erlaubt, unter bestimmten Bedingungen am Abendmahl der jeweils anderen Kirche teilzunehmen.[12]
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen beim Verständnis des Priestertums ist nach katholischer Auffassung eine gemeinsame Eucharistiefeier von katholischen und evangelischen Christen (Interzelebration) nicht möglich. Für die altkatholischen und anglikanischen Kirchen besteht nach Auffassung der römisch-katholischen Kirche das Hindernis in der fehlenden Anerkennung der Bischofsweihen durch den Papst.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen christlichen Abendmahlsverständnis ist die Lima-Erklärung des Weltkirchenrats. Ein für ein gemeinsames Verständnis ermutigendes Zeichen der römisch-katholischen Sicht ist die Auffassung, wonach die „Gültigkeit“ jedenfalls des lutherischen Abendmahls im Sinne einer Realpräsenz von Kardinal Ratzinger (dem späteren Papst Benedikt XVI.) als Vorsitzendem der Kongregation für die Glaubenslehre außer Streit gestellt wurde.[13]
Eucharistische Gastfreundschaft
Die aktuelle theologische Diskussion über die Möglichkeit der Abendmahlsgemeinschaft besonders zwischen evangelischen und römisch-katholischen Christen wird unter dem Begriff der „eucharistischen Gastfreundschaft“ bzw. „Gastbereitschaft“ geführt. Evangelische und auch einige katholische Theologen plädieren für diese Gastfreundschaft beim Abendmahl bzw. der Eucharistiefeier, da es letztendlich Christus selbst sei, der alle Christen einlade. Die Haltung der römisch-katholischen Kirche ist hingegen, dass es keine „allgemeine eucharistische Gastfreundschaft“ geben könne, solange keine Kirchengemeinschaft (im Verständnis der Sakramente, insbesondere der Eucharistie und des Weihesakraments, und der apostolischen Sukzession) besteht. Besonders dringlich stellt sich die Frage nach der „eucharistischen Gastfreundschaft“ für Ehepaare, in denen ein Partner der römisch-katholischen Kirche angehört.
Umstrittene Kirchentagsliturgie
Im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags 2010 in München wurde eine gemeinsame Eucharistiefeier im Vorfeld von den Leitungsebenen beider Kirchen deutlich abgelehnt. Nach Ansicht des evangelisch-lutherischen bayerischen Landesbischofs Johannes Friedrich und des Erzbischofs Reinhard Marx schaden solche Veranstaltungen der Ökumene.[14]
Lehren
Die Eucharistielehren und entsprechenden Liturgien der christlichen Konfessionen wurden in den orthodoxen Kirchen bis etwa 1000, in der römisch-katholischen und den evangelischen Kirchen in gegenseitiger Abgrenzung von Heiliger Messe und Abendmahl bis etwa 1600 entwickelt und festgelegt.
Patristik
Ignatius von Antiochien († 107–110) nannte die Eucharistie eine „Arznei der Unsterblichkeit“ und schrieb in seinem Brief an die Smyrnäer:
„Von der Eucharistie und dem Gebete halten sie sich ferne, weil sie nicht bekennen, dass die Eucharistie das Fleisch unseres Erlösers Jesus Christus ist, das für unsere Sünden gelitten hat und das der Vater in seiner Güte auferweckt hat … Nur jene Eucharistie gelte als die gesetzmäßige, die unter dem Bischof vollzogen wird oder durch den von ihm Beauftragten. Wo immer der Bischof sich zeigt, da sei auch das Volk, so wie da, wo Jesus Christus ist, auch die katholische Kirche ist. Ohne den Bischof darf man nicht taufen noch das Liebesmahl feiern; aber was immer er für gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf dass alles, was geschieht, sicher sei und gesetzmäßig.“
- Im Brief an die Philadelphier schrieb er:
„Bemühet euch, nur eine Eucharistie zu feiern; denn es ist nur ein Fleisch unseres Herrn Jesu Christi und nur ein Kelch zur Einigung mit seinem Blute, nur ein Altar, wie nur ein Bischof ist in Verbindung mit dem Presbyterium und Diakonen, meinen Mitknechten, auf dass, was immer ihr tuet, ihr tuet gemäß dem Willen Gottes.“
In der um 100 entstandenen Didache ist zu lesen: „An jedem Herrentage, wenn ihr zusammenkommt, brecht das Brot und sagt Dank, nachdem ihr zuvor eure Verfehlungen bekannt habt, damit euer Opfer rein sei. Keiner aber, der Streit mit seinem Nächsten hat, soll mit euch zusammenkommen, bis sie sich versöhnt haben, damit euer Opfer nicht entweiht werde. Denn dies ist das vom Herrn gesprochene Wort: ‚An jeder Stelle und zu jeder Zeit mir ein reines Opfer darzubringen; denn ich bin ein großer König, spricht der Herr, und mein Name ist wunderbar unter den Völkern‘.“ (vgl. Mal 1,11.14 EU)
Justin der Märtyrer (ca. 110–165) verstand Brot und Wein in der Heiligen Messe als Leib und Blut Jesu. Es ist die älteste erhaltene schriftliche Quelle, die versucht, die Transsubstantiationslehre zu formulieren. Gleichzeitig ist aber sehr umstritten, ob und inwieweit der Opfercharakter in der Eucharistie, wie sie später von der römischen Kirche verbindlich formuliert wurde, bei ihm zu finden ist. Er sagt nämlich, dass Gebete und Danksagung die einzigen vollkommenen Opfer sind, die Gott gefallen:[15]
„Und wenn der Vorsteher Dank dargebracht hat und alle Leute ihre Zustimmung geäußert haben, geben jene, die bei uns Diakone genannt werden, einem jeden der Anwesenden um teilzuhaben am Brot und Wein gemischt mit Wasser, über welchen die Danksagung ausgesprochen war, und zu denen, die abwesend sind, tragen sie einen Teil weg. Und diese Speise wird bei uns Eucharistie genannt, an welcher niemand teilnehmen darf, außer wenn derjenige glaubt, dass die Dinge, welche wir lehren, wahr sind, und wer mit der Taufe zur Vergebung der Sünden gewaschen ist und erneuert ist und wer so lebt, wie Christus es vorgegeben hat. Denn nicht als übliches Brot und übliches Getränk empfangen wir dieses; sondern in gleicher Weise wie Jesus Christus unser Retter, welcher Fleisch wurde als das Wort Gottes und hatte sowohl Fleisch als auch Blut für unsere Errettung, so sind wir in gleicher Weise gelehrt worden, dass die Speise, welche gesegnet ist durch das Gebet Seines Wortes und von der unser Blut und Fleisch durch Umwandlung genährt werden, das Fleisch und Blut von jenem Jesus ist, der Fleisch wurde.“
Aurelius Augustinus verbindet seine philosophischen Überlegungen zum Zeichen mit einer zu seiner Zeit vollkommen neuen Eucharistielehre:
„Die Eucharistie, Brot und Wein „heißen deshalb Sakramente, weil man an ihnen etwas anderes sieht, etwas anderes dagegen erkennt. Was man sieht, hat eine leibliche Gestalt, was man erkennt, hat einen geistigen Gehalt.“ Die Eucharistie […] ist nicht nur eines unter vielen signa [Zeichen, Anm.d.Verf.], sondern sie zählt zu den signa sacra, da Brot und Wein erst gewandelt werden zu einem „sichtbaren Wort“.“
Irenäus von Lyon schrieb in Adversus Haereses (um 185) über das Opfer der Kirche:
„Wie aber können sie wiederum sagen, das Fleisch verwese und habe keinen Anteil am Leben, wenn es mit dem Leibe und Blute des Herrn ernährt wird? Also mögen sie diese Lehre abändern oder nicht mehr die genannten Gaben darbringen! Unsere Lehre aber stimmt mit der Eucharistie überein, und die Eucharistie wiederum bestätigt unsere Lehre. Von dem Seinigen nämlich opfern wir ihm, indem wir geziemenderweise die unauflösliche Einheit von Fleisch und Geist verkünden. Denn wie das von der Erde stammende Brot, wenn es die Anrufung Gottes empfängt, nicht mehr gewöhnliches Brot ist, sondern die Eucharistie, die aus zwei Elementen, einem irdischen und einem himmlischen besteht, so gehören auch unsere Körper, wenn sie die Eucharistie empfangen, nicht mehr der Verweslichkeit an, sondern haben die Hoffnung auf Auferstehung.“
Hippolyt von Rom (um 170–235) überlieferte in seiner Traditio apostolica ein ausführliches Eucharistiegebet (Hochgebet).
