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Erweiterung der Europäischen Union
Unter der Erweiterung der Europäischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer Staaten (sogenannter EU-Beitrittsländer) in die Europäische Union. Art. 49 des EU-Vertrags räumt jedem europäischen Land, das die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllt, das Recht ein, die Mitgliedschaft zur Europäischen Union zu beantragen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht.[1] Das Europäische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den Acquis communautaire, also die Gesamtheit des EU-Rechts, umsetzen.
„Europäisch“ wird dabei in einem politisch-kulturellen Sinn verstanden und schließt die Mitglieder des Europarats, wie beispielsweise die Republik Zypern, mit ein. Die Zahl der Sterne auf der Europaflagge hat nichts mit der Anzahl der 12 Mitgliedstaaten zwischen 1986 und 1995 zu tun. Die Flagge wurde 1955 vom Europarat eingeführt und erst 1986 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet der Erweiterungen der EU unverändert.
Voraussetzungen
Der Europäische Rat hat in seinen Kopenhagener Schlussfolgerungen vom 22. Juni 1993 (EG Bull. 6/93, S. 13) vier generelle Voraussetzungen aufgestellt, die sich sowohl an den beitrittswilligen Staat wie auch an die EU richten:
Art. 49 Abs. 1 Satz 1 EUV nennt für den Beitritt eines Staates zur EU folgende Voraussetzungen:
- nur ein europäischer Staat kann beitreten (ohne Definition, auf welchem Gebiet europäische Staaten liegen)
- Beitritt ist nur zur Union insgesamt möglich
- EU-Bewerber muss die in Art. 2 EUV genannten Werte achten und sich für ihre Förderung einsetzen
- freiheitlich-demokratische Staatsform
- Rechtsstaatlichkeit
- Achtung der Menschenwürde
Beitrittsverfahren
Das Beitrittsverfahren wird durch einen Beitrittsantrag des Bewerberlandes eingeleitet. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach einer Einigung im Europäischen Rat verleiht dann der Rat für Allgemeine Angelegenheiten durch einen einstimmigen Beschluss den Kandidatenstatus. Allerdings kann die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen dabei noch an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft sein. Sobald diese erfüllt sind, wird wiederum durch einstimmigen Beschluss des Rates der Kommission ein Verhandlungsmandat erteilt, in dem unter anderem die Reformen festgelegt werden, die das Kandidatenland vor einem Beitritt durchführen muss. Die Verhandlungen selbst, die zwischen dem Kommissar für Erweiterung und dem Bewerberland geführt werden, betreffen vor allem den Zeitplan und die genauen Bedingungen für die Einführung des Acquis communautaire, also der Gesamtheit aller europarechtlichen Vorschriften. Die Inhalte des Acquis selbst sind unverhandelbar, in den Verhandlungen können aber zum Beispiel bestimmte Übergangsfristen vereinbart werden, um einen reibungslosen Verlauf der Erweiterung zu ermöglichen. Andere Verhandlungsthemen sind der künftige Beitrag des Beitrittslands zum Haushalt der Europäischen Union oder seine Vertretung in den EU-Organen, etwa die Anzahl an Europaparlamentariern, die es stellen darf.[2] Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) kann die EU Reformen in dem Beitrittskandidatenland finanziell unterstützen.
Die Gesamtdauer der Beitrittsverhandlungen kann von Land zu Land unterschiedlich sein.[3] Sie ist einerseits von den Reformfortschritten des Landes abhängig, andererseits von politischen Entscheidungen des Rates, der die Eröffnung und den Abschluss jedes neuen Verhandlungskapitels beschließen muss.
