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Protektorat Böhmen und Mähren

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Protektorát Čechy a Morava
Protektorat Böhmen und Mähren
Flagge des Protektorats Wappen des Protektorats
(Flagge) (Wappen)
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Vorlage:CZS-1920Tschechoslowakische Republik TschechoslowakeiTschechoslowakei
Status unmittelbares Reichsgebiet
Amtssprachen Tschechisch, Deutsch
Hauptstadt Prag
Einrichtung 16. März 1939
Reichsprotektoren
Oberhaupt des Protektorates Emil Hácha
Einwohnerzahl 7.380.000 (1940)
Währung Krone des Protektorats Böhmen und Mähren

Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschech. Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft. Es wurde am 16. März 1939 proklamiert und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen.[1] De facto handelte es sich um eine Annexion,[2] die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte.

Das Gebiet des Protektorats umfasste das Territorium der Tschecho-Slowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands ans Reich, des Olsagebiets an Polen und slowakischer Landesteile an Ungarn infolge des Ersten Wiener Schiedsspruchs im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war (→ Zerschlagung der Rest-Tschechei).[3] Die tschechische Protektoratsregierung blieb auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt, so dass es sich beim „Protektorat“ um ein „schwach kaschiertes Besatzung­sgebiet“ handelte,[4] dessen Errichtung die beginnende Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik markierte. Bereits der Einmarsch der Wehrmacht wurde von der großangelegten „Aktion Gitter“ begleitet, bei der mehrere tausend vermeintliche und tatsächliche politische Gegner, darunter Aktivisten der kommunistischen und der sozialdemokratischen Partei, aber auch deutsche Emigranten und zahlreiche Juden verhaftet wurden.[5] Die nationalsozialistische Herrschaft zielte kurzfristig auf die Ausbeutung der wirtschaftlichen Ressourcen und langfristig auf eine „Germanisierung“ des Gebietes.

Geschichte

Aufteilung der Tschechoslowakei:
1sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich angeschlossen (September/Oktober 1938);
2 – Polen besetzt Gebiete in Teschen (Oktober 1938);
3Ungarn besetzt Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (November 1938) sowie
4 – die ruthenischsprachige Karpatoukraine (März 1939);
5 – im März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt;
6 – von der Tschechoslowakei bleibt nur der deutsche Satellitenstaat Slowakei.

Durch das auf der Münchener Konferenz geschlossene Abkommen vom 29. September 1938 wurden die sudetendeutschen Gebiete von der Tschechoslowakei abgespalten und dem Deutschen Reich eingegliedert: der größte Teil bildete fortan den Reichsgau Sudetenland, weitere Gebiete wie der Böhmerwald und Teile Südmährens wurden dem Gau Bayerische Ostmark (später: Bayreuth) und den Reichsgauen Ober- und Niederdonau zugeschlagen. Schon im Oktober 1938 hatte Adolf Hitler das verbleibende Gebiet Tschechiens in einem Führerbefehl an die Wehrmacht als „Rest-Tschechei“ bezeichnet, die es zu erledigen gelte, und damit deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigte, das Münchner Abkommen einzuhalten.[6]

Mit Hilfe eines Ultimatums gegenüber Jozef Tiso forcierte Hitler die Unabhängigkeitserklärung der Slowakei, die am 14. März 1939 erfolgte. Während deutsche Truppen bereits Mährisch-Ostrau besetzten, reiste der tschechoswakische Staatspräsident Emil Hácha noch am selben Abend nach Berlin, wo ihn Hitler massiv unter Druck setzte und ihm eröffnete, der Einmarsch der deutschen Truppen sei unabwendbar. Hácha unterzeichnete in den frühen Morgenstunden des Folgetages ein ihm vorgelegtes Abkommen über den Schutz des tschechischen Volkes durch das Deutsche Reich. Die Wehrmacht rückte in Brünn und Prag ein („Zerschlagung der Rest-Tschechei“). Hitler traf am Abend des 15. März in Prag ein, und proklamierte am folgenden Tag das Protektorat Böhmen und Mähren, das die überwiegend tschechisch besiedelten Gebiete Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien[7] (das historische Land Mähren-Schlesien[8]) umfasste, als Teil des Großdeutschen Reiches.[9] Die volksdeutsche Bevölkerung wurden zu Staatsbürgern des Deutschen Reiches erklärt, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterstünden, die übrige zu „Protektoratsangehörigen“, die der dortigen Gerichtsbarkeit unterstellt seien. Hitler erklärte, dass sich das Protektorat des Deutschen Reiches „selbst verwalte, jedoch im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches“.[10][11] Die Erste Slowakische Republik unterzeichnete am 23. März einen vom Deutschen Reich diktierten „Schutzvertrag“ und wurde dadurch zum deutschen Satellitenstaat.

