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Christian Klar

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Christian Georg Alfred Klar (* 20. Mai 1952 in Freiburg im Breisgau) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der Rote Armee Fraktion (RAF) und gilt als eine der Schlüsselfiguren deren zweiter Generation. Er war an den meisten der RAF-Anschläge und Überfälle zwischen 1977 und 1982 beteiligt, wurde 1982 verhaftet und in zwei Gerichtsverfahren wegen gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Klars mögliche Begnadigung sorgte in den 2000er Jahren für eine heftige öffentliche Debatte; er wurde am 19. Dezember 2008 vorzeitig aus der Haft entlassen.

Jugend

Klar stammt aus dem Bildungsbürgertum;[1] seine Mutter war Gymnasiallehrerin für Physik in Karlsbad, sein Vater Alfred Klar Vizepräsident des Oberschulamtes Karlsruhe. Der zweitgeborene[2] Klar hat eine Schwester und drei Brüder, von denen einer verstorben ist.[3] Christian Klar besuchte zunächst das Hans-Thoma-Gymnasium in Lörrach. Nach seinem Wechsel auf das Eichendorff-Gymnasium in Ettlingen legte er dort im Jahr 1972 sein Abitur ab. Im Anschluss studierte er kurzzeitig Geschichte und Philosophie in Heidelberg ohne Abschluss und reflektierte darüber später: „Ich bin ein paar Mal hingegangen, habe auch die Bibliothek benutzt, war aber desillusioniert von Nährwert und Zurichtung sozusagen.“[3] Zeitweilig war er Mitglied der FDP und der Jungdemokraten.[4] 1973 verweigerte er den Wehrdienst mit der Begründung, er habe eine „zutiefst lebensbejahende Haltung“, wodurch ihn nichts veranlassen könne, „einen Menschen zu verletzen oder zu töten“.[5]

RAF-Aktivitäten und Verhaftung

1973 zog Christian Klar zusammen mit seiner Freundin Adelheid Schulz und Günter Sonnenberg in eine Wohngemeinschaft nach Karlsruhe, später zog auch Knut Folkerts dort ein. Am 30. Oktober 1974 nahm er, um gegen die Haftbedingungen gefangener RAF-Mitglieder zu protestieren, an der Besetzung des Hamburger Büros von Amnesty International durch das dortige Folterkomitee teil, einem „Talentschuppen“ der RAF.[6] Von den beteiligten 32 Personen ging eine Reihe in den Untergrund und schloss sich der zweiten Generation der RAF an, darunter auch Klar, der spätestens im Herbst 1976 Mitglied wurde.[7] Die erste nachweisbare Verbindung Klars zur RAF war eine Waffe, die er im Herbst 1976 im Aostatal beschaffte und die später bei der Schleyer-Entführung benutzt wurde.[1] Er gilt neben Brigitte Mohnhaupt und Peter-Jürgen Boock als eine der „Schlüsselfiguren“ der zweiten RAF-Generation.[8] Für Butz Peters war Klar ein „eiskalter Macher“: „Immer die nächste «Aktion» im Sinn.“[9] Der Historiker Tobias Wunschik bezeichnet Klar als „Macher“ mit Schwächen in der Ausführung; sein „wenig ausgeprägter ideologischer Hintergrund“ sei mit dafür verantwortlich, dass er nur in Abwesenheit Mohnhaupts in der Gruppenhierarchie herausragte.[10] Laut Stefan Aust bildete Klar ab 1979 mit Mohnhaupt die „Doppelspitze“ der RAF.[11]

