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Freie Stadt Danzig

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Dieser Artikel behandelt den nach dem Ersten Weltkrieg errichteten Freistaat; zur 1807 von Napoleon Bonaparte errichteten Republik Danzig siehe dort.
Freie Stadt Danzig
Flagge der Freien Stadt Danzig
Wappen der Freien Stadt Danzig
Flagge Wappen
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Danzig
Staatsform Republik
Regierungsform parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt nicht vorgesehen, faktisch Präsident des Senates
Regierungschef Präsident des Senates
Fläche 1938: mit Hafengewässer 1.966 / ohne: 1.893 km²
Einwohnerzahl 1939: 388.195[1]
Währung bis 1923: Mark

ab 18. Dezember 1923: Gulden

Nationalhymne Für Danzig von Paul Enderling
Nationalfeiertag 15. November
Zeitzone UTC+1
Kfz-Kennzeichen DA
Location Free City of Danzig 1923-DE.png

Die Freie Stadt Danzig (polnisch Wolne Miasto Gdańsk) – die Städte Danzig, Zoppot, Praust, Tiegenhof und Neuteich und das mit ihnen verbundene Gebiet – bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis (faktisch) 1939. Nachdem das Gebiet von 1794 bis 1804 und von 1814 bis 1919 zu Preußen (und damit zu Deutschland) gehört hatte, wurde es nach dem Ersten Weltkrieg unabhängig. Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebiet im September 1939 vom nationalsozialistischen Deutschland und im März 1945 vor dem Kriegsende von Polen annektiert; die deutsche Annexion war rechtlich unbestritten unwirksam; die Legitimität der sowjetischen Übergabe des Gebiets der Freien Stadt Danzig an die polnische Verwaltung wurde nachträglich im August 1945 teilweise durch das Potsdamer Abkommen geregelt. Die bisher dominierende, im ethnischen Sinne deutsche Bevölkerung wurde nach 1945 vertrieben.

In der aktuellen völkerrechtlichen und politologischen Diskussion wird der heutige Status der Freien Stadt Danzig als de facto wegen Ersitzung untergegangen oder als de jure wegen Staatensukzession weiterbestehend behandelt.[2]

Geschichte

Das nach etwa 400 Jahren zu Beginn des 5. Jahrhunderts von Goten (Gothiscandza laut Jordanes) verlassene und fortan von pommerellischen (westslawischen) Fürsten für etwa 700 Jahre besiedelte Gebiet (Gyddanyzc lt. Canaparius) um das heutige Danzig wurde vom ihrem Fürst Swantopolk II. ab 1186 mit deutschen Siedlern und Zisterziensermönchen kolonisiert. Die Stadt Danzig wurde 1227 von Swantopolk II. nach lübischem Stadtrecht gegründet und von ihm sowie seinen Nachkömmlingen Mestwin I., Swantopolk II. und Mestwin II. regiert. Nach dem darauf folgenden Erbfolgestreit nahm der Deutsche Orden das Gebiet für 146 Jahre (1308 bis 1454) in administrativen Besitz. Die Stadt gehörte seit 1350 zur Hanse. Nachdem Danzig an Polens Seite aktiv an dem Krieg und der Vertreibung der Ordensritter teilgenommen hatte, war es 339 Jahre (1454 bis 1793) eine eigenständige Republik unter dem diplomatischen Schutz litauisch-polnischer bzw. polnischer Könige: zuerst ab 1454 unter dem mit Elisabeth von Habsburg verheirateten König Kasimir IV. Jagiełło. 1793 kam Danzig im Zuge der 2. Polnischen Teilung für 14 Jahre zum Königreich Preußen. In napoleonischer Zeit gab es sieben Jahre (1807 bis 1814) die zumindest theoretisch autonome Republik Danzig. Nach dem Sieg über Napoleon wurde Danzig für 105 Jahre (1815 bis 1920) als Regierungsbezirk der Provinz Westpreußen erneut preußisch.

Gründungszeit

Das Gebiet der „Freien Stadt Danzig“

Die Gründung der Freien Stadt erfolgte durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges unter Protest eines großen Teiles der Danziger Bevölkerung, da dieser Maßnahme keine Volksabstimmung vorausging. Durch den Völkerbund und den Versailler Vertrag (VV) von 1920 wurden sowohl Danzig (Artikel 100–108 Abschnitt XI, Teil III VV) als auch Polen als Staaten restauriert (vgl. Republik Danzig 1807–1814).

Im Jahre 1919 bestand die Gefahr für Danzig, dass die polnischen Truppen von Jozef Haller, die auf französischer Seite gegen das Deutsche Reich gekämpft hatten, bei ihrer Rückführung nach Polen Danzig besetzen würden. Durch den Angriff Polens auf Sowjetrussland 1920 brachte Polen Danzig nun in die Gefahr, von Russland besetzt zu werden. Als im August 1920 die Rote Armee vor Warschau stand, sollte Polen über Danzig dringend benötigte Munitionslieferungen aus Saloniki erhalten.

Angesichts der Gefahr, in den polnisch-russischen Krieg hineingezogen zu werden, plädierte die Verfassunggebende Versammlung am 20. August 1920 für die Neutralität Danzigs. Die Neutralitätsabstimmung fiel mit 62 gegen 21 Stimmen eindeutig aus und wurde dem für Danzig zuständigen Hohen Kommissar des Völkerbundes, Sir Reginald Thomas Tower, ordnungsgemäß übergeben.

Die Danziger Hafenarbeiter weigerten sich, Schiffe mit Munition zu entladen, mit der Folge, dass dafür alliierte Truppen eingesetzt werden mussten. Der Streik wurde auch aus dem Ausland gestärkt. So erklärte der Präsident der English Transport Workers Union, Robert Williams, in seinem Telegramm vom 6. August 1920 seine Zustimmung zum Vorgehen der Danziger. Auch der Sekretär der britischen Labour Party unterstützte am selben Tage die Danziger mit der Parole „hands off Russia“ und warnte vor jeder Unterstützung Polens.[3] In einer Erklärung vom 23. August 1920 protestierte der polnische Vertreter Bisiedecki bei Reginald Tower gegen die Danziger Neutralität. Der Neutralitätswille Danzigs fand wenig Resonanz beim Völkerbund, obwohl er doch der Bestandsgarantie und Schutzverpflichtung entsprach, die durch die internationale Staatengemeinschaft übernommen wurden. Stattdessen wurde Polen entgegen der vertraglichen Vereinbarung zugestanden, auf der Westerplatte an der Mündung der Alten Weichsel ein Munitionsdepot anzulegen und zu dessen Schutz auch eine kleine militärische Besatzung dort zu stationieren. In der Folgezeit wurde diese Anlage jedoch widerrechtlich militärisch befestigt und ausgebaut. Die Westerplatte unterstand weiterhin den Danziger Behörden, war also nicht exterritorial, durfte aber nur nach vorheriger Anfrage von Danziger Behörden inspiziert werden.

Teil der Vierzehn Punkte Wilsons war einerseits der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, andererseits sollte der neu errichteten Zweiten Polnischen Republik zusätzlich zur Ostseeküste am Polnischen Korridor ein weiterer freier Zugang zur See ermöglicht werden (Punkt 13). Der Danziger Hafen war traditionell der bedeutendste Umschlagplatz für Waren vom Oberlauf der Weichsel. Seit 1454 war Danzig der bedeutendste Handelspartner Polens.

Während Frankreich einen starken polnischen Verbündeten aufzubauen suchte, war Großbritannien an einem Gleichgewicht der Kräfte auf dem Kontinent interessiert. Außerdem nahm man an, dass die faktische Annexion Danzigs und seine Eingliederung in Polen einer dauerhaften friedlichen Lösung abträglich sei. Daher versuchte man an die Tradition eines selbstverwalteten Danzigs anzuknüpfen,[4] da das historische Danzig viele Jahrhunderte hindurch ein selbständiges Staatsgebilde gewesen sei[5] (Republik Danzig 1454–1793). Als führendes Mitglied der Hanse, unter dem diplomatischen Schutz der polnischen Krone, habe es dem europäischen Handel zu wirtschaftlicher Blüte verholfen.

Die Grundlage für die Aufnahme Danzigs in die Staatengemeinschaft als neutrales, freies und geschütztes Mitglied war der Friedensvertrag von Versailles, der den Bestand des Danziger Staatswesens sichern sollte. Am 15. November 1920 konstituierte sich die neue Freie Stadt Danzig in einer feierlichen Bekanntmachung. Die Proklamation erfolgte gegen 16 Uhr in einer feierlichen Sitzung durch die Verfassunggebende Versammlung, in Anwesenheit des gesamten diplomatischen Korps und vieler einheimischer Gäste. Der Präsident der Verfassunggebenden Versammlung Reinhard würdigte die Bedeutung dieses Tages, verbunden mit dem Wunsch, dass durch Einheit und gegenseitiges Verständnis der Bestand des Staates gesichert sein möge. Der Vertreter des Völkerbundes Oberst Strutt vollzog die Proklamation und bestätigte die Schutzgarantie der Staatengemeinschaft für den Staat Danzig und seine Verfassung.

Die Proklamation Danzigs fand am gleichen Tage auch vor dem Völkerbund in Genf statt. Oberst Strutt beendete seine Rede mit den Worten: „Lasst uns Frieden halten jederzeit, sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Hauses. Die Welt braucht Frieden. Mögen Danzig und Polen dem östlichen Europa darin ein Vorbild sein. Beide Völker mögen glücklich und zufrieden nebeneinander leben, wachsen und gedeihen, durch gegenseitiges Vertrauen und Freundschaft, bei gegenseitiger Unterstützung. Hiermit erkläre ich feierlichst die Stadt Danzig und das sie umgebende Gebiet mit dem heutigen Tage zur Freien Stadt.“[6]

An ausländischen Mächten waren vertreten:

Dieser völkerrechtliche Status wurde Danzig gegen den Willen der Zweiten Republik Polen durch den Völkerbund verliehen. Danzig wurde zu einem autonomen Staat. Durch den Versailler Vertrag wurde allerdings die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, der Schutz der Danziger Staatsangehörigen im Ausland, dem polnischen Staat übertragen. An mehreren internationalen Konferenzen nahm Danzig als selbständiger Staat teil und trat internationalen Abkommen als vertragschließender Teil bei. Die Danziger Verfassung wurde am 16. Mai 1920 von der „Verfassunggebenden Versammlung“ (dem späteren Volkstag) beschlossen, und am 11. Mai 1922 vom Hohen Kommissar des Völkerbundes genehmigt. Der Völkerbund hatte als seinen ständigen Vertreter einen Hohen Kommissar, auf gemeinsame Kosten Danzigs und Polens, in Danzig stationiert. Seine Aufgabe war es, in Streitfragen zwischen Danzig und Polen die ersten Entscheidungen, gegen die eine Berufung an den Völkerbund möglich war, zu fällen. Die Republik Polen unterhielt in Danzig eine diplomatische Vertretung. Außerdem waren fast sämtliche Staaten der Welt in Danzig konsularisch vertreten. Für die Einreise nach Danzig gab es keine Visumpflicht, ein gültiger Reisepass genügte. Demgegenüber benötigten die Danziger für Polen ein Visum, im Jahre 1923 kostete allein schon ein Durchreisevisum umgerechnet 32 Schweizer Franken. Bis 1928 hatten Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Tschechoslowakei die Visumpflicht für die Danziger Staatsbürger beseitigt.[3]

Die Beziehungen Danzigs zu Polen wurden im Danzig-polnischen Vertrag, unterzeichnet in Paris am 9. November 1920, und dem Warschauer Abkommen vom 24. Oktober 1921 (das zur Ausführung und Ergänzung des Vertrages vom 9. November 1920 abgeschlossen wurde) geregelt. Das einheitliche Zollgebiet bestand seit dem 1. Januar 1922, die Einheit des Wirtschaftsgebietes seit dem 1. April 1925.[8] Am 14. Juni 1922 gab sich der Staat eine Verfassung, die sich an der der Weimarer Republik orientierte.