Formal verfügte das Protektorat damit über das Recht zur Selbstverwaltung und über eine beschränkte eigene Legislative. Selbst eine eigene Streitmacht mit dem Namen „Regierungstruppe des Protektorats Böhmen und Mähren“ wurde gegründet, die zwar nicht in die Kommandostruktur der Wehrmacht eingebunden war, aber von einem deutschen Verbindungsstab überwacht wurde. Auch blieb der bisherige Staatspräsident Hácha als nominelles „Oberhaupt“ des Protektorats im Amt. Aber alle Maßnahmen der Protektoratsregierung konnten vom Hitler direkt unterstellten deutschen Reichsprotektor aufgehoben, alle Gesetze, Verwaltungsmaßnahmen oder Gerichtsurteile ausgesetzt werden. Die tatsächliche Macht übte dennoch nicht der erste Reichsprotektor, Konstantin von Neurath, aus, sondern SS-Funktionäre wie der Staatssekretär und spätere Staatsminister Karl Hermann Frank sowie der seit September 1941 amtierende Stellvertretende Reichsprotektor Reinhard Heydrich. Das kurzfristige Ziel der nationalsozialistischen Besatzungspolitik lag in der Ausbeutung der tschechischen wirtschaftlichen Ressourcen für den Krieg. Langfristig beabsichtigten Frank und Heydrich eine „Germanisierung“ des Raumes in Verbindung mit der Vernichtung des tschechischen Volkes als ethnischer Einheit.[12] Ziel der tschechischen Kollaboration war es, die eigenen Verluste so gering wie möglich zu halten; aus deutscher Sicht sollte der Widerstand der Tschechen gegen die Besatzungsmaßnahmen geschwächt werden.

Am 28. Oktober 1939, dem Jahrestag der tschechoslowakischen Unabhängigkeit, entlud sich der Widerstand der tschechischen Bevölkerung gegen die deutsche Besatzungsmacht in Massendemonstrationen und Streiks im ganzen Protektorat sowie insbesondere in Prag. Dabei wurde der Arbeiter Otakar Sedláček erschossen und der Medizinstudent Jan Opletal schwer verwundet. Er starb am 11. November 1939 an seinen Verletzungen, woraufhin bei seiner Beerdigung große Unruhen in Prag entstanden. Am 17. November 1939 wurden neun Studenten von der Polizei erschossen, die der Rädelsführerschaft bei den Demonstrationen bezichtigt wurden. Über 1200 tschechische Studenten wurden im Konzentrationslager Oranienburg interniert, alle tschechischen Universitäten geschlossen („Sonderaktion Prag“).[13] Neurath schaffte es auch in der Folge nicht, das Protektorat im Sinne Hitlers zu befrieden.

Der Wagen Heydrichs nach dem Attentat (27. Mai 1942)
Standarte des Reichsprotektors (1938–1944), Standarte des Deutschen Staatsministers für Böhmen und Mähren (1944–1945)
Standarte des Reichsprotektors (1944–1945)
Standarte des Staatspräsidenten

Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich wurde am 27. September 1941 zum Stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren ernannt. Von Neurath blieb formell Reichsprotektor, wurde aber beurlaubt. Heydrich erwarb sich durch die brutale Verfolgung des Widerstandes seinen Ruf als „Schlächter von Prag“. Nachdem er am 27. Mai 1942 durch ein Attentat schwer verwundet worden und am 4. Juni 1942 an den Folgen des Attentates gestorben war, erlebte das Reichsprotektorat eine erneute Terrorwelle durch die Nationalsozialisten, gedacht als Vergeltung für den Mord an Heydrich. 10.000 Tschechen wurden festgenommen, über 1300 getötet. Diese Zeit wird von den Tschechen die Heydrichiáda (dt. „Heydrichiade“) genannt. Besonders bekannt wurden die Massaker von Lidice (Liditz) am 10. Juni 1942 und von Ležáky am 24. Juni 1942. Die SS und Polizei zerstörte dabei ganze Ortschaften und ermordete nahezu alle männlichen Einwohner. Die Frauen und Kinder wurden in Konzentrationslager eingeliefert. Am 3. Juli 1942 wurde der Ausnahmezustand aufgehoben, die Standgerichte zur Aburteilung verdächtiger Personen blieben jedoch weiterhin auf unbestimmte Zeit im Amt.

Datei:Deutsches Reich - Boehmen und Maehren.jpg
Briefmarke vom 29. Januar 1943 mit Zuschlagswert zugunsten des Winterhilfswerks

Das Protektorat wurde gezwungen, einen großen Beitrag zur deutschen Kriegswirtschaft zu verrichten. Die gut ausgebildete Arbeiterschaft und hochentwickelte Industrie konnte von Deutschland ausgenutzt werden. Da das Protektorat knapp außer Reichweite alliierter Bomber lag, konnte die tschechische Wirtschaft bis zum Kriegsende beinahe ungestört arbeiten und wichtige Kriegsgüter liefern. Bis zum 29. Oktober 1943 wurden sämtliche nicht kriegswichtigen Betriebe geschlossen.
Zum Kriegsschauplatz wurde Böhmen erst im Frühjahr 1945. Am 14. Februar 1945 bombardierten alliierte Flugzeuge die Stadt Prag, wodurch 700 Menschen starben. Im März 1945 wurden die Prager Vororte Libeň und Vysočany bombardiert, dabei starben über 350 Menschen.[14] Am 25. April 1945 warfen alliierte Flugzeuge 638 t Brand- und Sprengbomben auf die Stadt Pilsen (Plzeň).

Neben der Exilregierung in London und den Widerstandsgruppen im Protektorat beziehungsweise in der Slowakei arbeiteten unentwegt auch tschechische und slowakische Kommunisten im Moskauer Exil auf die Wiedererstehung der Tschechoslowakischen Republik (ČSR) hin. Nachdem sich im Frühjahr 1945 in Kaschau unter dem Vorsitz Zdeněk Fierlingers eine provisorische tschechoslowakische „Regierung der Nationalen Front der Tschechen und Slowaken“ konstituiert hatte, beschloss diese am 5. April 1945 ein umfangreiches Programm für den Neuaufbau der Republik, das unter Punkt VIII–XI auch Regelungen über die Bürger deutscher und ungarischer Nationalität sowie deren Behandlung vorsah.[15] Durch den Prager Aufstand, der am 5. Mai 1945 begann und sich gegen die deutsche Besatzung wandte – es waren immerhin noch 80.000 Soldaten der Heeresgruppe Mitte, mehrere SS-Divisionen und zentrale Gestapo-Dienststellen im Protektorat stationiert –, wurde die Protektoratsregierung gestürzt. Der Aufstand war de facto am 8. Mai beendet. Erst am 9. Mai 1945 marschierten die sowjetischen Truppen in Prag ein. Unmittelbar nach der Befreiung der ČSR, an der neben der Roten Armee auch US-Streitkräfte sowie tschechische und slowakische Aufständische beteiligt waren,[16] wurde diese in ihren alten Grenzen[17] unter Einschluss des Sudetengebiets wiedererrichtet,[18] jedoch musste der Staat im Juni 1945 das von der Sowjetunion beanspruchte Gebiet der Karpatoukraine abtreten.[19] Die Rote Armee verließ noch 1945 die Tschechoslowakei.[20]

