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Politische Parteien in Deutschland

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Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die politischen Parteien bestimmen zu einem großen Teil die Politik in Deutschland. Ihre Gründung und ihr Aufbau ist mit einem Parteiengesetz geregelt; die Parteien werden auch in der Verfassung erwähnt.

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz

Die Stellung politischer Parteien in Deutschland wird in Artikel Art. 21 Grundgesetz folgendermaßen beschrieben:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.

Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Die Aufgaben der Parteien und ihre wichtige Rolle in modernen Staaten werden damit zum ersten Mal in einer deutschen Verfassung anerkannt. Die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz wird als Lehre aus der Weimarer Republik gesehen; tatsächlich aber gab es nach 1945 auch in anderen Ländern den Trend, die Parteien in der Verfassung zu erwähnen. Grund dafür ist die große Bedeutung von Parteien im modernen Staat.

Eine Partei muss sich an Regeln halten, dafür kann sie gefördert und nur unter erschwerten Regeln verboten werden. Nur Parteien dürfen an Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen. Daher spricht man von einem Parteienprivileg.

Definition im Parteiengesetz

Nach dem § 2 Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) sind Parteien folgendermaßen definiert:

„§ 2 Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
  1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
  2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.“

Auf die Parteien finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung, soweit nicht Spezialgesetze abweichende Regelungen treffen. Dementsprechend sind sie zivilrechtliche rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine mit besonderen Rechten und Pflichten.

Parteien müssen sich beim Bundeswahlleiter registrieren und dort Satzung, Programm und die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegen. Diese Daten kann dort jedermann kostenlos auf dem Postwege oder per Internet abrufen. Das aktuelle Anschriftenverzeichnis aller registrierten Parteien ist als PDF-Datei online abrufbar.[1] Ihre Arbeit nimmt eine Partei in Deutschland offiziell mit der Gründungsversammlung auf.

Programme

Die Parteien geben sich ein Grundsatzprogramm, das in der Regel für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Gültigkeit hat. In den Grundsatzprogrammen werden vor allem die Werte und Ideologien festgelegt.

Vor den einzelnen Wahlen werden aktuelle und für die kommende Legislaturperiode bestimmte Wahlprogramme oder Regierungsprogramme beschlossen.

Programmatische Beschlüsse sind neben der Bundesebene auch auf Landesebene und in den Kommunen üblich. Daneben gibt es zu aktuellen Anlässen auch programmatische Beschlüsse zu einzelnen Themenbereichen, die das Grundsatzprogramm ausfüllen und ergänzen sollen. Die deutschen Parteien haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands meist auch neue Grundsatzprogramme verabschiedet.

Aufgaben der Parteien

Das Parteiengesetz benennt in § 1 als allgemeine Arbeitsaufgabe von Parteien das Mitwirken an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens und anschließend acht Punkte, wie diese Aufgabe insbesondere umzusetzen ist:

„(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“

Parteienfinanzierung

In Deutschland erhalten die Parteien neben Spenden, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Einnahmen auch staatliche Zuwendungen.

Entwicklung der Parteien in Deutschland

Nachdem in der ersten Bundestagswahl viele Parteien in den Bundestag gewählt wurden, befürchtete man teilweise wieder Weimarer Verhältnisse (Parteienzersplitterung). Bereits in der ersten Legislaturperiode nahm die Zahl der Fraktionen ab. In der Folge konzentrierten sich die Stimmen mit der Zeit fast vollständig auf die drei großen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP). Erst in den 1980ern schaffte mit den Grünen wieder eine vierte Partei den Einzug in den Bundestag. Seit der Wiedervereinigung ist mit der PDS bzw. deren Nachfolgerin Die Linke eine weitere Partei im Bundestag vertreten. Die FDP scheiterte bei der Bundestagswahl 2013 erstmals an der 5-Prozent-Sperrklausel, wodurch wieder nur vier Fraktionen im Bundestag vertreten sind.

Parteienkritik

In Deutschland wird oft Kritik an der Macht und Arbeit der Parteien geäußert. Diese Kritik wird vielfach mit dem politischen Schlagwort der Parteienverdrossenheit beschrieben (siehe auch Politikverdrossenheit).