Screening
Für die Verhandlungen wird der Acquis in 35 Kapitel unterteilt, die vom freien Warenverkehr über Sicherheit, Freiheit und Recht bis zu institutionellen Fragen reichen. Am Anfang der Verhandlungen steht das sogenannte „Screening“, das die Kommission mit dem Beitrittskandidaten durchführt. Dabei wird für jedes einzelne Kapitel der bestehende Rechtsrahmen des Landes geprüft und ermittelt, welche Reformen zur Anpassung an den Acquis communautaire noch notwendig sind. Die Kommission erstattet dem Rat der EU über das Screening Bericht. Sie empfiehlt dann entweder, die Verhandlungen zu eröffnen, oder zunächst bestimmte Vorleistungen des Beitrittslandes zu fordern (sog. „Benchmarks“). Zu diesen Benchmarks gehört regelmäßig die Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans des Beitrittslandes, in dem die Zeitpläne, einzelnen Maßnahmen und Kosten für die notwendigen Reformen detailliert werden.[3]
Verhandlungen
Die Eröffnung der eigentlichen Verhandlungen erfolgt für jedes einzelne Kapitel durch einen neuen Beschluss des Rates für Allgemeine Angelegenheiten. Während der Verhandlungen werden Rat und Europäisches Parlament ständig von der Kommission über den Verlauf informiert. So kontrolliert die Kommission im Rahmen des sogenannten Monitoring die Reformfortschritte des Beitrittslandes.[3]
Auch für den Abschluss der Verhandlungen einzelner Kapitel werden bestimmte Benchmarks aufgestellt. Wenn die Kommission der Meinung ist, dass diese Benchmarks erfüllt wurden, empfiehlt sie dem Rat, die Verhandlungen zu diesem Kapitel vorläufig abzuschließen, was erneut durch einstimmigen Beschluss erfolgt. Allerdings können alle Kapitel bis zum Abschluss der Gesamtverhandlungen auch wieder eröffnet werden.[4]
Beitrittsvertrag
Nach Abschluss der Verhandlungen zu allen Kapiteln entwerfen die Kommission und das Beitrittsland den Beitrittsvertrag, in dem alle Übergangsbestimmungen und sonstigen Verhandlungsergebnisse zusammengefasst werden. Dieser Beitrittsvertrag muss vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Anschließend wird er von Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten und des Beitrittslandes unterzeichnet.[4] Formal handelt es sich also um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den bisherigen Mitgliedstaaten und dem neuen Mitglied. Er muss daher auch von allen Mitgliedstaaten entsprechend deren nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Normalerweise erfolgt dies durch einen Parlamentsbeschluss; in Frankreich ist allerdings für jede künftige EU-Erweiterung (mit Ausnahme des Beitritts Kroatiens) ein Referendum vorgesehen. Auch das Beitrittsland muss den Vertrag nach seinen nationalen Regelungen ratifizieren; dies erfolgt meistens durch ein Referendum.
Zwischen der Unterzeichnung und der Aufnahme in die Europäische Union erhält das Beitrittsland bereits bestimmte Vorrechte. So kann es an Sitzungen der EU-Organe als „aktiver Beobachter“ teilnehmen und besitzt dort ein Rederecht (aber kein Stimmrecht). Nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses wird das Beitrittsland am im Beitrittsvertrag vorgesehenen Tag zum Mitgliedstaat der Europäischen Union.[4]
Überblick über die Verhandlungskapitel
Die folgende Tabelle zeigt die 35 Verhandlungskapitel im Einzelnen:[2]
Gründung und Erweiterungen 1973–2013
Gründung der EWG 1957
Die sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Diese Staaten werden oft auch als „Sechsergemeinschaft“ oder „Gründerstaaten“ bezeichnet. Die von ihnen am 25. März 1957 unterzeichneten Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
Erste Erweiterung (Norderweiterung) EG 1973
Bei der so genannten Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Der negative Ausgang der norwegischen Volksabstimmung lässt sich unter anderem damit erklären, dass das norwegische Volk Bedenken hatte, Errungenschaften wie den Wohlfahrtsstaat, den es selbstständig erreicht hatte, zu verlieren.
Mit diesen Beitritten wurde die EFTA (European Free Trade Association), die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EG propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.
Schon 1963 hatte das Vereinigte Königreich einen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt, der aber durch Frankreich − insbesondere auf Betreiben von Charles de Gaulle – abgelehnt wurde. Nachdem 1974 die Regierung unter Premierminister Edward Heath (Conservative Party) abgewählt wurde, drängte die neue Regierung unter Premierminister Harold Wilson (Labour Party) auf eine Neuverhandlung der Vertragsbedingungen. Im Zuge dieser erneuten Verhandlungen erreichte er eine Verringerung der Beitragszahlungen des Vereinigten Königreichs. Am 5. Juni 1975 fand erstmals in der Geschichte des Landes eine nationale Volksabstimmung statt, bei der die Bürger über den Verbleib in der EU abstimmten. Für den Verbleib stimmten 67,2 Prozent, dagegen 32,8[5] [6].
Die Wirtschaft Irlands war hinter der wirtschaftlichen Entwicklung Mittel- und Westeuropas zurückgeblieben. Das Land war agrarisch geprägt. Daher stellte die EWG Irland umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Eine weitere Besonderheit Irlands war, dass es 1973 als einziges EG-Land nicht NATO-Mitglied war.