Böhmen und Mähren war während des Zweiten Weltkrieges Evakuierungsgebiet für die deutsche Kinderlandverschickung und Privatunterbringungen. Bevorzugter Standort für die Erweiterte Kinderlandverschickung waren die Kurorte Bad Podiebrad (Lázně Poděbrady) und Bad Luhatschowitz (Luhačovice).[21]

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Eine Vielzahl tschechischer Juden wurde in die nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert, darunter in das im Protektorat Böhmen und Mähren eingerichtete KZ Theresienstadt. Mehrere Ortschaften wurden als „Sühnemaßnahmen“ für Überfälle von Partisanen zerstört, so die Ortschaften Lidice, Ležáky, Ploština und zuletzt Javoříčko, deren Zivilbevölkerung ermordet wurde.

Viele Tschechen wurden zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich abtransportiert.

Politik

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Ministerpräsident Jaroslav Krejčí hält 1942 eine Rede in Tábor.
Protektorats-Personalausweis, 1943
Banknote im Wert von 1 Krone

Mit der Errichtung des Protektorats im März 1939 wurden alle politischen Parteien verboten und durch die „Nationale Gemeinschaft“ (Národní souručenství) als einzig zugelassener Einheitspartei ersetzt. Sie wurde bis 1942 von einem Präsidium (Výbor národního shromáždění), danach von einem Führer (Vůdce) geleitet.

Staatspräsident (Státní Prezident) unter deutscher Oberherrschaft war von 1939 bis 1945 der bisherige, ab November 1938 amtierende tschechoslowakische Staatspräsident Emil Hácha (1872–1945), Ministerpräsident zunächst der ab 1. Dezember 1938 amtierende Rudolf Beran (1887–1954). Er wurde am 27. April 1939 von Alois Eliáš abgelöst (Regierung Eliáš), der kurz nach Heydrichs Ernennung verhaftet und am 2. Oktober 1941 wegen Kontaktes zur tschechoslowakischen Exilregierung in London zum Tode verurteilt wurde. Das Urteil wurde kurz nach Heydrichs Tod am 19. Juni 1942 durch Erschießen vollstreckt. Ab 19. Januar 1942 führte Jaroslav Krejčí die Regierung. Letzter Regierungschef war von Januar bis Mai 1945 der ehemalige Prager Polizeichef Richard Bienert. Er wurde am 5. Mai 1945 auf dem Weg zum Rundfunk verhaftet, als er während des Prager Aufstands offiziell das Ende des Protektorats verkünden wollte, und 1947 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Bienert starb am 2. Februar 1949.

Alois Eliáš, General, tschechischer Ministerpräsident (Vorsitzender der Protektoratsregierung) und Innenminister in der Zeit des Protektorats (April 1939)

Die tschechische Regierung im Reichsprotektorat bestand neben dem Ministerpräsidenten (Předseda vlády) und den Ministern für Inneres und Justiz aus weiteren Mitgliedern mit Ressorts für Erziehung, Finanzen, Gesundheit, Handel, Landwirtschaft und Öffentliche Arbeiten. Die Zuständigkeiten für Außenpolitik und Verteidigung blieben der Besatzungsmacht vorbehalten. Der ehemalige Außenminister der Tschechoslowakei, František Chvalkovský, wurde Minister ohne Geschäftsbereich und Ständiger Vertreter des Protektorats in der Reichshauptstadt Berlin.

Zu den übrigen Politikern des Protektorates gehörten u. a.:

