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Sommerzeit
Die Sommerzeit ist die in den Sommermonaten meist um eine Stunde vorgestellte Uhrzeit einer Zeitzone. Die offizielle Bezeichnung für die umgangssprachliche Winterzeit lautet Normalzeit (engl. Standard Time).[1] Auf der Südhalbkugel findet die Zeitumstellung entsprechend im Südsommer statt. International spricht man auch von Daylight Saving Time (DST).
In der Zone der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) ist Sommerzeit die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), auf englisch Central European Summer Time (CEST, britisch) oder Central European Daylight Saving Time (CEDT, CET DST, amerikanisch) oder auch Middle European Summer Time (MEST). Während MEZ der Ortszeit auf dem 15. östlichen Längengrad entspricht, auf dem beispielsweise Görlitz und Gmünd in Niederösterreich liegen, entspricht MESZ der Ortszeit auf dem 30. östlichen Längengrad, auf dem beispielsweise Sankt Petersburg liegt.
Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 02:00 Uhr MEZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 02:00 Uhr auf 03:00 Uhr vorgestellt wird. Sie endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 03:00 Uhr MESZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr zurückgestellt wird. Die Stunde von 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr erscheint im Herbst also zweimal. Die erste Stunde (von 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr MESZ) wird mit „2A“ und die zweite Stunde (von 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr MEZ) mit „2B“ bezeichnet.[2] Damit ist in der Nacht der Umstellung im Frühling beispielsweise der Zeitpunkt „06:00 Uhr“ schon fünf Stunden nach Mitternacht erreicht, in derjenigen im Herbst hingegen erst sieben Stunden nach Mitternacht. Es wird gewissermaßen die im Frühjahr „eingesparte“ Stunde im Herbst „zurückgegeben“.[3]
Geschichte
Die Idee einer saisonalen Zeitumstellung wurde erstmals im Jahre 1784 von Benjamin Franklin in einem Brief über „die Kosten des Lichtes“ an die Herausgeber einer Pariser Zeitschrift erwähnt, in dem er den hohen Verbrauch an Kerzen kritisierte. Angesichts des humorvollen Charakters des Textes ist allerdings davon auszugehen, dass es sich nicht um einen ernsthaften Vorschlag Franklins handelte.[4]
Sein Vorschlag bezog sich noch auf die Ortszeit, denn bis ins 19. Jahrhundert blieb selbst innerhalb eines Staates einzelnen Landschaften oder Städten jeweils eine eigene Uhrzeit zugeordnet. Erst 1893 wurde etwa für das Deutsche Reich eine einheitliche Zeitzone festgelegt.
Ernsthaft wurde die Idee einer saisonalen Zeitumstellung erstmals im Jahre 1907 von William Willett vorgeschlagen.[5] Trotz Lobbyarbeit konnte er die britische Regierung jedoch nicht zur Einführung der Sommerzeit bewegen.
Eingeführt wurde die Zeitumstellung erstmals am 30. April 1916 im Deutschen Reich sowie in Österreich-Ungarn und noch im selben Jahr auch im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland. Die im Englischen damals für die Sommerzeit eingeführte Bezeichnung „Daylight Saving Time“ (wörtlich übersetzt: „Tageslicht sparende Zeit“) beschreibt den Zweck, nämlich die Zeitspanne mit nutzbarem Tageslicht zu vergrößern.
Im Jahr 1975 beschlossen die meisten Länder der damaligen Europäischen Gemeinschaft die Einführung der Sommerzeit. Die Umsetzung erfolgte ab 1977. Nach der Ölkrise 1973 sollte durch eine bessere Nutzung des Tageslichtes Energie gespart werden.
Ende 1994 wurden die unterschiedlichen Sommerzeitregelungen in der Europäischen Union vereinheitlicht. Die einheitliche Sommerzeit gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich ihrer Landesteile, die in der Nähe von Europa liegen. Sie gilt jedoch nicht in jenen Landesteilen, die nicht auf dem Gebiet des europäischen Kontinents selbst liegen, zum Beispiel in Französisch-Guayana.
Deutschland
In Deutschland gab es eine Sommerzeit erstmals während des Ersten Weltkriegs in den Jahren 1916 bis 1918:[6]
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1916[7] (a) | Sonntag, 30. April 1916 | 23:00 MEZ | Sonntag, 1. Oktober 1916 | 1:00 MESZ |
1917,[8] 1918[9] | dritter Montag im April | 2:00 MEZ | dritter Montag im September | 3:00 MESZ |
- a Die Bestimmung zur erstmaligen Einführung lautete: „Der 1. Mai 1916 beginnt am 30. April 1916 nachmittags 11 Uhr nach der gegenwärtigen Zeitrechnung. Der 30. September 1916 endet eine Stunde nach Mitternacht im Sinne dieser Verordnung.“[7]
In den Jahren 1919 bis 1939 gab es keine Zeitumstellung. Wieder eingeführt wurde die Sommerzeit im Kriegsjahr 1940. Ursprünglich sollte sie am 6. Oktober 1940 enden,[10] was jedoch vier Tage vor ihrem Ablauf außer Kraft gesetzt wurde: „Die [...] durch Verordnung [...] bestimmte Zeitrechnung bleibt bis auf weiters bestehen.“[11] Jedoch wurde die Sommerzeit ab 1942 dreimal durch sogenannte „Verordnungen über die Wiedereinführung der Normalzeit“[12][13][14] unterbrochen. Somit ergaben sich in den Kriegsjahren Zeiträume, die keinem klaren Schema folgten:[6]
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1940–1942(a) | Montag, 1. April 1940 | 2:00 MEZ[10][11] | Montag, 2. November 1942 | 3:00 MESZ[12] |
1943 | Montag, 29. März 1943 | 2:00 MEZ[12] | Montag, 4. Oktober 1943 | 3:00 MESZ[13] |
1944 | Montag, 3. April 1944 | 2:00 MEZ[13] | Montag, 2. Oktober 1944 | 3:00 MESZ[14] |
1945 | Montag, 2. April 1945 | 2:00 MEZ[14] | (b) |
- a In den Jahren 1940 und 1941 gab es nach Erlass der „Verordnung über die Verlängerung der Sommerzeit“[11] keine Umstellung zurück auf MEZ; die Sommerzeit galt daher durchgehend von April 1940 bis November 1942.
- b Das Ende der Sommerzeit 1945 fiel in die Zeit nach dem Kriegsende. Ab diesem Zeitpunkt wurde die gesetzliche Zeit in Deutschland von den Besatzungsmächten festgelegt.
1945, unmittelbar nach dem Krieg, und in den folgenden Jahren bestimmten die Besatzungsmächte die jährliche Umstellung auf die Sommerzeit. So gab es die mitteleuropäische Hochsommerzeit (MEHSZ) sowie gesonderte Regelungen für die sowjetische Besatzungszone und Berlin. Die Regelungen der Nachkriegszeit sind im Folgenden dargestellt:[6]
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1945 (Westzonen) | Sonntag, 16. September 1945 | 2:00 MESZ | ||
1945 (Sowjetische Zone, Berlin) | Sonntag, 18. November 1945 | 3:00 MESZ(a) | ||
Donnerstag, 24. Mai 1945 | 2:00 MESZ | Montag, 24. September 1945 | 3:00 MEHSZ(b) | |
1946[15] | Sonntag, 14. April 1946 | 2:00 MEZ | Montag, 7. Oktober 1946 | 3:00 MESZ |
1947[16] | Sonntag, 6. April 1947 | 3:00 MEZ | Sonntag, 5. Oktober 1947 | 3:00 MESZ[17] |
Sonntag, 11. Mai 1947 | 3:00 MESZ | Sonntag, 29. Juni 1947 | 3:00 MEHSZ(c) | |
1948[18] | Sonntag, 18. April 1948 | 2:00 MEZ | Sonntag, 3. Oktober 1948 | 3:00 MESZ |
1949 | Sonntag, 10. April 1949 | 2:00 MEZ | Sonntag, 2. Oktober 1949 | 3:00 MESZ |
- a In der sowjetischen Besatzungszone und Berlin dauerte die Sommerzeit 1945 zwei Monate länger als im übrigen Deutschland.
- b In der sowjetischen Besatzungszone und Berlin galt vom 2. Mai bis zum 24. September 1945 die mitteleuropäische Hochsommerzeit (MEHSZ; so genannte „Doppelte Sommerzeit“), die mit der Moskauer Zeit übereinstimmte, mit einer Zeitdifferenz von plus zwei Stunden zur MEZ; nach deren Ende galt noch bis zum 18. November 1945 die MESZ.