Wenige Stunden nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback benannten die Ermittler Klar am 7. April 1977 als mutmaßlichen Mittäter; kurz darauf wurde öffentlich nach ihm gefahndet.[12] Im Jahr 1977 ging es der RAF-Führung laut Klar darum, „den revolutionären Prozess in Gang zu setzen“ (Offensive 77); nach dem Deutschen Herbst und der Todesnacht von Stammheim wurde die Strategie geändert hin zu einer Integration „militärischer“ mit politischen Kämpfen, die durch die Verhaftung und Tode der meisten Mitglieder der zweiten RAF-Generation in den nächsten Jahren nicht zur Ausführung kam.[13] Klar war an den meisten Anschlägen und Überfällen der RAF zwischen 1977 und 1982 beteiligt (zu Einzelheiten siehe #Gerichtsverfahren).[14] Seine Tatbeiträge sind vor allem deshalb weitgehend geklärt, weil er eine Reihe von Fingerabdrücken hinterließ und einige RAF-Aussteiger in der DDR nach ihrer Enttarnung 1990 umfassende Aussagen machten. Nach einer Tuberkulose-Erkrankung 1979 erholte sich Klar im Jemen und in der DDR.[15] Zusammen mit Wolfgang Beer handelte Klar die von Inge Viett angebahnte Aufnahme von RAF-Aussteigern in der DDR im Juli 1980 mit einem MfS-Offizier in Königs Wusterhausen aus.[16] In mehrwöchigen DDR-Aufenthalten wurde Klar Anfang der 1980er Jahre mit anderen RAF-Mitgliedern militärisch geschult, unter anderem durch Schießübungen, in Sprengstofftechnik und in der Bedienung der Panzerfaust RPG-7.[17] Nach mehreren erfolglosen Festnahmeversuchen wurde Klar am 16. November 1982 bei Friedrichsruh im Sachsenwald bei Hamburg verhaftet, wo sich ein Waffendepot („Daphne“) der RAF befand. Das BKA hatte, nachdem im Oktober Brigitte Mohnhaupt und Adelheid Schulz an einem RAF-Depot bei Frankfurt am Main festgenommen worden waren, öffentlich erklärt, Hinweise lediglich auf RAF-Verstecke im Raum Rhein-Main-Neckar zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dieses Depot sei unbekannt.[1] Klar war der „letzte Kopf“ der 38 RAF-Angehörigen der zweiten Generation, der in Haft kam.[18] Der frühere Leiter des Bundeskriminalamts Horst Herold gab daraufhin die Einschätzung ab, „die alte RAF“ sei mit Klars Festnahme „zu Ende gegangen“.[1]

Gerichtsverfahren

Die Hauptverhandlung gegen Klar beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart – angeklagt gemeinsam mit Brigitte Mohnhaupt – begann im Februar 1984.[19] Der Senat kam zur Überzeugung, dass Klar die folgenden Taten in Mittäterschaft begangen hatte:

Der Senat sah folgende Straftatbestände erfüllt: Neunfacher vollendeter und elffacher versuchter Mord, begangen teilweise in Tateinheit mit vollendeter und versuchter Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, versuchte Nötigung von Verfassungsorganen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.[21] Klar wurde am 2. April 1985 zu einer fünffachen lebenslangen Freiheitsstrafe und zusätzlich 15 Jahren zeitiger Strafe verurteilt, was nach der bestehenden Rechtslage eine Mindesthaftzeit von 82,5 Jahren bedeutet hätte. Durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986, das die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzte, dass lebenslängliche Freiheitsstrafen die Chance auf Freilassung ohne Gnadenakt und auf Resozialisierung gewähren müssen, wurde die Rechtslage geändert. Demgemäß änderte der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung vom 16. Juli 1986 das Urteil auf eine einfache lebenslange Freiheitsstrafe, die als Gesamtstrafe sämtliche Taten umfasst (§ 57b StGB).

1992 kam es nach belastenden Aussagen von RAF-Aussteigern in der DDR zu einem weiteren Prozess gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Dieses sah es als erwiesen an, dass Klar an einem Banküberfall in Zürich am 19. November 1979 beteiligt war und im Anschluss daran in der Einkaufsunterführung Shopville Schüsse auf Polizisten und eine Passantin „in Tötungsabsicht“ abgab.[22] Am 3. November 1992 wurde Klar für diese Taten und für die 1985 abgeurteilten durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe wiederum zu lebenslanger Haft verurteilt.[21] In diesem Urteil wurde die „besondere Schwere der Schuld“ Klars festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verzögert und erschwert. Diese war im Urteil von 1985 noch nicht enthalten gewesen, da die alte Rechtslage vorgesehen hatte, dass nicht die erkennenden Schwurgerichte, sondern die Strafvollstreckungskammern darüber zu entscheiden hatten. Als nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 diese Zuständigkeit auf die erkennenden Gerichte übertragen worden war, konnte das Oberlandesgericht diese Feststellung treffen.[23]

Nach der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld legen Gerichte eine die üblichen 15 Jahre überschreitende Mindesthaftzeit fest (§ 57a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB). Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am 13. Februar 1998, dass die Mindestverbüßungsdauer im Fall Klars 26 Jahre beträgt.[21]