  • Alois Eliáš (1890–1942, Ministerpräsident von 1939 bis 1941), ein früherer tschechoslowakischer General, der wegen des Vorwurfs von Geheimkontakten zum tschechischen Widerstand in London 1941 von den Deutschen verhaftet und 1942 hingerichtet wurde
  • Ladislav Karel Feierabend (Landwirtschaftsminister von 1939 bis 1940), nach seiner Flucht aus dem Protektorat ab 1940 Minister der Londoner Exilregierung
  • Jiří Havelka (Verkehrsminister von 1939 bis 1941)
  • Josef Ježek (Innenminister von 1939 bis 1942)
  • Jan Kapras (Erziehungsminister von 1939 bis 1942)
  • Josef Kalfus (1880–1956, Finanzminister von 1939 bis 1945)
  • Josef Nebeský (Parteivorsitzender der Nationalen Union von 1939 bis 1941)
  • Josef Fousek (1875–1942, Parteivorsitzender der Nationalen Union von 1941 bis 1942)
  • Jaroslav Krejčí (1892–1956, Justizminister von 1939 bis 1945, Ministerpräsident von 1942 bis 1945)
  • Jindřich Kamenický (Verkehrsminister von 1941 bis 1945)
  • Walter Bertsch (Wirtschaftsminister von 1942 bis 1945)
  • Richard Bienert (1881–1949, Innenminister von 1942 bis 1945, Ministerpräsident 1945)
  • Adolf Hrubý (1893–1951, Landwirtschaftsminister von 1942 bis 1945)
  • Tomáš Krejčí (Führer der Nationalen Union von 1942 bis 1945)
  • Emanuel Moravec (Erziehungsminister von 1942 bis 1945)

Reichsprotektor

Die Interessen des Großdeutschen Reiches gegenüber der Protektoratsregierung und damit die eigentliche Regierungsgewalt im Reichsprotektorat übernahm der Reichsprotektor als direkter Vertreter Hitlers. Seine außergewöhnliche dienstliche Stellung verlor jedoch mit der Zeit an Bedeutung:[22]

  • 16. März 1939 – 20. August 1943 Konstantin Freiherr von Neurath, ehemaliger Reichsminister des Auswärtigen, Reichsminister ohne Geschäftsbereich bis 1943 (er trat sein Amt am 5. April 1939 an und wurde am 27. September 1941 offiziell „aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt“)
  • 27. September 1941 – 30. Mai 1942 Reinhard Heydrich, zugleich weiterhin Chef des RSHA (offiziell am 27. September 1941 als dessen Stellvertreter mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsprotektors beauftragt, mit allen Vollmachten ausgestattet)
  • 31. Mai 1942 – 20. August 1943 Kurt Daluege, zugleich Chef der Ordnungspolizei im Reichsministerium des Innern (ebenfalls Stellvertretender Reichsprotektor)
  • 20. August 1943 – 5. Mai 1945 Wilhelm Frick, ehemaliger Reichsminister des Innern

Als Leiter der Protektoratsverwaltung amtierte als Staatssekretär beim Reichsprotektor bzw. (ab 1943) als Deutscher Staatsminister für Böhmen und Mähren:[23]

Wehrmacht

Das Protektoratsgebiet bildete den Wehrkreis Böhmen und Mähren, dessen Befehlshaber war mit Stab in Prag stationiert; diesem unterstanden die Division z.b.V. 539 in Prag (für Böhmen) und Division z.b.V. 540 in Brünn (für Mähren), sowie die Kommandanturen Prag, Pilsen und Brünn, außerdem der „Deutsche Verbindungsstab bei der Regierungstruppe des Protektorats Böhmen und Mähren“. Der Wehrkreisbefehlshaber (Heer) war in Personalunion Wehrmachtbevollmächtigter beim Reichsprotektor.

Wehrmachtbevollmächtigter beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren
und Befehlshaber im Wehrkreis Böhmen und Mähren:

Verwaltungsstruktur und Einwohner

Verwaltungsgliederung

Böhmen (země Česká) war in zwölf Oberlandratsbezirke mit politischen Bezirken und Mähren (země Moravskoslezská) in sieben Oberlandratsbezirke gegliedert.

Das Gebiet des Protektorats Böhmen und Mähren hatte 1940 ca. 7.380.000 Einwohner, von denen ca. 225.000 Deutsche (3,3 %) waren.