Cyprian von Karthago (um 200–258) betonte in seinen Schriften (vor allem ep. 63) den Opfercharakter der Eucharistie. Der Priester bringt ein wirkliches Opfer dar. Cyprian bezeugt auch die Praxis der täglichen Eucharistiefeier und die enge Verbindung zwischen Eucharistie und der Stellung der Kleriker: die Kleriker werden hauptsächlich aus den Gaben, die die Gläubigen zur Eucharistie mitbringen, bezahlt.
Katholiken
Die Eucharistie ist Hauptteil der heiligen Messe neben der Verkündung des Wortes Gottes. Auch die gesamte heilige Messe wird Eucharistie oder Eucharistiefeier genannt. Die römisch-katholische Kirche lehrt die Realpräsenz Jesu Christi in den Gestalten von Brot und Wein in der Eucharistie. Indem der Priester, der damit in persona Christi handelt, während des Hochgebetes die Einsetzungsworte „Das ist mein Leib“ und „Das ist mein Blut“ ausspricht (Konsekration), geschehe die geheimnisvolle Wandlung (Transsubstantiation) der Substanz von Brot und Wein in den wahren Leib und das wahre Blut Christi. In der konsekrierten Hostie sei Christus wahrhaft gegenwärtig und bleibe es auch nach der eigentlichen Opferfeier. Darum werden konsekrierte Hostien im Tabernakel aufbewahrt und dienen zur Kommunion für die Kranken und Sterbenden („Wegzehrung“) wie auch zur anbetenden Verehrung durch die Gläubigen.
Nach der Lehre des Konzils von Trient sind Messopfer und Kreuzesopfer identisch: „Die Opfergabe ist ein und dieselbe; derselbe, der sich damals am Kreuze opferte, opfert sich jetzt durch den Dienst der Priester; allein die Weise des Opfers ist verschieden.“[17] Das genaue Verhältnis von Mess- und Kreuzesopfer beschreibt das Konzil als repraesentatio („Vergegenwärtigung“), memoria („Gedächtnis“) und applicatio („Zuwendung“). Der Römische Katechismus[18] fügt die instauratio („Erneuerung“) hinzu. Sie sei als sakramentale Darstellung des Kreuzesopfers seine lebendige, objektive Vergegenwärtigung, die die am Kreuz von Christus verdienten Gnaden den Menschen zuwendet. Dies erfüllt zugleich Jesu Aufforderung: „Tut dies zu meinem Gedächtnis.“ Gedächtnis fasste das Konzil als objektives Geschehen auf, nicht als bloße Erinnerungsfeier: „Wer sagt, in der Messe werde Gott nicht ein wirkliches und eigentliches Opfer dargebracht, oder die Opferhandlung bestehe in nichts anderem, als dass uns Christus zur Speise gereicht werde, der sei [aus der Kirche] ausgeschlossen.“[19]
Nach katholischer Lehre ist Jesus Christus sowohl unter der Gestalt des Brotes als auch unter der Gestalt des Weines ganz und lebendig mit Leib und Blut, Seele und Gottheit enthalten. Somit ist die Kommunion der Gemeinde unter beiden Gestalten nicht zwingend notwendig. Darum und aus hygienischen Gründen wurde der Laienkelch seit dem Hochmittelalter mehr und mehr gemieden und schließlich eingestellt; nur der Priester trank den eucharistischen Wein. Heute ist der Empfang der Kommunion unter beiderlei Gestalt wieder möglich und wird vor allem zu bestimmten Gelegenheiten von der Kirche „sehr empfohlen“: Die Kelchkommunion empfangen Brautpaare in ihrer Brautmesse, Ordensleute bei ihrer Profess und geweihte Jungfrauen bei ihrer Jungfrauenweihe, erwachsene Neugetaufte in der Messe, die auf ihre Taufe folgt, und Erwachsene bei der Firmung. Für die Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag ist sie im Messbuch ausdrücklich vorgesehen, für die Feier der Osternacht vom Vatikan dringend angeraten. Der einer heiligen Messe vorstehende Priester muss immer unter beiden Gestalten kommunizieren.
Die Eucharistie ist eines der sieben Sakramente. Das Sakrament wirkt nach Lehre der katholischen Kirche durch seinen korrekten, der Einsetzung gemäßen Vollzug ex opere operato. Da Jesu Auftrag, Brot und Wein zu seinem Gedächtnis zu teilen, an die Apostel ergangen sei, sei die Konsekration nur geweihten Priestern erlaubt und nur durch deren Vollzug gültig. Denn sie seien durch ihre Weihe Stellvertreter der Bischöfe, die wiederum durch die Apostolische Sukzession Nachfolger der Apostel seien.
Voraussetzung für den Empfang der Kommunion ist der Glaube an die Realpräsenz Christi. Darum dürfen kleine Kinder (außer in den katholischen Ostkirchen) nicht kommunizieren, da sie den Leib Christi noch nicht von normalem Brot unterscheiden könnten. Weiterhin muss der Kommunizierende frei von schweren Sünden sein und sich gegebenenfalls vor der Kommunion im Bußsakrament mit Gott versöhnen.
Die römisch-katholische Kirche empfiehlt die tägliche Mitfeier der heiligen Messe und nach Möglichkeit auch den täglichen Empfang der heiligen Kommunion. Deren Empfang vermehre die Liebe Gottes, bewahre dadurch vor der Anhänglichkeit an die Sünde und bewirke die Vergebung leichterer Sünden. Indem das in der Kirche vereinte Volk Gottes beim Mahl des Herrn den Leib Christi empfange, werde es selbst zum „Leib Christi“.
