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Generalgouvernement

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Generalgouvernement (Begriffsklärung) aufgeführt.
Generalne Gubernatorstwo
Generalgouvernement
Lage des Generalgouvernements (Distrikt Galizien schraffiert)
Lage des Generalgouvernements (Distrikt Galizien schraffiert)
Status Nebenland des Deutschen Reichs
Amtssprachen Polnisch, Deutsch
Hauptstadt Krakau (Kraków)
Einrichtung 26. Oktober 1939
Generalgouverneur Hans Frank (NSDAP)
Stellvertreter des Generalgouverneurs 1939–1940 Arthur Seyß-Inquart (NSDAP)
1940–1945 Josef Bühler (NSDAP)
Fläche 95.000 km² (1939)
142.000 km² (1941)
Einwohnerzahl ca. 12.000.000
Währung Złoty
Gliederung des Großdeutschen Reiches, Mai 1944

Der Begriff Generalgouvernement (poln. Generalne Gubernatorstwo) bezeichnet Gebiete der früheren Zweiten Polnischen Republik, die 1939–1945 vom Deutschen Reich militärisch besetzt und nicht unmittelbar in das Reichsgebiet eingegliedert wurden, sowie die dort errichteten Verwaltungsstrukturen unter dem Generalgouverneur und NSDAP-Funktionär Hans Frank und seinem Stellvertreter Josef Bühler mit Sitz in Krakau. Es umfasste zunächst eine Fläche von 95.000 km² und wurde am 1. August 1941 um den zuvor sowjetischen Distrikt Galizien auf 142.000 km² erweitert.

Das Generalgouvernement

Nach dem Polenfeldzug im Herbst 1939 folgte dessen militärische Besetzung; dabei wurden durch die deutschen Besatzer zwei Gebiete grundsätzlich unterschieden. „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“ war seit dem 26. Oktober 1939 die Bezeichnung für das so genannte deutsche Nebenland,[1] das heißt die vom nationalsozialistischen Deutschland während des Zweiten Weltkriegs okkupierten, aber nicht in das deutsche Staatsgebiet eingegliederten Gebiete des bisherigen Polen. Die Bezeichnung „Generalgouvernement“ wurde bewusst in Anlehnung an das während des Ersten Weltkrieges vom Deutschen Kaiserreich militärisch verwaltete Generalgouvernement Warschau gewählt (vgl. dazu Ober Ost). Es enthielt die vier Distrikte Krakau, Radom, Warschau und Lublin, seit dem 1. August 1941 zusätzlich Lemberg, hatte eine Gesamtfläche von 142.000 km² mit etwa 12 Millionen Einwohnern und bestand bis 1945.

Im Generalgouvernement wurde eine zivile Besatzungsverwaltung des Deutschen Reiches installiert, die die militärische Besatzung ablöste. Die deutsche Herrschaft im Generalgouvernement gilt als schrecklichste Erscheinungsform des nationalsozialistischen Terrors, gegen den sich trotz oder gerade wegen der brutalen Unterdrückung die polnische Heimatarmee bildete. Der Hass entlud sich in mehreren Aufständen, von denen die meisten von den deutschen Besatzern blutig niedergeschlagen wurden. Zu den bekanntesten Aufständen gehören der Aufstand im Warschauer Ghetto vom Frühling 1943 und der Warschauer Aufstand von August bis Oktober 1944. Rund drei Millionen polnische Juden und fast ebenso viele Polen wurden während des Zweiten Weltkrieges im Generalgouvernement ermordet oder fielen Terror (u. a. Massaker von Przemyśl, sogenannte „Sonderaktionen“ wie die Sonderaktion Krakau) und der gezielten Hungerpolitik der Besatzer zum Opfer. Generalgouverneur Hans Frank sagte im Februar 1940 gegenüber einem Journalisten: „In Prag waren zum Beispiel große rote Plakate angeschlagen, auf denen zu lesen war, dass heute sieben Tschechen erschossen worden sind. Da sagte ich mir: wenn ich für je sieben erschossene Polen ein Plakat aushängen lassen wollte, dann würden die Wälder Polens nicht ausreichen, das Papier herzustellen für solche Plakate.“[2]