Kritikpunkte sind:

  • der Fraktionszwang
  • die Parteienfinanzierung und Spendenskandale, allg. Korruption
  • Populismus, mangelnder Mut, eine Minderheiten-Meinung zu vertreten aus wahlkampftaktischen Gründen
  • Vetternwirtschaft
  • Entstehen einer Oligarchie
  • mangelnde innerparteiliche Demokratie
  • zu geringe Unterscheidung im politischen Handeln
  • Erschaffen von Feindbildern im Wahlkampf, um von eigenen Fehlern abzulenken / mangelnde Bereitschaft, eigene Fehler einzugestehen / Arroganz
  • Bereitschaft ökonomisch unsinnige Entscheidungen zu treffen, um damit den politisch nicht fachkundigen Teil der Bevölkerung zu überzeugen (Häufiger Kritikpunkt von Seiten der Ökonomen)

Parteien im 18. Deutschen Bundestag

Vorlage:Infobox Deutscher Bundestag

Im Deutschen Bundestag sind derzeit vier Fraktionen und fünf Parteien vertreten: SPD, CDU, CSU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), Linksjugend Solid (Die Linke) und die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).

CDU/CSU

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher, christlich geprägter und nationalliberaler Parteien (Zentrumspartei, DDP, DVP u. a.) gegründet. Sie ist inhaltlich sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem Konservatismus sowie dem Liberalismus zugeneigt, und deckt damit ein christlich-soziales und insbesondere auch ein liberal-konservatives Spektrum ab. Im Zuge der Wiedervereinigung ging die CDU (Ost) am 1. Oktober 1990 in die CDU auf. Die CDU (Ost) war noch bis 1989 zwangsweise eine DDR-Blockpartei und verstand sich als eine „Partei des Sozialismus“. Auch die DDR-Blockpartei DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) vertrat bis 1989 in wesentlichen Punkten die SED-Linie und schloss sich nach der Wiedervereinigung der CDU an. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten. Die CDU stellte in ihrer Geschichte 5 der bisher 8 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Sie bildet mit der CSU und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) die gegenwärtige Koalitionsregierung der Bundesrepublik Deutschland, deren Bundeskanzlerin die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel ist.

Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) hat eine konservativere Ausrichtung als die CDU, in der Wirtschafts- und Sozialpolitik gilt sie hingegen als sozialstaatlicher ausgerichtet. Die Partei tritt nur in Bayern zur Wahl an. Dafür verzichtet die CDU dort auf einen eigenen Landesverband. Sie bildet mit der CDU im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.

SPD

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863 und ist damit die älteste bestehende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Wahlspruch lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“. Mit Willy Brandt, Helmut Schmidt und Gerhard Schröder stellte die SPD bisher 3 Bundeskanzler.

Die Linke

Die Linke entstand am 16. Juni 2007 aus der Fusion der eher in Ostdeutschland verankerten Linkspartei.PDS (früher: SED) und der westdeutsch geprägten WASG. Die Partei zielt auf die Überwindung des Kapitalismus hin zu einem demokratischen Sozialismus ab. Einige Politikwissenschaftler sowie Vertreter anderer Parteien stufen die Partei auch als populistisch ein.

Im Jahr 2005 wurde aus Protest gegen die Politik der rot-grünen Bundesregierung die Partei WASG gegründet, auf Initiative von linken Gewerkschaftern und regierungskritischen vormaligen SPD-Mitgliedern. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Wahllisten für WASG-Kandidaten. Aus diesem Grund nahm die PDS eine Umbenennung in Linkspartei.PDS vor. Inhaltlich berief sich die Linkspartei.PDS auf demokratisch-sozialistische Ideale und beanspruchte für sich, das politisch linke demokratische Spektrum in Deutschland abzudecken. Die Linke, Mitglieder der Linken sowie einzelne Organisationen innerhalb der Partei wurden in der Vergangenheit mehrfach wegen linksextremer Bestrebungen vom Verfassungsschutz beobachtet. Insbesondere die Kommunistische Plattform (KPF), ein politischer Zusammenschluss innerhalb der Partei, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingeschätzt. In den Medien wurden in den vergangenen Jahren des Weiteren mehrfach antisemitische und antizionistische Tendenzen innerhalb der Partei thematisiert.[2][3]


Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1980 aus Teilen der Neuen Sozialen Bewegungen, beispielsweise der damaligen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit den ostdeutschen Grünen und 1993 mit Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Ein wesentlicher inhaltlicher Schwerpunkt der Partei ist der Umweltschutz. Die Partei gilt zudem als linksliberal und ist dem Multikulturalismus zugeneigt. Sie sind stärker in den westlichen Bundesländern vertreten. 1985 waren sie (in Hessen) erstmals in einer Koalition mit der SPD an einer Landesregierung beteiligt, danach noch in vielen weiteren Ländern und schließlich, 1998 bis 2005, an der Bundesregierung. In den letzten Jahren kam es auf Landesebene auch mehrfach zu Koalitionen mit der CDU.