Orthodoxe
Orthodoxe Kirchen sind der Auffassung, dass Brot und Wein wirklich Leib und Blut Christi sind. Die Liturgie weist Parallelen zum jüdischen Tempelgottesdienst auf. Im Unterschied zur katholischen Transubstantiationslehre gibt es hier keine Wandlungsworte. Das Mysterium geschieht vielmehr durch die ganze Liturgie, wobei die Anrufung des Heiligen Geistes über den Gaben in der Epiklese zentral ist.
Auf eine philosophische Klärung des „wie“ der Wandlung wird verzichtet, der Begriff Transsubstantiation wird nicht verwendet, teilweise sogar abgelehnt. Die Eucharistie, die byzantinische Kirchen auch als „göttliche Liturgie“ bezeichnen, gilt auch im byzantinischen Ritus als Opfer, genauer als Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi. Der Empfang der Eucharistie in der orthodoxen Kirche durch nicht-orthodoxe Christen gilt als unmöglich, da nach orthodoxem Glauben der Teilnehmerkreis der Eucharistie (und nichts anderes) per definitionem die Kirche ist und Nicht-Orthodoxe somit quasi automatisch zur orthodoxen Kirche überträten wenn sie teilnähmen. Wenn ein Gläubiger die Eucharistie empfangen möchte, meldet er sich üblicherweise am Vortag beim Priester an; dies gilt vor allem für Auswärtige, die der Priester nicht persönlich kennt.
Die Anwesenheit von Gläubigen ist für die Feier der Eucharistie unabdingbar – eine eucharistische Liturgie ohne mindestens einen Gläubigen ist nicht möglich. Der Priester darf die Eucharistie höchstens einmal am Tag feiern, sie darf auch in jedem Kirchengebäude nur einmal am Tag stattfinden und ein Gläubiger ebenfalls höchstens einmal am Tag daran teilnehmen. Tägliche Eucharistiefeier ist jedoch in der Orthodoxie auch für Priester ungewöhnlich, üblich ist eher der wöchentliche Rhythmus, vor allem die Feier am Sonntag.
Alle getauften orthodoxen Christen dürfen die Eucharistie empfangen, auch Kleinkinder, da die orthodoxe Kirche „Glauben“ vor allem im Sinne eines Vertrauens versteht, zu dem auch kleine Kinder schon fähig sind, weniger im Sinne eines „Für-Wahr-Haltens“, das einen entwickelten Verstand erfordern würde. Allerdings verlangen einige Kirchen von erwachsenen Teilnehmern eine vollständige Beichte am Vorabend, was dazu geführt hat, dass in manchen orthodoxen Kirchen die Erwachsenen nur einige Male im Jahr selbst die Eucharistie empfangen, während sie sonst nur als Mitbetende oder Sänger teilnehmen. Es gibt zurzeit jedoch Bestrebungen, den wöchentlichen Empfang wieder zur Norm zu machen.
Anglikaner
In der Kirche von England wurden schon bald nach der Reformation heftige Debatten um die Lehre von der Transsubstantiation geführt. Zunächst hielt man, nachdem Heinrich VIII. mit der römischen Kirche gebrochen hatte, noch eine Weile an der katholischen Auffassung fest. Doch unter Edward VI. kam der Reformator Martin Bucer nach Cambridge, wurde dort Professor und beeinflusste die Theologie der Kirche von England maßgeblich. Zu dieser Zeit hatte Bischof Thomas Cranmer anfänglich eine lutherische, sein Kollege Nicholas Ridley eine reformierte Position vertreten. Bucer versuchte, zwischen diesen Einstellungen zu vermitteln, wie er es auch schon auf dem Kontinent getan hatte. Er lehnte einerseits eine durch die Sinne wahrnehmbare Gegenwart Christi im Abendmahl ab, andererseits vertrat er die Auffassung, dass Christus in den Elementen Brot und Wein gegenwärtig sei.
Bucer unterschied dafür zwischen dem Äußerlichen und dem Geistlichen oder Innerlichen und war in seinem Denken damit den Mystikern nahe. Er kam zu dem Schluss, dass das Zeichen des Leibes Christi, d. h. das Brot, dem Munde gereicht wird. Gleichzeitig wird der wahre Leib Christi der Seele dargeboten. Diese Aussage Bucers findet sich später in den Gebeten des Book of Common Prayer wieder und zeigt, dass er eine eigenständige Abendmahlstheologie vertrat. Man wird dem „englischen“ Bucer nicht gerecht, wenn behauptet wird, er habe die Auffassung Zwinglis geteilt. Beeinflusst von dieser mystischen Position Bucers sagte Cranmer später: „ … is the very body of Christ inwardly by faith indeed eaten of all them that come thereto as they ought to do, with eating nourisheth unto everlasting life.“
Doch Cranmer unterschied sich in seinen Formulierungen von Bucer, weil er sich nicht ausschließlich einer „biblischen“ Sprache bediente. Seine Aussagen wirken daher klarer und deutlicher:
„We say not … that the body of Christ is corporally, naturally and carnally either in the bread and wine or forms of bread and wine, or in them that eat and drink there-of: but we say that he is corporally in heaven only, and spiritually in them that worthily eat and drink the bread and wine.“
Cranmer wies in seinem Denken ähnlich mystische Tendenzen auf wie Bucer, was zum Beispiel in seiner Antwort auf die Frage, ob es eine würdige und unwürdige Teilnahme am Abendmahl gibt, deutlich wird:
„All men eat not Christ‘s body nor drink his blood – Christ is spiritually eaten of all faithful christian men, not only when they receive the sacrament, but continually, so long as they be members of Christ‘s spiritual body.“
Diese differenzierte Haltung von Bucer und Cranmer fand ihren Niederschlag in den 39 Glaubensartikeln (Articles of Religion) von 1571, in denen die obengenannte Haltung wiedergegeben wird. Auch heute hält der Katechismus der Episcopal Church in the USA diese duale Natur des Sakraments fest: eine äußere Form und eine innere, geistige Gnade. Durch diese Anerkennung beider Realitäten wird die via media als charakteristisch anglikanische Lösung auch auf Fragen der Eucharistie angewandt.
Radikalere Theologen, die den Anglikanismus stärker in eine reformiert-puritanische Richtung ziehen wollten, verglichen die Vorstellung des Verspeisens des Leibes Christi beim Abendmahl sogar mit Kannibalismus. Erzbischof von Canterbury John Tillotson ging in seinem Discourse against Transsubstantiation (1684) so weit, den Begriff hocus pocus vom lateinischen hoc est corpus abzuleiten und schrieb, dass es lächerlich und ein Skandal sei, daran zu glauben, dass man beim Abendmahl das Fleisch des Menschensohns esse und sein Blut trinke: „What can any man do more unworthily towards a friend? How can he possibly use him more barbarously, than to feast upon his living flesh and blood?“ Das Pendel schwang im 19. Jahrhundert allerdings wieder mit der so genannten Oxford-Bewegung um John Henry Newman zurück. Die Realpräsenz wurde wieder betont, in einer Weise, die näher an der römisch-katholischen Auffassung erinnerte (Anglo-Katholizismus). Heute wird innerhalb der anglikanischen Kirchengemeinschaft ein breites Spektrum an Auffassungen vertreten.