Erklärtes Ziel der nationalsozialistischen Besatzer war es, das Generalgouvernement „judenfrei“ zu machen und die Polen zu vertreiben, damit sich dort Deutsche ansiedeln konnten. So sagte Generalgouverneur Frank in einer Rede am 26. März 1941:

„[…] Der Führer hat mir versprochen, daß das Generalgouvernement in absehbarer Zeit von Juden völlig befreit sein werde. Außerdem ist klar entschieden, daß das Generalgouvernement in Zukunft ein deutscher Lebensbereich sein wird. Wo heute zwölf Millionen Polen wohnen, sollen einmal vier bis fünf Millionen Deutsche wohnen. Das Generalgouvernement muß ein so deutsches Land werden wie das Rheinland […].“

Eine besonders verhängnisvolle Rolle spielten bei diesem Plan die so genannten Schmalzowniks.

Massaker in Bochnia 1939
Eine Bekanntmachung des Stadthauptmanns Dr. Franke in Tschenstochau vom 24. September 1942
Hinrichtungen und Geiselliste mit der Aufforderung zur Denunziation, 1943

Den Polen sollte jede Möglichkeit der Selbstständigkeit genommen werden; so waren zum Beispiel die polnischen Ober- und Hochschulen geschlossen und das Erziehungs- und Pressewesen auf ein Minimum zurückgestutzt worden, um die Unterdrückung der slawischen Bevölkerung zu zementieren. In einer Notiz des Reichsführers SS Heinrich Himmler heißt es dazu:

„Eine grundsätzliche Frage bei der Lösung all dieser Probleme ist die Schulfrage und damit die Sichtung und Siebung der Jugend. Für die nicht-deutsche Bevölkerung des Ostens darf es keine höhere Schule geben, als die vierklassige Volksschule. Das Ziel dieser Volksschule hat lediglich zu sein: Einfaches Rechnen bis höchstens 500, Schreiben des Namens, eine Lehre, daß es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen gehorsam zu sein, und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich. Außer dieser Schule darf es im Osten überhaupt keine Schule geben. […] Die Bevölkerung des Generalgouvernements setzt sich dann zwangsläufig, nach einer konsequenten Durchführung dieser Maßnahmen, im Laufe der nächsten zehn Jahre aus einer verbleibenden minderwertigen Bevölkerung […] zusammen. Diese Bevölkerung wird als führerloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter und Arbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßen, Steinbrüche, Bauten) stellen.“[3]

Verpflegung der Polen

Die Polen erhielten an Essen nur circa 600 Kilokalorien am Tag. Im Gebiet des Generalgouvernements befanden sich vier Vernichtungslager: Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek. Viele Polen wurden verschleppt und zur Zwangsarbeit herangezogen. Kinder von Zwangsarbeiterinnen erlitten ein schlimmes Schicksal, indem sie in sogenannte Kindersammelstellen gebracht wurden, die dem Zweck dienten, die Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen. Dies geschah vor allem durch systematische Verwahrlosung und durch Unterernährung. So erhielten die Kinder in der Sammelstelle am Phryn beispielsweise täglich nur einen halben Liter Milch und drei Stück Zucker.

Territoriale Abgrenzung

Mit Wirkung vom 26. Oktober 1939 wurde entsprechend einem vom Reichsministerium des Innern ausgearbeiteten Gesetz das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete einer Zivilverwaltung unterstellt und der militärischen Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost, Gerd von Rundstedt, entzogen. Das Gebiet umfasste Zentralpolen und grenzte im Osten an die deutsch-sowjetische Teilungslinie an den Flüssen Bug und San, im Süden an Ungarn (Karpatoukraine) und die ein halbes Jahr zuvor gebildete selbständige Slowakische Republik sowie im Westen und Norden an das Deutsche Reich (preußische Provinz Schlesien, später Oberschlesien, Ostpreußen und den Reichsgau Wartheland). Die Grenze zur Slowakei war bereits am 21. September 1939 durch die Abtretung des polnischen Arwa-Zips-Gebietes zu deren Gunsten verschoben worden.