- c Zwischen dem 11. Mai und dem 29. Juni 1947 galt in ganz Deutschland die MEHSZ.
Die damaligen Sommerzeitregelungen endeten 1949. Von 1950 bis 1979 gab es in Deutschland keine Sommerzeit.
Die erneute Einführung der Sommerzeit wurde in der Bundesrepublik 1978 beschlossen, trat jedoch erst 1980 in Kraft. Zum einen wollte man sich bei der Zeitumstellung den westlichen Nachbarländern anpassen, die bereits 1977 als Nachwirkung der Ölkrise von 1973 aus energiepolitischen Gründen die Sommerzeit eingeführt hatten. Zum anderen musste man sich mit der DDR über die Einführung der Sommerzeit einigen, damit Deutschland und insbesondere Berlin nicht auch zeitlich geteilt waren. Die Bundesrepublik und die DDR führten deshalb die Sommerzeit gleichzeitig ein. In der DDR regelte die Zeitordnung[19] in Verbindung mit der für das jeweilige Jahr gültigen Verordnung über die Einführung der Sommerzeit (erstmals derjenigen vom 31. Januar 1980) die Umstellung. Wie politisch aufgeladen das Thema in der damaligen Situation war, wurde auch im Herbst 1980 deutlich, als die DDR unvermittelt ankündigte, die Sommerzeit bereits nach dem ersten Jahr wieder abschaffen zu wollen.[20] Dieser Plan sorgte für gewisse Turbulenzen (er wurde in der BRD als Abgrenzung zum Westen verstanden), obwohl man schließlich doch bei der abgesprochenen Vorgehensweise blieb.[21]
1981 wurde der Beginn vorverlegt. 1996 schließlich wurden die unterschiedlichen Sommerzeitregelungen in der Europäischen Union vereinheitlicht. Damit gilt die Sommerzeit in Deutschland einen Monat länger; sie dauert seither jeweils 30 oder 31 Wochen.
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1980 | Sonntag, 6. April 1980 | 2:00 MEZ | Sonntag, 28. September 1980 | 3:00 MESZ |
1981–1995 | letzter Sonntag im März | 2:00 MEZ | letzter Sonntag im September | 3:00 MESZ |
seit 1996 | letzter Sonntag im März | 2:00 MEZ | letzter Sonntag im Oktober | 3:00 MESZ |
Österreich
In Österreich-Ungarn wurde 1916 die Sommerzeit eingeführt. Sie galt in Österreich bis 1920, mit Ausnahme von 1919, und in Ungarn bis 1919.[22] Gesetzliche Grundlage war bis 1920 die Ermächtigung der Regierung, wirtschaftliche Verfügungen auf Grund des Kriegszustands zu treffen. (Cisleithanien: RGBl. 274/1914[23], RGBl. 307/1917[24]; Bosnien und Herzegowina: GVBl. 167/1914[25]. Die gesamtstaatliche Gesetzgebung erfolgte gesondert für Cisleithanien, Transleithanien und das zu beiden gehörende Bosnien und Herzegowina. Während sich alle cisleithanischen Kronländer auf das Reichsgesetzblatt bezogen, sofern sie den Beschluss für die Sommerzeit in den Landesgesetzblättern wieder veröffentlichten und noch eine Ausführungsanweisung hinzufügten, war dies in Bosnien und Herzegowina nicht der Fall.)
Im Jahre 1918 wurde kurzfristig der Termin der Einführung geändert. Zuerst wurde am 7. März beschlossen, die Sommerzeit einzuführen, jedoch mit anderem Beginn und Ende als in Deutschland (Beginn am ersten Montag des April und Ende am letzten Montag des September); kurz darauf glich man den Zeitraum an den der verbündeten Deutschen an (DE: Beschluss: 7. März; Cisleithanien: Beschluss: 7. März, Ausgabe: 9. März, Änderung: 25. März, Ausgabe: 26. März; Bosnien und die Hercegovina: B: 19. März, A: 22. März, Ä: 26. März, A: 28. März).
1919 wurde der Beschluss zur Einführung der Sommerzeit nach neun Tagen wieder zurückgenommen; die Ausgabe der Änderung erfolgte zwei Tage vor dem geplanten Beginn.[26]
1920 begann die Sommerzeit wie geplant.[27] Am 28. April beschloss dann der Salzburger Landtag, ab dem 1. Mai von der Sommerzeit wieder Abstand zu nehmen; die Ausgabe erfolgte zwei Tage vor dem Termin. Die Staatsbahnen verkehrten in Salzburg aber weiterhin nach Sommerzeit.[28]
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1916[29][30] (a) (wie DE) | Sonntag, 30. April | 23:00 MEZ | Sonntag, 1. Oktober | 1:00 MESZ |
1917[31][32] (wie DE) | Montag, 16. April | 2:00 MEZ | Montag, 17. September | 3:00 MESZ |
1918 geplant[33][34] tatsächlich (wie DE)[35][36] |
Montag, 15. April |
2:00 MEZ | Montag, 16. September |
3:00 MESZ |
1919[37] abgesagt[26] | ||||
1920[27] 1920 – Salzburg |
Montag, 5. April | 2:00 MEZ | Montag, 13. September Samstag, 1. Mai |
3:00 MESZ 1:00 MESZ[28] |
- a Die Bestimmung zur erstmaligen Einführung lautete: „Für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 wird eine besondere Zeitrechnung (Sommerzeit) eingeführt. Darnach beginnt der 1. Mai 1916 am 30. April um 11 Uhr abends der bisherigen Zeitrechnung, der 30. September endet 1 Stunde nach Mitternacht der in dieser Verordnung festgesetzten Zeitrechnung.“[29][30]
Nach dem Anschluss galten in Österreich ab 1940 dieselben Regelungen wie im übrigen Deutschen Reich (Berliner Zeit). Mit der Ankunft der Alliierten 1945 wurden viele nationalsozialistische Regelungen rückgängig gemacht. Nach dem Krieg gab es in Österreich noch bis einschließlich 1948 eine Sommerzeit, wobei man sich an Westdeutschland orientierte, aber keine Hochsommerzeit einführte.
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1945 | Montag, 2. April | 2:00 MEZ | in Wien 12. April andernorts spätestens 23. April[38] | |
1946 (wie DE) | Sonntag, 14. April | 2:00 MEZ[39] | Montag, 7. Oktober | 3:00 MESZ[40] |
1947 (wie DE, ohne MEHSZ) | Sonntag, 6. April | 2:00 MEZ[41] | Sonntag, 5. Oktober | 3:00 MESZ[42] |
1948 (wie W-DE) | Sonntag, 18. April | 2:00 MEZ[43] | Sonntag, 3. Oktober | 3:00 MESZ[44] |
1976 wurde mit dem Zeitzählungsgesetz die Grundlage geschaffen, dass die Regierung per Verordnung wieder eine Sommerzeit einführen kann. Als Gründe für die Einführung können die Einsparung von Energie, die Abstimmung mit anderen Staaten und der Erholungsgewinn der Bevölkerung gelten. Die Sommerzeit hat zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober zu liegen und an einem Samstag oder Sonntag zu beginnen und zu enden. Damals wurde festgelegt, dass die Uhren bei Beginn von 00:00 auf 01:00 Uhr vor und bei Ende von 24:00 auf 23:00 Uhr zurück gestellt werden.[45] Im Jahre 1981 wurde diese genaue Festlegung aufgehoben und der Verordnung überlassen.[46] Wie seit 1917 ist beim Beenden die erste der doppelten Stunde als „A“ und die zweite als „B“ zu bezeichnen.
1980 wurde die Sommerzeit wie in Deutschland für die Zeit von März bis September wieder eingeführt. Seit 1995 wird die jeweilige EU-Richtlinie umgesetzt, und 1996 wurde die Sommerzeit wie in der gesamten EU bis Ende Oktober ausgedehnt.