Zweite Erweiterung (Süderweiterung, Teil I) 1981
Griechenland trat zum 1. Januar 1981 der Europäischen Gemeinschaft bei. Seine Aufnahme war heftig diskutiert worden; erst 1974 hatte die Griechische Militärdiktatur geendet. Generell befürchtete man, dass die EG mit Griechenland eine Art „Störenfried“ aufnehmen würde. Diskutiert wurde das gespannte und konfliktbehaftete Verhältnis zur Türkei, die zusammen mit Griechenland 1952 in die NATO aufgenommen wurde. Griechenland war sehr arm und agrarisch ausgerichtet. Auch die scharfen USA-kritischen Äußerungen hätten zu Problemen führen können.
Griechenland war das zehnte Mitglied der EG.
Grönlandvertrag
Mit dem Grönlandvertrag wurde 1984 nach einer Volksabstimmung Grönland als selbst verwaltender Teil des Königreichs Dänemark aus den Europäischen Gemeinschaften ausgeschlossen, aber als assoziiertes Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgenommen. Dieses Vorgehen stellte nach dem Muster der für die überseeischen Hoheitsgebiete geltenden Regelungen besondere Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Grönland her.[7]
Dritte Erweiterung (Süderweiterung, Teil II) 1986
1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Einwanderungs-Welle aus diesen zwei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.
Der Beitritt war für beide Länder eine Art Befreiungsschlag. Er half aus einer Isolation, in der insbesondere Spanien jahrzehntelang gewesen war. Die Aufnahme in die EG war ein Meilenstein, um die Folgen der Franco-Diktatur zu überwinden. Die Beitrittsanträge Spaniens und Portugals fanden im jeweiligen Parlament (Cortes Generales und Parlament Portugals) fast einhellige Zustimmung. In Spanien stimmten beispielsweise auch die separatistisch eingestellten Basken der Aufnahme zu; sie erhofften sich im Rahmen der steigenden Aufmerksamkeit für Spanien auch mehr Beachtung ihrer Interessen seitens der EG und ihres Bestrebens nach baskischer Eigenstaatlichkeit.
Deutsche Wiedervereinigung 1990
Am 3. Oktober 1990 traten die Länder der DDR (etwa 108.000 km² und 16,7 Millionen Einwohner) der Bundesrepublik Deutschland bei („Wiedervereinigung“). Mit über 80 Millionen Einwohnern ist Deutschland seitdem der bevölkerungsreichste EG-Mitgliedstaat.[8]
Die Wiedervereinigung war keine „Erweiterung“, da kein weiterer Staat in die EG aufgenommen wurde, keinerlei Verträge auf EG-Basis unterzeichnet wurden und kein Beitritt beantragt oder genehmigt werden brauchte. Die Bundesrepublik Deutschland war bereits vor 1990 Mitglied der EG. Außenwirtschaftsrechtlich galt die DDR nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG zuvor als „hinkendes Mitglied der EG“, da für alle Beteiligten (EG-Mitgliedstaaten und DDR) bei Ein- und Ausfuhren keine Zölle anfielen.
Mit der Wiedervereinigung erstreckte sich das gesamte Gemeinschaftsrecht (Primär- und Sekundärrecht sowie die von der Gemeinschaft geschlossenen Verträge) auch auf Ostdeutschland.[9] In der Praxis bedurfte es – ähnlich wie bei einem Beitritt – zur Ablösung der bisherigen Rechtslage zahlreicher Übergangs- und Anpassungsregelungen seitens der Gemeinschaft.
Vierte Erweiterung (EFTA-Erweiterung) EU 1995
Österreich, Schweden, Finnland und Norwegen hatten nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen Volksentscheide über den Beitritt durchführen lassen, bei denen es in Schweden (52,3 %) und Finnland (57 %) Mehrheiten für einen EU-Beitritt gab. Die Wahlbeteiligung war in Finnland am niedrigsten (74 %) und in Schweden hoch (83 %). Bei der Volksabstimmung in Österreich votierten 66,6 % der Bevölkerung bei einer Wahlbeteiligung von 82,5 % für eine Mitgliedschaft.[10] Bei der Volksabstimmung in Norwegen hingegen gab es eine knappe Mehrheit gegen einen Beitritt.
Die EU setzte sich somit aus 15 Mitgliedstaaten zusammen (EU-15).
Fünfte Erweiterung (Osterweiterung, Teil I) 2004
Am 1. Mai 2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und die Republik Zypern der Europäischen Union bei. Diese werden auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, weil 1997 in Luxemburg die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit diesen Staaten beschlossen wurde.
Am 1. Januar 2007 wurde in Slowenien der Euro eingeführt, am 1. Januar 2008 in Malta und im griechischen Teil Zyperns, am 1. Januar 2009 in der Slowakei und am 1. Januar 2011 in Estland. In Lettland erfolgte die Euro-Einführung am 1. Januar 2014, in Litauen am 1. Januar 2015. Die anderen drei Mitgliedstaaten können den Euro vorläufig noch nicht einführen, weil die Kriterien des Stabilitätspaktes bisher nicht erfüllt sind.
Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d. h., sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u. ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen.
In vielen Städten fanden am 1. Mai 2004 Freudenfeiern statt, in Valletta (Malta) und anderen Hauptstädten erhellten große Feuerwerke den Himmel. Ein weiterer Schritt zur Vereinigung Europas war vollzogen und wurde von den Staats- und Regierungschefs in Athen gefeiert.
Damit die Regionen beiderseits der ehemaligen Außengrenze der EU wirtschaftlich besser zusammenwachsen, wurde 1998 die ARGE 28 gegründet, die Arbeitsgemeinschaft der 28 Grenzlandkammern zwischen der Ostsee und der Ägäis. Dieser Vereinigung gehören alle an die Beitrittsländer grenzenden Wirtschaftskammern (IHKs, HWKs) in Deutschland, Österreich und Italien sowie eine griechische Kammer an. Die ARGE 28 hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Ansprechpartner der EU entwickelt; es finden regelmäßige Besprechungen und Konsultationen statt.
Die EU setzte sich somit aus 25 Mitgliedstaaten zusammen.
Sechste Erweiterung (Osterweiterung, Teil II) 2007
Am 1. Januar 2007 sind nach einem EU-Beschluss unter strikten Auflagen auch Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen worden.
Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien wurden am 15. Juni 2004 abgeschlossen. Des Weiteren hat das Land einseitig seine Währung an den Euro gebunden, wie es bereits Litauen und Estland vor ihrem Beitritt getan hatten. Im Dezember 2004 wurden auch die Verhandlungen mit Rumänien abgeschlossen. Wegen der im Vergleich zu Bulgarien seinerzeit deutlich schlechteren Wirtschafts- und Rechtslage Rumäniens wurden dem Land bis 2007 strenge Auflagen erteilt. Der Beitrittsvertrag mit beiden Ländern wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die es möglich gewesen wäre, den für den 1. Januar 2007 geplanten Beitritt der beiden Länder um ein Jahr zu verschieben.
Durch den Beitritt beider Staaten am 1. Januar 2007 ist die Einwohnerzahl der EU auf zirka 501 Millionen[11] angestiegen und die Fläche auf 4,324 Millionen Quadratkilometer angewachsen.
Siebte Erweiterung (Kroatien) 2013
Kroatien wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Der Rat der Europäischen Union beschloss am 16./17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 zu beginnen. Da für viele Mitgliedstaaten der Union die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ungenügend gewesen war, war der Verhandlungsbeginn jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben worden, bis Besserung festzustellen war. Mit der Erklärung der Chefanklägerin des Tribunals, dass Kroatien voll kooperiere, wurden die Beitrittsverhandlungen am 4. Oktober 2005 aufgenommen. Die Koppelung zwischen Beitrittsverhandlungen bzw. Beitritt und Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal wurde von einigen führenden Politikern abgelehnt.
Ein erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Jahr 2009 galt laut ranghoher Vertreter der europäischen Kommission als möglich,[12] verzögerte sich dann jedoch mehrmals. Die Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts zum 1. Juli 2013 wurden am 30. Juni 2011 abgeschlossen.[13] Ende Juni 2011 konnten unter ungarischem EU-Vorsitz alle 35 Verhandlungskapitel abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags zwischen der EU und Kroatien fand unter polnischem Vorsitz am 9. Dezember 2011 in Brüssel statt.
Kroatien nimmt seit der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages als aktiver Beobachter an den Beratungen des Europäischen Rates sowie des Rates der EU und seiner Vorbereitungsgremien teil.[14] Interimistisch werden seitens des kroatischen Parlaments Abgeordnete zum Europäischen Parlament ernannt, die als Beobachter an den Parlamentssitzungen teilnehmen. Mit Ratifizierung des Beitrittsvertrags sollen in Kroatien Europawahlen abgehalten werden. Durch die Erweiterung verschob sich der geographische Mittelpunkt nach Oberwestern, Koordinaten: 50° 6′ 56″ N, 9° 14′ 31″ O[15]
Am 22. Januar 2012 stimmte die Mehrheit der wahlberechtigten Kroaten bei einem Referendum für einen EU-Beitritt ihres Landes. Damit wurde Kroatien nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedsländer am 1. Juli 2013 der 28. Mitgliedstaat.