Die Rechtsstellung des Generalgouvernements blieb bis 1945 ungeklärt. Meist wurde es als „Nebenland“ respektive Reichsnebenland bezeichnet, das der deutschen Machtausübung („Raumhoheit“) unterliege, aber nicht Bestandteil des Großdeutschen Reiches sei, damit es als Ausland qualifiziert werden konnte.[4] Vom Reich war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt.

Dienstsitz des Generalgouverneurs Frank aus Berlin wurde zunächst die Stadt Lodsch (Łódź). Nach deren überstürzter Eingliederung in das Deutsche Reich am 9. November 1939 verlegte der Generalgouverneur seinen Sitz ab dem 13. November 1939 in die Stadt Krakau (Kraków).

Seit dem 31. Juli 1940 führte das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete nur noch die Bezeichnung Generalgouvernement. Das Amt des Generalgouverneurs in Krakau bezeichnete sich nunmehr als Regierung des Generalgouvernements. Die bisherigen Distriktschefs erhielten die neue Bezeichnung Gouverneur. Die staatliche Gewalt lag beim Generalgouverneur und dem Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Hermann Göring. Darüber hinaus ermächtigte Adolf Hitler die obersten Reichsbehörden, direkt Anordnungen für das Generalgouvernement zu treffen.

Damit erhielten auch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements. In der Folgezeit erreichten diese über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit, auch wenn sich Frank dagegen stemmte. So lief über diese direkte Befehlslinie die von Juli 1942 bis Ende 1943 durchgeführte Vernichtungsoperation Aktion Reinhardt im Generalgouvernement, bei der über zwei Millionen Juden sowie rund 50.000 Roma ermordet wurden.

Auf dem Vormarsch der Roten Armee wurde das Generalgouvernement im Sommer 1944 bis zur Weichsel besetzt. Die restlichen Teile westlich der Weichsel eroberte die Rote Armee auf ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin in der Weichsel-Oder-Operation ab dem 12. Januar 1945.

Verwaltungsaufbau

Der Generalgouverneur unterstand ausschließlich und unmittelbar dem deutschen Führer Adolf Hitler. Alle Verwaltungszweige waren ihm in alleiniger Verantwortung zugewiesen. Zur Führung der Verwaltung bediente er sich der Regierung des Generalgouvernements, der die Gouverneure und darunter die Stadt- und Kreishauptmänner nachgeordnet waren. Sowohl auf Distrikts- als auch auf Kreisebene waren alle Verwaltungszweige zusammengefasst (Einheit der Verwaltung), so dass für Sonderbehörden kein Raum war.

Die Befugnis, im Generalgouvernement neues Recht zu setzen, hatten nach dem Gesetz vom 12. Oktober 1939:

  • der Ministerrat für die Reichsverteidigung,
  • der Beauftragte für den Vierjahresplan,
  • der Generalgouverneur.

In Berlin war der „Bevollmächtigte des Generalgouverneurs“ damit beauftragt, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern.

Die Polizei des Generalgouvernements unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, der neben dem Staatssekretär (Stellvertreter des Generalgouverneurs) dem Generalgouverneur Frank unmittelbar unterstand. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums.

Ihm unterstanden der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD. Diese Befehlshaber und die ihnen unterstellten Einsatzkommandos hatten im Wesentlichen die Aufgabe, in den zu erobernden „Ostgebieten“ vor allem den politischen Gegner, kommunistische Funktionäre sowie alle als „rassisch minderwertig“ angesehenen Menschen („Juden und Zigeuner“) zu ermorden.

In jedem der fünf Distrikte gab es einen SS- und Polizeiführer (SSPF).

Die im Generalgouvernement eingesetzten Streitkräfte der Wehrmacht unterstanden dem Wehrmachtbefehlshaber im Generalgouvernement unter dem Oberbefehlshaber des Heeres. In einem Führererlass vom 19. Oktober 1939 wurden Sonderrechte der Wehrmacht zur Wahrung der militärischen Belange und im Falle innerer Unruhen festgelegt.

Territoriale Gliederung

Territoriale Gliederung des Generalgouvernements (31. Juli 1940)
Territoriale Gliederung des Generalgouvernements (ab 1941)

Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete gliederte sich anfangs in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen.