Jahr | Beginn der Sommerzeit | Ende der Sommerzeit | ||
---|---|---|---|---|
1980[47] (a) | Sonntag, 6. April | 0:00 MEZ | Samstag, 27. September | 24:00 MESZ |
1981–1995[48][49][50][51][52][53][54] | letzter Sonntag im März | 2:00 MEZ | letzter Sonntag im September | 3:00 MESZ |
1996–(2016)[54][55][56][57][58] | letzter Sonntag im März | 2:00 MEZ | letzter Sonntag im Oktober | 3:00 MESZ |
- a Das Zeitzeichengesetz bestimmte in der ersten Fassung: „§ 2 (4) Die Sommerzeit hat jeweils an einem Samstag oder Sonntag zu beginnen. An diesem Tage werden die Uhren von 0 auf 1 Uhr vorgestellt. // (5) Die Sommerzeit ist jeweils an einem Samstag oder Sonntag zu beenden. An diesem Tage ist die Stunde von 23 Uhr bis 24 Uhr doppelt zu zählen. Die erste dieser doppelt aufscheinenden Stunden ist als 23 A, 23 A 1 Minute usw. bis 23 A 59 Minuten zu bezeichnen, die zweite als 23 B, 23 B 1 Minute usw. bis 23 B 59 Minuten.“[45] Die Verordnung von 1979 bestimmte: „Im Kalenderjahr 1980 beginnt die Sommerzeit am Sonntag, dem 6. April 1980, 0.00 Uhr und endet am Samstag, dem 27. September 1980, 24.00 Uhr.“[47]
Schweiz
In der Schweiz galt in den Jahren 1941 und 1942 die Sommerzeit von Anfang Mai bis Anfang Oktober. 1977 wurde mit einem Gesetz die Einführung der Sommerzeit, gleichzeitig mit den Nachbarstaaten, beschlossen. Dagegen wehrten sich vor allem die Bauern; es wurden Unterschriften für ein Referendum gesammelt, und in der Volksabstimmung am 28. Mai 1978 wurde das Sommerzeit-Gesetz deutlich verworfen.
Da nun die Schweiz im Sommer 1980 eine „MEZ-Zeitinsel“ inmitten von Ländern mit Sommerzeit war, verabschiedete das Parlament das von der Regierung verlangte Zeitgesetz vom 21. März 1980,[59] auf dessen Grundlage im folgenden Jahr die Sommerzeit wie in den Nachbarstaaten eingeführt wurde. Das Gesetz unterstand nach der Verabschiedung durch das Parlament wieder dem fakultativen Referendum. Die für ein Referendum notwendigen 50.000 Unterschriften kamen jedoch nicht mehr zustande. Das Gesetz trat am 1. Januar 1981 in Kraft. So wurde eine Wiederholung des 1980 entstandenen Zeitchaos, z. B. auf grenzüberschreitenden Fahrplänen der Eisenbahn, vermieden.
Eine (unter anderem von Christoph Blocher) 1982 lancierte Volksinitiative zur Abschaffung der Sommerzeit kam nicht zustande. Seit 1981 gilt daher auch in der Schweiz die gleiche Sommerzeitregelung wie in ihren Nachbarstaaten: von 1981 bis 1995 Ende März bis Ende September, seit 1996 Ende März bis Ende Oktober, mit Umstellung jeweils am Sonntag um 02:00 Uhr MEZ (01:00 Uhr UTC). Spätere politische Vorstösse zur Abschaffung der Sommerzeit scheiterten, so etwa am 10. September 2012 eine Motion im Nationalrat von Yvette Estermann mit 143 zu 23 Stimmen.[60]
Sommerzeitregelungen
Gemeinsame europäische Sommerzeit
Geregelt sind die europäischen Sommerzeiten (WESZ, MESZ, OESZ) für die EU in der Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit[61] und den ergänzenden Mitteilungen 2001/C 35/07[62] und 2006/C 61/02.[63] Auch einige assoziierte Staaten, wie die Schweiz, der Europäische Wirtschaftsraum außer Island, sowie einige andere Länder verwenden diese Regelung. Das Verfahren der Sommerzeit wurde im Jahr 2007 bestätigt.[64]
Nach den Ölkrisen 1973 und 1979/1980 war die seit dem Krieg nicht mehr verwendete Sommerzeit im Laufe der späten 1970er in einigen Ländern wieder eingeführt worden. Seitens der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde mit der Vereinheitlichung der Gültigkeitszeiten begonnen. Die ersten Entwürfe von 1976 (1976/C79/38, 1976/C131/12) traten dann mit der Richtlinie 1980/737/EWG[65] in Kraft, die sich vorerst auf den Zeitraum 1980–1981 bezog. Es galt die Sommerzeit vom letzten Sonntag im März bis zum letzten Sonntag im September, Zeitumstellung jeweils um 01:00 UTC (02:00 MEZ ↔ 03:00 MESZ), sodass die erste gemeinsame Sommerzeit vom 6. April 1980, 02:00 MEZ bis zum 28. September 1980, 03:00 MESZ dauerte. (Die Schweiz zog ein Jahr später nach.) Diese Regeln wurden vorerst regelmäßig wieder festgesetzt, bis mit der Richtlinie 2000/84/EG eine unbefristet gültige Regelung getroffen wurde.[66] Die heute gültige Regel wurde 1996 eingeführt.
Westeuropäische Sommerzeit
Die Zeitdifferenz der Westeuropäischen Sommerzeit (WESZ) zur Koordinierten Weltzeit (UTC) (früher Greenwich Mean Time, GMT/Universal Time, UT) beträgt eine Stunde (UTC+1), während die Westeuropäische Zeit (Normalzeit) um null Stunden von der UTC abweicht (UTC±0). Im internationalen Sprachgebrauch wird die WESZ auch als Western European Summer Time (WEST) oder Western European Daylight Saving Time (WEDT, amerikanisch auch WET DST notiert) bezeichnet.
Mitteleuropäische Sommerzeit
Die Zeitdifferenz der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) zur Koordinierten Weltzeit (UTC) (früher Greenwich Mean Time, GMT/Universal Time, UT) beträgt zwei Stunden (UTC+2), während die Mitteleuropäische Zeit (Normalzeit) um eine Stunde von der UTC abweicht (UTC+1). Im internationalen Sprachgebrauch wird die MESZ auch als Central European Summer Time (CEST), Middle European Summer Time (MEST) oder Central European Daylight Saving Time (CEDT, amerikanisch auch CET DST notiert) bezeichnet.
Die Mitteleuropäische Hochsommerzeit (MEHSZ = UT+3) – auch „doppelte Sommerzeit“ genannt – war eine Spezial-Zeitzone in den Jahren 1945 und 1947 in Deutschland. Sie entsprach der British Double Summer Time UT+2 als Sommerzeit der War Time UT+1 (WEZ/GMT+1).
Osteuropäische Sommerzeit
Die Zeitdifferenz der Osteuropäischen Sommerzeit (OESZ) zur Koordinierten Weltzeit (UTC) (früher Greenwich Mean Time, GMT/Universal Time, UT) beträgt drei Stunden (UTC+3), während die Osteuropäische Zeit (Normalzeit) um zwei Stunden von der UTC abweicht (UTC+2). Im internationalen Sprachgebrauch wird die OESZ auch als Eastern European Summer Time (EEST) oder Eastern European Daylight Saving Time (EEDT, amerikanisch auch EET DST notiert) bezeichnet.
Offizielle Regelung der Zeitumstellung
Vgl. § 2 der deutschen Sommerzeitverordnung.
- Die Umstellung von der Normal- auf die Sommerzeit findet am letzten Sonntag im März um 1 Uhr UTC, also in der mitteleuropäischen Zeitzone von 2 Uhr MEZ auf 3 Uhr MESZ, statt.
- Die Umstellung von der Sommer- auf die Normalzeit findet am letzten Sonntag im Oktober um 1 Uhr UTC, also in der mitteleuropäischen Zeitzone von 3 Uhr MESZ auf 2 Uhr MEZ, statt.
Um die doppelt erscheinenden Stunden von 2 Uhr MESZ bis 3 Uhr MEZ am Ende der Sommerzeit unterscheiden zu können, wird die Stunde vor der Zeitumstellung mit 2A Uhr, die Stunde nach der Umstellung mit 2B Uhr bezeichnet. Eine solche Unterscheidung mit A und B wurde in Deutschland bereits 1917 gemäß § 3 der Bekanntmachung über die Sommerzeit[8] praktiziert. Sie darf nicht verwechselt werden mit der international üblichen Abkürzung der Zeitzonen, nach der 2 Uhr MESZ als 0200B und 2 Uhr MEZ als 0200A bezeichnet werden.[67]
Umsetzung in Deutschland
In Deutschland wird die Zeitumstellung per Rechtsverordnung bestimmt. § 5 Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium zum Erlass entsprechender Verordnungen. Bis einschließlich 2001 galt die Zeitverordnung von 1997,[68] bis dann im Jahr 2002 mit § 1 Sommerzeitverordnung die Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wurde.