Böhmen

Oberlandratsbezirk Fläche (km²) Einwohner (1930) Politische Bezirke
Budweis 2.477 224.343 Budweis, Moldautein, Neuhaus, Wittingau
Deutsch-Brod 3.626 268.230 Chotieborsch, Deutsch-Brod, Gumpolds, Kamnitz an der Linde, Ledetsch an der Sasau, Pilgrams, Wlaschim
Jitschin 2.560 351.695 Horschitz, Jitschin, Jungbunzlau, Münchengrätz, Neupaka, Semil, Starkenbach, Turnau
Kladno 2.058 308.922 Beraun, Kladno, Laun, Rakonitz, Schlan
Klattau 3.476 298.262 Blatna, Klattau, Pschestitz, Schüttenhofen, Strakonitz, Taus
Kolin 3.300 385.651 Böhmisch-Brod, Kolin, Kuttenberg, Neu-Bidschow, Neuenburg a. d. Elbe, Podiebrad, Tschaslau
Königgrätz[24] 2.182 353.570 Königgrätz, Königinhof an der Elbe, Nachod, Neustadt an der Mettau, Reichenau an der Knieschna, Senftenberg
Melnik 1.470 205.650 Brandeis an der Elbe, Kralup an der Moldau, Melnik, Raudnitz an der Elbe
Pardubitz 2.635 358.074 Chrudim, Hohenmauth, Leitomischl, Pardubitz, Politschka
Pilsen 2.247 314.234 Horschowitz, Kralowitz, Pilsen, Rokitzan
Prag 1.296 1.048.646 Eule, Hauptstadt Prag, Prag (Land), Ritschan
Tabor 4.845 356.868 Beneschau, Mühlhausen, Pibrans, Pisek, Seltschan, Tabor
Böhmen 4.474.145

Mähren

Oberlandratsbezirk Fläche (km²) Einwohner (1930) Politische Bezirke
Brünn 2.987 615.979 Landeshauptstadt Brünn, Brünn (Land), Gaya, Göding, Tischnowitz
Iglau 4.504 337.958 Datschitz, Groß-Meseritsch, Iglau, Mährisch-Budwitz, Neustadtl, Trebitsch
Mährisch-Ostrau 990 308.871 Friedberg, Friedeck, Mährisch-Ostrau
Olmütz 1.323 264.444 Mährisch-Weißkirchen, Olmütz-Stadt, Olmütz-Land, Prerau
Prossnitz 1.903 242.521 Boskowitz, Littau, Proßnitz
Kremsier 2.349 276.108 Holleschau, Kremsier, Wallachisch-Meseritsch, Wischau
Zlin ? ? Ungarisch-Brod, Ungarisch-Hradisch, Wesetin, Zlín
Mähren 2.333.664

Wirtschaft

Verkehr

Das Protektorat hatte mit den Českomoravské dráhy – Protektoratsbahnen Böhmen und Mähren (ČMD-BMB) eine eigene Staatsbahn, die durch Teilung der Tschechoslowakischen Staatsbahnen (ČSD) entstanden war. Sie blieb während der gesamten Protektoratszeit eigenständig, eine Eingliederung in die Organisationsstrukturen der Deutschen Reichsbahn unterblieb.

Sport

Die Böhmisch-mährische Fußballnationalmannschaft bestritt im Jahr 1939 drei Länderspiele.

Siehe auch

Literatur

  • Detlef Brandes: Die Tschechen unter deutschem Protektorat, in zwei Bänden:
    Teil 1: Die Tschechen unter deutschem Protektorat: Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren bis Heydrichs Tod (1939–1942). München 1969.
    Teil 2: Die Tschechen unter deutschem Protektorat: Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren von Heydrichs Tod bis zum Prager Aufstand. München 1975.
  • Detlef Brandes: Umvolkung, Umsiedlung, rassische Bestandsaufnahme: NS-„Volkstumspolitik“ in den böhmischen Ländern (= Veröffentlichung des Collegium Carolinum, Bd. 125). Oldenbourg Verlag, München 2012, ISBN 978-3-486-71242-1.
  • Miroslav Kárný, Jaroslava Milotová, Margita Kárná (Hrsg.): Deutsche Politik im „Protektorat und Mähren“ unter Reinhard Heydrich 1941–1942. Eine Dokumentation. Metropol Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-926893-44-3.
  • Jaroslava Milotová, Miroslav Kárný: Od Neuratha k Heydrichovi [Von Neurath zu Heydrich]. Dokumenty. In: Sborník archivních prací, Ročník XXXIX, Praha 1989, Bd. 2, S. 281–394, ISSN 0036-5246. – Sammlung deutschsprachiger Dokumente, überwiegend aus tschechischen Archiven
  • Marc Oprach: Nationalsozialistische Judenpolitik im Protektorat Böhmen und Mähren. Entscheidungsabläufe und Radikalisierung, Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2006, ISBN 978-3-8300-2555-9.
  • Karel Schelle, Jaromír Tauchen: Recht und Verwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren. 1. Auflage, Dr. Hut Verlag, München 2009, ISBN 978-3-86853-052-0.