Nach Beginn des Deutsch-Sowjetischen Krieges kam am 1. August 1941 das sowjet-ukrainische Gebiet um Lemberg als neuer Distrikt Galizien mit Sitz in Lemberg zum Generalgouvernement. Der Bezirk Bialystok wurde nicht ins Generalgouvernement eingegliedert, sondern bildete am 1. August 1941 einen eigenen Zivilverwaltungsbezirk unter dem ostpreußischen Oberpräsidenten Erich Koch.

Während die Grenzen der Distrikte völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den früheren polnischen Abgrenzungen.

Zur Jahreswende 1939/1940 wurden aus Mangel an deutschem Personal jeweils mehrere Landkreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengefasst, welche die Bezeichnung „Kreishauptmannschaft“ beziehungsweise „Stadthauptmannschaft“ erhielten. Sie wurden von deutschen Verwaltern (Kreis- oder Stadthauptkommissaren), insgesamt 130 Funktionären aus dem Altreich wie z. B. Fritz Schwitzgebel, regiert.

Die Verwaltung der örtlichen Landgemeinden (= Sammelgemeinden mit mehreren Dorfgemeinden) lag in polnischer Hand.

Wechsel der Stadtkreise:

  • Krakau, Lublin, Radom, Tschenstochau und Warschau wurden mit Beginn der deutschen Verwaltung Stadtkreise.
  • Am 13. Juli 1940 wurde nach Eingemeindungen in die deutsch gebliebenen Teile der Stadt Przemyśl westlich des San der Stadtkreis Deutsch-Przemysl gebildet, der bis dahin der Bezirkshauptmannschaft Jaroslau angehört hatte. Dieser wurde am 15. November 1941 nach Eingemeindung des bisher zum Distrikt Galizien gehörigen Ostteiles von Przemysl in Stadt Przemysl umbenannt, welche nunmehr als kreisangehörige Stadt Verwaltungssitz der neuen Kreishauptmannschaft Przemysl wurde.
  • Am 10. Oktober 1940 wurde der Stadtkreis Kielce gegründet.
  • Am 11. August 1941 wurde Lemberg als Stadtkreis bestätigt.

Wehrmacht

Mit der Einrichtung des Generalgouvernements übernahm General Johannes Blaskowitz am 26. Oktober 1939 als Oberbefehlshaber Ost den militärischen Territorialbefehl, den zuvor Rundstedt hatte. Er exponierte sich durch offene Kritik an der Terror- und Volkstumspolitik im Generalgouvernement, zog sich Hitlers Unmut zu und wurde im Mai 1940 von Generalleutnant Curt Ludwig Freiherr von Gienanth abgelöst.

Truppenübungsplatz Süd

Ab Ende 1939 wurde mit der Planung und dem Aufbau großer Truppenübungsplätze begonnen. Zehntausende Polen mussten hierfür zwangsumgesiedelt werden. Der größte zusammenhängende Truppenübungsplatzkomplex, der Truppenübungsplatz Süd und der damit territorial zusammenhängende SS-Truppenübungsplatz Heidelager, entstand in Westgalizien. Er umfasste mehrere hundert Quadratkilometer. Des Weiteren wurde der große Truppenübungsplatz Mitte bei Radom eingerichtet. Weitere große Truppenübungsplätze der Wehrmacht waren der Truppenübungsplatz Rembertow bei Warschau und der Truppenübungsplatz Reichshof in Südpolen.

Im Zuge des Aufmarschs für „Unternehmen Barbarossa“ auf dem Gebiet des Generalgouvernements ging die militärische Führung auf die oberste Kommandobehörde des Heeres über. Ihr wurde auch der Militärbefehlshaber im Generalgouvernement unterstellt. Diese neue Bezeichnung hatte im Juli 1940 den alten Oberbefehlshaber Ost ersetzt. Das Generalgouvernement wurde seitdem nur noch verwaltungsmäßig als Operationsgebiet des Heeres angesehen und galt ab 1. September 1942 ansonsten als Heimatkriegsgebiet. Seitdem bildete das Generalgouvernement einen eigenen Wehrkreis, in dem Soldaten zur Wehrmacht eingezogen wurden. Gienanth wurde durch einen Wehrkreisbefehlshaber, General Siegfried Haenicke, ersetzt. Am 11. September 1944 wurde, der geänderten militärischen Lage entsprechend, ein Heeresgebiet Generalgouvernement eingerichtet.