Demokratische Zeit

Senatsflagge 1920–1939

Ein wichtiges Ereignis war die Wahl des dritten Volkstags am 13. November 1927. Im Vergleich zu 1923 brachte sie eine starke Kräfteverschiebung nach links, die Danziger Sozialdemokraten wurden mit 42 Sitzen zur stärksten Partei. Auslöser hierfür war die spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Danzigs, die sich nach der Lösung von Deutschland, vor allem aber durch die Einführung des Danziger Gulden und der Verbesserung des Verhältnisses zu Polen, nun freier entfalten konnte.

Es war der Senator (Minister) Bernhard Kamnitzer, der sich in der Finanz- und der Verständigungspolitik Verdienste erwarb. Die am 26. Januar 1928 dem Volkstag vorgelegte Erklärung der neuen Danziger Regierung entspannte das danzig-polnische Verhältnis und führte im Februar 1929 zum Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Kazimierz Bartel in Danzig. Im gleichen Jahr reiste eine Danziger Delegation unter Führung des Präsidenten Sahm nach Sowjetrussland, um den einst blühenden Handel wieder zu beleben.

Der Kampf der Deutschnationalen (Konservativen) gegen die Verständigungspolitik führte zur Vereinigung aller oppositionellen Kräfte, die schließlich 1930 den Sturz der Danziger Koalition und des Präsidenten Heinrich Sahm durchsetzen konnten. Auch die polnische Regierung nahm unter dem Einfluss der Oberstengruppe von Jozef Pilsudski nach dem Sturz des Kabinetts Bartel in Danziger Fragen eine wenig versöhnliche Haltung ein. Für Danzig wurde die Konkurrenz des mit allen Mitteln geförderten polnischen Hafens in Gdingen immer bedrohlicher. Der Danziger Handelshafen sank zum Speditionshafen für polnische Massengüter herab, der Hafen in Gdingen drohte dem Danziger Hafen den Rang abzulaufen. Der wirtschaftliche Niedergang, der durch die einsetzende Weltwirtschaftskrise noch beschleunigt wurde, erbrachte in Danzig einen Stimmungsumschwung.

Politische Veränderungen in Danzig, in Polen und in Deutschland verschärften die Streitigkeiten. In allen drei Ländern hatte die wirtschaftliche Not die Bevölkerung radikalisiert. Vielfach wurden für wirtschaftliche und politische Misserfolge die Juden verantwortlich gemacht. In allen drei Ländern kam es 1930 zu Parlamentswahlen und zur Bildung neuer Regierungen.

In Polen gewannen die Danzig-feindlichen Gruppen die Oberhand, und nach zweijährigem Burgfrieden kam es erneut zu Protesten, zu Verhandlungen vor dem Völkerbund und dem Internationalen Gerichtshof, der schließlich zu Danzigs Gunsten entschied. In Danzig führten die Arbeitslosigkeit und der polnische Boykott des Danziger Hafens zu heftigen Angriffen gegen die Regierung und ihre Verständigungspolitik.

Im Sommer 1930 war Hermann Göring nach Danzig gekommen, um der völlig bedeutungslosen Partei NSDAP neues Leben einzuflößen. Er empfahl Adolf Hitler, Albert Forster zu entsenden. Am 24. Oktober 1930 kam Forster nach Danzig, um als Gauleiter der NSDAP den Danziger Staat zum nationalsozialistischen Vorposten zu machen. Damit begann der rücksichtslose Kampf um die Alleinherrschaft, bei dem jegliche Opposition mit Gewalt zerbrochen wurde, und der nicht bei der Entrechtung der deutschen Juden endete. Forster war nicht nur ein Günstling Hitlers, sondern auch ein Schüler seines Landsmannes Julius Streicher und stand ihm in seiner ungezügelten Art in nichts nach. Wie Streicher war er voller Hass gegen Juden und Polen, gegen Liberale, Marxisten und Katholiken.

Es ist ein Rätsel, wie Forster, der nach der Danziger Verfassung[9] Ausländer war, in Danzig sogar als Führer der Wahllisten zum Volkstag auftreten konnte, ohne auf Verlangen des Völkerbundes ausgewiesen zu werden. Durch die permanente Präsenz des Völkerbundes in Danzig und Genf und durch fortwährende Beschwerden, die seitens der Danziger Bevölkerung dem Hohen Kommissar des Völkerbundes in Danzig vorgetragen wurden, waren der Völkerbund und die Alliierten als Garantiemächte der Freien Stadt Danzig informiert und zum Schutze Danzigs und seiner Verfassung vertraglich verpflichtet einzuschreiten. Vorfälle gegen die Interessen des neutralen Danziger Staates, des Schutzbefohlenen der Völkergemeinschaft, hatte es seit der Restauration durch den Versailler Vertrag immer wieder gegeben. Konnten diese nicht im Einvernehmen geklärt werden, entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag in letzter Instanz. Dieser Schutz versagte nun. Das machte Danzig zum Spielball deutscher und polnischer Nationalinteressen.

Die Volkstagswahlen in Danzig ergaben eine Schwächung der bürgerlichen Parteien und einen Zuwachs an nationalsozialistischen Stimmen. Im neuen Volkstag, für den die Zahl der Abgeordneten von 120 auf 72 herabgesetzt worden war, hatten die Nationalsozialisten bei 16,4 % der Stimmen zwölf Abgeordnete und waren zweitstärkste Partei. Die von den Deutschnationalen gebildete Koalitionsregierung unter Ernst Ziehm bedurfte der Unterstützung der Nationalsozialisten, die ihre Zeit jedoch noch nicht für gekommen hielten.

Nach dem Antritt der deutschnationalen Regierung Ziehm kam es noch nicht zu offenen Feindseligkeiten gegen die Juden. Der Terror der Nationalsozialisten richtete sich zunächst gegen die „Judenknechte“, die Sozialdemokraten. In ihrem Kampf um die Macht erhielten sie Unterstützung von deutschen Reichstagsmitgliedern der NSDAP, die auf dem Langen Markt oder dem Wiebenwall ihre Kampfreden hielten, und durch die Bildung von nationalsozialistischen Zellen in Berufsorganisationen, Beamtengruppen, Fabriken, Kaufhäusern, Sport- und Jugendvereinen.

Am 21. Juni 1931 führte der Terror zu offenen Zusammenstößen mit den Sozialdemokraten, wobei acht Nationalsozialisten schwer verletzt wurden. Die NSDAP nahm diesen Vorfall zum Anlass, das Verbot der „Volksstimme“ zu fordern, die für die „Überfallsucht der marxistischen Verbrecherhorden auf unsere wehrlosen Leute“ verantwortlich gemacht wurde. Ferner forderte sie die Bestrafung der Polizisten, die sich „wie wilde Tiere gegenüber den Nationalsozialisten benommen, und den Verbrechern geholfen hätten“. Den Juden wurde unterstellt, Waffen an die „Arbeiterschutzformation“ geliefert zu haben.

Zum Jahresende 1932 erreichte die Arbeitslosigkeit im Danziger Staat einen Höchststand (fast 41.000 von knapp 400.000 Einwohnern). Der Zustrom jüdischer Arbeitsuchender aus Polen hielt jedoch weiter an. Wirtschaftlich waren die altansässigen Danziger Juden stärker betroffen als die eingewanderten. Die Schwierigkeiten, die dem Danziger Staat durch Polen zugefügt wurden, vergrößerten sich für die jüdischen Danziger noch, als die Nationalsozialisten in ihrem Blatt „Vorposten“ einen Boykott jüdischer Geschäfte propagierten.

Der wirtschaftliche Niedergang spiegelte sich auch im Haushalt der Danziger Gemeinde wider. Im Jahre 1931 waren noch etliche zusätzliche Leistungen erbracht worden. Unter anderem waren das Zahlungen an nichtbeamtete Lehrkräfte, für Lehrvorträge in der Synagoge, an den polnisch-jüdischen Verein Perez, zur Erlernung der deutschen Sprache und für den Bau der Synagoge in Langfuhr. 1932 war die Gemeinde jedoch trotz wachsender Aufgaben zu Ausgabenbeschränkungen gezwungen. Fünf Banken forderten die Rückzahlung von Schulden und das Finanzamt erwartete die Zahlung gestundeter Steuern. Am 16. Juni 1932 hatten deswegen Mitglieder des Gemeindevorstandes eine Unterredung mit dem Senatspräsidenten, um die Erhöhung der Unterrichtsbeiträge und die Schenkung der gestundeten Steuern vorzuschlagen. Der Senat teilte seine grundsätzliche Bereitschaft zur Hilfe mit, erwartete aber eine Senkung der Ausgaben.

Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933

Danziger Reisepass

Die Stadt war eine der Hochburgen von Deutschkonservativen und später von nationalsozialistischen Gruppen. Bereits bei den Wahlen am 16. November 1930 wurde die NSDAP zur zweitstärksten Partei, mit der Wahl vom 28. Mai 1933 erlangten die Nationalsozialisten im Volkstag die absolute Mehrheit. Sie bauten diese in der Wahl 1935 noch aus. Ab 1933 war der Status der Freien Stadt weitgehend unumstritten, was im Rahmen des deutsch-polnischen Nichtangriffspaktes vom 26. Januar 1934 bekräftigt wurde.