Altkatholiken
Die altkatholische Kirche hält nach der Utrechter Erklärung von 1889 am alten (= ursprünglichen) katholischen Glauben fest, dem zufolge die Kommunikanten den Leib und das Blut Jesu Christi selbst unter den Gestalten von Brot und Wein empfangen. Die Eucharistie ist dabei keine Wiederholung oder Erneuerung des einmaligen Sühnopfers Christi, vielmehr besteht ihr Opfercharakter darin, „dass sie das bleibende Gedächtnis desselben ist“ und die eine Darbringung Christi für das Heil der erlösten Menschheit vergegenwärtigt.
Angesichts des Sakramentes verbieten sich nach altkatholischer Ansicht Mutmaßungen über die Art und Weise der Anwesenheit Christi in den Elementen von Brot und Wein. Die altkatholische Theologie lehnt daher überwiegend Transsubstantiations- und Konsubstantiationslehre ab, betont vielmehr den Charakter des Geheimnisses, des Mysteriums.
Maßgeblich für die „Wandlung“ der Elemente ist auch nicht das Sprechen der Einsetzungsworte durch den Priester, sondern die Gesamtheit der liturgischen Feier zusammen mit der versammelten Gemeinde.
Abendmahl im lutherischen Verständnis
Nach lutherischer Auffassung ist das Abendmahl ein Sakrament und somit „Zeichen und Zeugnis“ des göttlichen Willens, durch die der Glaube einerseits geweckt, andererseits auch gestärkt wird. Gleichzeitig fordern die Sakramente auch den Glauben, da nur der Glaube das Heil im Sakrament ergreifen kann [20]. Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche üben am römisch-katholischen Eucharistieverständnis unter Berufung auf die neutestamentlichen Bibelstellen zum Altarsakrament Kritik. Abgelehnt wird die Transsubstantiationslehre, weil sie ein rein philosophisches Erklärungsmodell sei und diese keine biblische Grundlage habe. Ebenso wird das Messopfer, das der Priester auf unblutige Weise dem Vater darbringt, unter dem Hinweis abgelehnt, dass Christi Opfer am Kreuz ein für allemal erfolgt sei und nicht der Wiederholung oder der Ergänzung bedürfe. Ein dritter Kritikpunkt ist der Entzug des Laienkelchs.
Jedoch halten die Lutherischen Bekenntnisschriften an der wirklichen Gegenwart von Christi Leib und Blut in und unter Brot und Wein in den konsekrierten Elementen fest. Durch die Konsekration durch den Pfarrer werden Brot und Leib Christi, Wein und Blut Christi zu einer sakramentalen Einheit verbunden. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche dürfen allein ordinierte Pfarrer das Heilige Abendmahl verwalten, da sie im Akt der Konsekration an Stelle und Auftrag Christi (in persona Christi) stehen. In Lutherischen Landeskirchen dürfen mit Ausnahme Sachsens auch Vikare und Prädikanten, also Nicht-Ordinierte, das Abendmahl verwalten.
Der Glaube an die Realpräsenz von Leib und Blut Christi hat für die lutherischen Kirchen zur Folge, dass Gläubige ebenso wie Ungläubige im Abendmahl Jesu Leib und Blut empfangen (manducatio impiorum). Die, die nicht glauben, wirklich Christi Leib und Blut und damit Vergebung ihrer Sünden zu empfangen, nähmen das Mahl sich selbst zum Gericht und würden schuldig am Leib und Blut des Herrn (vgl. 1 Kor 11,27–29 LUT). Nicht der Glaube der Empfänger mache das Sakrament, sondern das Sakrament schaffe und stärke den Glauben der Empfänger. Christi Zusage „Das ist mein Leib – das ist mein Blut“ begründe die vom Glauben oder Unglauben unabhängige Gegenwart Christi in den Elementen Brot und Wein: Das könne die Teilnehmer in ihrer Heilsgewissheit stärken.
In der Zeit bis zur Aufklärung wurden die konsekrierten Gaben auch in lutherischen Kirchen in der Monstranz und einer Sakramentsnische oder einem Tabernakel aufbewahrt und von nichtkonsekrierten Hostien unterschieden. Luther und die ihm folgenden „Gnesiolutheraner“ zogen Pfarrer, die konsekrierte von nichtkonsekrierten Hostien nicht deutlich unterschieden, zur Rechenschaft und enthoben sie teilweise ihres Amtes. Auch mit dem konsekrierten Wein gehen lutherische Kirchen heute achtsam um.[21]
Siehe auch: Abendmahlsgottesdienst
Abendmahl in den reformierten Kirchen
Kirchen, die der Lehre von Ulrich Zwingli und Johannes Calvin folgen, vertreten die Auffassung, Brot und Wein seien Zeichen für Christi Leib und Blut. Wenn Jesus sagt: „Das ist mein Leib“, dann sei dieses ist als bedeutet zu verstehen, so Zwingli (1484–1531). Das Abendmahl gilt als reines Gedächtnismahl zum Gedenken an den Opfertod Christi. Für Zwingli ist das Fleisch nach Joh 6,63 LUT „nichts nütze“, es könne unseren Geist nicht nähren. Gott handle vielmehr als Geist im Geiste des Menschen. Die Vorstellung der Transsubstantiation ist für ihn daher ein Wahn. Auch für Calvin sind Brot und Wein beim Abendmahl lediglich „Zeichen und Zeugnisse“ der Gegenwart Christi, den wir leiblich aber nur in der „Höhe“, im Himmel finden. Dort allein ist er zuhause. Es hat daher keinen Sinn, ihn hier auf Erden im Brot und Wein zu suchen. Erfahrbar wird der himmlische Leib Christi allein durch den Glauben an ihn und durch das Band des Heiligen Geistes.
Zum Abendmahl gehört nach reformierten Ritus, dass das Abendmahl „unter beiderlei Gestalt“ (Brot und Wein) von allen empfangen wird. Zur Liturgie, die nicht für alle Fälle genau festgelegt ist, gehören ein Abendmahlsgebet, ein Dankgebet und die Einsetzungsworte (meistens nach 1 Kor 11,23–26 LUT).
Pfarrer und Älteste können Brot und Kelch in die Sitzreihen reichen, wo sie die Empfänger ihren Sitznachbarn einander weitergeben: Das betont die gemeinsame Priesterschaft aller Gläubigen. Die Teilnehmer können auch zu einem Abendmahlstisch kommen, an dem Pfarrer und Älteste ihnen die Elemente reichen: Das betont die Einladung zum Abendmahl durch Jesus Christus.
Die Reformierten wie auch viele evangelische Freikirchen bezeichnen den Abendmahlstisch nicht als Altar und lehnen es ab, Abendmahl am Altar zu feiern, da sie sich gegen das römisch-katholische Verständnis des Abendmahls als eines unblutigen Opfers abgrenzen. Sie berufen sich auf den Ausdruck „Tisch des Herrn“ (1 Kor 10,21 LUT) und betonen die Einmaligkeit des Opfers Jesu am Kreuz von Golgota.
Deshalb verwenden sie fast immer einen gewöhnlichen Holztisch, nur in manchen Kirchen der Reformationszeit gibt es künstlerisch gestaltete Marmor- oder Steintische.[22] Bei Gottesdiensten ohne Abendmahl befinden sich darauf oft eine aufgeschlagene Bibel und ein Blumengesteck, sehr selten aber brennende Kerzen.