Parteien außerhalb des Deutschen Bundestags

Neben den im Bundestag vertretenen Parteien gibt es zahlreiche regionale und Kleinparteien, deren politischer Einfluss auf Bundesebene durch die Fünf-Prozent-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Für regional starke Parteien besteht die Möglichkeit, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen. Bei mindestens drei Direktmandaten ist die Partei von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Seit Einführung dieser Regelung gelang dies jedoch nur der Deutschen Partei, die 1957 über sechs Direktmandate bei 3,4 % der Zweitstimmen 17 Mandate erreichte, sowie der PDS, die 1994 mit vier Direktmandaten die Sperrklausel übersprang und bei 4,4 % Zweitstimmen 30 Mandate bekam, 2002 jedoch nur zwei Direktmandate erreichte und entsprechend nur mit zwei Sitzen im Bundestag vertreten war.

Bei der Bundestagswahl 2013 traten 30 Parteien, bei der Europawahl 2014 25 Parteien und Sonstige Politische Vereinigungen an. Neben den vier Bundestagsparteien zogen neun weitere Parteien ins Europaparlament ein. Drei weitere Parteien bzw. Wählergruppen sind in Landesparlamenten vertreten.

Freie Demokratische Partei

Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinne organisiert hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates.

Vor der Wiedervereinigung Deutschlands vereinigte sich die FDP 1990 mit der LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) und der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands der DDR), die noch bis 1989 als Blockparteien an der Seite der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands politisch agierten.

Bei der Bundestagswahl 2013 verfehlte die FDP mit 4,8 % die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen und ist somit erstmals in ihrer Geschichte nicht mehr im Bundestag vertreten.

Alternative für Deutschland

Zweitstärkste nicht im Parlament vertretene Partei bei den Bundestagswahlen 2013 wurde die Alternative für Deutschland (AfD), die an der 5-%-Hürde mit einem amtlichen Zweitstimmenergebnis von 4,7 % scheiterte. Die AfD wurde am 6. Februar 2013 gegründet, ihre erste öffentliche Versammlung hatte sie am 11. März 2013 in Oberursel (Taunus). Sie steht dem Euro kritisch gegenüber und wurde deshalb in den Medien nach ihrer Gründung oft als „Anti-Euro-Partei“ bezeichnet. Des Weiteren werden die Rückverlagerung von Kompetenzen von der EU an die Mitgliedstaaten und mehr direkte Demokratie sowie eine Steuerreform nach dem Vorbild Paul Kirchhofs gefordert. Eingeordnet wurde sie in ihrer Anfangszeit zumeist als konservativ und/oder wirtschaftsliberal. Bestimmte politische Forderungen, Formulierungen und Mitglieder werden in Kommentaren und Analysen verschiedener politischer Beobachter in Forschung und Medien mittlerweile jedoch häufig als rechtspopulistisch kategorisiert. Einige Politikwissenschaftler erkennen bei Teilen oder bestimmten Führungspersonen der AfD seit geraumer Zeit auch rechtsextreme Tendenzen. Insbesondere dem hochrangigen Thüringer AfD- Politiker Björn Höcke, der als Vertreter des rechten Flügels der Partei gilt, werden offen rassistische und nationalistische Ansichten bescheinigt. Der Führungswechsel der Partei im Juli 2015 wurde als weiterer Rechtsruck eingestuft. Verschiedene Wissenschaftler stellen seitdem bei Teilen der Partei auch völkisch- nationalistische und antisemitische Tendenzen fest. Im Mai 2014 gelang es der Partei, in das Europäische Parlament einzuziehen. Seit September 2014 konnte sie bei allen Landtagswahlen Mandate erringen und ist mittlerweile in zehn der 16 Landesparlamente mit Abgeordneten vertreten.