Als der Gauleiter Forster mit der Parole „Danzig muss nationalsozialistisch werden“ Neuwahlen forderte, wurden durch eine Verordnung der deutschnationalen Regierung vom 24. März 1933 sämtliche Demonstrationen, einschließlich einer geplanten Kundgebung mit Joseph Goebbels, verboten. Seiner politischen Verantwortung bewusst, versuchte Senatspräsident Ernst Ziehm in einer Unterredung mit Hitler und dem Hinweis auf den Genfer Völkerbund die Nationalsozialisten zu einer Mäßigung zu bewegen.

Doch Forster begann entgegen Hitlers Versprechen seinen rücksichtslosen Kampf gegen Regierung und Opposition, und es nahm in der Freien Stadt Danzig mit nur kurzem zeitlichen Abstand dieselbe Entwicklung ihren Lauf wie im Deutschen Reich. Am 13. April 1933 bewirkten die Nationalsozialisten die Auflösung des Volkstages, und in den Wochen vor der Wahl vom 28. Mai 1933 kam es zu einigen Vorfällen, die den Danzigern einen Vorgeschmack auf das vermittelten, was ein Sieg der Nationalsozialisten bringen würde.

Die Nationalsozialisten waren noch nicht in der Lage, die im Deutschen Reich schon geltenden Ausnahmegesetze gegen die Juden auch in Danzig durchzusetzen. Allerdings versuchten sie, den im Reich für den 1. April 1933 vorgesehenen Judenboykott in Danzig nachzuahmen. SA-Männer verteilten Flugblätter und überwachten jüdische Läden. Diese Aktion hatte weder die Genehmigung der Regierung noch die aktive Unterstützung der Danziger Polizei. Dieser ungesetzliche Boykott fand auch bei der Danziger Bevölkerung keine Resonanz. Anders als im Reich gab es in der Freien Stadt Danzig keine Ausschreitungen, Schließungen von Läden oder persönliche Belästigungen von Käufern.

Zu den Gewaltmaßnahmen der Nationalsozialisten gehörte die von Berlin diktierte Gleichschaltung der Gewerkschaften, die gegen den Widerstand der Arbeiterschaft durchgesetzt wurde. Den Einspruch der jüdischen Anwälte Kamnitzer und Lewy lehnten die Gerichte ab. Auch die Proteste des Hohen Kommissars des Völkerbundes und des polnischen Vertreters in Danzig blieben folgenlos. Allerdings erhielt der Hohe Kommissar am 14. Mai 1933 von Gauleiter Forster und dem stellvertretenden Gauleiter Hermann Rauschning, der die nationalsozialistische Wahlliste anführte, die Zusicherung ihrer Partei, im Falle eines Wahlsieges die unter dem Schutz des Völkerbundes stehende Danziger Verfassung und die mit Polen bestehenden Verträge zu beachten und freundschaftliche Beziehungen zu Polen zu pflegen. Die Wahlen am 28. Mai 1933 ergaben für die Nationalsozialisten eine Mehrheit von 50,3 % (107.331 gegen 106.797 Stimmen der Opposition).

Antijüdische Politik

Die Rechte der Juden waren in der Danziger Verfassung verankert und die Erklärung der Nationalsozialisten vom 14. Mai enthielt die Zusicherung, die vom Völkerbund und den Alliierten Mächten garantierte Danziger Verfassung getreu zu beachten. Schon am Tage nach der Wahl versicherte Rauschning bei einem Presseempfang nochmals, dass er die Verfassung und die bestehenden Verträge als Grundlage für die Unabhängigkeit der Freien Stadt Danzig ansehe. Die jüdischen und alle anderen Danziger konnten also hoffen, dass die Nationalsozialisten angesichts des internationalen, neutralen Status des Danziger Staates mit entsprechender Zurückhaltung regieren würden.

Schließlich stand als letzte Instanz auch die Beschwerde beim Völkerbund, dem Hüter der Danziger Verfassung, immer noch offen. Die von Rauschning propagierte Friedenspolitik entsprach durchaus seiner persönlichen Überzeugung. Aus reinen Nützlichkeitserwägungen entsprach sie auch den Absichten Hitlers, der zu diesem Zeitpunkt aus politischem Kalkül in Danzig Frieden halten wollte. Bald musste Rauschning jedoch erkennen, dass es unmöglich war, eine von der Partei unabhängige Staatspolitik zu betreiben.

Während im Deutschen Reich die polnischen Ostjuden die ersten Opfer des NS-Terrors wurden, (Gesetz zur Ausweisung der nach 1914 eingewanderten Juden), schien ihre Sicherheit in der Freien Stadt Danzig international verbürgt. Außerdem konnten die Ostjuden jederzeit durch den polnischen Vertreter in Danzig den Schutz ihrer Regierung anrufen. Diese Sicherheit führte in den Jahren 1933–1936 zu einem überraschenden Wachstum der jüdischen Bevölkerung in Danzig.

Am 2. Juni 1934 verkündete Forster vor Tausenden von Zuhörern in der Sporthalle: „Was die Judenfrage betrifft, so seien sie sicher, dass wir den Juden nicht vergessen haben. Der Tag wird kommen, an dem es nötig sein wird, ihm das Recht wieder zu nehmen, das ihm eine Zeit unnatürlichen Denkens gewährt hat.“ Vorerst ging es den Nationalsozialisten jedoch um die Ausschaltung jeglicher Opposition. Arthur Greiser erklärte am 31. Oktober 1933,[10] dass Anhänger der Zentrumspartei Staatsfeinde und somit als Beamte unerwünscht seien. Gegen diese Hetze setzten sich Katholiken und Sozialisten in ihren Zeitungen zur Wehr. Daraufhin wurden die „Landeszeitung“ und die „Volksstimme“ verboten und die Schreiber in polizeiliche Vorbeugehaft genommen. Appelle an den Hohen Kommissar blieben erfolglos.

Bis zum Jahre 1935 verschlechterte sich die Lage der jüdischen Danziger kontinuierlich, alle Beschwerden der Gemeinde an den Senat waren vergeblich und alle Verhandlungen mit Senatspräsident Greiser aussichtslos. In dieser ernsten Lage konnte nur noch der Völkerbund helfen und der Hohe Kommissar musste in Anspruch genommen werden. Am 18. Januar 1935 wurde vor dem Völkerbundsrat in Genf die Beschwerde Danziger katholischer Geistlicher behandelt. Am 21. Februar 1935 wurde die Auflösung des Danziger Volkstages beschlossen und Neuwahlen für den 7. April 1935 festgesetzt. Die Nationalsozialisten hofften auf eine Zweidrittelmehrheit, um die Verfassung ändern zu können und dann ungehindert die völlige Ausschaltung der Opposition zu betreiben. Trotz enormer Wahlpropaganda und übelster Terrormaßnahmen, die der Hohe Kommissar nicht verhinderte, blieb der erwünschte Erfolg jedoch aus.

Am Tage nach der Wahl erging eine Petition der jüdischen Danziger an den Hohen Kommissar. Sie beschränkte sich auf die Angabe verfassungswidriger Tatsachen. Was der Hohe Kommissar in seinem Jahresbericht angedeutet hatte, wurde nun durch die Beschwerde und Darlegung zahlreicher Einzelfälle eindeutig belegt. Die Petition endete mit der Feststellung, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Danziger Juden nicht mehr gewahrt seien. Es wurde beantragt, die Gleichberechtigung der Danziger Juden wiederherzustellen und neun seit 1933 erlassene Verordnungen als verfassungswidrig zu annullieren. Die Petition wurde vom Senat als lächerlich übertrieben und unwahr zurückgewiesen.

In Polen genossen die Juden offiziell die bürgerliche Gleichberechtigung, wurden aber wie andere Minderheiten Polens von den herrschenden Kreisen unterdrückt. Während in Deutschland die „Nürnberger Gesetze“ die deutschen Juden zu Flucht und Auswanderung zwangen, waren es in Polen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die politischen Spannungen. Das waren auch die Gründe dafür, dass Danzig 1936 eine neue jüdische Einwanderungswelle erlebte, sowohl aus Deutschland als auch, sogar mehrheitlich, aus Polen. Die Belastungen für die Gemeinde der jüdischen Danziger wurden immer größer, denn durch ihre Ausschaltung im öffentlichen Leben Danzigs wurden ihre Einnahmen immer geringer, und die sozialen Aufgaben für die Flüchtlinge waren von der jüdischen Gemeinde immer schwerer zu bewältigen.

Durch Hermann Segal wurde in Danzig 1936 die Neue Zionistische Organisation (NZO) und ihre Jugendgruppe Betar, deren jugendliche Mitglieder in militärischer Zucht nationaljüdisch ausgebildet wurden, gegründet. In überfüllten Versammlungen forderte Segal den Widerstand gegen die englische Politik im 1920 überantworteten Völkerbundsmandat für Palästina. Diese Bewegung stieß jedoch bei den heimattreuen jüdischen Danzigern auf keine Unterstützung, sie setzten weiterhin ihr Vertrauen auf die Schutzverpflichtung durch die Alliierten und den Völkerbund. Von der Jewish Agency wurde in Danzig im gleichen Jahr die Hachschara gegründet. Es war ein Erziehungslager für die Jugend, die jedoch nicht militärisch als Kämpfer, sondern als Pioniere für die Aufbauarbeit in Palästina ausgebildet wurde.

Polen steuerte selbst auf eine autoritäre Regierungsform zu und ließ antisemitische Tendenzen aufkommen: An den polnischen Universitäten wurden bereits Ghettobänke für jüdische Studenten eingerichtet.

Ab 1937 waren die Juden in Danzig dann in aller Härte Liquidationen und Beschlagnahmungen ausgeliefert. Die letzten 100 Seiten des „Danziger Staatsanzeigers“ für 1937 zeigen in aller Deutlichkeit, wie man versuchte, die jüdischen Eigentümer loszuwerden, ihr Vermögen jedoch zu behalten. Da die Aufforderung der Nationalsozialisten zum Boykott jüdischer Geschäfte bei den Danzigern wenig Beachtung fand, wandte Forster drastischere Mittel an. An den beiden letzten Sonntagen vor Weihnachten ließ er vor jüdischen Geschäften Braunhemden postieren, um die Danziger Kundschaft vom Betreten der Läden abzuhalten.