NSDAP

Als Reichsleiter der NSDAP leitete Frank den „Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP“. Dieser untergliederte sich in Distriktstandortführungen und Standorte (= Ortsgruppen).

Der Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP führte die „Deutsche Gemeinschaft“, in der alle Deutschen, die nicht Mitglied der NSDAP waren, sowie alle Volksdeutschen, erfasst waren. Die „Volksdeutsche Gemeinschaft“, gegründet am 20. April 1940, war im Mai 1941 in die „Deutsche Gemeinschaft“ überführt worden.

Finanzen und Wirtschaft

20 Złoty

Die polnische Währung wurde im Generalgouvernement beibehalten; der Kurs wurde auf 2 Złoty zu 1 Reichsmark festgelegt. Die Noten der 1924 gegründeten früheren Bank Polski wurden im Mai 1940 durch die am 15. Dezember 1939 gegründete neue Emissionsbank im Generalgouvernement umgewechselt (1 Złoty = 1 Złoty).

Die am 15. November 1939 errichtete Treuhandstelle im Generalgouvernement mit ihren Außenstellen in den Distriktsorten verwaltete sowohl das beschlagnahmte Vermögen des aus deutscher Sicht untergegangenen polnischen Staates als auch „privates“ polnisches oder jüdisches Vermögen.

Die Haupteinnahmequelle des Generalgouvernements waren jedoch die Monopole, denen ab 1942 Hermann Senkowsky vorstand.

Arbeit

Der „Arbeitseinsatz“ der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde über die örtlichen Arbeitsämter geleitet.

Für die polnische Bevölkerung bestand Arbeitspflicht und eine Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Für die jüdische Bevölkerung bestand Arbeitszwang.

Ab 1. Dezember 1940 war ein Baudienst für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Landeskultur, des Ausbaues der Verkehrslinien, bei Notständen usw. zuständig. Er war gegliedert in den polnischen Baudienst, den ukrainischen Heimatdienst und den goralischen Heimatdienst.

Justiz

Hinrichtungen wegen Unterstützung geflohener jüdischer Polen

Wichtige Städte im Generalgouvernement verfügten über deutsche Gerichte und ein deutsches Obergericht für jeden Distrikt. Eine Gerichtsspitze – etwa in Krakau – fehlte. Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte.

Daneben bestand die polnische Gerichtsbarkeit weiter. Das Oberste Gericht wurde allerdings aufgehoben und durch ein Appellationsgericht an jedem Distriktsort ersetzt. Diese Gerichte hatten polnisches Recht unter Polen anzuwenden. Im Kollisionsfalle hatten die deutschen Gerichte und das deutsche Recht den Vorrang.

Die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 richtete sich gegen Polen und Juden im von Deutschland besetzten polnischen Gebiet. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft.

Post

Das Post- und Fernmeldewesen wurde durch die „Deutsche Post Osten“ wahrgenommen. Deren Leiter (von Ende Oktober 1939 bis Januar 1945 Richard Lauxmann) hatte seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die Distriktspostverwaltungen und unter diesen die Vorsteher der einzelnen Postämter.

Die Deutsche Post Osten gab eigene Postwertzeichen heraus. Nachdem im Dezember 1939 provisorisch mit polnischer Währungsbezeichnung und „Deutsche Post Osten“ überdruckte Hindenburg-Medaillon-Marken und im Frühjahr 1940 polnische Marken mit Überdruck „Generalgouvernement“ in Umlauf gebracht wurden, kamen im August 1940 die ersten eigens für die okkupierten Gebiete gestalteten Briefmarken an die Schalter. Bis Herbst 1944 erschienen rund 85 Werte für den normalen Postverkehr (siehe Briefmarken-Ausgaben für das Generalgouvernement 1940, 1941, 1942, 1943 und 1944) und 36 Dienstmarken. Zu den Gestaltern zählen Erwin Puchinger, Ferdinand Lorber und Wilhelm Dachauer.

Die Postgebühren entsprachen denen des Deutschen Reichs zum Umrechnungskurs 1 Pfennig = 2 Groschen.[5]

Ab Oktober 1943 war das Generalgouvernement in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 7 a.