Zukünftige EU-Erweiterungen
In den politischen Leitlinien des neuen Kommissionspräsidenten, Jean-Claude Juncker, vom 15. Juli 2014, ist geplant, die Erweiterungspolitik Europas zu stabilisieren: "Die Erweiterung war – das erkenne ich voll und ganz an – ein historischer Erfolg, der unserem Kontinent Frieden und Stabilität gebracht hat. Die Union und ihre Bürgerinnen und Bürger müssen nun jedoch den Beitritt von 13 Staaten in den letzten zehn Jahren erst einmal verdauen. Die EU muss bei der Erweiterung eine Pause einlegen, damit wir konsolidieren können, was die 28 Mitgliedstaaten erreicht haben. Unter meiner Präsidentschaft der Kommission werden deshalb die laufenden Verhandlungen fortgeführt, da insbesondere die westlichen Balkanstaaten weiter eine europäische Perspektive brauchen, es wird aber in den nächsten fünf Jahren keine Erweiterung mehr geben. Die enge Zusammenarbeit, Assoziierung und Partnerschaft mit östlichen Nachbarn wie Moldau oder der Ukraine müssen wir ausbauen, um unsere wirtschaftlichen und politischen Bindungen weiter zu festigen."[16]
Beitrittskandidaten
Albanien
Im April 2009 stellte Albanien ein Beitrittsgesuch an die EU. Am 24. Juni 2014 wurde von der EU Albanien der Status eines Beitrittskandidaten verliehen.[17]
Mazedonien
Mazedonien wurde am 15./16. Dezember 2005 der Status eines Beitrittskandidaten verliehen. Wichtige Voraussetzung dafür waren die erfolgreichen Bemühungen der mazedonischen Gesellschaft, die ethnischen Spannungen im Lande abzubauen. Mazedonien hatte am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des damaligen Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden. Ein Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde nicht genannt. Eine weitere Annäherung soll an eine generelle Debatte der EU über künftige Erweiterungsrunden gebunden sein. Ein Beitritt solle zudem von der Aufnahmefähigkeit der EU abhängen.
Der darüber hinaus weiter anhaltende Namensstreit zwischen Mazedonien und dem EU-Mitglied Griechenland, das sein Veto gegen den Beitritt Mazedoniens in die NATO einlegte und auch mit einem Veto gegen den mazedonischen Beitritt zur EU drohte, erschwert die laufenden Beitrittsverhandlungen, da die Lösung und Beilegung dieses Konfliktes bisher primäre Voraussetzung für Griechenland gewesen ist, um über einen EU-Beitritt des Nachbarn zu verhandeln.
Montenegro
Montenegro hatte Mitte Dezember 2008 sein Beitrittsgesuch bei der EU eingereicht. Am 17. Dezember 2010 erlangte das Land den Beitrittskandidatenstatus. Die Beitrittsverhandlungen begannen Ende Juni 2012.[18] Aktuell sind 2 der 33 Verhandlungskapitel abgeschlossen und 22 weitere eröffnet (Stand: 30. Juni 2016).
Bereits seit 2007 besteht ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU.
Serbien
Bei Serbien wurden die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen 2006 wegen mangelnder Kooperation mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal ausgesetzt, im Mai 2008 jedoch erfolgreich abgeschlossen.[19][20]
Im Dezember 2009 stellte Serbien ein Beitrittsgesuch an die EU; seit dem 1. März 2012 ist Serbien offizieller Beitrittskandidat. Mit Unterzeichnung des SAA aller 27 damaligen EU-Länder im Juni 2013 ist Serbien zum Assoziierten Mitglied der EU geworden, womit die formalen Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt sind.[21]
Nachdem Serbien am 1. März 2012 den Status als Beitrittskandidat verliehen bekommen hatte, begannen die Beitrittsverhandlungen am 21. Januar 2014. Das Screening wurde Ende März 2014 abgeschlossen. Am 14. Dezember 2015 wurden die ersten beiden Verhandlungskapitel eröffnet.
Aktuell sind 2 Kapitel eröffnet und beide noch nicht abgeschlossen, sowie das Screening abgeschlossen (Stand: 14. Dezember 2015).
Türkei
Nachdem die Türkei bereits 1959 einen ersten Beitrittsantrag gestellt hatte, erhielt sie am 11. Dezember 1999 offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle.
Am 16./17. Dezember 2004 hat sich der Europäische Rat für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entsprechend den Empfehlungen des Kommissionsberichts vom 6. Oktober 2004 ausgesprochen. Seit dem 4. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen. Aktuell ist eines von 33 Verhandlungskapiteln abgeschlossen (Stand: März 2013).