Wurde bis Oktober 1937 die Auswanderung noch als eine nervöse Überreaktion angesehen, so war sie nunmehr ein dringliches Problem. In diesen Tagen hat die jüdische Bevölkerung circa 11.000 Menschen betragen, von denen innerhalb eines Jahres 4.000 genötigt sahen, Danzig zu verlassen. Für die Auswanderung kamen zunächst drei Gruppen in Frage: Mittellose polnische Juden, die nach Polen zurückwanderten; wohlhabende Juden, die sich in Palästina, Amerika oder in anderen westlichen Ländern eine neue Heimat suchten; Jugendliche, die im westlichen Ausland ihre Schule abschließen, eine neue Existenz gründen oder sich als Pioniere am Aufbau Israels beteiligen wollten. Da die Gemeinde nicht in der Lage war, die Auswanderung finanziell abzudecken, erklärten die internationalen jüdischen Organisationen Joint, HIAS und HICEM sich hierzu bereit.

Noch wichtiger als die Geldmittel waren jedoch gültige Ein- und Ausreisepapiere. Hier hat die Danziger Fremdenpolizei unter der Leitung von Polizeirat Kammer wertvolle Dienste geleistet. Die konsularischen Vertretungen verlangten nämlich vor Ausstellung eines Visums ein Führungszeugnis. Da ein Teil der jüdischen Kaufleute sich jedoch geringfügiger Vergehen strafbar gemacht hatte, hätten sie kein Visum bekommen. Eigenmächtig handelte Polizeirat Kammer indem er Führungszeugnisse ausstellte, die keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten enthielten, und vielen damit die Ausreise erleichterte.[11]

Weitere Maßnahmen

Rauschnings Politik der Annäherung an Polen führte zu den Abkommen vom 8. August 1933. Sie sicherten eine gerechtere Ausnutzung des Danziger Hafens durch Polen und vermehrten die Rechte der polnischen Minderheit in Danzig erheblich. Als Hitler dann im Januar 1934 den Nichtangriffspakt mit Polen schloss, gab es auch zwischen Danzig und Polen nur noch Freundschaftsbeteuerungen. Die Danzig-polnischen Streitfragen, von denen noch 35 dem Hohen Kommissar zur Entscheidung vorlagen, verschwanden von der Tagesordnung. Die jüdischen Danziger, die seit Monaten die antijüdische Gesetzgebung im Deutschen Reich mit Entsetzen verfolgten, schöpften neuen Mut und neue Hoffnung.

Diese Zeit des äußeren Friedens wurde von Forster und Arthur Greiser geschickt genutzt, die Gleichschaltung Danzigs weiterzuführen. Forster war weder Danziger Bürger noch Regierungsmitglied. Er setzte seine illegalen Maßnahmen nicht über die Gesetzgebung um, sondern diktierte seine Verordnungen über seine Partei und seine Anhänger im Senat. Der Justizsenator Wiers erklärte hierzu, dass man in Danzig keine Gesetze wie in Deutschland machen könne, dass man aber Maßnahmen ergreifen kann, die zu dem gleichen Erfolg führen. Geduldet und entschuldigt wurden diese Maßnahmen vom Präsidenten Hermann Rauschning, auch wenn sie eventuell nicht seinen eigenen Anschauungen entsprachen.

Grundlage für alle Verordnungen war das am 24. Juni 1933 mit 50 gegen 19 Stimmen vom Volkstag beschlossene Ermächtigungsgesetz, das bis zum 30. Juni 1937 in Kraft bleiben sollte. Am 30. Juni 1933 erging die „Rechtsverordnung betreffs Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Sie erstreckte sich auf alle Bereiche politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Betätigung und enthielt auch Bestimmungen zum Vereinsrecht und Verbot von Zeitungen und Druckschriften.

Die „Schutzhaft“ wurde eingeführt: Personen konnten „zum eigenen Schutz“ ohne Gerichtsurteil bis zu drei Monate in Haft genommen werden. Als Forster im „Vorposten“ drohte, den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei der Freien Stadt Danzig, Arthur Brill, „lynchen“ zu lassen, hob der Volkstag am 23. August 1933 mit 31 zu 29 Stimmen dessen Immunität auf und machte damit den Weg frei zu dessen „Schutzhaft“.[12] Alle Verordnungen hatten das Ziel, Danzig zu unterdrücken, gleichzuschalten, Oppositionelle aus ihren Ämtern zu entfernen und die Juden systematisch zu entrechten.

Am 2. Mai 1935 zeigte sich die Unfähigkeit der Nationalsozialisten auf wirtschaftlichem Gebiet, denn der Senat war zur Abwertung des Danziger Guldens um 42,37 % gezwungen. Um den Zorn der Bevölkerung abzulenken, machten Greiser und Forster in öffentlichen Reden und im „Danziger Vorposten“ hierfür die Juden verantwortlich. Forster forderte die Zerschmetterung der Opposition und sie wurde im Laufe des Jahres dann auch vollzogen.

In seinem Beschluss vom 23. September 1935 entschied der Völkerbundsrat, dass die in den Beschwerden aufgezeigte Lage zu verändern sei und der Hohe Kommissar hierüber berichten solle. Diesen Wünschen und Empfehlungen des Völkerbundrates folgten jedoch keine Zusicherungen seitens des Senats. Stattdessen erklärte Greiser, dass der Senat nicht beabsichtige, dauernd vor dem Völkerbundrat zu erscheinen, nur weil unzufriedene Danziger Kreise Zuflucht in Genf suchten. Der Rat täte besser daran, sich um den abessinischen Konflikt zu kümmern, als sich in die inneren Angelegenheiten Danzigs einzumischen. Diese offene Herausforderung fand keine Zurechtweisung durch den Völkerbund.

Die jüdische Beschwerde hatte alle Instanzen des Völkerbundes, einen eigens hierfür gebildeten Juristenausschuss und den höchsten Gerichtshof beschäftigt, ohne dass eine klare Entscheidung ergangen war. Das Gegenteil war der Fall. Um sich nicht mehr mit der Danziger Innenpolitik beschäftigen zu müssen, bestimmte der Völkerbund hierfür ein Dreierkomitee, England, Frankreich und Portugal, (später Schweden). Dieses wiederum überließ es Polen, auf Danzigs politische Entwicklung beruhigend einzuwirken. Im Oktober 1936 legte der Hohe Kommissar Sean Lester vorzeitig sein Amt nieder, am 14. Oktober wurde die Sozialdemokratische Partei der Freien Stadt Danzig mit allen ihren Organisationen aufgelöst und verboten.

Die Entwicklung in den Jahren 1935 und 1936 hat trotz Hohem Kommissar und Völkerbund, trotz Widerstand gegen die Nationalsozialisten und Beschwerden an den Völkerbund die Freie Stadt Danzig dem Berliner Diktat unterworfen und die nationalsozialistische Herrschaft gefestigt. Die Gleichschaltung erfolgte durch die Gesetzgebung, Verwaltungsverordnungen, Terror und Gewalt. Der neutrale Mandatsstaat des Völkerbundes wurde durch seine Verbündeten verraten und im Stich gelassen und zum Spielball deutsch-polnischer Machtinteressen gemacht.

Beziehungen zu Völkerbund und Polen

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Polen war vom Völkerbund beauftragt worden, aufgrund seiner freundschaftlichen Beziehungen zum Reich und in Wahrung seiner Interessen in Danzig die Lage in der Freien Stadt Danzig zu regeln. Es hatte in seinem Freundschaftsbündnis mit dem Deutschen Reich seine bisherige Taktik gegenüber dem Danziger Staat völlig geändert. Während es bisher peinlichst genau auf die Wahrung der Danziger Verfassung geachtet hatte, vertrat es nunmehr den Standpunkt, dass die Danziger Fragen in erster Linie zwischen Deutschland und Polen zu regeln seien und der Völkerbundsrat keinen Grund zum Einschreiten habe, solange Polen sich nicht beschwert fühle. Polen wollte seine politischen und wirtschaftlichen Rechte in Danzig wahren, seine vermeintliche Freundschaft mit Deutschland aber nicht durch Einmischung in die inneren Angelegenheiten Danzigs gefährden. Es untergrub die Autorität des Völkerbundes und verhinderte dadurch ein wirksames Eingreifen des Hohen Kommissars.

Als 1936 die Danziger Opposition sich vom Völkerbund verlassen sah und in einem letzten verzweifelten Schritt Hilfe von Polen ersuchte, wurde diese Hilfe nicht nur verweigert, sondern der polnische Minister Jozef Beck ließ sogar in Berlin erklären, dass Polen nicht beabsichtige, sich in die Danziger Innenpolitik einzumischen.

Auch die polnische Minderheit in Danzig lehnte die Unterstützung des Danziger Widerstandes gegen die Nationalsozialisten ab und war nur auf die Wahrung ihrer Minderheitenrechte in Danzig bedacht. Dies galt ebenso für die polnischen Juden, denn auch ihnen wurde durch die diplomatische polnische Vertretung in Danzig Schutz gewährt.

Nach der vorzeitigen Abdankung des Völkerbund-Hauptkommissars Sean Lester regierte Hitler de facto Danzig, und die Berliner Gestapo kommandierte die Danziger Polizei. Mitte Mai 1937 wurde die Deutschnationale Partei aufgelöst und am 22. Oktober 1937 wurde die Zentrumspartei verboten.

Als Nachfolger für Sean Lester wurde der Schweizer Professor Carl Jacob Burckhardt vom Völkerbund als Hoher Kommissar nach Danzig berufen. Die Danziger begrüßten ihn als Beschützer, da sie ihren Glauben an die Völkergemeinschaft nicht aufgaben, und die politische Opposition Danzigs forderte Neuwahlen. Leider war er sehr passiv und wurde den Erwartungen der Danziger nicht gerecht.

Im Oktober 1937 wurde der letzte ernsthafte Widerstand der Danziger Opposition durch die Nationalsozialisten gebrochen, ohne dass der Hohe Kommissar die Danziger Verfassung vor dieser Vergewaltigung schützte, wie es gemäß vertraglicher Verpflichtung seine Aufgabe gewesen wäre. Auch Polen verletzte seine Verpflichtungen gegenüber Danzig, indem es seinem über die Jahrhunderte hinweg wichtigsten Partner jegliche Unterstützung versagte. Am 23. August 1939 setzte der Senat den bisherigen Danziger Gauleiter der NSDAP, Albert Forster, als Staatsoberhaupt der Freien Stadt Danzig ein.

Zweiter Weltkrieg

Das nationalsozialistische Deutschland begann am 1. September 1939 den Polenfeldzug. Das polnische Postgebäude wurde vertragswidrig befestigt und mit polnischem militärischen Schutz versehen. Im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig eroberten Truppen der SS-Heimwehr Danzig noch am selben Tag die polnische Post; ein Ereignis, dem Günter Grass ein Kapitel seines Romans Die Blechtrommel widmet.