Bahn

Die während des Einmarsches in Lodsch errichtete neue deutsche Eisenbahndirektion und die nach Krakau von der Reichsbahndirektion Oppeln aus vorgeschobene Betriebsabteilung wurden zum 9. November 1939 in Krakau zur „Generaldirektion der Ostbahn“ vereinigt. Diese leitete über die Ostbahn-Betriebsdirektionen (seit Dezember 1940: Ostbahn-Bezirksdirektionen) Krakau, Lublin, Radom und Warschau die Ostbahn, die das Eisenbahnnetz der früheren polnischen Staatsbahn PKP übernommen hatte, allerdings nicht deren Rechtsnachfolger war. Der Betrieb wurde zum größten Teil durch deutsches Eisenbahnpersonal wahrgenommen.

Bis zum Winter 1939/1940 waren die Zerstörungen im ehemals polnischen Eisenbahnnetz soweit beseitigt, dass die deutschen Truppen vom Bug und San mit der Eisenbahn zurückgeführt werden konnten. Im Frühjahr 1940 waren die Eisenbahnstrecken bis auf einige noch fehlende Brückenreparaturen wieder einsatzfähig.

Nach Abschluss des deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrages im Frühjahr 1940 wurden die Grenzübergänge bei Brest-Litowsk und Przemysl erheblich ausgebaut. Dort wurden leistungsfähige Umladebahnhöfe errichtet, da hier die russische Breitspur auf die europäische Normalspur traf und die Wagen umgespurt werden mussten.

Seit Oktober 1940 wurden durch das „Otto“-Programm die größeren West-Ost-Eisenbahnstrecken durch das Generalgouvernement nach Kriegsschäden wiederhergestellt und ausgebaut, sodass sich ihre Transportkapazität vervielfachte. Insbesondere betraf dies die Eisenbahnstrecke von Radom via Demblin nach Lublin.

Mit der Eingliederung des neuen Distrikts Galizien am 1. August 1941 wurde die neue Ostbahn-Bezirksdirektion Galizien errichtet. Diese konnte allerdings erst am 1. Dezember 1941 das Streckennetz von der Haupteisenbahndirektion Kiew übernehmen.

Im Herbst 1942 wurde die Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin aufgelöst und ihr Netz auf das der Direktionen Krakau, Radom und Warschau verteilt. Durch Erlass vom 8. März 1943 wurde auch die Ostbahn-Bezirksdirektion Radom aufgelöst; ab 1. Mai wurden für die drei verbleibenden Direktionen Krakau, Lemberg und Warschau – die jetzt „Ostbahndirektionen“ hießen – Präsidenten ernannt. Im Übrigen wurde die volle Reichsbahnorganisation eingeführt. Als die Rote Armee vorrückte, wurden die Dienststellen der Ostbahn 1944/1945 nach und nach in den Westen verlagert und erreichten schließlich im Frühjahr 1945 über Bayreuth den Raum nördlich von Pilsen.

Kraftverkehr

Das Unterscheidungskennzeichen für im Generalgouvernement zugelassene Kraftfahrzeuge war „Ost“. Davor befanden sich jeweils die römischen Ziffern I bis V für die Distrikte Krakau, Lublin, Radom, Warschau und Galizien.

Eindeutschung der Ortsnamen

Die polnischen Ortsnamen behielten weiterhin ihre Gültigkeit. Die wichtigeren Orte erhielten allerdings eingedeutschte oder der deutschen Sprache angepasste Bezeichnungen.

Durch Erlass vom 15. September 1941 wurden ab 1. Oktober 1941 die Namen der folgenden polnischen Städte eingedeutscht:

Distrikt Krakau
Jarosław Jaroslau
Kraków Krakau
Krzeszowice Kressendorf
Lanckorona Landskron
Łańcut Landshut
Nowy Sącz Neu-Sandez
Nowy Targ Neumarkt (Dunajec)
Rzeszów Reichshof
Stary Sącz Alt-Sandez
Tarnów Tarnau
Distrikt Lublin
Biała Podlaska Biala-Podlaska
Biłgoraj Bilgoraj
Chełm Cholm
Janów Lubelski Janow-Lubelski
Puławy Pulawy
Distrikt Radom
Częstochowa Tschenstochau
Końskie Konskie
Piotrków Trybunalski Petrikau
Tomaszów Mazowiecki Tomaschow-Mazowiecki
Distrikt Warschau
Grójec Grojec
Łowicz Lowitsch
Małkinia Malkinia
Mińsk Mazowiecki Minsk
Ostrów Mazowiecka Ostrow
Sokolow Sokolow
Warszawa Warschau