Seit Mai 2013 löste das gewaltsame Vorgehen türkischer Polizei und „schwarzer Staatsmiliz“[22] gegen die Proteste in der Türkei 2013 internationale Kritik aus. Die Regierungen der Niederlande, von Österreich und von Deutschland lehnten das Öffnen eines neuen Verhandlungskapitels im Juni 2013 ab.[23]
Potenzielle Beitrittskandidaten
Die EU benennt offiziell Bosnien und Herzegowina sowie den unter UN-Verwaltung stehenden Kosovo als „potenzielle Beitrittskandidaten“, beide Gebiete liegen im Westbalkan.
Bosnien und Herzegowina
Der Staat Bosnien und Herzegowina könnte der EU beitreten, wenn seine ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesem Land befürworten viele Politiker den Beitritt. Auf dem Gipfel in Thessaloniki wurde 2003 die Integration der Staaten des früheren Jugoslawien als das nächste große Ziel in der EU-Erweiterung festgelegt.[24] Bosnien und Herzegowina hat mit der EU 2008 bereits ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, welches als erster Schritt zu einem EU-Beitritt gesehen wird. Der Beitrittsantrag erfolgte am 15. Februar 2016.
Kosovo
Kosovo hat am 17. Februar 2008 seine Unabhängigkeit erklärt, was von zahlreichen Staaten, darunter dem bisherigen Mutterland Serbien, nicht anerkannt wird. Offiziell wird der Kosovo „gemäß UN-Resolution 1244“ von der EU zu den „potenziellen Kandidatenländern“ gezählt. Allerdings verweigern die EU-Mitglieder Slowakei, Rumänien, Spanien, Griechenland und die Republik Zypern dem Kosovo bislang die Anerkennung. Über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wird seit 2013 verhandelt.
Ehemalige Bewerberländer
Länder, die einen Beitrittsantrag abgegeben haben, der weiterverfolgt wird, können als Bewerberländer bezeichnet werden. Diese Länder sind jedoch keine „potenziellen Beitrittskandidaten“ im Sinne der rechtlichen Definition der EU, da es für die Verleihung dieses Status eines Ratsbeschlusses bedarf. Die Beitrittsgesuche der Schweiz und Islands wurden zurückgezogen. Der Beitritt Norwegens wurde per Referendum von der Bevölkerung zweimal – 1972 (Norderweiterung) und erneut 1994 (EFTA-Erweiterung) – abgelehnt. Das Beitrittsgesuch Marokkos aus den 1980er-Jahren, eine Folge des EU-Beitritts des Handelspartners Spaniens, wurde von der EU zurückgewiesen.
Island
Island hatte am 17. Juli 2009 einen Beitrittsantrag eingereicht. Die isländische Regierung erhoffte sich einen Beitritt für das Jahr 2012. Nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen sollte über den EU-Beitritt in einem Referendum abgestimmt werden. Der Rat der EU hatte das isländische Beitrittsgesuch am 27. Juli 2009 mit der Bitte um Stellungnahme weitergereicht.
Am 24. Februar 2010 sprach die Europäische Kommission durch Štefan Füle die Empfehlung aus, mit der isländischen Regierung Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.[25] Am 17. Juni 2010 beschloss die EU, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen. Diese wurden am 27. Juli 2010 offiziell aufgenommen. Zuletzt waren 11 der 33 Verhandlungskapitel abgeschlossen und 16 weitere eröffnet (Stand: 18. Dezember 2012)[26]. Seit Beginn des isländischen Wahlkampfes 2013 ruhten die Beitrittsverhandlungen. Im Februar 2014 kündigte die neue Regierungskoalition bestehend aus Fortschrittspartei und Unabhängigkeitspartei an, das Beitrittsgesuch zurückzunehmen.[27] Am 12. März 2015 zog Island seinen Beitrittsantrag zurück.[28]
Schweiz
Die Schweiz hatte am 20. Mai 1992 einen Antrag zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Europäische Atomgemeinschaft, die Vorläuferorganisationen der EU, gerichtet. Der Wortlaut des französischsprachigen Schreibens des Bundespräsidenten im Namen des Bundesrates an den Präsidenten des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft lautet in deutscher Übersetzung: „Sehr geehrter Herr Präsident, die Schweizer Regierung hat die Ehre, mit diesem Schreiben den Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Anwendung von Artikel 237 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu beantragen, das heißt die Eröffnung von diesbezüglichen Verhandlungen.“[29] Das Schreiben ging im Sekretariat des Rats der Europäischen Gemeinschaften am 26. Mai 1992 ein.