Mit Kriegsbeginn übernahm Albert Forster als per „Senatsgesetz“ ernanntes Staatsoberhaupt und Gauleiter unter Aufhebung der Danziger Verfassung die gesetzgebende Gewalt; das Armeeoberkommando 3 erhielt die vollziehende Gewalt über Danzig.[13] Durch Staatsgrundgesetz vom gleichen Tage erklärte er das Gebiet der Freien Stadt Danzig zum Bestandteil des Deutschen Reiches. Der Anschluss wurde sogleich durch Reichsgesetz in der Sitzung des Reichstages vollzogen. Die Eingliederung der vormals Freien Stadt in das deutsche Staatsgebiet, verkündet von Forster, erfolgte als vorgebliche Verfassungsabänderung unter Verfassungsbruch gemäß Art. 49 DanV[14] und war damit völkerrechtswidrig (keine Zustimmung des Völkerbundes).[13] Im späteren Verlauf ging sie am 26. Oktober 1939 im neuen Reichsgau Westpreußen, später in Danzig-Westpreußen auf. Etwa 600 in der Stadt verbliebene jüdische Einwohner und hier lebende Polen wurden verhaftet, geschlagen und in Konzentrationslager und Ghettos deportiert (siehe auch KZ Stutthof).

Kriegsende, Flucht, Vertreibung

Am Ende des Kriegs wurde Danzig von den Siegern nicht als besetztes Land behandelt, wie etwa Österreich, Sudetenland und das vergleichbare Memelland, sondern als Teil des Deutschen Reiches. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurde am 30. März 1945[15] in die polnische Woiwodschaft Gdańsk und mit dem Gesetz vom 11. Januar 1949[16] in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert.

Argumentationsgrundlage hierfür gaben dem polnischen Staat die Verwaltungsbestimmungen des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 (Punkt IX.b, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 3–20),[17] das eine spätere friedensvertragliche Regelung vorsah. Laut einer Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 „hat sich [mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages] nach Einschätzung der beteiligten Mächte die Frage einer weiteren friedensvertraglichen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges erledigt.“[18]

Im Umfeld des für sich die Vertretungslegitimität der 1920 gebildeten Freien Stadt Danzig ab 1947 beanspruchenden Rates der Danziger (Exilorgan mit Sitz in Deutschland) wird die Ansicht vertreten, dass sich die Aussage der deutschen Bundesregierung diesbezüglich allein auf das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen beziehen kann. Dies begründet der Rat der Danziger unter anderem damit, dass kein Organ der Freien Stadt Danzig vertragschließender Teil in dem bezugnehmenden Vertrag gewesen sei und sie auch nicht in die Zuständigkeit dieser beiden Staaten gehörte; dies habe die Bundesregierung in ihrer oben genannten Antwort zuvor eingeräumt:

„[…] Danzig hat seit der friedensvertraglichen Regelung nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr zu Deutschland gehört, woran auch die zeitweilige Annexion im Zweiten Weltkrieg aus heutiger völkerrechtlicher Sicht nichts ändert. In Bezug auf die Entwicklung des völkerrechtlichen Status von Danzig hat die Bundesrepublik Deutschland daher mangels völkerrechtlicher Zuständigkeit keine rechtserheblichen Handlungen vornehmen können. In Abschnitt IX des Protokolls der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 hatten die drei Siegermächte die ‚frühere Freie Stadt Danzig‘ vorbehaltlich einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung polnischer Verwaltung unterstellt. […]“

Das damals kommunistische Polen führte die Verwaltung jedoch nicht gemäß der Vereinbarungen der Potsdamer Konferenz vom August 1945 aus, sondern richtete sich stattdessen bereits im März 1945 in Widerspruch zum Völkerrecht mit Deportation und Enteignung gegen die Deutschen des Danziger Staatsvolks. Seither erheben Exilorgane wie der Rat der Danziger den Anspruch, die Interessen der Danziger im Exil zu vertreten.

Staatsgebiet

Das Danziger Staatsgebiet umfasste 1950 km² einschließlich 58 km² Wasserfläche des Frischen Haffs. Die Grenze hatte eine Länge von 290,5 km, davon entfielen auf die Seegrenze 66,35 km. Im Westen und Süden grenzte das Gebiet an Polen, im Osten an Deutschland (an die preußische Provinz Ostpreußen).

Staatsstruktur

Legislative

Die gesetzgebende Körperschaft, der Volkstag (das Parlament), wurde nach dem allgemeinen Verhältniswahlrecht gewählt und bestand aus 120 Mitgliedern. Die Wahl der Abgeordneten erfolgte auf vier Jahre.

Die Regierung und oberste Landesbehörde war der Senat, der vom Volkstag gewählt wurde. Er bestand aus dem Präsidenten des Senats und sieben Senatoren im Hauptamt (auf vier Jahre gewählt) und dem stellvertretenden Präsidenten und 13 Senatoren im Nebenamt (auf unbestimmte Zeit gewählt).

Gliederung des Senats: 11 Abteilungen:

  1. Präsidialabteilung und Auswärtige Angelegenheiten
  2. Abteilung des Innern
  3. Abteilung für Kirchliche Angelegenheiten
  4. Abteilung für Betriebe, Verkehr und Arbeit
  5. Finanzabteilung
  6. Abteilung für Handel und Gewerbe
  7. Justizabteilung
  8. Abteilung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
  9. Abteilung für Öffentliche Arbeiten
  10. Abteilung für Soziale und Gesundheitliche Angelegenheiten
  11. Abteilung für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung

Zu Beginn 1926 hatten die Parteien im Volkstag folgende Anzahlen an Abgeordneten:

  • 34 Deutsch-national
  • 28 SPD (Sozial-demokratische Partei Danzigs)
  • 16 Zentrum
  • 12 Liberale
  • 9 Kommunisten
  • 7 Deutschsoziale
  • 5 Deutsch-Danziger Volkspartei
  • 5 Polen
  • 4 Freie

War es zuvor der Magistrat (die Stadtregierung), der wie auch in anderen preußischen Städten die Gemeindeangelegenheiten regelte, so war es jetzt der Senat, der für die Angelegenheiten des Staates verantwortlich war. Ihm zur Seite stand die Stadtbürgerschaft, die vom Volkstag gewählt wurde. In den übrigen Städten des Staatsgebietes bestanden Magistrate und Stadtverordnetenversammlungen wie zu preußischer Zeit.

Justiz und Verfassung

Nach Konstituierung der Freien Stadt übernahm das neu gegründete Danziger Obergericht die bisherigen Aufgaben des Reichsgerichts in Leipzig, des Berliner Kammergerichts und des Danziger Oberlandesgerichts. Im Übrigen blieb die bisherige Gliederung in ein Landgericht und vier Amtsgerichte bestehen.

Die geschichtliche Bezeichnung Hansestadt wurde der Freien Stadt Danzig von den alliierten und verbündeten Hauptmächten verweigert. Im übrigen trat der genehmigte Verfassungsentwurf als Danziger Verfassung am 11. August 1920 in Kraft; Veränderte Fassung vom 14. Juni 1922[19]

Danach fungierte als oberste Regierungsbehörde der Präsident des Senats. Dieser war seinerseits dem Parlament, d. h. dem Volkstag verantwortlich. Ein Staatsoberhaupt war nicht vorgesehen. Am 6. Dezember 1920 erklärte sich die Verfassunggebende Versammlung zum Volkstag mit der Amtsdauer bis zum 31. Dezember 1923. Heinrich Sahm wurde mit 68 von 120 Stimmen zum Präsidenten der Freien Stadt Danzig gewählt.

Die eigentliche Stadt Danzig verlor ihre kommunale Selbständigkeit. Sie blieb zwar als Stadtgemeinde und Stadtkreis bestehen; ihre gemeindlichen Angelegenheiten galten aber als solche des Staates und wurden von Senat und Volkstag wahrgenommen. Einen Oberbürgermeister der Stadt Danzig gab es damit nicht mehr. Die übrigen bisherigen Verwaltungsbehörden wurden den Danziger Verhältnissen angepasst und blieben im Allgemeinen bestehen.

Die Freie Stadt Danzig stand unter dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissar[20] in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat und Polen als erste, der Völkerbundsrat in Genf als nächste, und der Internationale Gerichtshof in Den Haag als letzte Instanz.

Verwaltungsgliederung

Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 in den Artikeln 100 bis 108 die Abtretung von Kreisen und Kreisteilen der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die alliierten und assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.[21]

Aus den früheren Kreisen Berent (teilweise), Danzig-Stadt, Danziger Höhe (teilweise), Danziger Niederung (teilweise), Dirschau (teilweise), Elbing (teilweise), Karthaus (teilweise), Marienburg (Westpr.) (teilweise), Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) entstanden folgende neuen Kreise:

Das Deutsche Reich und die Freie Stadt Danzig, 1925

Hierfür wurden die früheren Kreise und Kreisfragmente wie folgt zusammengeschlossen:

  • Der Stadtkreis Danzig blieb in seiner bisherigen Form bestehen.
  • Die Restkreise Berent, Dirschau (westlich der Eisenbahn Dirschau-Hohenstein liegende Ortschaften) und Karthaus traten zum Kreis Danziger Höhe.
  • Der Restkreis Dirschau (östlich der Eisenbahn Dirschau-Hohenstein liegende Ortschaften) trat zum Kreis Danziger Niederung.
  • Die Restkreise Elbing und Marienburg (Westpr.) bildeten den neuen Kreis Großer Werder, der am 20. Oktober. 1923 in Großes Werder umbenannt wurde. Sein Verwaltungssitz war vorläufig Marienburg (Westpr.), endgültig dann ab April 1920 die Stadtgemeinde Tiegenhof.
  • Der Restkreis Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) wurde zum neuen Stadtkreis Zoppot umgebildet.

Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zugunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinden Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung und die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großes Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen bei der Freien Stadt Danzig.

Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt, 1929 wurden die im Danziger Gebiet noch bestehenden Gutsbezirke aufgelöst und mit anderen Landgemeinden vereinigt. Ausgenommen von dieser Regelung wurden lediglich die unbewohnten Forstgutsbezirke; sie blieben bestehen. Ansonsten veränderten sich die inneren Verwaltungsgrenzen bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges im Wesentlichen nicht mehr.