Stadtkreise und Kreishauptmannschaften 1944

Distrikt Galizien

Gouverneure des Distrikts Galizien:

  • Karl Lasch (1. August 1941 bis 6. Januar 1942, hingerichtet oder Suizid)
  • Otto Wächter (22. Januar 1942 bis Juli 1944)
Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Krakau

Gouverneure des Distrikts Krakau:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Lublin

Gouverneure des Distrikts Lublin:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Radom

Gouverneure des Distrikts Radom:

Stadtkreise
Kreishauptmannschaften

Distrikt Warschau

Gouverneur des Distrikts Warschau:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Ende des Generalgouvernements

Die Existenz des Generalgouvernements, das kurz nach Kriegsbeginn geschaffen wurde, endete wenige Monate vor der deutschen Gesamtkapitulation. Die vorrückenden sowjetischen Truppen erreichten bereits im Frühjahr 1944 die Ostgrenze des Territoriums. Im Zuge der Operation Bagration drang die Rote Armee tief in das von den Deutschen besetzte Polen vor: Am 27. Juli 1944 wurde Lemberg eingenommen; zuvor war am 24. Juli bereits Lublin verloren gegangen, wo eine polnische, von der Sowjetunion abhängige kommunistische Regierung gebildet wurde. Nachdem zur gleichen Zeit sowjetische Verbände begannen, die Weichsel zu überschreiten, begann am 1. August der Warschauer Aufstand, der von der Waffen-SS und anderen deutschen Truppen nach einigen Wochen niedergeschlagen wurde.

Ende 1944 war der größte Teil des Generalgouvernements von der Roten Armee besetzt, die Deutschen kontrollierten nur noch den Westen des Gebiets. Dennoch wurde das Generalgouvernement nicht aufgelöst, vielmehr blieben Frank und seine Verwaltung in Krakau, das nur noch wenige Kilometer von der Front entfernt lag. Der endgültige Zusammenbruch kam mit der Weichsel-Oder-Operation der Roten Armee im Januar 1945. Die deutsche Front konnte dem Ansturm nicht mehr standhalten und so gingen die besetzten polnischen Gebiete innerhalb weniger Tage verloren. Am 17. Januar wurde Warschau, am 19. Januar die Besatzungs-Hauptstadt Krakau erobert. Am Tag zuvor war bereits Generalgouverneur Frank nach Bayern geflohen. Damit war die Existenz des Generalgouvernements beendet.

Zusammenfassung

In der deutschen Besetzung des Generalgouvernements verbanden sich Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik. Die jüdische und große Teile der polnischen Bevölkerung wurde umgebracht. Nachdem kein schneller Sieg im Osten zu erwarten war, wurde parallel zu den Vernichtungsaktionen (Vernichtung durch Arbeit) eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die den starken Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft kompensieren sollte.

Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig vom Großdeutschen Reich abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Nach diesem Konzept stellte das Generalgouvernement wirtschaftspolitisch ein „Beutegut“ dar, das ohne Rücksicht auf strukturelle oder längerfristige Zusammenhänge der Produktion ausgeplündert und dessen Wirtschaft in einen „Trümmerhaufen“ verwandelt werden sollte.

Das Generalgouvernement sollte nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden, sondern in totaler Desorganisation bleiben. Die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ihrem Schicksal überlassen.