Im März 2016 stimmte der Nationalrat, Mitte Juni 2016 auch der Ständerat des Landes für eine Motion von Nationalrat Lukas Reimann, mit der die Regierung beauftragt wird, den Beitrittsantrag zurückzuziehen. Bundesrat Didier Burkhalter bestätigte, man werde der EU mitteilen, dass der Antrag als erledigt zu betrachten sei.[30]
Debatte
Eine grundsätzliche Debatte in der Europäischen Union ist diejenige zwischen Erweiterung und Vertiefung. Bereits auf dem Gipfel von Den Haag 1969 diskutierten die europäischen Staats- und Regierungschefs über den scheinbaren Gegensatz zwischen der „vertikalen“ Vertiefung (der Aufnahme neuer Politikfelder in den Bereich der Gemeinschaft) und der „horizontalen“ Erweiterung (der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten). Die Frage der optimalen Verschränkung von Erweiterung und Vertiefung trat auch später immer wieder auf. Oft traten die beiden Optionen dabei als konkurrierende Vorstellungen auf: Erweiterungen schienen nur auf Kosten des engen supranationalen Zusammenhalts möglich. Andererseits wurden in der historischen Entwicklung der EU meist beide Ziele parallel verfolgt – häufig fielen Beschlüsse zur Vertiefung nahezu gleichzeitig mit denen zu neuen Erweiterungsrunden.
Nach den tiefgreifenden Vertragsreformen der 1990er Jahre erfuhr die Diskussion um die Zukunft der EU allerdings eine neue Wende. Wurde die Entwicklung der Union bis dahin vor allem als ein offener Prozess gesehen, der durch Vertiefung oder Erweiterung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden könne, intensivierte sich seither die Debatte um die Finalität, also das Endziel und die möglichen Grenzen des europäischen Einigungsprozesses.
In der vertikalen Dimension gewann in diesem Zusammenhang das Subsidiaritätsprinzip an Bedeutung, dem zufolge Entscheidungen immer auf der niedrigstmöglichen Entscheidungsebene getroffen werden sollten. Die Verfechter nationaler Souveränitätsvorbehalte führen daher an, dass zahlreiche Politikfelder sinnvoller auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten, nicht der EU behandelt werden sollten. Unter Befürwortern einer engen politischen Union hingegen wird vermehrt das Ziel eines europäischen Bundesstaats eingefordert, wie es schon zu Beginn des Integrationsprozesses von den europäischen Föderalisten vertreten wurde und sich zuletzt im Konzept der Europäischen Verfassung niederschlug. Bei einer Verlangsamung des Vertiefungsprozesses fürchten viele Integrationsbefürworter, dass die EU ihre politischen Ambitionen (etwa in Klima- und Außenpolitik) aufgeben und sich allein auf ihr wirtschaftliches Programm, den gemeinsamen Binnenmarkt, konzentrieren müsste – wobei genau dieses Szenario von einigen eher souveränitätsorientierten Mitgliedstaaten, wie etwa dem Vereinigten Königreich, durchaus befürwortet wird. Als Lösungsansatz in diesem Konflikt zwischen Vorreitern und Bremsern der Integration wird das Modell eines Kerneuropas beziehungsweise eines „Europas der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ diskutiert. Es soll (etwa mittels der verstärkten Zusammenarbeit) einer Gruppe von Mitgliedstaaten vertiefte Integrationsschritte ermöglichen, während andere Mitglieder nur in weniger intensiver Form an der EU beteiligt wären. Kritiker sehen in diesem Vorschlag jedoch eine Spaltungsgefahr für die Union.
In der horizontalen Dimension geht die Debatte außerdem um die Frage, ob die EU überhaupt endgültige geografische Grenzen besitzen kann oder ob sie ihre integrierende und befriedende Wirkung überall dort entfalten sollte, wo ihre Normen angenommen und ihre Kriterien erfüllt werden. Eine vorläufige Lösung stellt hier die Europäische Nachbarschaftspolitik dar, durch die die EU ihren Nachbarn im Osten und Süden die Möglichkeit geben will, auch ohne Vollmitgliedschaft an bestimmten Maßnahmen der Integration teilzunehmen. Eine endgültige Antwort zur Zukunft der EU als offenes Projekt oder als Modell in festen Grenzen steht nach wie vor aus.
Siehe auch
Portal:Europäische Union – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Europäische Union
Literatur
- Jean-Claude Juncker, "Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel", "Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission", Straßburg Juli 2014.
- Spiridon Paraskewopoulos (Hrsg.): Die Osterweiterung der Europäischen Union. Chancen und Perspektiven (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung. Bd. 75). Duncker und Humblot, Berlin 2000, ISBN 3-428-10143-X.