Struktur der Nationalsozialisten

Das Gebiet der Freien Stadt Danzig bildete den Gau Danzig der NSDAP. Dieser war abweichend von der staatlichen Gliederung in neun Kreise der NSDAP eingeteilt: Danzig-Außenstadt, Danziger Höhe, Danziger Innenstadt, Kreis Danziger Niederung, Großes Werder, Langfuhr, Neufahrwasser, Oliva und Zoppot

Gauleiter der NSDAP waren: Hans Albert Hohnfeldt in Danzig (1926), gefolgt von Erich Koch aus Elberfeld in Königsberg i. Pr. (kommissarisch), gefolgt von MdR Albert Forster aus Fürth (ab 1930).

Wirtschaft

Handel

Der Handel bildete eine der Hauptgrundlagen der Danziger Wirtschaft. Es wurden am 1. Dezember 1923 insgesamt 5.515 Handels- und Verkehrsunternehmen mit 30.698 beschäftigten Personen gezählt. Die Danziger See-Handelsflotte umfasste 78 Schiffe. Regelmäßiger Personen- und Frachtverkehr bestand mit allen Küsten Nordeuropas und mit den USA und Kanada. Massengüter in Schiffsladungen bezog Danzig aus Skandinavien, Heringe aus Schottland, Kohle aus England, Südfrüchte aus Spanien und Nord-Afrika, Düngemittel und Rohstoffe aus Chile, und Baumwolle, Mehl, Schmalz und Fleischkonserven aus den Vereinigten Staaten.

Ausgeführt wurden dagegen große Mengen Holz, hauptsächlich nach England, Belgien und Frankreich,[22] womit Danzig zum bedeutendsten Holzhafen an der Ostsee wurde.[11] Dieser Bedarf wurde durch das polnische Hinterland gedeckt und in 100 m langen Flößen die Weichsel herunter transportiert.

Industrie

Hier ist traditionsgemäß der Schiffbau hervorzuheben. Neben Maschinen aller Art wurden auch Schienenfahrzeuge hergestellt. Bedingt durch die großen Mengen an Holz aus eigener Forstung florierte auch die Holzindustrie. Ferner ist die Verarbeitung von Bernstein zu in die ganze Welt exportiertem Schmuck erwähnenswert. Auch die Danziger Liköre und Schnäpse waren seit jeher weltweit beliebt; für das Danziger Goldwasser und den Danziger Machandel gilt dies auch heute noch. Sowohl die Tabakindustrie als auch die Herstellung von Fisch- und Fleischkonserven entwickelten sich immer stärker.[8]

Landwirtschaft

An Lebensmitteln brachte Danzig nicht genügend für seinen eigenen Bedarf hervor. Es mussten daher beträchtliche Mengen eingeführt werden. Mineralische oder sonstige Bodenschätze gab es nicht, man war auf die volle Nutzung des Hafens durch Handel, Industrie und Handwerk sowie die Landwirtschaft angewiesen. Sowohl in der Pferde- und Rindviehzucht als auch beim Getreideanbau wurden hervorragende Ergebnisse erzielt. Von der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche waren 57 % Ackerland, 25 % Wald, 8 % Wiesen, und der Rest Umland. Über 37.000 Personen waren in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt.[8]

Währung

Banknote 20 Gulden, 1937

Am 20. Oktober 1923 wurde als Vorläufer der festen Währung der Danziger Zwischengulden eingeführt, der am 18. Dezember desselben Jahres durch Silber-, Nickel- und Kupfermünzen ersetzt und am 2. März 1924 ganz aus dem Verkehr gezogen wurde. Die Einführung des Danziger Gulden (1 Gulden = 100 Pfennig) erfolgte durch die Bank von Danzig als Notenbank. Sie wurde am 5. Februar 1924 mit einem voll eingezahlten Kapital von 7,5 Millionen Gulden gegründet und eröffnete am 17. März 1924 ihren Geschäftsbetrieb. Der Diskontsatz betrug anfangs 12 % und ab dem 11. Mai 1926 7 %.

Die Bank hatte das Recht, Guldennoten im Höchstbetrag von 100 G pro Kopf jedes Staatsbürgers (ca. 40 Millionen Gulden) herauszugeben. Der Gulden war an die britische Währung gekoppelt, 25 Gulden entsprachen 1 britischen Pfund. In dieser Zeit der weltweiten Inflation war der Danziger Gulden eine der beiden stabilsten Währungen.[8]

Die letzte, dritte Münzverordnung von 1931 verringerte den Wert des Danziger Gulden auf 0,1687923 Gramm, womit er dem Wert des polnischen Złoty angeglichen wurde.[23] Am 15. Oktober 1939 wurde der Danziger Gulden abgeschafft und durch die Reichsmark zum Kurs von 0,70 RM umgetauscht.

Danzigs Währungsdeckung war in der Bank von England deponiert. Auf Beschluss der „Drei-Parteien-Kommission“ (USA, England, Frankreich) in Brüssel wurde dieser Goldlagerbestand im Jahre 1976 an das damals kommunistische Polen ausgeliefert.[24]

Post und Telekommunikation

Das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen in der Freien Stadt Danzig wurden von Danzig unbeschränkt betrieben und verwaltet. Die Freie Stadt Danzig hatte mit dem Gesetz über den Weltfunkvertrag vom 1. Mai 1931 dem am 25. November 1927 in Washington, D.C. abgeschlossenen (dritten) Weltfunkvertrag zugestimmt (Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig Nr. 21 vom 1. Juni 1931, Pos. 58). In diesem Weltfunkvertrag wurden den nationalen Funkstellen durch den am 17. Mai 1865 gegründeten Internationalen Telegraphenverein (heute: Internationale Fernmeldeunion in Genf) ein- bis dreistellige Rufzeichen zugeteilt – der Freien Stadt Danzig der Rufzeichenblock „YMA“ bis „YMZ“[25], gefolgt von einer bis zu fünfstelligen Buchstaben und/oder Zahlenkombination für die jeweilige Funkstelle. Die Rufzeichen waren dem Morsecode zugeordnet (Y: – · – – M: – – plus 3. Stelle). Heute führt die Türkei die Danziger Rufzeichen zusätzlich zu ihrem ursprünglichen Block TAA–TCZ. Der Beitritt zum Weltfunkvertrag zog ebenfalls für Danzig die Frequenzvergaben (LW 160–228 kHz, MW 675–1500 kHz, KW 49, 31, 25, 19, 17, und 14 m Wellenlänge) nach sich. Die Rufzeichenkombination aus der Weltfunkvertrag-Zuteilung wurde im Danziger Flugverkehr übernommen.

Polen hatte aufgrund des Versailler Vertrages das Recht, einen Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst für den Verkehr zwischen Polen und dem Hafen von Danzig sowie zwischen dem Ausland und Polen über den Danziger Hafen einzurichten. Hierdurch wurde indes der Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr der Danziger Postverwaltung mit Polen nicht beschränkt.

Danzig gab auch eigene Briefmarken heraus, siehe dazu Danziger Postgeschichte. Die Postversorgung wurde von Polen exzessiv dahin ausgelegt, dass am 5. Januar 1925 im gesamten Stadtgebiet zehn polnische Briefkästen aufgehängt wurden und polnische Postbedienstete in Danzig ihre Briefzustellungen vornahmen. Es entspann sich über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ein längerer Streit zwischen den Danziger und polnischen Behörden. Der in dieser Sache angerufene Völkerbundsrat traf, sich stützend auf das Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 11. Mai 1925, die Entscheidung, dass in einem näher umgrenzten Gebiet, das den Hafen und die gesamte Danziger Innenstadt umfasste, polnische Postkästen aufgehängt bleiben durften.

Verkehr

Danzig war seit jeher ein idealer und wichtiger Verkehrsknotenpunkt für den europäischen und den Welthandel. Hier treffen die Landwege, Binnenschiffahrtswege und Hochseerouten zusammen. Es kam oft vor, dass die Ostsee zufror. Bedingt durch die vorgeschobene Halbinsel Hela liegt Danzig vor Stürmen geschützt in der Danziger Bucht und in den meisten Wintern bleibt der Hafen eisfrei.

Eisenbahnverkehr

Die Überwachung und Verwaltung und das Recht des Ausbaus und der Verbesserung des Eisenbahnnetzes, mit Ausnahme der Straßenbahnen und anderer Bahnen, die in erster Linie den Bedürfnissen der Freien Stadt dienten, übte im Gebiete der Freien Stadt gemäß Artikel 104 des Versailler Vertrages Polen aus. Dazu übernahmen die Polskie Koleje Państwowe 1921 die Eisenbahndirektion Danzig. Dienstsprache und Aufschriften blieben deutsch.

Der Güterumschlag der Bahn mit dem Danziger Hafen betrug im Jahre 1922 ca. 3 Mio. Tonnen, im Jahre 1923 ca. 2,5 Mio. Tonnen. Im Personenverkehr bestanden direkte D-Zug-Verbindungen zu allen Zentren in Deutschland, Polen und den östlichen Staaten.

Straßenverkehr

Das Danziger Unterscheidungskennzeichen (ovales Nationalitätszeichen) für Kraftfahrzeuge war DA.[26] Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Nummernschild) dagegen begann mit DZ gefolgt von einer 1- bis 5-stelligen Nummer. 1956 wurden für die 1945 besetzten Ostgebiete des Deutschen Reiches und das Gebiet der Freien Stadt Danzig Kürzel reserviert, so DZ für Danzig (auch BR für Breslau, KP für Königsberg i. Pr.).


Luftverkehr

Für das Danziger Eintragungszeichen für Flugzeuge wurde gemäß § 17 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Rechtsverordnung vom 30. September 1936 (Dzg. GBl. S. 417) die Verordnung über Luftverkehr vom 6. Januar 1937 (Dzg. GBl. Nr. 8 vom 28. Januar 1937, S. 29 ff., Pos. 16) erlassen. Darin übernahm man aus dem Danzig bereits im Weltfunkvertrag von 1927 zugeteilten Rufzeichen YMA-YMZ die Buchstabenkombination YM als das Danziger Staatszugehörigkeitszeichen für Luftfahrzeuge. Das YM zuzüglich einer dreistelligen Buchstabenfolge neben der Danziger Staatsflagge am Heck waren gemäß Art. 1 § 4 der o. g. Verordnung sichtbar an Flugzeugen zu führen. Die Luftfahrzeug-Kennung YM wurde nach 1945 nicht wie im analogen Fall des oben genannten Rufzeichens etwa der Türkei zugeschlagen (diese führt die Flugzeug-Kennung TC), sondern ist obsolet geworden.