In der Schweiz haben viele reformierte Landeskirchen aufgrund des Einflusses des Blauen Kreuzes auf Wein beim Abendmahl verzichtet und verwenden stattdessen Traubensaft.
Abendmahl bei Täufern und Mennoniten
Auch die Mennoniten feiern das Abendmahl nach reformiertem Verständnis als Gedächtnismahl. Brot und Wein sind in erster Linie Zeichen und Symbol zur Erinnerung an den Opfertod Jesu Christi. Die Vorstellung der Transsubstantiation wird verworfen.
Bereits die Schleitheimer Artikel der frühen Täufer sprechen vom „Gedächtnis des vergossenen Blutes Christi“. Weiter wird ausgeführt, dass das Abendmahl ausschließlich von denen gemeinsam gefeiert werden solle, die durch die Glaubenstaufe der Gemeinde Gottes angehören. Die Schleitheimer Artikel sprechen statt vom Abendmahl vom Brotbrechen, wie es schon im Neuen Testament genannt wird. Das Dordrechter Bekenntnis von 1632 verbindet die Feier des Brotbrechens oder Abendmahls zudem mit dem Aufruf zur Nächstenliebe. Die Feier soll die Gemeinde an das Opfer Jesu Christi erinnern und die Gemeinschaft mit Christus und untereinander deutlich machen. Auch Menno Simons spricht vom Gedenkzeichen für die Barmherzigkeit Christi.
Brot und Wein können in mennonitischen Gemeinden von allen Gläubigen (Prediger wie Laien) ausgegeben werden. Meist werden sie von Nachbar zu Nachbar weitergegeben. Eine vermittelnde Instanz in Person eines Priesters oder Bischofs gibt es nicht. Statt von einem Altar wird in den meisten mennonitischen Kirchen von einem Abendmahlstisch gesprochen. Das Abendmahl wird von mennonitischer Seite als Bundeszeichen und nicht als Sakrament verstanden. Hierin unterscheidet sich die täuferisch-mennonitische Theologie von vielen anderen evangelischen Kirchen und Freikirchen.
Abendmahl bei den Baptisten
Die Baptisten feiern das Abendmahl so, wie sie annehmen, dass die Urchristen es feierten: als Erinnerung an das „allgenugsame“ Opfer Jesu am Kreuz am „Tisch des Herrn“. Sie betonen den Gemeinschaftscharakter des Abendmahls noch stärker als die Reformierten:
Ein besonderes bzw. vermittelndes Priestertum widerspricht aus baptistischer Sicht dem Charakter des Abendmahls, durch das Jesus Christus allein alle Christen zu gleichberechtigten Geschwistern verbunden habe.[23] Daher versammeln sich die Teilnehmer entweder um den Abendmahlstisch, um den vielfach Sitzgelegenheiten aufgestellt sind: Darauf nehmen die Diakone (Gemeindemitglieder, die für den Ablauf der Mahlfeier und die Austeilung sorgen) oder auch die Abendmahlsteilnehmer selbst in kleinen Gruppen Platz. Oder die Teilnehmer bleiben auf ihren Plätzen, und die Diakone bringen ihnen Brot und Kelch, die sie einander – oft mit einem Segenswort verbunden – weitergeben. Wer nicht teilnehmen möchte, lässt Brot und Kelch an sich vorübergehen.
Methodisten
Die aus der anglikanischen und calvinistischen Tradition kommende methodistische Kirche geht von der wirklichen, persönlichen und lebendigen Gegenwart Jesu Christi im Abendmahl aus, ohne diese vollständig erklären zu wollen. Die Lehre von der Transsubstantiation wird abgelehnt. Das Abendmahl ist Sakrament, Eucharistie (Dank), Gemeinschaft der Kirche, Erinnerung und Gnadenmittel. Es ist auch ein Opfer, allerdings nicht als Wiederholung des Opfers Christi, sondern als „Wieder-Darstellung“, wobei sich die Kirche in Einheit mit Christus als Opfer gibt (Röm 12,1 LUT).
Das Abendmahl ist für die Methodisten eine Feier der ganzen Kirche – alle Christen sind willkommen, auch Ungetaufte, die im Glauben daran teilnehmen wollen. Niemand darf wegen Alters oder mangelnden Verständnisses abgelehnt werden. Das Abendmahl ist eine liturgische Feier, der ein Geistlicher bzw. eine Geistliche vorsteht. Die methodistische Kirche war im 19. Jahrhundert aktiver Teil der Abstinenzbewegung und verwendet aus dieser Tradition heraus eher Traubensaft als Wein.
Das Gesangbuch der Evangelisch-methodistischen Kirche (Ausgabe 2002) kennt vier verschiedene Abendmahlsordnungen. Das erste Formular ist an die Liturgie der United Methodist Church angelehnt, das zweite und dritte stammt aus deutschsprachigen Konferenzen, das vierte ist ein Neuentwurf des Jahres 2002. Eine liturgische Feier zur Erneuerung des Bundes mit Gott kann mit der Feier des Abendmahles verbunden werden; sie stellt eine stark erweiterte Form des Sündenbekenntnisses dar.
Brotbrechen in den Brüdergemeinden
Die Brüdergemeinden feiern das Abendmahl, Brotbrechen genannt, als Erinnerungsmahl und verstehen Brot und Wein als „Zeichen der Liebe Gottes“.
Die Gemeinde versammelt sich in aller Stille um den Abendmahlstisch, auf dem sich Brot und Wein befinden. Es gibt keine festgeschriebene Liturgie, der Heilige Geist soll die Feier gestalten. Er bewegt nach Auffassung der Brüdergemeinden verschiedene Männer oder Frauen der Gemeinde, zur Gestaltung der Feier beizutragen. So werden in nicht festgelegter Reihenfolge Bibeltexte gelesen, freie Gebete gesprochen, gemeinsam zu singende Lieder vorgeschlagen und zum Teil auch kurze Ansprachen gehalten oder Erfahrungen mit Gott berichtet.
Am Abendmahl teilnehmen kann in der Regel nur, wer von der Gemeinde dazu zugelassen wurde. Auswärtige Abendmahlsteilnehmer haben in einigen Gemeinden ein Empfehlungsschreiben ihrer Heimatgemeinde vorzuzeigen oder zumindest glaubhaft zu versichern, dass sie dort zum Abendmahl zugelassen sind.
Offene Brüdergemeinden pflegen inzwischen allerdings häufig eine „offene Abendmahlsgemeinschaft“, in der alle wiedergeborenen Christen, auch anderer Konfessionen, zum Brotbrechen eingeladen sind. Brüdergemeinden feiern das Abendmahl in der Regel jeden Sonntag.
Das Abendmahl in der Herrnhuter Brüdergemeine
Die Herrnhuter Brüdergemeine lässt am Abendmahlstisch den mittleren Sitzplatz leer, um so auf die unsichtbare Gegenwart des eigentlichen Tischherrn Jesus Christus hinzuweisen.