Weblinks

 Commons: Protektorat Böhmen und Mähren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Karten des Protektorats Böhmen und Mähren auf www.fronta.cz
  • Die Protektoratsregierungen, Beitrag des Tschechischen Rundfunks auf design.radio.cz
  • Das „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ auf LeMO
  • Amtliches Deutsches Ortsbuch für das Protektorat Böhmen und Mähren (1940), auf: www.hartau.de
  • Ivan Pfaff: Prag fiel durch Hinterlist. Wie Hitler die tschechische Regierung und seine Diplomaten hereinlegte, in: Die Zeit Nr. 12/1979 vom 16. März 1979
  • Wolf Oschlies: Das deutsche Protektorat Böhmen und Mähren (1939–1945) und seine tschechischen Kollaborateure, Arbeitskreis Shoa.de e.V. (online)

Einzelnachweise

  1. Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, S. 91; vgl. Andreas von Arnauld, Völkerrecht, C.F. Müller, Heidelberg 2012, S. 34. Seine internationale Isolation charakterisierend bezeichneten tschechische Historiker das „Protektorat Böhmen und Mähren“ als „im Bauch des Reichs“ liegendes Gebiet, zit. bei Jaroslava Milotová, Protektorat Böhmen und Mähren: Widerstand im besetzten tschechischen Gebiet 1939–1945, in: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.), Handbuch zum Widerstand gegen Nationalsozialismus und Faschismus in Europa 1933/39 bis 1945, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2011, S. 157–166, hier S. 159.
  2. Andreas von Arnauld: Völkerrecht, C. F. Winter, Heidelberg 2012, S. 34.
  3. Vgl. Urs Saxer, Die internationale Steuerung der Selbstbestimmung und der Staatsentstehung (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; Bd. 214), Springer, Heidelberg 2010, S. 175 f.
  4. Volker Zimmermann: 1939. Die nationalsozialistische ‚Neuordnung‘. In: Detlef Brandes et al. (Hrsg.): Wendepunkte in den Beziehungen zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken 1848–1989. Klartext, Essen 2007, S. 186.
  5. Miroslav Kärn: „Heydrichiaden“. Widerstand und Terror im Protektorat Böhmen und Mähren. In: Loukia Droulia u. Hagen Fleischer (Hg.): Von Lidice bis Kalavryta: Widerstand und Besatzungsterror. Studien zur Repressalienpraxis im Zweiten Weltkrieg. Metropol, Berlin, S. 55; Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945: Deutsches Reich und Protektorat September 1939 - September 1941. Band 3. Bearb. von Andrea Löw. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 23.
  6. NS-Archiv – Dokumente zum Nationalsozialismus: „Erledigung der Rest-Tschechei“, 21. Oktober 1938.
  7. Zur Bezeichnung vgl. Dorota Leśniewska, in: Christian Lübke (Hrsg.): Struktur und Wandel im Früh- und Hochmittelalter: Eine Bestandsaufnahme aktueller Forschungen zur Germania Slavica. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07114-8, S. 32; Detlef Brandes, Der Weg zur Vertreibung 1938–1945. Pläne und Entscheidungen zum „Transfer“ der Deutschen aus der Tschechoslowakei und aus Polen. 2. überarb. und erw. Aufl., Oldenbourg, München 2005, ISBN 3-486-56731-4, S. 117.
  8. Vgl. Jörg Osterloh, Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945, Oldenbourg, 2006, S. 52.
  9. Miroslav Karny, Protektorat Böhmen und Mähren, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Hrsg. von Benz/Graml/Weiß, dtv, München 2007, ISBN 978-3-423-34408-1, S. 717.
  10. Detlef Brandes, Die Tschechen unter deutschem Protektorat. Teil 1: Die Tschechen unter deutschem Protektorat: Besatzungspolitik, Kollaboration und Widerstand im Protektorat Böhmen und Mähren bis Heydrichs Tod (1939–1942). München 1969, S. 20 f.