Der Flughafen der Freien Stadt Danzig wurde 1923 nördlich (zur Danziger Bucht hin) des Stadtteils Danzig-Langfuhr eröffnet und bildete bis 1939 den wichtigsten Knotenpunkt im skandinavisch-baltischen Raum Europas. Die Linie Danzig–Marienburg wurde täglich öfter geflogen. Mehrmals in der Woche verkehrten im unmittelbaren oder im Anschlussverkehr Flüge nach Berlin, Hamburg, Amsterdam, London, Kopenhagen, Warschau, Krakau, Lemberg, Königsberg, Riga, Moskau, Helsingfors und Stockholm. Es bestanden 1923 drei Danziger Luftverkehrsgesellschaften, die Personen und Post beförderten: die Danziger Luftpost, die Danziger Luftreederei und der Danziger Lloyd-Luftdienst.[27]

Der Flughafen wurde durch die deutsche Besatzung 1939–1945 sowie durch Polen 1945 bis 1974 weitergenutzt. Auf dem Flughafengelände erbaute Polen nach 1974 eine Wohnsiedlung (Zaspa). Der von Polen 1974 erbaute heutige Lech-Wałęsa-Flughafen Danzig hat mit dem Flughafen Langfuhr nichts zu tun und befindet sich auch außerhalb der Grenzen der Freien Stadt Danzig in der Nähe des Dorfes Ramkau auf dem Gebiet des früheren Polnischen Korridors.

Schiffsverkehr

Zur Verwaltung des Hafens war ein Hafenausschuss eingerichtet worden, der aus jeweils fünf Danziger und polnischen Mitgliedern bestand, mit einem vom Völkerbund bestimmten Präsidenten schweizerischer Nationalität. Diesem Hafenausschuss war auch die Verwaltung der Weichsel in ihrem Laufe durch das Danziger Gebiet übertragen. Danzig besaß außerdem auch einen Freihafen.

Gleichwohl schuf Polen in den Folgejahren nach 1920 eine nur von Polen kontrollierbare sichere Umgehung des Freistaates: nördlich von Danzig legte Polen den neuen Hafen Gdynia auf dem Gebiet der alten deutschen Landgemeinde Gdingen an und verband ihn über die neue Kohlenmagistrale durch den Korridor mit dem polnisch gewordenen ostoberschlesischen Industriegebiet.

Bereits im Jahre 1933 übertraf der Güterumschlag über Gdingen (Gdynia) den des Danziger Hafens mit wirtschaftlich ernst zu nehmenden Folgen. Damit wäre zumindest das für die Stadt Danzig sehr gefährliche polnische Munitions-Depot auf der Westerplatte hinfällig geworden. Hinzu kommt, dass die Danziger die Westerplatte, vor dem Ersten Weltkrieg ein beliebter Strand, nun durch die militärische Nutzung als Naherholungsgebiet verloren hatten.

Zoll

Die Organisation des Zolldienstes lag in der Hand der Regierung der Freien Stadt Danzig. Das Landeszollamt erhob die Zölle durch Danziger Beamte nach dem polnischen Zolltarif und die Verbrauchs- und Verkehrsabgaben nach den Danziger Gesetzen. Mehr als ein Drittel – 34 Prozent – aller im Danzig-polnischen Zollgebiet aufkommenden Zolleinnahmen wurden in der Freien Stadt Danzig erhoben, der Danziger Staatskasse verblieben nur 7,31 %.

Natur

Ein aus Schweden herüber driftender Gletscher hat in der Eiszeit im Danziger Gebiet deutliche Spuren hinterlassen und diese Landschaft geprägt. Ein Teil hiervon ist der pommerellenische Höhenrücken mit Hügeln, Tälern, Flüssen und Seen, welcher durch die Radaune, den historischen Trinkwasserfluß Danzigs, in Nord und Süd geteilt wird. Die Bodenbeschaffenheit wechselt ständig zwischen Lehm, Sand und Sumpf, stellenweise gibt es auch Landstriche, die mit großen und kleinen Steinen und sogar Findlingen bestückt sind. Wälder befanden sich hauptsächlich auf den Danziger Höhen, einige am Dünungsgürtel, in der Ebene Danziger Werder jedoch nur an der Montauer Spitze. Torfmoore fanden sich in großer Anzahl auf der Höhe, aber auch im Werder.

Der mächtigste Strom des Freistaates war die Weichsel. Ihre ganze Länge beträgt 1068 km, wovon 20 %, also die Mündungsarme, zu Danzig gehörten. Das Mündungsgebiet von Weichsel und Nogat nennt man Weichseldelta. Beim Eintritt in das Danziger Staatsgebiet an der Montauer Spitze liegt die Weichsel noch acht Meter über dem Pegel der Ostsee. Die Strecke bis zur Mündung bei Schiewenhorst–Nickelswalde beträgt 50 km; ein so flaches Gefälle weisen nur die Danziger Niederungsflüsse auf. An seiner tiefsten Stelle liegt das Danziger Land 2,5 m unter dem Meeresspiegel.[27] Landschaftsschutz und Landgewinnung durch Eindeichung und Melioration haben im Weichseldelta die gleiche große Bedeutung wie in den Niederlanden.

Ein weiterer Fluss ist die Mottlau. Sie entspringt in der Nähe von Dirschau, tritt bei Güttland in den Freistaat ein und erreicht schließlich den Danziger Hafen, wo sie am Krantor vorbei die Speicherinsel umfließt und in die Danziger Bucht mündet. Naturschutz wurde damals schon entwickelt, insbesondere von Hugo Conwentz aus Danzig.

Bevölkerung

Anzahl

Die Einwohnerzahl betrug am 31. August 1924 383.995 Köpfe (in den fünf Verwaltungsbezirken wurden gezählt: Stadtkreis Danzig 206.458, Stadtkreis Zoppot 26.906, Kreis Danziger Höhe 65.827, Kreis Danziger Niederung 33.031, Kreis Großes Werder 51.773), später nahm die Bevölkerung weiter zu. Im Gebiet der Freien Stadt lagen die Hauptstadt Danzig, und die Städte Zoppot, Tiegenhof und Neuteich. Rund ein Viertel (ca. 100.000) Danziger Staatsbürger haben den Zweiten Weltkrieg nicht überlebt oder sind verschollen (und wurden dann für tot erklärt).[28]

Konfessionen

Nach Religionsbekenntnis wurden 1924 gezählt: 220.731 Evangelische, 140.797 Katholiken, 9.239 Juden, 5.604 Mennoniten, 2.129 Dissidenten, 1.934 Reformierte, 1.093 Baptisten, 410 Freireligiöse, 1.394 Anhänger anderer Religionsgemeinschaften, sowie 664 Religionslose.[22]

Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig der Altpreußischen Union

Die im Gebiet der Freien Stadt gelegenen Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union (EKapU), Kirchenprovinz Westpreußen, deren Konsistorium seinen Sitz in Danzig hatte, bildeten nach der Abtretung der Freien Stadt den Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig (1923) mit dem Status einer altpreußischen Kirchenprovinz.[29] Der Senat von Danzig und der altpreußische Evangelische Oberkirchenrat (EOK) schlossen im Juni 1922 einen entsprechenden Vertrag.[30] Die Freie Stadt übernahm am 22. März 1921 die weithin bestehenden Kirchenpatronate und Soldverpflichtungen des preußischen Staates.[31] Das Konsistorium, zunächst unter der geistlichen Leitung des Danziger Generalsuperintendenten, war bis 1940 in der Zuständigkeit auf die Kirchengemeinden im Gebiet der Freien Stadt beschränkt, bestand aber bis 1945 fort. Oberkonsistorialrat Gerhard M. Gülzow bildete nach dem Krieg die Hilfsstelle beim evangelischen Konsistorium Danzig mit Sitz in Lübeck, die sich geflohener und vertriebener Danziger annahm. Nach Auflösung der Freien Stadt bildete die EKapU 1940 eine neue Verwaltungseinheit, das Kirchengebiet Danzig-Westpreußen, das die Kirchengemeinden im gleichnamigen Reichsgau umfasste.

Bistum Danzig der römisch-katholischen Kirche

Die katholischen Pfarreien im Gebiet der Freien Stadt gliederte der Heilige Stuhl 1922 aus den Bistümern Culm (18 Pfarreien auf der Höhe) und Ermland (18 Pfarreien in der Niederung) aus und unterstellte sie einer Apostolischen Administratur, die 1925 zum Bistum Danzig erhoben wurde.[32] Ihm gehörten dann bis zur Neugliederung der Diözesangrenzen in den ehemaligen Ostgebieten und Danzig 1972 die Pfarreien im Gebiet der ehemaligen Freien Stadt an.

Danziger Juden

In den 1920er Jahren wurde Danzig zu einem Zentrum der jüdischen Auswanderung aus dem Osten nach Übersee. Zwischen 1920 und 1925 emigrierten 60.000 Juden über Danzig nach Amerika und Kanada. Aber auch die Einwanderung von Juden aus Ost und West nach Danzig entwickelte sich sprunghaft mit weittragender Bedeutung für die Danziger Wirtschaft und das jüdische Geistesleben. Auf Grund gleicher Sprache und anerkannter Ausbildung siedelten sich viele Ärzte, Anwälte, Händler und Banken aus Deutschland in Danzig an.

War in den Jahrzehnten zuvor die Mitgliederzahl der jüdischen Danziger Gemeinden konstant geblieben, so stieg sie jetzt um das Vierfache an. Keine Gemeinde im deutschsprachigen Raum hatte jemals solch einen Zuwachs erlebt. Er ist nur mit der periodischen Einwanderung in Amerika vergleichbar. Mit der Gründung des „OSE“, des ostjüdischen Vereins, wurden viele soziale Einrichtungen geschaffen wie Theater, Kindergarten, Volksküche, Kleiderkammer, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Außerdem unterhielt die OSE in den Räumen der ehemaligen Friedländerschen Schule am Jakobstor 13 eine Poliklinik. Auch Vertreter von „Misrachi“ und „Agudat Jisra’el“ nahmen aktiv am Gemeindeleben teil und wurden als Vertreter der jüdischen Volkspartei in die Gemeindeverwaltung gewählt.

Für die polnischen Juden, deren verfassungsmäßige Rechte zunehmend missachtet und verletzt wurden, war Danzig in dieser Zeit eine Oase der Freiheit und Hoffnung, und sie nahmen für sich den Schutz der polnischen Minderheit Danzigs in Anspruch. Durch seinen internationalen Status wurde Danzig von internationalen jüdischen Organisationen zur Durchführung von Tagungen und Konferenzen gewählt. Auch der Zusammenschluss der jüdischen Jugend aus der ganzen Welt zum „Weltverband der jüdischen Jugend“ wurde am 2. September 1924 im Schützenhaus vollzogen unter Teilnahme von David Ben Gurion.