Für die technische Umsetzung der Zeitumstellungen ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zuständig. Die PTB kontrolliert die impulsgebenden Atomuhren in Braunschweig. Deren Zeit wird mit der Uhr am Langwellensender DCF77 in Mainflingen bei Frankfurt am Main abgeglichen, der von dort Zeitsignale ausstrahlt. Diese gehen unter anderem an alle öffentlichen und privaten Funkuhren, an die Steuertechnik von Kraft- und Umspannwerken, die Uhren der Deutschen Bahn AG, die Fahrsteuerung der U-Bahnen und rund 50.000 Verkehrsampeln.
Die letzte Sommerzeit-Periode in Deutschland begann am 25. März 2012, 02:00 MEZ mit der Umstellung auf 03:00 MESZ. Die Umstellung auf Normalzeit erfolgte am 28. Oktober 2012, 03:00 MESZ.
Regelungen in Staaten außerhalb Mitteleuropas
Die westeuropäische Zeit und osteuropäische Zeit werden gleichzeitig mit der mitteleuropäischen Zeit auf Sommerzeit umgestellt, also um 01:00 Uhr bzw. 03:00 Uhr lokaler Zeit.
Auch in Russland begann und endete die Sommerzeit an denselben Tagen wie in Mitteleuropa. Dort stellte man die Uhr zwar auch um eine Stunde vor, im Ergebnis jedoch um zwei Stunden gegenüber der jeweiligen Zonenzeit, weil die aus Sowjetzeiten fortgeltende so genannte Dekretzeit für das ganze Jahr die Addition von einer Stunde zur jeweiligen Zonenzeit vorschreibt. Seit März 2011 wird die Sommerzeit nicht mehr zurückgestellt.[69][70]
Das ukrainische Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die die Umstellung auf die Normalzeit abschafft. Sommer- und Nomalzeit wurden in der Ukraine wie in den meisten Ländern Europas seit 1981 benutzt.[71]
Andere Staaten mit Sommerzeit haben wiederum abweichende Regelungen. In den meisten Ländern beginnt die Sommerzeit in den Monaten März oder April und endet in den Monaten September, Oktober oder November, in den Staaten auf der Südhalbkugel umgekehrt.
Regelungen in Nordamerika
In den USA wurde die Sommerzeit erstmals während des Ersten Weltkriegs verwendet. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Uhren ganzjährig vorgestellt („War Time“).[72] Von 1945 bis 1966 gab es in den USA kein die Sommerzeit betreffendes Bundesgesetz; es bestanden lokal unterschiedliche Regelungen. 1966 wurde sie per Bundesgesetz eingeführt.
Der Energy Policy Act of 2005 (Public Law 109-58) bestimmt in Sec. 110 mit dem Titel Daylight Savings, dass ab 2007 die Sommerzeit am zweiten Sonntag im März beginnt und am ersten Sonntag im November endet.[73] Sie beginnt damit drei Wochen früher und endet eine Woche später, als es zuvor der Fall gewesen war.
In den Bundesstaaten Arizona (mit Ausnahme des Gebietes der Diné, der Navajo Nation Reservation), Hawaii und den meisten amerikanischen Außengebieten gibt es keine Sommerzeit, ebenso nicht in der kanadischen Provinz Saskatchewan und dem an Arizona angrenzenden mexikanischen Bundesstaat Sonora.
In Mexiko beginnt die Sommerzeit am ersten Sonntag im April, also eine Woche später als in Europa. Grenznahe Regionen zu den USA haben pragmatischerweise den seit 2007 üblichen Umstellungstermin des Nachbarlandes übernommen.[74] Die Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober, demselben Tag wie in Europa. In den USA und Mexiko werden die Uhren nicht wie in Europa gleichzeitig umgestellt, sondern im März/April jeweils um 02:00 Lokalzeit (beispielsweise 10:00 UTC in Kalifornien, 07:00 UTC in New York) vorgestellt, und im Oktober/November um 02:00 lokaler Sommerzeit auf 01:00 Uhr zurückgestellt.
Äquatornähe
In Äquatornähe, also zwischen den Wendekreisen auf 23° 26' nördlicher und südlicher Breite, schwankt die Tageslänge zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang im Laufe des Jahres um höchstens drei Stunden, in Flensburg auf 54° 47′ N dagegen zwischen 7 Std 13 Min und 17 Std 20 Min, also um 10 Std 7 Min. Eine Sommerzeit ist also mit zunehmender Äquatornähe umso sinnloser und wird daher von zahlreichen äquatornahen Staaten auch nicht (mehr) praktiziert (siehe Karte).
Auch jenseits der Polarkreise auf 66° 34′ nördlicher und südlicher Breite ist eine Sommerzeit nicht sinnvoll, weil dort die Sonne im Sommer ohnehin sehr spät oder gar nicht untergeht und im Tagesverlauf äußerstenfalls eine Höhe von kaum mehr als 47° erreicht.
Liste aller Staaten mit Sommerzeit
Die folgenden Listen basieren auf Daten von 2004.
- Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Staaten, in denen eine Sommerzeit im selben Zeitraum wie in der Europäischen Union gilt:
- Albanien, Andorra, Armenien (bis 2011), Aserbaidschan, Weißrussland (bis 2011), Bosnien und Herzegowina, Jordanien (nur einen Tag früher), Kosovo, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland (bis 2011), Samoa, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei (bis 2011), Ukraine (bis 2012), Vatikanstadt
- Staaten, in denen eine Sommerzeit in einem anderen Zeitraum gilt:
- Australien (teilweise), Bahamas, Bermuda, Brasilien (nur in den äquatorfernen Bundesstaaten im Süden), Chile, Iran, Israel, Kanada (teilweise), Kuba, Marokko (nur 2008), Mexiko, Namibia, Neuseeland, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete (oft abweichend von Israel), Paraguay, Syrien, Uruguay, USA (teilweise)
Vor- und Nachteile
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Längere Abende
Die Tageslichtphase liegt in einer späteren Uhrzeit. Das wird von vielen Menschen als eine Verlängerung der Tageslichtzeit empfunden. So ist die Uhrzeit des Sonnenaufgangs im Hochsommer zum Beispiel 04:30 Uhr Sommerzeit statt 03:30 Uhr Normalzeit. Entsprechend verschiebt sich die Uhrzeit des Sonnenuntergangs etwa von 21:00 Normalzeit auf 22:00 Uhr Sommerzeit. Da um 3 und 4 Uhr morgens der Großteil der Menschen schläft, um 22 Uhr abends aber nicht, und da die heutige Gesellschaft sich eher nach der Uhrzeit als nach der tatsächlichen Tageszeit richtet, verschiebt sich die mit der Uhrzeit verbundene Wachphase der meisten Menschen mehr in die helle Phase des Tages hinein. So sind die abendlichen Freizeitaktivitäten länger bei Tageslicht und angenehmeren Außentemperaturen möglich, was vor allem von jüngeren Menschen als positiv bewertet wird.
Energiebedarf
Eine der offiziellen Begründungen für die Einführung der Sommerzeit war die Einsparung von Energie, sie ist allerdings bis heute umstritten. Was die Einsparung in den Haushalten betrifft, so wurde beispielsweise 2008 durch Vergleich des Stromverbrauchs von knapp 224.000 Haushalten in Teilen von Indiana, wo die Sommerzeit teilweise erst 2006 eingeführt wurde, festgestellt, dass der Stromverbrauch nach der Umstellung auf die Sommerzeit um ungefähr 1 Prozent anstieg. Das ursprünglich verfolgte Ziel der Energieeinsparung konnte also nicht erreicht werden, vielmehr fiel die Energiebilanz sogar ungünstig aus, da „geringfügige Einsparungen im Frühjahr einem umso stärkeren Stromverbrauch im Spätsommer und Herbst“ entgegenstanden. Insbesondere ein erhöhter Heizbedarf in den frühen Morgenstunden und eine stärkere Nutzung von Klimaanlagen an den längeren Nachmittagen und warmen Sommerabenden erhöhten insgesamt den Energieverbrauch, wofür die Einwohner der untersuchten Teile Indianas rund 8,6 Millionen US-Dollar pro Jahr mehr zahlten. Die Verfasser berechneten zudem die Kosten der stärkeren Umweltverschmutzung für die Gesellschaft auf jährlich 1,6 bis 5,3 Millionen Dollar.[75][76]
Die Daten dieser Untersuchung bezogen sich allerdings nur auf Privathaushalte. Industrieanlagen und andere Wirtschaftsbereiche wurden nicht einbezogen. Die Verfasser vermuteten aber, dass sich die meisten Unternehmen an normale Arbeitszeiten bei Tageslicht halten und daher weniger von der Sommerzeitumstellung betroffen seien als Privathaushalte.