Haft

Klar war ab dem 16. November 1982 inhaftiert, zunächst in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der er weitgehend ohne Kontaktmöglichkeiten mit anderen RAF-Mitgliedern blieb.[24] Eva Haule übernahm in der ersten Zeit Klars Haftbetreuung, bis sie kurz nach Beginn der Hauptverhandlung gegen Klar im Februar 1984 untertauchte.[25] Er wurde nach einem Hungerstreik 1989 in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verlegt,[26] in der er sich vom 10. November 1989 bis zu seiner Haftentlassung 2008 aufhielt.[21] Als sich die RAF in der Frage, ob auf Gesprächsangebote des Staates eingegangen werden solle, 1992/93 in zwei verfeindete Lager spaltete, stand Klar als „Hardliner“ an der Seite Mohnhaupts.[27] Als Teil der RAF-Gefangenen reklamiert er für sich „einen wichtigen Beitrag“ zur 1998 erfolgten Auflösung der Organisation; die Debatte habe „Fahrt bekommen nach 1995“.[28]

Kontroverse um eine vorzeitige Entlassung

Es gab wiederholt öffentliche Kontroversen darüber, ob Klar vorzeitig aus der Haft entlassen werden solle.[29] Am 22. November 2001 führte Günter Gaus mit Klar ein im Folgemonat im ORB-Fernsehen ausgestrahltes Gespräch, das als „eines der denkwürdigsten Interviews der deutschen Fernsehgeschichte“ bezeichnet worden ist.[30] Anschließend ermutigte Gaus, den Klars Zustand „tief verstört“ hatte, seinen Gesprächspartner, ein Gnadengesuch zu stellen.[31] In dem Interview erklärte Klar, gefragt zum Thema „Schuldbewusstsein und Reuegefühle“:

„In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf sind das keine Begriffe.“
„Aber es könnten persönlich doch Begriffe sein, die Bedeutung haben, wegen der Opfer? […]“
„Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle, aber ich mache sie mir nicht zu eigen. Das sitzt zu tief drin, dass gerade hier in den reichen Ländern zu viele Menschenleben nichts zählen. Vor der Trauer müsste sich sehr viel ändern. Belgrad wird bombardiert. […] In vielen Ländern werden Verhältnisse hergestellt, wo ein Menschenleben nicht mal einen Namen hat.“[32]

Als Klar 2003 ein Gnadengesuch an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau stellte, schrieb er jedoch: „Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen.“[33] Das Gnadengesuch ging auch auf die Bemühungen Rolf Beckers, der von 2003 bis 2006 ehrenamtlicher Betreuer Klars war, zurück. 2003 hatte Becker beim Intendanten Claus Peymann um einen Praktikumsplatz für Klar gebeten; dieser bot ihm 2005 einen Ausbildungsplatz als Bühnentechniker am Berliner Ensemble an.[34] Die dafür notwendige Verlegung nach Berlin und der Status als Freigänger wurden ihm zunächst nicht bewilligt.

Im Januar 2007 entwickelte sich das Gnadengesuch Klars zum Gegenstand einer lebhaften Debatte, in der sich unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und der Regisseur Volker Schlöndorff[35] für eine mögliche Haftentlassung Klars einsetzten. Dagegen sprachen sich neben Waltrude Schleyer, der Witwe Hanns Martin Schleyers, Guido Westerwelle, Günther Beckstein und Markus Söder aus. Kritisiert wurde, dass Klar keine Signale gebe, die ein Entgegenkommen des Staates rechtfertigen könnten, etwa ein öffentliches Reue- und Schuldbekenntnis oder Aussagen zu unaufgeklärten Morden. Eine auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz am 13. Januar 2007 verlesene kapitalismuskritische Grußbotschaft Klars[36] erhielt öffentliche Beachtung, als am 26. Februar 2007 das ARD-Fernsehmagazin Report Mainz darüber auszugsweise berichtete. Erneut wurde über eine Begnadigung, aber auch über Klars Recht auf freie Meinungsäußerung diskutiert. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) gab am 28. Februar 2007 bekannt, dass Klar vorerst keine Haftlockerungen erhalte.[37] Am 7. Mai 2007 lehnte Bundespräsident Horst Köhler Klars Gnadengesuch ab, nachdem sie am 4. Mai an einem geheimen Ort in Süddeutschland ein Gespräch geführt hatten.[38]