Piratenpartei

Drittstärkste nicht im Parlament vertretene Partei bei den Bundestagswahlen 2013 wurde die Piratenpartei Deutschland. Die Piraten entstanden am 10. September 2006 nach schwedischem Vorbild als Protestpartei gegen die von ihr beklagte zunehmende Überwachung und Einschränkung u. a. im Internet durch den Staat und die Urheberrechts-Verwerter. Sie konzentrieren sich auf die Themen Informationsfreiheit, Bürgerrechte, freie Bildung und „Transparenz statt Korruption“. 2009 war durch den Übertritt des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss zeitweise ein Mitglied der Piratenpartei im Bundestag vertreten. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011 gelang den Piraten erstmals der Einzug in ein Landesparlament. Im Jahr 2012 konnten sie Mandate bei allen drei Landtagswahlen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen erringen. Seither scheiterte sie jedoch bei allen weiteren Landtagswahlen sowie bei der Bundestagswahl 2013 an der Fünf-Prozent-Hürde.

Rechte und rechtsextreme Parteien

In den ersten Wahlperioden gab es im Bundestag rechtskonservative Parteien wie die Deutsche Reichspartei (1950), die Deutsche Partei (DP) und den Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten. Bis 1961 war die Deutsche Partei durch Direktmandate im Bundestag vertreten, da ihr die CDU Wahlkreise überließ. In den 1940er und 1950er Jahren setzte sich die DP vor allem gegen Kommunismus sowie Sozialismus, Planwirtschaft und Bodenreform ein und engagierte sich überwiegend für ehemalige Wehrmachtsangehörige und Vertriebene. Außerdem orientierte sich die Partei an bürgerlich-konservativen Werten und arbeitete auf der Basis des Grundgesetzes. Nach 1961 wurden Parteien rechts der Union im politischen Spektrum nicht mehr in den Deutschen Bundestag gewählt. Auf Landesebene konnten Parteien des rechten Lagers zeitweise in Parlamente einziehen.

Die Sozialistische Reichspartei Deutschlands (Kurzbezeichnung: SRPD), auch Sozialistische Reichspartei (Kurzbezeichnung: SRP), war eine rechtsextreme Partei, die sich selbst in der Tradition der NSDAP sah. Das Parteiprogramm der SRP basierte daher auch in wesentlichen Teilen auf dem der NSDAP. Die Partei errang bei der Landtagswahl in Niedersachsen im Mai 1951 11,0 % der Stimmen. Im Oktober 1951 konnte die Partei bei der Bürgerschaftswahl in Bremen 7,7 % der Stimmen gewinnen. 1951 verfügte die damalige Bundesregierung unter Konrad Adenauer ein Verbot der angegliederten Organisationen wie der paramilitärischen Ordnergruppe Reichsfront und beschloss zugleich die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die Partei selbst. Im Jahr 1952 wurde die SRP vom Bundesverfassungsgericht schließlich als verfassungswidrig verboten.[4]

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde 1964 gegründet und entstand im Wesentlichen aus den verschiedenen rechtskonservativen und nationalliberalen Parteien und Gruppierungen jener Zeit. Ende der 60er Jahre war sie für jeweils eine Wahlperiode in sieben der damals zehn westdeutschen Landesparlamente vertreten. Nach 1970 gewannen zunehmend militante Gruppen in der Partei an Einfluss. Zu Beginn der 90er Jahre setzte unter dem damaligen Bundesvorsitzenden und Holocaustleugner Günter Deckert eine weitere Radikalisierung der Partei ein. So wurden nun offen nationalsozialistische Elemente in die Partei verankert. Nach der deutschen Wiedervereinigung gelangen ihr wieder vereinzelt Erfolge bei Wahlen, so dass sie für jeweils zwei Wahlperioden in Sachsen und in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten war. Ende 2010 fusionierte die NPD mit der ebenfalls rechtsextremen und teilweise bei Landtagswahlen erfolgreichen Deutsche Volksunion (DVU), der Zusammenschluss wurde vom Landgericht München im Januar 2011 allerdings als rechtlich unwirksam gestoppt.[5] Gegen die NPD gab es bereits zweimal Parteiverbotsverfahren. Im Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht auch den zweiten Verbotsantrag ab. Zwar sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Partei verfassungsfeindlich sei, die NPD habe aber nicht das „Potenzial“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen.

Die DVU war eine rechtsradikale Partei, die von dem Verleger Gerhard Frey 1971 ursprünglich als Verein gegründet und von ihm 38 Jahre lang geleitet worden war. Sie konnte insgesamt neun Mal in Landesparlamente einziehen. Ihre größten Wahlerfolge erzielte sie in Bremen, Brandenburg und insbesondere in Sachsen-Anhalt. Die DVU wandte sich gegen ein vereintes Europa, relativierte und verharmloste den Holocaust sowie die deutsche Kriegsschuld und wurde als völkisch, fremdenfeindlich und antisemitisch eingeordnet. Nach der gescheiterten Fusion mit der NPD löste sich die Partei 2011 endgültig auf.