Dass die erwünschte Energieeinsparung auch in Deutschland durch die saisonale Zeitumstellung nicht erreicht wurde, bestätigte die Bundesregierung 2005 auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Man wolle aber an der Umstellung festhalten, solange die Mitgliedsstaaten der EU nicht gemeinsam die Absicht hätten, die Sommerzeit abzuschaffen.[77] Das Umweltbundesamt stellte keine positiven Energiespareffekte fest, da die Einsparung an Strom für Beleuchtung durch den Mehrverbrauch an Heizenergie durch die Vorverlegung der Hauptheizzeit „überkompensiert“ werde. Der zunehmende Einsatz von Energiesparlampen würde diesen Effekt in Zukunft zudem weiter verstärken.[78] Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.[79] 2009 wurde ein Alleingang erneut abgelehnt, weil eine einheitliche Zeitregelung „für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich“ sei.[80]
Alternativen zur beabsichtigten Energieeinsparung durch Sommerzeit
Besonders in den zentral gelenkten Planwirtschaften des Ostblocks wurden in einigen Ländern leicht gestaffelte Arbeitszeiten (Arbeitsbeginn in den verschiedenen Betrieben 7 bis 9 Uhr) eingeführt, um den morgendlichen Stromverbrauch zu senken. Denn für die Sicherstellung der Stromversorgung ist nicht nur der Gesamtverbrauch entscheidend, sondern auch die Verbrauchsspitzen, für die zusätzliche Kraftwerkskapazitäten als Reserven benötigt würden. Der öffentliche Personentransport und der private Autoverkehr mit den morgendlichen Stoßzeiten wurde so auch etwas verteilt und entlastet.
Unabhängig von der Sommerzeit wurde in einigen Branchen und Betrieben schon lange vorher eine unterschiedliche Lage der Arbeitszeit im Sommer und im Winter gehandhabt.
In der DDR wurde Anfang 1969 der gesamte Schulunterricht um zwei Stunden nach hinten verschoben, um Energie zu sparen. Diese Praxis wurde aber bereits nach einer Woche wieder aufgegeben, da die morgendliche Energieeinsparung vom Energieverbrauch in den Nachmittagsstunden wieder zunichtegemacht wurde.
Menschliche Natur
Befürworter der Sommerzeit argumentieren, es sei für die Menschen vorteilhaft, abends länger bei Tageslicht die Freizeit gestalten zu können, wodurch ihre Produktivität erhöht werde. Gegner argumentieren, die Anpassung an den neuen Tagesrhythmus dauere mindestens mehrere Tage, sei gesundheitsschädlich und verringere während der Umstellungsphase die Produktivität. Es lägen physiologische Studien vor, nach denen einige zirkadian schwankende Hormonspiegel, ähnlich dem des Stresshormons Kortisol, bis zu viereinhalb Monate brauchten, um sich vollständig den neuen Gegebenheiten anzupassen (bei einstündiger Zeitumstellung gegen die natürliche Rhythmik, also nach Art der gängigen Sommerzeit). In umgekehrter, „natürlicher“ Richtung (also bei Zurückstellung zur Normalzeit) dauere diese Anpassung nur ca. zwei Wochen. Ob allein diese Hormonspiegelschwankungen bereits krankheitsfördernd wirken, ist jedoch nicht belegt.
Abweichung vom Sonnenstand
Der Mittag der heute nicht mehr gebräuchlichen wahren Ortszeit (WOZ) teilt den Zeitabschnitt zwischen Sonnenauf- und -untergang nahezu symmetrisch: Um 12 Uhr WOZ hat die Sonne ihren höchsten Stand. Der Auf- und Untergang der Sonne liegen in nahezu gleichem Zeitabstand vor bzw. nach diesem Zeitpunkt. Seit der Normierung der Zeit in Zeitzonen kommt es allerdings ohnehin zu Abweichungen von der mittleren Ortszeit von bis zu 36 Minuten im Westen Deutschlands, bis zu 97 Minuten in Galicien (Nordwest-Spanien) und über 3 Stunden im Westen Chinas. Für die Mitteleuropäische Zeit ist der 15. Meridian (15° Ost), der unter anderen durch Görlitz und Gmünd im Waldviertel verläuft, der Bezugsmeridian. Westlich davon, also abgesehen vom Osten Österreichs fast im ganzen deutschsprachigen Gebiet, erreicht die Sonne ihren Höchststand erst nach 12 Uhr. Dazu kommt noch die jahresperiodische Abweichung der mittleren von der wahren Ortszeit, die sogenannte Zeitgleichung von bis zu 16 Minuten (Anfang November, der Abweichung im Westen des jeweiligen Bezugsmeridians entgegengerichtet; die maximale Abweichung, die sich dort im Sommer hinzuaddieren kann, beträgt 6,5 Minuten Ende Juli, bei frühem Beginn der Sommerzeit im März dann auch etwas mehr).
Mit der Sommerzeit vergrößert sich die Abweichung der gesetzlichen Uhrzeit von der wahren Ortszeit westlich des Bezugsmeridians um eine weitere ganze Stunde.
Technischer Aufwand
Alle Uhren müssen zweimal im Jahr umgestellt werden. Immer mehr Uhren werden heute über ein Funksignal (Funkuhr) automatisch gestellt, viele müssen aber insbesondere in Privathaushalten nach wie vor manuell umgestellt werden. Computeruhren können ebenfalls automatisch über eine Funktion des Betriebssystems gestellt werden. Allerdings gibt es Rechnerprogramme mit Echtzeitfunktion, die die Betriebssystemfunktion zur Sommerzeitumstellung nicht nutzen und manuell umkonfiguriert werden müssen. Das gleiche Problem gibt es auch bei Schaltsekunden.
Bei der Umstellung zunächst vergessene Uhren, zum Beispiel in Fotokameras, können später für Verwirrung sorgen. Problematisch können die Ereignisaufzeichnungen von solchen Uhren sein, die von einem autorisierten Personenkreis betreut werden, wenn die Umstellung erst einige Tage später vorgenommen wird und die gespeicherten Zeiten und darauf basierende Auswertungen somit falsch sind.
Probleme bei der Umstellung
Psychologie und Medizin
Psychologen und Mediziner haben negative Auswirkungen der Zeitumstellung festgestellt, da sich die Anpassung des chronobiologischen Rhythmus des Organismus als problematisch herausgestellt hat.[81] Besonders Menschen mit Schlafstörungen oder organischen Erkrankungen haben hier offenbar größere Schwierigkeiten.
Ob die Zeitumstellung einen Einfluss auf die Zahl der Verkehrsunfälle in der Umstellungsphase hat, ist nicht klar; Untersuchungen dazu kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen.[82][83] Die Unfallquote ist während der Sommerzeit insgesamt niedriger.[84][85]
Nach einer Studie von Imre Janszky und Rickard Ljung erhöht die Umstellung auf die Sommerzeit das Herzinfarktrisiko.[86]
Landwirtschaft
Aus der Landwirtschaft ist bekannt, dass Milchkühe ein bis zwei Wochen benötigen, um sich auf die neuen Melkzeiten umzustellen. Besonders bei der Herbst-Zeitumstellung ist der veränderte Tagesablauf auf den Höfen am lauten Muhen einiger Kühe morgens deutlich zu verfolgen. Bei der Frühjahrsumstellung ist die Milchleistung einige Tage lang geringer. Die meisten Landwirte verteilen die Zeitumstellung für das Melken über mehrere Tage, um so das Problem zu mildern.
Nachtdienste
Während die Zeitumstellung für die meisten Bürger sozusagen „im Schlaf“ erfolgt, stellt sie verschiedene Einrichtungen vor mehr oder weniger große Probleme. Einrichtungen mit nächtlichem Bereitschaftsdienst haben mit dem Problem zu kämpfen, dass entweder der Dienst eine Stunde länger oder aber die Ruhezeit eine Stunde verkürzt ist und somit eventuell nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen genügt. Daher müssen häufig für die Tage der Zeitumstellung eigene Dienstpläne erstellt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bei Umstellung von Normal- auf Sommerzeit verkehren die Züge mit einer Stunde Verspätung bis zum Zielbahnhof. Bei den digitalen Uhren der Deutschen Bahn erscheint nach 01:59 Uhr die Anzeige 03:00 Uhr. Das Vorstellen der analogen Bahnhofsuhren erfolgt durch zusätzliche Halbminutentaktimpulse. Das Umstellen der Analoguhr dauert etwa fünf Minuten.