Personen

Siehe auch

Literatur

Quellen/Dokumente

  • Das Generalgouvernement. Reisehandbuch. Karl Baedeker Verlag, Leipzig 1943 – drei Datierungen der Übersichtskarte: IV.43, VI.43, undatiert.
  • Max du Prel (Hrsg.): Das General-Gouvernement. Konrad Triltsch, Würzburg 1942.
  • Werner Präg/Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945 (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte. Bd. 20). Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1975, ISBN 3-421-01700-X (Veröffentlichung des Instituts für Zeitgeschichte).
  • Feliks Tych, Alfons Kenkmann, Elisabeth Kohlhaas, Andreas Eberhardt (Hrsg.): Kinder über den Holocaust. Frühe Zeugnisse 1944–1948. Interviewprotokolle der Zentralen Jüdischen Historischen Kommission in Polen. Metropol Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-938690-08-6.
  • Wolfgang Curilla: Der Judenmord in Polen und die deutsche Ordnungspolizei 1939–1945. Schöningh 2011.[6]

Forschung zu NS-Verbrechen

  • Adalbert Rückerl (Hrsg.): Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1977, ISBN 3-423-02904-8.
  • Stefan Lehr: Ein fast vergessener „Osteinsatz“. Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine (= Schriften des Bundesarchivs. Bd. 68). Droste, Düsseldorf 2007, ISBN 978-3-7700-1624-2 (zugleich: Düsseldorf, Univ., Diss., 2006).
  • Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen. Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte (= Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts. Bd. 9). Wallstein-Verlag, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2 (zugleich: Jena, Univ., Diss., 2008).
  • Markus Roth: Das Regime der Herrenmenschen. Die Kreishauptleute in Polen waren gebildete Juristen und Verwaltungsexperten. Sie sahen sich als Elite und herrschten als Tyrannen. In: Die Zeit, Nr. 36, 27. August 2009, S. 84.
  • Bogdan Musial: Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Eine Fallstudie zum Distrikt Lublin 1939–1944 (= Deutsches Historisches Institut Warschau. Quellen und Studien. Bd. 10). Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-04208-7 (zugleich: Hannover, Univ., Diss., 1998: Die Politik gegenüber den Juden im Distrikt Lublin 1939–1944.) (1. unveränderte Neuauflage. ebenda 2004, ISBN 3-447-05063-2).
  • Jacek Andrzej Mlynarczyk: Hans Gaier. Ein Polizeihauptmann im Generalgouvernement. In: Klaus-Michael Mallmann, Gerhard Paul (Hrsg.): Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart. Bd. 2). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-16654-X (2., unveränderte Auflage. ebenda 2005; 2., durchgesehene Auflage, Sonderausgabe. ebenda 2011, ISBN 978-3-534-23811-8; Primus, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-896-78726-2).
  • Robert Seidel: Deutsche Besatzungspolitik in Polen – Der Distrikt Radom 1939–1945. Paderborn/München/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-506-75628-2.

Forschung zu Propaganda und Presse

  • Lars Jockheck: Propaganda im Generalgouvernement. Die NS-Besatzungspresse für Deutsche und Polen 1939–1945 (= Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau. Bd. 15). Fibre-Verlag, Osnabrück 2006, ISBN 3-938400-08-0.
  • Klaus-Peter Friedrich: Der nationalsozialistische Judenmord in polnischen Augen: Einstellung in der polnischen Presse 1942–1946/47. 2 Bände. Köln 2003 (Köln, Univ., Diss., 2003).

Weblinks

 Commons: General Government – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Zur Liquidierung Polens hieß es am 25. Oktober 1939 sinngemäß: „Bildung des deutschen ,Generalgouvernements‘ aus den vom Reich nicht annektierten Gebieten Restpolens mit Sitz in Krakau“, vgl. Bernhard H. Bayerlein: „Der Verräter, Stalin, bist Du!“ Vom Ende der linken Solidarität. Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939–1941 (= Archive des Kommunismus – Pfade des XX. Jahrhunderts. Bd. 4). Aufbau, Berlin 2008, ISBN 978-3-351-02623-3.
  2. Włodzimierz Borodziej: Der Warschauer Aufstand 1944. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-007806-3, S. 27.
  3. Klaus J. Bade, Zitat aus Migration in Geschichte und Gegenwart. S. 378.
  4. Dazu ausführlich Daniel-Erasmus Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, Teil II Kap. II Fn 203.
  5. Michel-Katalog. Deutschland 2006/2007 mit CD-ROM. Schwaneberger, Unterschleißheim 2006, ISBN 3-87858-035-5.
  6. Inhaltsverzeichnis
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