Abendmahlsverständnis der Siebenten-Tags-Adventisten
Die deutschen Siebenten-Tags-Adventisten feiern das Abendmahl offen und in der Regel nur vierteljährlich. Das Abendmahl wird in reformierter Tradition als Zeichen und als Ausdruck des Glaubens verstanden. Zur Vorbereitung gehören Selbstprüfung, Reue und Sündenbekenntnis. In der Regel wird ungesäuertes Brot und Traubensaft ausgeteilt. Vor dem eigentlichen Abendmahl findet innerhalb des Gottesdienstes eine Fußwaschung statt.
Abendmahl in der neuapostolischen Kirche
In der neuapostolischen Kirche wird das Abendmahl in jedem Gottesdienst (Sonntagmorgens, Mittwoch- oder Donnerstagabends) gefeiert. Für einen neuapostolischen Christen ist es Gedächtnis an Jesu Opfertod und engstmögliche Verbindung mit ihm. Nach dem gemeinsamen Gebet des „Unser Vater“, der Freisprache (Vergebung der Sünden) und der Aussonderung der Hostien verteilen anwesende priesterliche Ämter (Priester bis Stammapostel) die Hostien den Gottesdienstteilnehmern. Bei der Übergabe der Hostie spricht der Abendmahlsausteiler den Satz „Der Leib und das Blut Jesu für dich gegeben“, der Empfänger bestätigt mit „Amen“.
Berechtigt zur Empfangnahme des Heiligen Abendmahls sind alle Gemeindemitglieder und Gäste. Wesentlich bedeutungsvoller ist, wie man das Abendmahl empfängt. Das Abendmahl ist für den Empfänger nur dann gültig, wenn er es „würdig genießt“ (vgl. 1 Kor 11,27 ELB). Um das Abendmahl würdig zu genießen, muss der Empfänger nach Verständnis der Kirche:
- sich der Bedeutung des Opfers Jesu Christi bewusst sein;
- daran glauben, dass Jesus Christus gegenwärtig ist, insbesondere, dass die ausgesonderten Hostien zu Jesu Leib und Blut werden (Konsubstantiation);
- daran glauben, dass man an der Auferstehung Christi teilhat. Einerseits, dass die Seele somit vorbereitet wird, seinem Leib hinzugefügt zu werden, der eines Tages aufersteht. Andererseits, dass man, wie die Emmausjünger, Jesum durch das Brotbrechen erkennt und an seinem Überwinden des Todes teilhat;
- daran glauben, dass es Kräfte vermittelt, welche helfen, die Sünde zu überwinden und dem Wesen Jesu ähnlicher zu werden.[24]
Bei Gottesdiensten des Stammapostels und auch in Gottesdiensten der Bezirksapostel wird nach der allgemeinen Abendmahlsfeier das „Abendmahl für Entschlafene“ durchgeführt. In eine so genannte „Amtskrippe“, bestehend aus zwei Amtsträgern (meist Apostel oder Bischöfe), werden symbolisch zwei Hostien gegeben. Hierbei soll nach neuapostolischem Verständnis den in der Ewigkeit befindlichen, danach verlangenden Seelen das Sakrament des Abendmahls zuteilwerden.[25]
Gedächtnismahl der Zeugen Jehovas
Zeugen Jehovas feiern nur einmal jährlich das Abendmahl, das sie auch „Gedächtnismahl“ nennen. Es ist ihre einzige religiöse Feier und hat für sie große Bedeutung. Wein und Brot werden als Symbole verstanden. Die Feier fällt auf den 14. Tag des Monats Nisan des jüdischen Kalenders. Dabei richten sie sich nicht nach dem heutigen jüdischen Kalender, sondern berechnen das Datum – wie ihrer Meinung nach die Juden zur Zeit Christi – von der Frühjahrs-Tagundnachtgleiche ausgehend. Tage begannen am Abend nach dem Sonnenuntergang, der 1. Nisan begann also, wenn die Mondsichel nach dem ersten Neumond erkennbar war.
Zur Begründung ihrer Praxis verweisen die Zeugen Jehovas darauf, dass auch in biblischer Zeit wichtige Ereignisse nur einmal im Jahr gefeiert wurden (Est 9,21.27 EU), insbesondere das Wunder der Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten. Die Israeliten begingen das Passah jedes Jahr genau an dem Tag, an dem sie gerettet wurden (Ex 12,24–27 EU; 13,10 EU). Direkt nachdem Jesus mit seinen Aposteln das Passah beendet hatte, führte er das besondere Mahl ein, das dann als Muster für die Feier zum Gedenken an seinen Tod dienen würde (Lk 22,7–20 EU). Da das Passah jährlich gefeiert wurde, müsse dies auch für die Gedenkfeier gelten, die das Passah ersetzte.
Nur eine kleine Gruppe von Zeugen, die sich als vom Heiligen Geist Berufene verstehen (der irdische Überrest der sogenannten „144.000“ aus der (Offb 7,4 EU; 14,1.3 EU), nehmen dabei von Brot und Wein; die übrigen Zeugen und Gäste sind als Beobachter der Feier anwesend. Bei dieser schlichten Zeremonie werden die Abendmahlsembleme von dienenden Amtsbrüdern der versammelten Gemeinde gereicht. Die Anwesenden bleiben dabei sitzen. Reihe für Reihe werden die Symbole weitergegeben, zuerst das Brot, dann der Wein. Personen, die sich berufen fühlen, von den Abendmahlsemblemen zu nehmen, haben die Möglichkeit dazu. Da sich weltweit nur wenige tausend der über 7 Millionen Zeugen Jehovas als „geistgesalbt“ bezeichnen, nimmt in den meisten Gemeinden heute niemand mehr von Brot und Wein.
Abendmahl im Verständnis der Mormonen
In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage wird statt Wein Wasser verwendet, da ihre Mitglieder keinen Alkohol trinken. Das Abendmahl bezeichnet die heilige Handlung, bei der zum Gedächtnis an das Sühnopfer Christi Brot und Wasser gesegnet und gereicht werden. Das Abendmahl wird jeden Sonntag von den Priestertumsträgern vorbereitet, gesegnet und ausgeteilt. Zur Vorbereitung wird ein Lied gesungen, um den Geist einzuladen. Gesegnet wird das Abendmahl, indem festgelegte Abendmahlsgebete aus dem Buch Mormon und Lehre und Bündnisse vor der Gemeinde verlesen werden. Anschließend teilen junge Priestertumsträger das Brot an die Gemeinde aus. Wenn es verteilt ist, wird das Wasser gesegnet, geweiht und ausgeteilt. Das gebrochene Brot stellt seinen Leib dar, das Wasser stellt das Blut dar, das er vergoss, um für unsere Sünden zu sühnen (1 Kor 11,23–25 EU; Lehre und Bündnisse (LuB) 27,2[26]). Wenn würdige Mitglieder der Kirche das Abendmahl nehmen, versprechen sie, den Namen Christi auf sich zu nehmen, immer an ihn zu denken und seine Gebote zu halten. Durch diese heilige Handlung erneuern die Mormonen auch ihr Taufbündnis.