Zügen, die während der Umstellung auf Sommerzeit unterwegs sind (in der Regel Güterzüge, Nachtzüge und S-Bahnzüge in den Ballungsräumen), fehlt eine Stunde. Wenn möglich, werden Güterzüge vor der planmäßigen Abfahrtszeit auf die Reise geschickt, so dass sie ihren Zielort mit nur geringer oder oft auch ohne Verspätung erreichen. S-Bahnzüge, die nur innerhalb dieser Stunde unterwegs wären, fallen aus. Nachtzüge haben oft fahrplanmäßig längere Aufenthalte, die gekürzt werden können. Wo dies nicht möglich ist, kommen die Züge an diesem Tag verspätet ans Ziel.
Im umgekehrten Fall, also beim Zurückstellen der Uhren im Herbst, ist die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr zweimal vorhanden. Züge, die in dieser Stunde unterwegs sind, werden in einem geeigneten Bahnhof eine Stunde lang angehalten. Dadurch kommt der Zug laut Fahrplan zwar pünktlich an, die tatsächliche Reisezeit erhöht sich aber trotzdem um eine Stunde. Diese Anhalte-Regel wird aber nur bei Zügen angewandt, die noch eine längere Wegstrecke vor sich haben. Züge, deren planmäßige Abfahrtszeit zwischen zwei und drei Uhr liegt, müssen zweimal abfahren. Dies erhöht die notwendige Anzahl von Fahrzeugen und Personal. Außerdem müssen für diese Zeitumstellung auch deshalb besondere Fahrpläne erstellt werden, weil dieser „doppelt vorhandene“ Zug bei identischer Zugnummer zu Fehlermeldungen in der Stellwerkselektronik führen würde.[87]
Diese Vorgehensweise wird von der Deutschen Bahn, von den Schweizerischen und Österreichischen Bundesbahnen sowie auch von weiteren europäischen Eisenbahnunternehmen angewandt.
Relativ einfach gestaltet sich die Zeitumstellung allerdings bei Nachtverkehren, die im Stundentakt oder dichter verkehren: Hier kann der Zeitraum von 2 bis 3 Uhr ohne weiteres verdoppelt oder herausgenommen werden.
Luftfahrt
Die Luftfahrt, die zumeist über mehrere Zeitzonen hinweg fliegt und koordiniert wird, arbeitet immer mit der Koordinierten Weltzeit (UTC), die von der Sommerzeit-Umstellung nicht betroffen ist. Es müssen also keine Flugzeuge irgendwo warten, wie es bei der Eisenbahn der Fall ist. Lediglich die Umrechnung in Ortszeit (Local Time) verschiebt sich um eine Stunde – also die Ein- und Aussteigezeit für die Passagiere, die an den Flughäfen in Ortszeit angegeben wird. Dies führt gegebenenfalls dazu, dass Flugzeuge morgens vor dem Ende eines in Lokalzeit geltenden Nachtflugverbots am Zielort ankommen würden. Solche Flüge fliegen dann in der Regel am Vorabend später ab.
Wissenschaft und Technik
Datenaufzeichnungen, die die gesetzliche Zeit als Zeitstempel verwenden, lassen sich nur auswerten, wenn die zum Zeitpunkt der Aufzeichnung gültige Sommerzeitregelung bekannt ist.
Informationstechnik
IT-Systeme müssen für die Umstellung ausgerüstet sein oder gewartet werden.
Verwendet ein Betriebssystem die Koordinierte Weltzeit (UTC) als Systemzeit und für gespeicherte Zeitstempel, dann hat die Sommerzeit keine Auswirkungen auf den Betrieb; diese wird nur bei der Berechnung der gesetzlichen Zeit für eine benutzerfreundliche Darstellung berücksichtigt. Es gibt auch Betriebssysteme, welche stattdessen die gesetzliche Zeit als Systemzeit und für gespeicherte Zeitstempel verwenden, aber in diesen Zeitstempeln keine Informationen darüber ablegen, ob dies die Normal- oder die Sommerzeit ist. Dadurch gibt es neben dem Stunden-Loch zum Beginn und doppelten Zeitstempeln zum Ende der Sommerzeit ein weiteres Problem: Wie lautet zu gespeicherten Zeitstempeln in Ortszeit die passende Zeitangabe in Koordinierter Weltzeit, und wie werden gespeicherte Zeitstempel (z. B. auf Dateien) bei aktiver Sommerzeit einerseits und bei Normalzeit andererseits angezeigt – und welche der beiden Darstellungen ist korrekt?
Sofern Standards wie die UTC nicht verwendet werden, kommt es bei der Umstellung von Sommerzeit auf normale Zeit zu folgenden Problemen:
- Scheinbar nicht chronologische Protokolleinträge (nach 02:59 Uhr folgt – nach Rückstellung von 03:00 Uhr auf 02:00 Uhr – wieder 02:00 Uhr),
- Scheinbar doppelte Einträge (eine Stunde nach 02:14 Uhr kommt wieder 02:14 Uhr),
- Jobs, die unbeabsichtigt zweimal ausgeführt werden (ein für z. B. 02:30 Uhr eingeplanter Job läuft zweimal ab),
- Daten, die – in vernetzten IT-Systemen – scheinbar früher ankommen, als sie gesendet wurden, wenn das sendende System nicht gleichzeitig mit dem empfangenden umgestellt wird. (Beispiel: Das nicht umgestellte externe System sendet eine Nachricht um 03:01 Uhr, die am umgestellten Hauptsystem um 02:01 Uhr ankommt.)
Dies kann Auswertungen durcheinanderbringen. Datenbanksysteme mit starker Bindung an Datum und Uhrzeit können inkonsistent werden.
Die Umstellung der Zeit ist meist abhängig vom Betriebssystem. Manche brauchen manuelle Eingriffe, andere können die Umstellung automatisch durchführen. Dabei erfolgt der Zeitsprung aber nicht immer zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt, sondern passiert „implementierungsabhängig“ vielleicht einige Minuten später. Auch bei der vollautomatischen Umstellung kommt es durch fehlerhafte Implementierungen der Sommerzeitregelung immer wieder zu falschen Zeitangaben und Fehlverhalten der Geräte über einen längeren Zeitraum.[88]
Komplexe Softwaresysteme können auch eine vom Betriebssystem abweichende „Zeitverwaltung“ haben. So gibt es z. B. in neueren SAP-Systemen eine „Zeitdehnung“, bei der von 02:00 MESZ bis 03:00 MEZ die „SAP-Zeit“ langsamer läuft und dadurch der Zeitsprung ganz vermieden wird. Offen bleibt bei solchen Lösungen jedoch die Koordination mit anderen Systemen, deren Zeit anders verläuft.
Durch die Änderung der Sommerzeit in den USA, in Kanada und Brasilien (siehe oben) wurden für die Umstellung auf die Sommerzeit im Jahr 2007 Anpassungen für viele Softwaresysteme notwendig. Für von den Herstellern nicht mehr voll gewartete Systeme konnte das zu Problemen bei der automatischen Zeitumstellung führen.
Pharmabranche und weitere GMP-gerecht produzierende Branchen
Hier ergibt sich durch die Umstellung der Zeitrahmen (sowohl +1 h als auch −1 h) das Problem der lückenlosen Überwachung und Dokumentation von vitalen Umgebungs-Daten (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Raumdruck, Partikelanzahl) in den Räumen verschiedener Reinheitsklassen.
In Verbindung mit den im IT-Bereich auftretenden Schwierigkeiten müssen weitere, autonom arbeitende Überwachungsgeräte installiert werden, was einen zusätzlichen Aufwand an Arbeitskraft und Logistik zur Folge hat. Dazu kommt der Mehraufwand für die Auswertung der aufgezeichneten Daten.
Religion
Die Zeitumstellung führt auch zu Problemen in der Religionsausübung.