Nach Ablehnung des Gnadengesuches bemühte sich Klar um eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a StGB) nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 26 Jahren. Dafür ist eine günstige Sozialprognose notwendig (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB), die üblicherweise vorangegangene Hafterleichterungen voraussetzt. Eine solche Hafterleichterung gewährte Klar, nachdem seit Ende 2004 geplante Vollzugslockerungen bis dahin am Widerstand des baden-württembergischen Justizministeriums gescheitert waren, am 24. April 2007 das Landgericht Karlsruhe.[39] Die Hafterleichterungen wurden zeitweilig aufgehoben, als der Bundesgerichtshof Anfang 2008 Beugehaft für Klar anordnete, um Einzelheiten der Ermordung Siegfried Bubacks zu erfahren. Am 24. November 2008 setzte das Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass Klar am 3. Januar 2009 – mit Ablauf der Mindestverbüßungsdauer – freizulassen war.[40] Daraufhin setzte die mediale Debatte wieder ein. Es wurde kritisiert, dass Klar keine hinreichende Reue gezeigt, für seine Taten nicht um Verzeihung gebeten und keine Informationen über die verübten Anschläge preisgegeben habe, was aber rechtlich keine Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus der Haft sind.[41] Klar hatte sich bereits 1997 von Gewalttaten losgesagt: „An die Wiederbelebung einer Strategie des bewaffneten Kampfes denke ich nicht.“[42] 2007 bekräftigte er, „ein legales Leben führen“ zu wollen: „Die politische Geschichte ist abgeschlossen“.[43] Der Kriminologe Helmut Kury, der ein Gutachten über Klar erstellte, kam zum Ergebnis, dass spätestens seit der Auflösungserklärung der RAF 1998 keine Gefahr mehr von ihm ausgehe; er habe sich in der Haft unauffällig und jahrelang kooperativ gezeigt.[44] Nach Ansicht des Oberlandesgerichts bestand bei Klar keine Rückfallgefahr; es wurde eine Bewährungszeit von fünf Jahren festgesetzt.[45] Aus Protest gegen die Haftentlassung gab Jürgen Vietor, Copilot während der Entführung des Flugzeugs Landshut durch ein palästinensisches Terrorkommando 1977, sein Bundesverdienstkreuz zurück, da Klars Freilassung „alle Opfer der RAF, seien sie tot oder noch am Leben“, verhöhne.[46]

Die Publizistin Carolin Emcke, Patentochter des RAF-Opfers Alfred Herrhausen, sprach 2008 rückblickend von einer „hysterischen Skandalisierung“ der Debatte, in der die „alten Reflexe“ wieder hervorgetreten seien; „ein abscheuliches Schauspiel, angeregt und inszeniert vom Boulevard“, das auch durch „die eilfertigen Helfer [Klars] in jeder Talkshow“ angeheizt worden sei. Klar selbst habe „verschlossen und verhärtet“ gewirkt – „nichts an dieser Figur lädt ein, sie begreifen zu wollen.“[47] Die Zeithistorikerin Gisela Diewald-Kerkmann resümierte 2012 – im Anschluss an Heribert Prantl –, dass die 2007 und 2009 zu Klar geführte Diskussion die Argumentationslinien um eine Freilassung Brigitte Mohnhaupts 2003 aufgegriffen und sich vom konkreten Fall zunehmend gelöst habe: Die „RAF als Ganzes“ und das Verhältnis der Gesellschaft zu ihr seien schließlich in den Mittelpunkt gerückt.[48] Die Debatte arbeitete Bernhard Schlink in seinem Anfang 2008 erschienenen Roman Das Wochenende auf, der die Begegnung eines begnadigten früheren RAF-Terroristen nach seiner Haftentlassung mit seinem Unterstützerkreis schildert und dabei die Romanfiguren Standpunkte der realen Debatte in einer kontroversen Rückschau auf ein Terroristenleben einnehmen lässt. Die Hauptfigur ist Christian Klar „unverkennbar“ nachempfunden.[49]