- Roland Sturm, Heinrich Pehle (Hrsg.): Die neue Europäische Union: Die Osterweiterung und ihre Folgen. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2006, ISBN 3-86649-004-6
- Barbara Lippert (Hrsg.): Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0864-1
- Matthias Chardon (Hrsg.): EU-Osterweiterung: Chancen und Perspektiven. Wochenschau-Verlag, Schwalbach im Taunus 2005, ISBN 3-89974-121-8
Weblinks
- Erläuterung der Erweiterungspolitik auf der Homepage der Europäischen Kommission
- Von den Verträgen der Sechs zur Union der 27 - Die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags, WD 11, Nr. 12/07, 14. März 2007 (PDF, 16 KiB)
- Die Erweiterung der EU (Arte-tv, Mit offenen Karten) Teil 1, Teil 2, Teil 3
- Erweiterung der Europäischen Union auf dem Informationsportal zur politischen Bildung.
Einzelnachweise
- ↑ Geiger/Kahn/Kotzur, EUV/AEUV, Kommentar, 5. Auflage, München 2010, Art. 49, Rn. 2
- ↑ 2,0 2,1 Europäische Kommission: Der Erweiterungsprozess: Das Mandat und die Rahmenbedingungen.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Europäische Kommission, Der Erweiterungsprozess: Screening und Monitoring.
- ↑ 4,0 4,1 4,2 Europäische Kommission: Der Erweiterungsprozess: Der Abschluss der Verhandlungen und der Beitrittsvertrag.
- ↑ „Großbritannien sagt Ja“ von Andrew Manderstam (RTL, 5. Juni 1975) CVCE
- ↑ Deutsche Welle: 5.6.1975: Briten stimmen für Europa
- ↑ Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS-Vertrag: Spätere Änderungen des Vertrags
- ↑ Frankreich hat über 64 Millionen und Italien über 62 Millionen Einwohner, siehe auch diese Liste (sortierbar)
- ↑ siehe auch die deklaratorische Regelung in Art. 10 Einigungsvertrag
- ↑ EU-Erweiterung (Politiklexikon für junge Leute)
- ↑ http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-27072010-AP/DE/3-27072010-AP-DE.PDF Website der EU
- ↑ Kroatien soll Ende 2009 EU-Mitglied werden
- ↑ Wiener Zeitung, 30. Juni 2011: Grünes Licht für Kroatien.
- ↑ Pressemitteilung. Europäischer Rat am 9. Dezember 2011. (PDF; 129 kB)
- ↑ https://www.welt.de/vermischtes/article117997914/Der-Nabel-Europas-liegt-auf-einer-Wiese-in-Bayern.html
- ↑ Jean Claude Juncker, Politische Leitlinien, S. 12.
- ↑ www.spiegel.de: Europäische Union: Albanien jetzt offiziell EU-Beitrittskandidat
- ↑ Conclusions of the European Council on Montenegro and Serbia. In: Europäische Kommission. Abgerufen am 2. April 2012 (english).
- ↑ tagesschau.de: EU setzt Verhandlungen mit Serbien aus. 3. Mai 2006.
- ↑ tagesschau.de: Serbien und Brüssel wieder am Verhandlungstisch. 13. Juni 2007.
- ↑ Serbia to become "associate member of EU" on Sept 1. Auf: www.b92.net, 29. Juli 2013 (englisch)
- ↑ zeit.de: Eine Ahnung von Tahrir in Istanbul.
- ↑ Annäherung der Türkei an die EU stockt
- ↑ EU-Western Balkans Summit - Declaration
- ↑ Commission delivers opinion on Iceland's accession bid
- ↑ Status der Beitrittsverhandlungen
- ↑ Island verzichtet auf EU-Mitgliedschaft. zeit.de, abgerufen am 4. März 2014.
- ↑ Island zieht Beitrittsantrag zurück, abgerufen am 13. März 2015
- ↑ Faksimile
- ↑ Simon Gemperli: Schweiz zieht EU-Beitrittsgesuch zurück. NZZ, 15. Juni 2016, abgerufen am gleichen Tage
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen/EU-Erweiterung:
Beitrittskandidaten:
Albanien |
Mazedonien |
Montenegro |
Serbien |
Türkei
Potenzielle Beitrittskandidaten:
Bosnien und Herzegowina |
Kosovo
Europäische Nachbarschaftspolitik und Anderes:
Europäischer Wirtschaftsraum/Europäische Freihandelsassoziation:
Island |
Liechtenstein |
Norwegen |
Schweiz
Europäische Zwergstaaten:
Andorra |
Monaco |
San Marino |
Vatikanstadt
Östliche Partnerschaft:
Armenien |
Aserbaidschan |
Georgien |
Moldawien |
Ukraine |
Weißrussland
Union für den Mittelmeerraum:
Ägypten |
Algerien |
Israel |
Jordanien |
Libanon |
Marokko |
Mauretanien |
Palästinensische Autonomiegebiete |
Syrien |
Tunesien
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