Siehe auch
Literatur
- Neutestamentliche Exegese
- Willibald Bösen: Der letzte Tag des Jesus von Nazaret. Herder, Freiburg/Breisgau 19953; ISBN 3-451-23214-6
- Hartmut Gese: Die Herkunft des Herrenmahls. In: Zur biblischen Theologie. Alttestamentliche Vorträge; München: Kaiser, 1977; ISBN 3-459-01098-3; S. 107–127 (zum alttestamentlichen Hintergrund des Abendmahls)
- Joachim Jeremias: Die Abendmahlsworte Jesu; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 19674 (19351); ISBN B0000BRSOI
- Hans-Josef Klauck: Herrenmahl und hellenistischer Kult; Münster: Aschendorff, 19982; ISBN 3-402-03637-1
- Hermut Löhr: Entstehung und Bedeutung des Abendmahls im frühesten Christentum. In: Ders. (Hrsg.): Abendmahl; Themen der Theologie 3; Tübingen: UTB / Mohr Siebeck 2012; ISBN 978-3-8252-3499-7; S. 51–94
- Jens Schröter: Das Abendmahl. Frühchristliche Deutungen und Impulse für die Gegenwart; Stuttgarter Bibelstudien 210; Stuttgart: Katholisches Bibelwerk, 2006; ISBN 3-460-03104-2
- Römisch-katholische Eucharistielehre
- Alexander Gerken: Theologie der Eucharistie. Kösel, München 1973, ISBN 3-466-20155-1
- Hans Bernhard Meyer, mit einem Beitrag von Irmgard Pahl: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Zum Gedenken an den 100. Geburtstag von Josef Andreas Jungmann 16. November 1989. Regensburg 1989, ISBN 3-7917-1200-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 3)
- Reinhard Meßner: Einführung in die Liturgiewissenschaft, Kapitel 3: Die Eucharistie. Schöningh, UTB 2173, Paderborn 2001, ISBN 3-8252-2173-3
- Theodor Schneider: Deinen Tod verkünden wir. Gesammelte Studien zum erneuerten Eucharistieverständnis. Patmos, Düsseldorf 1980, ISBN 3-491-77336-9
- Theodor Schnitzler: Was die Messe bedeutet. Hilfen zur Mitfeier. Herder, Freiburg im Breisgau 1990, ISBN 3-451-17689-0
- Thomas Schumacher: Die Feier der Eucharistie. Liturgische Abläufe – geschichtliche Entwicklungen – theologische Bedeutung. Pneuma, München 2009, ISBN 978-3-942013-00-0
- Katechismus der katholischen Kirche, Rdz 1322–1419: Das Sakrament der Eucharistie. R. Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56636-9
- Orthodoxe Eucharistielehre
- Alexander Schmemann: Eucharistie. Sakrament des Gottesreichs. Johannes Einsiedeln, Freiburg 2005, ISBN 3-89411-388-X
- Jan Eike Welchering: Eucharistie und Vergöttlichung. Einführung in die Theosis bei Augustinus und Gregor von Nyssa. Akademische Verlagsgemeinschaft München, Martin Meidenbauer Verlag, München 2010, ISBN 978-3-86306-646-8, 2. Auflage: Akademische Verlagsgemeinschaft München, Thomas Martin Verlag, München 2011, ISBN 978-3-86924-129-6
- Evangelische Abendmahlslehre allgemein
- Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: Das Abendmahl. Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2003, ISBN 3-579-02378-0 (Online-Ressource; PDF; 8,9 MB)
- Lutherische Abendmahlslehre
- Jürgen Diestelmann: Usus und Actio – Das Heilige Abendmahl bei Luther und Melanchthon. Pro Business Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-86805-032-5
- Jürgen Diestelmann: Actio Sacramentalis. Die Verwaltung des Heiligen Abendmahles nach den Prinzipien Martin Luthers in der Zeit bis zur Konkordienformel; Groß Oesingen: Verlag der Lutherischen Buchhandlung Heinrich Harms, 1996; ISBN 3-86147-003-9
- Jürgen Diestelmann: Über die Lutherische Messe. Gemeindevorträge und Abhandlungen; Groß Oesingen: Verlag der Lutherischen Buchhandlung Heinrich Harms, 1998; ISBN 3-86147-006-3
- Karl-Hermann Kandler: Christi Leib und Blut. Studien zur gegenwärtigen lutherischen Abendmahlslehre (Arbeiten zur Geschichte und Theologie des Luthertums) (1970), Lutherisches Verlagshaus, Hannover 1982, ISBN 3-7859-0484-3
- Hermann Sasse: Kirche und Herrenmahl. Flacius, 2. Auflage, Fürth 1990, ISBN 3-924022-24-0
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- Gunther Wenz: Abendmahlslehre und Abendmahlspraxis unter besonderer Berücksichtigung der lutherischen Bekenntnistradition. In: Alexander Völker (Hrsg.): Eucharistie. Beiträge zur Theologie der „Erneuerten Agende“. Berlin: Evangelische Haupt-Bibelgesellschaft, 1993; ISBN 3-7461-0133-6; S. 7–33.
- Roland Ziegler: Das Eucharistiegebet in Theologie und Liturgie der lutherischen Kirchen seit der Reformation. Die Deutung des Herrenmahles zwischen Promissio und Eucharistie, Oberursler Hefte Ergänzungsband 12, Edition Ruprecht, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8469-0114-4
- Reformierte und unierte Abendmahlslehre
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- Michael Welker: Was geht vor beim Abendmahl? Gütersloher Verlagshaus, 2. Auflage, Gütersloh 2004, ISBN 3-579-06406-1
- Freikirchliche Abendmahlslehren
- Wiard Popkes: Abendmahl und Gemeinde. Das Abendmahl in biblisch-theologischer Sicht und in evangelisch-freikirchlicher Praxis. Oncken, Kassel 2006, ISBN 3-87939-070-3
- Alfred Kuen: Das Mahl des Herrn. Edition Wiedenest, Jota, Hammerbrücke 2001, ISBN 3-935707-03-7
- Franz Stuhlhofer: Symbol oder Realität? Taufe und Abendmahl. Schwengeler: Berneck 1988
- Ökumenische Abendmahlslehre
- Institut für Ökumenische Forschung (Tübingen), Centre d'Etudes Oecumeniques (Strasbourg), Konfessionskundliches Institut (Bensheim): Abendmahlsgemeinschaft ist möglich. Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft. Lembeck, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-87476-431-1
- Eckhard Lessing: Abendmahl. Bensheimer Hefte 72 / Ökumenische Studienhefte 6, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1993, ISBN 3-525-87160-0
- Abendmahlsfeier
- Gert Kelter: Gott ist gegenwärtig. Anregungen für die Feier des lutherischen Gottesdienstes (Lutherische Beiträge, Beiheft 5). Verlag der Lutherischen Buchhandlung Heinrich Harms, Groß Oesingen 2003, ISBN 3-86147-254-6
- Wolfgang Erich Müller, Enno Konukiewitz (Hrsg.): Abendmahl heute. Reflexionen zur theologischen Grundlegung und zeitgemäßen Gestaltung; Religion in der Öffentlichkeit 6; Frankfurt am Main: Lang, 2002; ISBN 3-631-38103-4
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- Fachlexika
- Åke V. Ström: Abendmahl I. Das sakrale Mahl in den Religionen der Welt. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 43–47.