- Jüdische und muslimische Gebets- und Fastenzeiten richten sich nach dem Sonnenstand. Sommerzeitregelungen verändern daher die Zeit zwischen Morgengebet und Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende und Abendgebet bzw. Fastenbrechen. Aus diesem Grund gab es immer wieder Konflikte zwischen religiösen und säkularen Juden. Daher wird seit 2005 in Israel die Sommerzeit vor dem Jom Kippur (strenger Fastentag) beendet.[89] 2011 setzte die Palästinensische Autonomiebehörde die Sommerzeit zwischen 1. und 29. August für die Zeit des Ramadans aus, damit die Wartezeit bis zum Fastenbrechen am Abend nicht zu lange dauert, im Gazastreifen beendete man sie ganz.[90]
- Die seit 1852 geltenden Regeln über die Nutzung der Grabeskirche in Jerusalem und der Geburtskirche in Bethlehem durch die verschiedenen Konfessionen sehen eine Sommerzeit nicht vor. Deshalb richten sich die Öffnungs- und Gebetszeiten auch im Sommer unverändert nach der Normalzeit, während außerhalb der Kirche die Sommerzeit gilt.[91]
Merksprüche
Viele Menschen haben bei der jeweiligen Umstellung ein Problem, zu unterscheiden, wann die Uhren vor- und wann sie zurückgestellt werden sollen. Es gibt dafür zahlreiche Merkregeln. Eine davon ist die „Straßencafé-Faustregel“: Im Frühjahr werden die Stühle vor das Lokal gestellt, im Herbst kommen sie zurück ins Lager. Im US-amerikanischen Englisch gibt es den Merkspruch „spring forward, fall back“, was sowohl mit „Spring vor, fall zurück“ als auch mit „Frühling vor, Herbst zurück“ übersetzt werden kann.
Siehe auch
Weblinks
- www.zeitzonen.de – Informationen zur Handhabung der Sommerzeit in allen Ländern mit aktueller Zeitangabe
- www.timeanddate.com – Aktuelle Nachrichten über Zeitzonen (englisch)
- Sources for Time Zone and Daylight Saving Time Data – Internationale Datenbank zur Sommerzeit incl. historischer Daten (englisch)
- www.ptb.de – Liste der Lokalzeiten vieler Länder bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Arbeitsgruppe 4.41 „Zeitnormale“
- www.medizinfo.de – Medizinische Fakten zur Zeitumstellung
Einzelnachweise
- ↑ In Irland wurde durch Standard Time Act, 1968 als "standard time [...] one hour in advance of Greenwich mean time throughout the year", also UTC+1 während des ganzen Jahres festgelegt. Erst durch Amendment Act 1971 wurde davon abweichend als gesetzliche Zeit „during a period of winter time [...] Greenwich mean time“, also als Winterzeit UTC±0 festgesetzt.
Namibian Time Act 1994 unterscheidet „standard time of Namibia for the summer periods“ (UTC+2) „and winter periods“ (UTC+1). - ↑ § 2 Sommerzeitverordnung (Deutschland)
- ↑ Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Sommerzeit in den Jahren 1980 und 1981 (BT-Drucksache 9/1583 vom 20. April 1982) bundestag.de pdf S. 6 Nr. 3
- ↑ Text von Franklins Brief in englischer Sprache
- ↑ W. Willett: The Waste Of Daylight. Sloane Square, London, Juli 1907 [1]
- ↑ 6,0 6,1 6,2 Yvonne Zimber: Sommerzeiten und Hochsommerzeiten in Deutschland bis 1979. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Arbeitsgruppe Zeitnormale 2003 – bundesarchiv.de
- ↑ 7,0 7,1 Bekanntmachung über die Vorverlegung der Stunden während der Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 vom 6. April 1916, RGBl., S. 243
- ↑ 8,0 8,1 Bekanntmachung über die Vorverlegung der Stunden während der Zeit vom 16. April bis 17. September 1917 vom 16. Februar 1917, RGBl., S. 151
- ↑ Bekanntmachung über die Vorverlegung der Stunden während der Zeit vom 15. April bis 16. September 1918 vom 7. März 1918, RGBl., S. 109
- ↑ 10,0 10,1 Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 23. Januar 1940, RGBl., S. 232
- ↑ 11,0 11,1 11,2 Verordnung über die Verlängerung der Sommerzeit vom 2. Oktober 1940, RGBl., S. 1322
- ↑ 12,0 12,1 12,2 Verordnung über die Wiedereinführung der Normalzeit im Winter 1942/1943 vom 16. Oktober 1942, RGBl., S. 593
- ↑ 13,0 13,1 13,2 Verordnung über die Wiedereinführung der Normalzeit im Winter 1943/44 vom 20. September 1943, RGBl., S. 542
- ↑ 14,0 14,1 14,2 Verordnung über die Wiedereinführung der Normalzeit im Winter 1944/45 vom 4. September 1944, RGBl., S. 198
- ↑ Protokoll der 47. Sitzung des Alliierten Kontrollrates
- ↑ Protokoll der 113. Sitzung des Alliierten Kontrollrates
- ↑ Protokoll der 135. Sitzung des Alliierten Kontrollrates
- ↑ Protokoll der 140. Sitzung des Alliierten Kontrollrates
- ↑ Verordnung über die Festlegung der Normalzeit in der DDR (Zeitordnung) vom 30. September 1977, GBl. I, S. 346
- ↑ DDR: Verlorene Zeit (Der Spiegel, 3. November 1980)
- ↑ Tobias Kaiser: Wie die DDR die Uhren in Bonn verstellte. (Welt am Sonntag, 28. März 2010)
- ↑ Sommerzeit in Ungarn. Es gab sie dort erneut von 1941 bis 1949.
- ↑ RGBl. Nr. 274/1914: Kaiserliche Verordnung vom 10. Oktober 1914, mit welcher die Regierung ermächtigt wird, aus Anlaß der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, CLIV. Stück, ausgegeben am 13. Oktober 1914, S. 1113 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ RGBl. Nr. 307/1917: Gesetz vom 24. Juli 1917, mit welchem die Regierung ermächtigt wird, aus Anlaß der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe verttretenen Königreiche und Länder, CXXX. Stück, ausgegeben am 27. Juli 1917, S. 739 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ GVBl.-BH Nr. 167/1914: Gesetz vom 7. Dezember 1914, mit welchem die Landesregierung ermächtigt wird, aus Anlaß der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Bosnien und die Hercegovina, LIV. Stück, ausgegeben am 12. Dezember 1914, S. 613 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ 26,0 26,1 StGBl. Nr. 244/1919: Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 24. April 1919, betreffend die Aufhebung der Vollzugsanweisung vom 15. April 1919, St. G. Bl. Nr. 236, über die Einführung der Sommerzeit. In: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich, 84. Stück, ausgegeben am 26. April 1919, S. 585 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ 27,0 27,1 StGBl. Nr. 107/1920: Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 4. März 1920 über die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1920. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich, 39. Stück, ausgegeben am 18. März 1920, S. 190 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ 28,0 28,1 LGVBl. für Salzburg 71/1920: Kundmachung der Landesregierung in Salzburg vom 29. April 1920, Zl. 1872/Präs., betreffend die Wiederauflassung der Sommerszeit im Lande Salzburg. In: Landesgesetz- und Verordnungs-Blatt für das Land Salzburg, LXII. Stück, ausgegeben am 29. April 1920, S. 199 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ 29,0 29,1 RGBl. Nr. 111/1916: Verordnung des Gesamtministeriums vom 21. April 1916, betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1916. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, LVI. Stück, ausgegeben am 22. April 1916, S. 247 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ 30,0 30,1 GVBl.-BH Nr. 38/1916: Verordnung der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina vom 25. April 1916, Z. 4183/Präs., betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1916. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Bosnien und die Hercegovina, XXIII. Stück, ausgegeben am 26. April 1916, S. 93 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ RGBl. Nr. 115/1917: Verordnung des Gesamtministeriums vom 9. März 1917, betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1917. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, L. Stück, ausgegeben am 18. März 1917, S. 279 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ GVBl.-BH Nr. 29: Verordnung der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina vom 29. März 1917, Z. 4930/Präs., betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1917. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Bosnien und die Hercegivina, XVI. Stück, ausgegeben am 2. April 1917, S. 155 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ RGBl. Nr. 87/1918: Verordnung des Gesamtministeriums vom 7. März 1918, betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1918. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, XLII. Stück, ausgegeben am 9. März 1918, S. 231 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ GVBl.-BH Nr. 28: Verordnung der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina vom 19. März 1918, Z. 3426/Präs., betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1918. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Bosnien und die Hercegovina, XIV. Stück, ausgegeben am 22. März 1918, S. 63 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ Änderung mit RGBl. Nr. 106/1918: Verordnung des Gesamtministeriums vom 25. März 1918, betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1918. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. L. Stück, ausgegeben am 26. März 1818, S. 267 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ Änderung in GVBl.-BH Nr. 34: Verordnung der Landesregierung für Bosnien und die Hercegovina vom 26. März 1918, Z. 3785/Präs., betreffend die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1918. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für Bosnien und die Hercegovina, XVIII. Stück, ausgegeben am 28. März 1918, S. 87 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ StGBl. Nr. 236/1919: Vollzugsanweisung der Staatsregierung vom 15. April 1919 über die Einführung der Sommerzeit für das Jahr 1919. In: Staatsgesetzbllatt für den Staat Deutschösterreich, 79. Stück, ausgegeben am 20. April 1919, S. 573 (Online bei alex.onb.ac.at)
- ↑ Hermann Mucke: Astronomische Grundlagen der Sonnenuhren. In: Hermann Mucke (Hrsg.): Sonnenuhren. 19. Sternfreunde-Seminar, 1991, Planetarium der Stadt Wien und Österreichischer Astronomischer Verein, Wien 1991, 1.3.5. Sommerzeit in Österreich, S. 29-48 (Aufstellung bis 1991).