  11. Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939
  12. Miroslav Kárný: Reinhard Heydrich als Stellvertretender Reichsprotektor in Prag. In: Miroslav Kárný et al. (Hrsg.): Deutsche Politik im „Protektorat Böhmen und Mähren“ unter Reinhard Heydrich 1941–1942. Metropol, Berlin 1997, S. 16-33; Wolfgang Benz: Vorwort. In: Kárný (Hrsg.), Deutsche Politik, S. 7.
  13. Brandes, Die Tschechen unter deutschem Protektorat. 1. Teil, München 1969, S. 91 ff.
  14. Artikel auf Radio Prag
  15. Theodor Schieder, Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa, Band 4, Teil 1, S. 38.
  16. Vgl. Lenka Adámková, „… schrecklich fremd, dennoch anziehend“ (Škvorecký). Zum Bild des Rotarmisten in ausgewählten Texten der tschechischen und (ost)deutschen Literatur nach 1945. Peter Lang, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-631-61326-9, S. 22 ff.; vgl. auch Rainer Karlsch, Zbynek Zeman, Urangeheimnisse. Das Erzgebirge im Brennpunkt der Weltpolitik 1933–1960, 2. Aufl., Ch. Links, Berlin 2003, S. 71, 107.
  17. Siehe dazu Heiner Timmermann, Emil Voráček, Rüdiger Kipke (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete. Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben? (= Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen; Bd. 108), Lit Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8258-8494-5, S. 145.
  18. Rüdiger Alte, Die Außenpolitik der Tschechoslowakei und die Entwicklung der internationalen Beziehungen 1946–1947, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2003, S. 170; Martin Zückert, Zwischen Nationsidee und staatlicher Realität. Die tschechoslowakische Armee und ihre Nationalitätenpolitik 1918–1938, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006, S. 297; Gunter Presch, Namen in Konfliktfeldern: Wie Widersprüche in Eigennamen einwandern, S. 12: „[…] CSR, die nach dem Zweiten Weltkrieg am 5. April 1945 wiedererrichtet worden war (PLOETZ, 1999, S. 1070)“; vgl. dazu Christine Budzikiewicz, Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung, S. 327 Rn 473.
  19. Manfred Hellmann, Klaus Zernack, Gottfried Schramm, Handbuch der Geschichte Russlands: Von den autokratischen Reformen zum Sowjetstaat (1856–1945), A. Hiersemann, 1976, S. 990.
  20. Bratrská vojska za hranicemi Sovětského svazu [Brüderliche Streitkräfte außerhalb der Grenzen der Sowjetunion], online auf dem Portal der Armee der Tschechischen Republik, abgerufen am 15. März 2012 (tschech.).
  21. Dietmar Haubfleisch, Dr. Alfred Ehrentreich (1896–1998). Marburg 1999
  22. Verordnung zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 22. März 1939 (RGBl. 1939 I S. 549): „§ 1 (1) Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ist der alleinige Repräsentant des Führers und Reichskanzlers und der Reichsregierung im Protektorat.“
    Er verfügte in den ersten Jahren über weitreichende legislative und exekutive Befugnisse, bevor letztere auf den Deutschen Staatsminister übergingen. Vgl. dazu René Küpper, Karl Hermann Frank (1898–1946). Politische Biographie eines sudetendeutschen Nationalsozialisten, Oldenbourg, München 2010, ISBN 978-3-486-59639-7, S. 313 f.
  23. Erlaß des Führers über den „Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren“ vom 20. August 1943
  24. Siehe Herbert Neumann (Landrat).
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