Debatte um die Täterschaft im Mordfall Buback

In einem Interview mit dem Spiegel im April 2007[50] gab das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock an, nach seinen Informationen scheide Christian Klar als „unmittelbar Beteiligter“ an der Ermordung Siegfried Bubacks und seiner Begleiter aus. Er bestätigte die Aussage der ehemaligen RAF-Angehörigen Verena Becker gegenüber dem Verfassungsschutz, dass Stefan Wisniewski vom Soziussitz eines Motorrads die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt abgegeben habe.[51] Der Sohn des Getöteten, Michael Buback, wies auf seiner Meinung nach unzureichend ausgewertete Zeugenaussagen hin, die auf eine Frau als Mörderin seines Vaters hingewiesen hätten. Kurz nach den Buback-Morden war Verena Becker im Mai 1977 zusammen mit Günter Sonnenberg festgenommen und bei ihr die Tatwaffe sichergestellt worden.[52] Im folgenden Prozess gegen Verena Becker wurde Christian Klar wegen einer Bemerkung, die er während seiner Haft getroffen hatte, als Zeuge geladen. Er soll dabei Becker als Täterin bezeichnet haben, verweigerte aber im September 2011 die Aussage;[53] Becker konnte die Täterschaft nicht nachgewiesen werden.

Freilassung und spätere Tätigkeit

Am 19. Dezember 2008 wurde Christian Klar auf Bewährung entlassen. Die Entlassung erfolgte vor dem festgesetzten Termin, da sich Klar in der Haft Freistellungstage erarbeitet hatte, die ihm angerechnet wurden.[54]

2011 wohnte er in Berlin und arbeitete als Kraftfahrer.[55] Am 18. Februar 2016 wurde bekannt, dass Diether Dehm, Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, Christian Klar seit mehreren Jahren als freien Mitarbeiter für die technische Betreuung seiner Abgeordnetenwebsite beschäftigt, was zu Kritik aus der Unionsfraktion führte, während Politiker der Linkspartei die Beschäftigung Klars verteidigten.[56] Der Sachverhalt wurde bekannt, als Dehms Antrag auf einen Hausausweis des Bundestags für Klar abgelehnt wurde.[57]

Literatur

  • Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997, ISBN 3-531-13088-9, siehe Register, S. 512.
  • Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, siehe Register, S. 853.