- ↑ BGBl. Nr. 62/1946: Verordnung des Bundesministeriums für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 8. April 1946 über die Sommerzeit im Jahre 1946. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 19. Stück, ausgegeben am 13. April 1946, S. 61 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 179/1946: Verordnung des Bundesministeriums für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 6. September 1946 über die Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1946. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 54. Stück, ausgegeben am 28. September 1946, S. 360 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 62/1947: Verordnung des Bundesministeriums für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 26. März 1947 über die Sommerzeit im Jahre 1947. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 15. Stück, ausgegeben am 4. April 1947, S. 424 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 217/1947: Verordnung des Bundesministeriums für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 29. August 1947 über die Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1947. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 43. Stück, ausgegeben am 25. September 1947, S. 895 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 58/1948: Verordnung des Bundesministeriums für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 3. Februar 1948 über die Sommerzeit im Jahre 1948. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 12. Stück, ausgegeben am 27. März 1948, S. 288 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 196/1948: Verordnung des Bundesministeriums für Inneres, im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 21. August 1948 über die Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1948. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 42. Stück, ausgegeben am 24. September 1948, S. 753 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ 45,0 45,1 BGBl. Nr. 78/1976: Bundesgesetz vom 27. Jänner 1976 über die Zeitzählung (Zeitzählungsgesetz). In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 22. Stück, ausgegeben am 24. Februar 1976, S. 553 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 52/1981: Bundesgesetz vom 20. Jänner 1981, mit dem das Zeitzählungsgesetz geändert wird. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 22. Stück, ausgegeben am 10. Februar 1981, S. 601 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ 47,0 47,1 BGBl. Nr. 490/1979: Verordnung der Bundesregierung vom 27. November 1979 über die Sommerzeit. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 196. Stück, ausgegeben am 13. Dezember 1979, S. 2413 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 130/1981: Verordnung der Bundesregierung vom 3. März 1981 über die Sommerzeit in den Jahren 1981 und 1982 In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 49. Stück, ausgegeben am 17. März 1981, S. 849 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 625/1982: Verordnung der Bundesregierung vom 14. Dezember 1982 über die Sommerzeit in den Jahren 1983, 1984 und 1985. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 245. Stück, ausgegeben am 28. Dezember 1982, S. 2759 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 285/1985: Verordnung der Bundesregierung vom 25. Juni 1985 über die Sommerzeit in den Jahren 1986, 1987 und 1988. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 121. Stück, ausgegeben am 10. Juli 1985, S. 2200 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 266/1988: Verordnung der Bundesregierung vom 24. Mai 1988 über die Sommerzeit im Kalenderjahr 1989. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 96. Stück, ausgegeben am 7. Juni 1988, S. 2061 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 160/1989: Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1989 über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 1990, 1991 und 1992. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 65. Stück, ausgegeben am 11. April 1989, S. 1473 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ BGBl. Nr. 596/1992: Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 1993 und 1994. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 204. Stück, ausgegeben am 22. September 1992, S. 2797 (Online bei ris.bka.gv.at)
- ↑ 54,0 54,1 BGBl. Nr. 151/1995: Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 1995 bis 1997. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, 51. Stück, ausgegeben am 3. März 1995, S. 3251 (Online bei ris.bka.gv.at); Umsetzung von CELEX-Nr.: 394L0021 (jetzt 31994L0021)
- ↑ BGBl. II Nr. 337/1997: Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 1998 bis 2001. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, II. Teil, ausgegeben am 20. November 1997, S. 2775 (Online bei ris.bka.gv.at) Umsetzung von CELEX-Nr. 397L0044 (jetzt 31997L0044)
- ↑ BGBl. II Nr. 209/2001: Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 2002 bis 2006. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, II. Teil, ausgegeben am 8. Juni 2001, S. 1227 (Online bei ris.bka.gv.at); Umsetzung von CELEX-Nr. 300L0084 (jetzt 32000L0084)
- ↑ BGBl. II Nr. 461/2006: Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 2007 bis 2011. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, II. Teil, ausgegeben am 6. Dezember 2006, S. 1 (Online bei ris.bka.gv.at); Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG, ABl. L 31 vom 2. Februar 2001
- ↑ BGBl. II Nr. 309/2011: Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 2012 bis 2016. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, II. Teil, ausgegeben am 13. September 2011, S. 1 (Online bei ris.bka.gv.at); Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG, ABl. L 31 vom 2. Februar 2001
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- ↑ Motion 10.3674 Estermann Yvette. Abschaffung der Sommerzeit
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- ↑ Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit. Amtsblatt der Europäischen Union C 61, 49. Jahrgang, 14. März 2006, S. 2
- ↑ Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 5 der Richtlinie Nr. 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit. KOM(2007) 739 endgültig, Brüssel, 23. November 2007 (Europäische Kommission)
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- ↑ zur „War Time“ vgl. den Artikel History of time in the United States (englisch) – Artikel bei Wikipedia
- ↑ http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/PLAW-109publ58/html/PLAW-109publ58.htm
- ↑ http://www.timeanddate.com/news/time/north-mexico-dst-change.html
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- ↑ Umstellung auf Sommerzeit erhöht Energieverbrauch, Handelsblatt vom 27. März 2008
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- ↑ Die Sommerzeit bringt nichts. Stern.de vom 27. März 2009
- ↑ http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20100326_PM_Sommerzeit_ist_keine_Energiesparzeit Sommerzeit ist keine Energiesparzeit
- ↑ „Zeitumstellung? Ähm… weil es andere so machen“, Die Welt
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- ↑ J. Varughese, R. P. Allen: Fatal accidents following changes in daylight savings time. The American experience. In: Sleep Med, Band 2, Januar 2001, S. 31–36, PMID 11152980
- ↑ S. A. Ferguson, D. F. Preusser, A. K. Lund, P. L. Zador, R. G. Ulmer: Daylight saving time and motor vehicle crashes. The reduction in pedestrian and vehicle occupant fatalities. In: American Journal of Public Health, Band 85, Januar 1995, S. 92–95, PMID 7832269
- ↑ D. Coate, S. Markowitz: The effects of daylight and daylight saving time on US pedestrian fatalities and motor vehicle occupant fatalities. In: Accid Anal Prev, Band 36, Mai 2004, S. 351–357, PMID 15003579
- ↑ http://content.nejm.org/cgi/content/extract/359/18/1966 Imre Janszky, Rickard Ljung: Shifts to and from Daylight Saving Time and Incidence of Myocardial Infarction. In: The New England Journal of Medicine
- ↑ Deutsche Bahn, Mobility Networks Logistics, Themendienst: Uhren und Zeit bei der DB. Details zur Uhrenumstellung.
- ↑ http://service.avm.de/support/de/SKB/FRITZ-Box-7170/1028:Zeitumstellung-auf-Sommerzeit-funktioniert-nicht Im März 2012 kam es beispielsweise bei WLAN-Routern über mehrere Tage hinweg zu falschem Verhalten.
- ↑ Potsdamer Neueste Nachrichten vom 25. März 2010
- ↑ http://www.haaretz.com/news/middle-east/gaza-west-bank-palestinians-split-over-daylight-saving-time-1.382926
- ↑ Michael Borgstede: Ganz unchristlich streiten sich Christen um die Grabeskirche. DIE WELT 26. Oktober 2008
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