Die Republikaner (REP) wurden 1983 von ehemaligen CSU-Abgeordneten als rechtskonservative Partei gegründet und konnten in den 80er Jahren ins Europaparlament und ins Abgeordnetenhaus von (West-)Berlin sowie in den 90er Jahren in den Landtag Baden-Württembergs einziehen. Drei Politiker, die als Unionsvertreter in den Bundestag eingezogen waren, wechselten zu den Republikanern, zwei von 1983 bis 1985 und einer von 1993 bis 1994. Die Partei wurde zeitweise vom Verfassungsschutz beobachtet. Aktuell ist sie schon seit geraumer Zeit in keinem Parlament mehr vertreten.

Von 2001 bis 2004 war die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (auch Schill-Partei) in der Bürgerschaft von Hamburg vertreten und stellte dort zusammen mit CDU und FDP die Landesregierung. In der öffentlichen Diskussion wurde die Partei teils als rechtskonservativ, vor allem jedoch als rechtspopulistische Protestpartei wahrgenommen.

Die Partei Liberal-Konservative Reformer (kurz LKR, bis November 2016 Allianz für Fortschritt und Aufbruch, kurz ALFA) ist eine euroskeptische Kleinpartei, die am 19. Juli 2015 in Kassel als Abspaltung der Alternative für Deutschland (AfD) gegründet worden ist. Die Partei ist derzeit mit fünf Abgeordneten im Europäischen Parlament sowie drei Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft vertreten. Diese Abgeordneten sind von der AfD zu der Partei gewechselt. Bei Landtagswahlen erhielt die Partei selbst bisher zwischen 0,3 % und 1 % der Stimmen.

Weiterhin gibt es zahlreiche vorrangig regional aktive Kleinparteien und Wählergruppen, beispielsweise die in den Neuen Bundesländern aktive, rechtskonservative Deutsche Soziale Union (DSU), die im Bremer Landtag vertretene Wählervereinigung Bürger in Wut, die in Nordrhein-Westfalen tätige Bürgerbewegung pro NRW oder die aus dem Umfeld der NPD bestehende Bürgerinitiative Ausländerstopp in München und Nürnberg.

Linke und linksextreme Parteien

Unter anderem im 19. Jahrhundert blieben linke Parteien und Gruppen über relativ große Zeiträume hinweg aus Parlamenten ausgegrenzt, waren verboten oder infolge eines Zensuswahlrechts in der Relation zu den tatsächlichen Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung nur unterrepräsentiert in den Kammerparlamenten vertreten. Dies galt insbesondere für sozialistisch inspirierte Zusammenschlüsse, die gerade im 19. Jahrhundert, aber auch bis in die Gegenwart hinein revolutionäre Umwälzungen anstrebten und teilweise auch umsetzten. Entsprechend waren diese Gruppen auch immer vor Ort aktiv an Revolutionen, Aufständen, Revolten und anderen sozialen (Klassen-)Kämpfen über die gesamte Neuzeit hinweg beteiligt oder führten diese an.

Heute existieren neben der Partei Die Linke, die im Bundestag vertreten ist, viele außerparlamentarische politische Gruppierungen mit unterschiedlicher Wirkungskraft, die sich auf linke Positionen beziehen. Die inhaltlichen Vorstellungen darüber, was linke Politik mit welchen Mitteln anstrebt, sind sehr heterogen.

Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) war eine kommunistische Partei in Deutschland, die am 1. Januar 1919 gegründet wurde. Sie ging aus mehreren linksrevolutionären Gruppierungen hervor, die sich nach dem Ersten Weltkrieg im Verlauf der Novemberrevolution von 1918 vereinten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gründete sich die KPD unter Führung des späteren DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht auf gesamtdeutscher Ebene neu, nach der Teilung in zwei deutsche Staaten arbeitete die KPD auch in der Bundesrepublik zunächst weiter, bis sie 1956 verboten wurde.

In Reaktion darauf gründete sich 1968 auf Initiative der DDR-Staatspartei SED die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Da sie in erheblichem Umfange politische Positionen des damaligen Ostblocks wie die gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in der DDR und des Prager Frühlings 1968, sowie den Bau der Mauer verteidigte und den sowjetischen Einmarsch in Afghanistan 1979 begrüßte,[6][7][8] konnte sie in der Bundesrepublik nie nennenswerte Wahlergebnisse erzielen.