Weblinks

Wikinews Wikinews: Christian Klar – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 „Die alte RAF ist zu Ende gegangen“. Nach der Klar-Verhaftung: Die Fahnder fürchten eine neue Terroristen-Generation. In: Der Spiegel, 22. November 1982.
  2. Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997, S. 203.
  3. 3,0 3,1 Stefan Amzoll: „Ich bin nicht bereit, die RAF als Kriminalfall zu besprechen“. Im Gespräch: Das ehemalige RAF-Mitglied Christian Klar. In: Der Freitag, 21. Dezember 2007.
  4. Von Inge Meysel bis Christian Klar. In: Die Tageszeitung, 22. März 2005.
  5. Willi Winkler: Ein Kriegsdienstverweigerer, der zum Krieger wurde. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Mai 2007.
  6. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 315 und S. 381 f.
  7. Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997, S. 203. Willi Winkler spricht davon, dass sich Klar „bald“ nach dem Oktober 1974 der RAF angeschlossen habe; ders.: Ein Kriegsdienstverweigerer, der zum Krieger wurde. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Mai 2007.
  8. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 33.
  9. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 488 f., Zitat S. 489.
  10. Tobias Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997, S. 372. Ähnlich Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 481 f. für die Zeit ab Sommer 1978.
  11. Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann und Campe, Hamburg 1985, Neuausgabe 2008, ISBN 978-3-455-50029-5, S. 874.
  12. Sven Felix Kellerhoff: Christian Klar: Bundestagsausweis für einen uneinsichtigen Mörder? In: Die Welt, 19. Februar 2016; Tagesschau vom 9. April 1977 (YouTube).
  13. Erklärung Klars vom 4. Dezember 1984, zitiert nach Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, S. 735.
  14. Übersichten bei Majid Sattar: RAF-Terrorist Christian Klar: Neun Morde, elf Mordversuche. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. April 2007; Restfreiheitsstrafe gegen Christian Klar zur Bewährung ausgesetzt. Pressemitteilung. In: OLG-Stuttgart.de, 24. November 2008.
  15. Willi Winkler: Ein Kriegsdienstverweigerer, der zum Krieger wurde. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Mai 2007.
  16. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, S. 553. Den Ausstieg des „Nachzüglers“ Henning Beer im April 1982 organisierte Klar von Beginn an mit, siehe ebda., S. 563.
  17. Jan-Hendrik Schulz: Die Beziehungen zwischen der Roten Armee Fraktion (RAF) und dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR. In: Zeitgeschichte Online, Mai 2007; ausführlich Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, S. 578–581 und S. 588–591.
  18. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, S. 534.
  19. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 623.
  20. Martin Roeber: Hintergrund: Das Attentat auf Siegfried Buback von 1977. In: Landesschau Aktuell Baden-Württemberg des Südwestrundfunk. 7. April 1977, abgerufen am 29. Juli 2016.
  21. 21,0 21,1 21,2 21,3 Vollzugslockerungen für Christian Klar: Gericht verpflichtet die Justizvollzugsanstalt Bruchsal zur Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen. Pressemitteilung. In: Landgericht-Karlsruhe.de, 24. April 2007.
  22. Zum Komplex der Gerichtsurteile gegen Klar Klaus Pflieger: Haftentlassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. In: Die Kriminalpolizei, Juni 2007.
  23. Catharina Dresel: „Lebenslang“ für RAF-Terroristen oder Anspruch auf Resozialisierung auch bei mangelndem Schuldbekenntnis? In: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg. Jg. 7, 2010, Heft 3, S. 343–366, hier S. 352.
  24. Ausführlich zu Klars Haftbedingungen Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 645 f.
  25. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 623.
  26. Oliver Tolmein: Geschichten aus 1001 RAF. In: Konkret Ausgabe 7/1991, S. 18. Zum Kontext des Hungerstreiks Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 642–650, zur Klar besonders S. 649 f.
  27. Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1, S. 703–706. Verschiedene Äußerungen Klars in der Debatte sind dokumentiert in: ID-Archiv im IISG (Hrsg.): „wir haben mehr fragen als antworten“: RAF. diskussionen 1992–1994. Edition ID-Archiv, Berlin und Amsterdam 1995, ISBN 3-89408-044-2 (PDF).
  28. Stefan Amzoll: „Ich bin nicht bereit, die RAF als Kriminalfall zu besprechen“. Im Gespräch: Das ehemalige RAF-Mitglied Christian Klar. In: Der Freitag, 21. Dezember 2007.
  29. Zu den rechtlichen Aspekten der Debatte insgesamt Gabriele Kett-Straub: Auch Terroristen haben einen Rechtsanspruch auf Freiheit. Aussetzung der Reststrafe in Mordfällen mit besonderer Schuldschwere. In: Goltdammers Archiv. Bd. 154, 2007, S. 332–347.
  30. Lars Bergmann: Der Ex-Terrorist aus Freiburg. Christian Klar kommt frei – ein Stück deutsche Geschichte. In: Chilli (Stadtmagazin), Dezember/Januar 2008/2009, S. 8–10, hier S. 9 (PDF).