- Gerhard Delling: Abendmahl II. Urchristliches Mahl-Verständnis. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 47–58.
- Georg Kretschmar: Abendmahl Das Abendmahlsverständnis in der Geschichte der christlichen Kirchen III/1. Alte Kirche. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 59–89.
- Erwin Iserloh: Abendmahl Das Abendmahlsverständnis in der Geschichte der christlichen Kirchen III/2. Mittelalter. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 89–106.
- Joachim Staedtke, Erwin Iserloh: Abendmahl Das Abendmahlsverständnis in der Geschichte der christlichen Kirchen III/3. Reformationszeit. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 106–131.
- Albrecht Peters: Abendmahl Das Abendmahlsverständnis in der Geschichte der christlichen Kirchen III/4. Von 1577 bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 131–145.
- Ulrich Kühn: Abendmahl IV. Das Abendmahlsgespräch in der ökumenischen Theologie der Gegenwart. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 145–212.
- Gustaf Wingren: Abendmahl V. Das Abendmahl als Tischgemeinschaft nach ethischen Gesichtspunkten. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 212–229.
- Georg Kretschmar: Abendmahlsfeier I. Alte Kirche. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 229–278.
- Hans Bernhard Meyer: Abendmahlsfeier II. Mittelalter. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 278–287.
- Alfred Niebergall: Abendmahlsfeier 16. bis 19. Jahrhundert. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 287–310.
- Alfred Niebergall: Abendmahlsfeier 20. Jahrhundert. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 1, de Gruyter, Berlin/New York 1977, ISBN 3-11-006944-X, S. 310–328.
- Cremer: Abendmahl I Schriftenlehre. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 1, Hinrichs, Leipzig 1896, S. 32–38.
- Looss: Abendmahl II Kirchenlehre. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 1, Hinrichs, Leipzig 1896, S. 38–68.
- G. Rietschel, E. Stähelin: Abendmahlsfeier in den Kirchen der Reformation. In: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche (RE). 3. Auflage. Band 1, Hinrichs, Leipzig 1896, S. 68–76.
- Klaus Lankheit: Eucharistie, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. 6, 1969, Sp. 154–254
Weblinks
- kirchensite.de (Bistum Münster): Dossier Eucharistie: Höhepunkt christlichen Lebens
- Herbert Frohnhofen: Aktuelle Literatur zur Eucharistie/Abendmahlslehre
- Ulrich H. J. Körtner: Sinn und Geschmack fürs Unendliche. Das Abendmahl aus der Sicht eines evangelischen Theologen (liberales Abendmahlsverständnis)
- Volker Rahn: Zentrale Streitpunkte im evangelisch-katholischen Abendmahlsverständnis (Ev. Kirche in Hessen und Nassau)
- eucharistie-online: detaillierte Erläuterung zu liturgiegeschichtlichen Entwicklungen und theologischer Bedeutung der rituellen Elemente der Eucharistiefeier
- Video Abendmahlsfeier in der SELK mit Bischof Voigt
- Katholische Enzyklika Ecclesia de eucharistia („Die Kirche von der Eucharistie“, 2003) (PDF; 197 kB) und Apostolisches Schreiben Mane nobiscum Domine („Bleibe bei uns Herr“, 2004) (PDF; 353 kB) zum Jahr der Eucharistie 2004/2005
- Erzpriester Georgy Krylov. Lasset die Kindlein zu mir kommen: Spendung der Kommunion an Kinder unter sieben Jahren
Einzelbelege
- ↑ Petr Pokorný, Ulrich Heckel: Einleitung in das Neue Testament. Seine Literatur und Theologie im Überblick. Utb, 1. Auflage 2007, ISBN 3-8252-2798-7, S. 152.
- ↑ Apologie I, 65–67; siehe: Adolf Adam: Grundriß Liturgie; Leipzig 1989; ISBN 3-7462-0404-6; S. 131.
- ↑ J.A. Jungmann: Missarum Sollemnia, Bd. 1; zitiert bei: Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 168, Anm. 2; siehe hier auch S. 520f.
- ↑ M. Klinghardt: Gemeinschaftsmahl und Mahlgemeinschaft. Soziologie und Liturgie frühchristlicher Mahlfeiern. Tübingen 1996; D. Smith: From Symposium to Eucharist. The Banquet in the Early Christian World. Minneapolis 2003; Art. "Mahl V (Kultmahl)". Reallexikon für Antike und Christentum 23 (2009), 1012–1105.
- ↑ weitere Bezeichnungen siehe unter KKK 1328–1332.
- ↑ CiC, Can. 924, Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 322, Instruktion Redemptionis sacramentum. 50; Ausnahmeregelungen: (PDF; 19 kB).
- ↑ Internetseite der EKD zum Thema Abendmahlsverständnis www.ekd.de/glauben/abc/abendmahl.html.
- ↑ Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage) (PDF; 545 kB); Arbeitshilfen Nr. 215; Bonn 2007; Nr. 281, 283.
- ↑ Evangelische Kirche in Österreich: Kirche mit Kindern. Eine Arbeitshilfe (PDF; 858 kB).
- ↑ Bischöfliche Verordnung zur Feier der heiligen Eucharistie: 3. Aufforderung zum Empfang der heiligen Kommunion. Bonn, den 15. März 1971, Bischof Josef Brinkhues; abgedruckt in: Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken an Deutschland (Hrsg.): Kirche für Christen heute – eine Information über die Alt-Katholische Kirche. Hoffmann, Berlin 1994, ISBN 3-87344-001-6, S. 202.
- ↑ siehe CIC Can. 844, §§ 1–4.
- ↑ Päpstlicher Rat für die Förderung der Einheit der Christen: Guidelines for Admission to the Eucharist between the Chaldean Church and the Assyrian Church of the East, aufgerufen am 10. Februar 2007.
- ↑ Schreiben des Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Josef Kardinal Ratzinger an den evangelischen bayerischen Landesbischof, 1993.
- ↑ http://www.kath.net/detail.php?id=24883.
- ↑ zitiert nach Berthold Altaner, Patrologie, S. 70.
- ↑ Übersetzung in: Jan Eike Welchering: Eucharistie und Vergöttlichung. Einführung in die Theosis bei Augustinus und Gregor von Nyssa, München 2011 (Pons Theologiae; Band 2), S. 39f.
- ↑ DH 1743.
- ↑ II, 4, 70.
- ↑ DH 1751.
- ↑ vgl. Augsburger Bekenntnis Artikel 13.
- ↑ Werner Klän: Zum Sakrament des Altars; Artikel auf selk.de vom 8. Dezember 2011.
- ↑ vgl. Helmuth Eggert: Altar (B. In der protestantischen Kirche), in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. 1, 1934, hier Sp. 438 f.: Der Abendmahlstisch bei den Reformierten
- ↑ Die Leitung der Abendmahlsfeier liegt zumeist beim Pastor oder einem Ältesten.
- ↑ Broschüre des schweizerischen Jugendtages 2007 mit offiziellen Lehraussagen der NAK bezüglich des Heiligen Abendmahles, S. 11.
- ↑ Jenseitsglaube der neuapostolischen Christen. S. 44.
- ↑ LuB 27:2.
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