Im Januar 1990 gründete sich unter dem Namen Kommunistische Partei Deutschlands (Kurzbezeichnung: KPD) in Ost-Berlin eine neue Partei. Sie wird in einigen Publikationen als „KPD-Ost“ oder „KPD (Rote Fahne)“ bezeichnet, um sie von anderen Gruppen gleichen Namens abzugrenzen. Die Partei wird vom Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg als linksextremistisch eingeschätzt.[9]

Daneben finden sich mit der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands, der Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale, und anderen noch ein weites Spektrum linker, linksradikaler und linksextremer, politisch jedoch weitgehend erfolgloser Parteien.

Regionale Parteien und Parteien ethnischer Minderheiten

Ein Sonderfall ist der Landtag von Schleswig-Holstein, wo aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich von der Fünf-Prozent-Hürde befreit wurde. Die Regelung gilt auch für den Bundestag, allerdings trat der SSW seit den 50er Jahren nicht mehr zu Bundestagswahlen an.

Bei der Wahl zum Landtag Brandenburg ist die Minderheit der Sorben ebenfalls von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. Die sorbische Lausitzer Allianz trat bisher jedoch nicht zur Landtagswahl an. In Sachsen, ebenfalls Siedlungsgebiet der Sorben, ist hingegen keine Befreiung von der Sperrklausel vorgesehen. Die Partei Die Friesen sieht sich als Vertreter der Minderheit der Friesen, ist in Niedersachsen jedoch auch nicht von der Sperrklausel befreit.

Die Bayernpartei als regionale Partei war 1949–1953 im Bundestag und 1950–1966 im Bayerischen Landtag sowie von 1954 bis 1957 und 1962 bis 1966 in der Bayerischen Staatsregierung vertreten. Seit 1966 hat sie nur noch Sitze in Kommunalparlamenten und in Bezirkstagen. Andere Regionalparteien (z. B. Die Westfalen) sind praktisch ohne Relevanz.

Kommunalparteien und Wählergruppen

Bei den Wahlen zu Kommunalparlamenten, teilweise auch bei Landtagswahlen, kandidieren neben Parteien auch unabhängige Wählergruppen. Diese sind teilweise in der Bundesvereinigung Freie Wähler organisiert. Bei der Landtagswahl in Bayern 2008 zog als erster Landesverband die Freien Wähler Bayern in ein Landesparlament ein. Die Bundesvereinigung ist seit 2014 mit einer Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Im September 2014 zog die unabhängige Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler in den Brandenburgischen Landtag ein.

Interessenparteien

Viele der in Deutschland existierenden Kleinparteien sind Interessenparteien und politisch weitgehend bedeutungslos. Diese konzentrieren sich häufig auf eine bestimmte Zielgruppe – beispielsweise die Allianz Graue Panther Deutschland oder die Rentner Partei Deutschland als Partei von Rentnern oder die im Europaparlament vertretene Familien-Partei Deutschlands als Partei von Eltern – oder einen eingegrenzten Themenbereich – zum Beispiel die ebenfalls im Europaparlament vertretene Tierschutzpartei.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) entstand 1982 als konservative Abspaltung der Grünen. Sie hat ihren Schwerpunkte in Bayern und Baden-Württemberg und ist seit 2014 im Europäischen Parlament vertreten.

Einige Parteien wenden sich explizit an religiöse Menschen. Dies sind zum Beispiel Bündnis C – Christen für Deutschland oder Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit für Muslime.

Weitere Parteien

Weiterhin gibt es in Deutschland mehrere Parteien, die durch radikale, teilweise abstruse politische Forderungen auffallen. Diese sind zum Teil Spaßparteien. Die PARTEI zeigt klar satirische Züge und verschreibt sich als einzige Partei offen dem Populismus. Seit 2014 ist sie im Europäischen Parlament vertreten. Die APPD versteht sich als „Anwalt des Pöbels und Sozialschmarotzer“ und fordert u. a. das Recht auf Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich und die Abschaffung der Schulpflicht.

Verbote

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei Parteiverbote: Gegen die Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956. Ein NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 vor allem wegen Koordinationsfehlern beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzämtern der Länder, da V-Leute auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Am 3. Dezember 2013 wurde das Verbot der NPD zum zweiten Mal beantragt und 2017 vom Bundesverfassungsgericht wegen der Bedeutungslosigkeit der Partei zurückgewiesen.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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