  31. Bettina Gaus: Über die Gnade. In: Die Tageszeitung, 31. Januar 2007.
  32. Philipp Wittrock: Gaus-Interview mit Christian Klar: Doku-Drama hinter Gittern. In: Der Spiegel, Heft 5/2007, 1. Februar 2007.
  33. RAF-Gnadendebatte. Christian Klar bekennt seine Schuld. In: Spiegel Online, 27. Januar 2007.
  34. Rolf Becker über seine Besuche beim und seinen Eindruck vom früheren RAF-Terroristen Christian Klar: „Er bereitet sich auf ein anderes Leben vor“. In: Hamburger Abendblatt, 11. Februar 2007.
  35. Martin Wolf: „Begnadigt wird nicht die Tat, sondern der Mensch“. In: Der Spiegel, 31. Januar 2007. Weiteres Beispiel eines Meinungsbeitrags in der Debatte ist Peggy Parnass: Wenn wir schon von Mord sprechen. In: Stern, 29. März 2007.
  36. Christian Klar: „Das geht anders“. Erklärung an die Teilnehmer der Rosa-Luxemburg-Konferenz. In: n-tv, 26. Februar 2007.
  37. Klar will weitere Hafterleichterungen einklagen. In: Der Tagesspiegel, 9. Mai 2007.
  38. Bundespräsident Horst Köhler hat über die Gnadengesuche von Herrn Christian Klar und von Frau Birgit Hogefeld entschieden. (Memento vom 9. Mai 2007 im Internet Archive) In: Bundespraesident.de, 7. Mai 2007.
  39. Klar bekommt Hafterleichterung. In: Spiegel Online, 24. April 2007; Vollzugslockerungen für Christian Klar: Gericht verpflichtet die Justizvollzugsanstalt Bruchsal zur Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen. Pressemitteilung. In: Landgericht-Karlsruhe.de, 24. April 2007.
  40. Restfreiheitsstrafe gegen Christian Klar zur Bewährung ausgesetzt. Pressemitteilung. In: OLG-Stuttgart.de, 24. November 2008.
  41. Ex-RAF-Terrorist Klar kommt frei: Zypries verteidigt Entlassung. In: n-tv.de, 25. November 2008.
  42. Thorsten Schmitz: Klar-Text. Gespräch mit Christian Klar vom 25. April 1997. In: Süddeutsche Zeitung, wieder veröffentlicht in Heft 11/2007 des SZ-Magazins (S. 2).
  43. Stefan Amzoll: „Ich bin nicht bereit, die RAF als Kriminalfall zu besprechen“. Im Gespräch: Das ehemalige RAF-Mitglied Christian Klar. In: Der Freitag, 21. Dezember 2007.
  44. Porträt Christian Klar: Im inneren Führungszirkel der RAF. In: Südwestrundfunk, Landesschau, 19. Dezember 2008.
  45. Fünf Jahre Bewährung: Klar kommt frei. In: n-tv, 24. November 2008.
  46. Interview: „Landshut“-Pilot gibt Bundesverdienstkreuz zurück. In: Augsburger Allgemeine, 24. November 2008.
  47. Carolin Emcke: Stumme Gewalt: Nachdenken über die RAF. S. Fischer, Frankfurt am Main 2008, S. 20 (E-Book-Ausgabe).
  48. Gisela Diewald-Kerkmann: Ausstiegs- und Befriedungsstrategien am Beispiel des bundesdeutschen Linksterrorismus. In: Klaus Weinhauer, Jörg Requate (Hrsg.): Gewalt ohne Ausweg? Terrorismus als Kommunikationsprozess in Europa seit dem 19. Jahrhundert. Campus, Frankfurt am Main, New York 2012, S. 223–240, hier S. 239 f.
  49. Michael König: Poetik des Terrors. Politisch motivierte Gewalt in der deutschen Gegenwartsliteratur. Transcript, Bielefeld 2015, S. 235–239, Zitat S. 236; Stephan Berghaus: Gnade vor Recht? Eine Lektüre der Begnadigungsdebatte um Christian Klar. In: Katharina Grabbe, Sigrid G. Köhler, Martina Wagner-Egelhaaf (Hrsg.): Das Imaginäre der Nation: Zur Persistenz einer politischen Kategorie. Transcript, Bielefeld 2012, S. 293–325, hier S. 316–324 (Vorschau); Corina Erk: Narrative des Erinnerns zwischen Konstruktion und Dekonstruktion des Mythos RAF: Bernhard Schlinks „Das Wochenende“. In: Stefan Bronner, Hans-Joachim Schott (Hrsg.): Die Gewalt der Zeichen. Terrorismus als symbolisches Phänomen (= Bamberger Studien zu Literatur, Kultur und Medien. Band 3). University of Bamberg Press, Bamberg 2012, S. 271–290 (Vorschau).
  50. Helmar Büchel: „Es ist auch Scham dabei“. Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock, 55, über das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, die Strategie der RAF und seine persönliche Schuld. In: Der Spiegel Nr. 17/2007, 23. April 2007.
  51. Terrorismus: Wisniewski soll Buback-Mörder sein. In: Spiegel Online, 21. April 2007.
  52. RAF: Hat Verena Becker Buback erschossen? In: Stern, 2. Mai 2007 (Reuters-Meldung).
  53. Fall Buback: Klar soll Becker als Mörderin genannt haben. In: Die Welt, 9. Oktober 2009 (AP-Meldung); Rüdiger Soldt: Buback-Mord: Christian Klar verweigert Aussage im Becker-Prozess. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. September 2011.
  54. Ex-RAF-Terrorist aus Haft entlassen. In: Rheinische Post, 19. Dezember 2008 (AP-Meldung).
  55. Miriam Hollstein: Das kontrollierte Schweigen eines Ex-Terroristen. In: Die Welt, 15. September 2011.
  56. Diether Dehm über Ex-RAFler: „Kein radikaler Scharfmacher“. In: Die Tageszeitung, 21. Februar 2016 (AFP-Meldung).
  57. Bundestagsabgeordneter der Linken: Diether Dehm beschäftigt früheren RAF-Terroristen Christian Klar. In: Der Tagesspiegel, 19. Februar 2016 (DPA-Meldung).
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