Eine für jüdische Danziger historische Konferenz wurde am 21. März 1926 abgehalten. Konferenzsprache der Hechaluz war erstmals Hebräisch. Die Begrüßung erfolgte durch Dr. Leibowitz für die „Zionistische Organisation“ in Danzig, Dr. Landau für das „Danziger Palästina-Amt“ und Ephraim Reiser für „Brith Hanoar“, der Hauptredner war Ben Gurion. Im Jahre 1927 wurde die Synagoge in Langfuhr erbaut und am 25. September eingeweiht.

Juden machten 1924 ca. 2,4 % der Bevölkerung der Freien Stadt Danzig aus. Mit der Gründung des OSE, des ostjüdischen Vereins, wurden viele soziale Einrichtungen und eine Poliklinik geschaffen. Auch Vertreter von „Misrachi“, „Agudat Jisra’el“ und polnische Juden nahmen aktiv am politischen und Gemeindeleben teil. Im Jahre 1927 wurde die Synagoge im Mirchauerweg (DZ-Langfuhr) erbaut und eingeweiht. Die jüdische Hauptgotteshaus bildete jedoch bis zum Zwangsverkauf aufgrund der Arisierung während der nationalsozialistischen Zeit die Synagoge an der Reitbahn in der Innenstadt.

Durch die Tagungen wurde die nationaljüdische Erziehungsarbeit der zionistischen Organisation sehr gefördert. Die Gemeindeverwaltung und die Mehrheit der altansässigen jüdischen Danziger standen dieser Bewegung jedoch teilnahmslos oder gar feindlich gegenüber. Zwischen dem Nationalsozialismus von außen und der nationaljüdischen Bewegung im Innern stehend, glaubte die Gemeindeführung, für die Erhaltung des deutschen Charakters der Gemeinde sorgen zu müssen. Indem die Entfaltung jüdischen Lebens nach Ost und West gerichtet war, erfüllten die Juden die der Freien Stadt Danzig bei ihrer Gründung aufgetragene Mission, eine Brücke zwischen Ost und West zu bilden. Die zionistische Organisation, deren Führung in den Händen altansässiger Danziger blieb, dachte nicht daran, den deutsch-kulturellen Charakter der Gemeinde zu ändern.

Sprachen und Dialekte

Die Amtssprache der Freien Stadt Danzig war gemäß Art. 4 I der Danziger Verfassung (nur) Deutsch; Art. 4 II der Danziger Verfassung garantierte dem polnisch sprechenden Volksteil durch die Gesetzgebung und Verwaltung seine freie volkstümliche Entwicklung, besonders den Gebrauch seiner Muttersprache beim Unterricht sowie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege.

Bezogen auf die Volkszählung vom 1. Dezember 1905[33] verzeichnete die Stadt Danzig (das heißt allein der später, 1920, als Teil der fünfkreisigen Freien Stadt Danzig entstandene „Stadtkreis Danzig“) im Jahre 1905 unter 160.090 Einwohnern (darunter 8.178 aktive Militärangehörige) 96,6 % Einwohner mit der Muttersprache Deutsch und 1,8 % mit Polnisch. Laut Volkszählung von 1924 umfasste das Gebiet der Freien Stadt Danzig gemäß Abschnitt XI des Versailler Vertrages 383.995 Einwohner (davon 206.458 in der Stadt Danzig selbst), von denen 12.027 (in Danzig 6.387), d. h. 3,15 %, nicht Deutsch als Muttersprache benutzten.[34]

Im Freistaatsgebiet wurden bis 1945 folgende Sprachen und Dialekte gesprochen:

  • Danziger Platt und Danziger Missingsch (Stadtkreis Danzig inkl. Langfuhr, Oliva, teils Heubude, Schidlitz, Ohra, Emaus, Brösen, Neufahrwasser und Glettkau, Stadtkreis Zoppot),
  • Höhen-Platt (östlicher und zentraler Landkreis Danziger Höhe etwa zwischen Hochzeit im Nordosten, Hohenstein im Südosten, Lamenstein im Südwesten und Löblau im südlichen Nordwesten; in diesem Gebiet befanden sich in den Orten Suckschin, Bösendorf, Kl. Trampken und Klempin Schwabenkolonien),
  • Küsten-Platt (Weichselmünde, Hauptteil – außer Südwest – von Heubude sowie im küstennahen Streifen des Landkreises Danziger Niederung d. h. einschl. Neufähr, Bohnsack, Einlage, Schiewenhorst, Nickelswalde, Pasewark, Steegen, Stutthof, Bodenwinkel, Fürstenwerder, Tiegenhagen und Jungfer),
  • Niederungs-Platt (übriger, südlicher Teil des Landkreises Danziger Niederung, d. h. westlich der Weichsel von polnischen Grenze im Süden bei Güttland bis ca. Reichenberg und Danzig Walddorf im Norden dieses Landkreises) und Großes-Werder-Platt (im Gebiet des Landkreises Großes Werder zwischen der Weichsel und der Nogat bis auf den direkten Küstenstreifen der Elbinger Weichsel im Norden – also einschließlich der Städte Tiegenhof und Neuteich sowie Orte wie Schönhorst, Marienhau, Mausdorf, Damerau, Simonsdorf, Kunzendorf, Wernersdorf und Pieckel),
  • Hüttenpommersch und Hüttenpommersch-Höhen-Platt-Mischdialekt (wurden im westlichen Teil des Landkreises Danziger Höhe gesprochen, etwa abgegrenzt durch die Orte Stangenwalde im Nordosten, Postelau im Südosten und von dort aus bis zur an Polen angrenzenden Grenze dieses Landkreises),
  • Halbmissingsch und Hochdeutsch (überall),
  • Kaschubisch (nordwestliche Danziger Höhe, d. h. westlich Schidlitz, Emaus, Langfuhr und Oliva, nur von der kaschubischen Minderheit),
  • Polnisch (nur von der polnischen Minderheit, ca. 4 bis 6 %; später auf der Westerplatte, dennoch und wegen des Sonderstatus Polens im Freistaat war Polnisch anerkannte Minderheitensprache),
  • Jiddisch (nur von Angehörigen der Minderheit jüdischen Glaubens).

Amtsinhaber

Reichskommissar

Militärgouverneur

Präsidenten des Senats

Präsidenten des Volkstags

  • Wilhelm Reinhard (1920–1921)
  • Adalbert Mathaei (1921–1921)
  • Adolf Treichel (1921–1923)
  • Julius Gehl (1923–1924)
  • Adolf Treichel (1924–1926)
  • Alfred Semrau (1926–1928)
  • Fritz Spill (1928–1930)
  • Julius Gehl (1930–1931)
  • Wilhelm von Wnuck (1931–1933)
  • Franz Potrykus (1933–1933)
  • Wilhelm von Wnuck (1933–1936)
  • Edmund Beyl (1937–1939)

Hochkommissare

Staatsrechtliche Kontinuität

Hinsichtlich der Frage der Übertragung der Verantwortlichkeiten des Völkerbundes (VB) auf die Vereinten Nationen (VN) heißt es u. a. wie folgt:

„(…) Ohne von der ihnen eingeräumten Übernahmebefugnis Gebrauch zu machen, haben die VN mehrfach ihnen nicht ausdrücklich übertragene Verantwortlichkeiten des VB dort mit Recht wahrgenommen, wo ihnen das notwendig erschien. Im Anschluß an die ausdrückliche Billigung eines solchen Vorgehens durch den IGH haben sich Völkerrechtssätze über eine ‚autonomic succession‘ zwischen Internationalen Organisationen herausgebildet. Danach gehen Verantwortlichkeiten einer aufgelösten auf eine neu gebildete Organisation auch ungeachtet und außerhalb besonderer Übertragungsakte unabhängig vom Willen beider Organisationen dann über, wenn die Weiterführung der Funktionen der aufgelösten Organisationen notwendig für den Fortbestand (von ihr überwachter geschützter und kontrollierter) internationaler Institutionen, insbesondere eines internationalen Status ist, und wenn die neu gebildete Organisation ein Organ besitzt, das gleiche oder zumindest ähnliche Aufgaben erfüllen und daher die Aufgaben der aufgelösten Organisation übernehmen kann. Beides trifft für die Verantwortlichkeiten des VB in Danzig zu, da internationaler Schutz und internationale Kontrolle wesensnotwendige Bestandteile des Status der Freien Stadt Danzig waren und die VN nach den Statusregelungen für Jerusalem und Triest durch ihre Organe ähnliche Verantwortlichkeiten wie der VB in Danzig wahrnehmen lassen wollten und konnten. (…)“

Prof. Dr. Friedrich Klein: Gutachten zur Frage: Sind Verantwortlichkeiten des Genfer Völkerbundes hinsichtlich der Freien Stadt Danzig auf die Organisation der Vereinten Nationen übergegangen?, Münster/Westf. 15. Januar 1970.[35]

Ungeachtet der seit 1945 ununterbrochen vollendeten Tatsache der uneingeschränkten Souveränitätsausübung Polens über das Territorium der Freien Stadt Danzig bleibt die Frage zwischen Juristen und Politologen[36] umstritten, ob und inwiefern die Freie Stadt Danzig als Staat erloschen und demnach als Völkerrechtssubjekt überhaupt untergegangen ist. Die Eingliederung der Freien Stadt 1939 in das Deutsche Reich entfällt als wirksame Rechtsgrundlage, da es eine völkerrechtswidrige Annexion war.[13]

Doch auf der anderen Seite kann ein Ende der Freien Stadt Danzig auch nicht aus der polnischen Annexion von 1945 begründet werden, zumal selbst Polen sie als Grundlage seines Besitztitels verneint. Zudem wäre eine Begründung dieser Art völkerrechtlich ebenfalls konfliktbeladen, da das polnische Dekret der Inkorporation der Freien Stadt in den polnischen Staat bereits am 30. März 1945 wirksam wurde. Diese Inkorporation fand also noch während des Krieges und erst recht mehrere Monate vor der Potsdamer Konferenz statt, bei der die Unterstellung der Freien Stadt Danzig der Verwaltungshoheit Polens – jedoch nicht die staatliche Eingliederung – erst effektiv von den Siegermächten konkretisiert wurde.

Bei den vergangenen Konferenzen der Alliierten in Teheran und in Jalta wurde weder die Verwendung der Territorien der Freien Stadt Danzig noch die der Ostgebiete des Deutschen Reiches behandelt oder abschließend entschieden. Da das Thema Danzig auch sowohl bei den Verträgen 1989–1992 zwischen den deutschen Staaten und den Alliiertenvertretern als auch bei denen zwischen Deutschland und Polen stets ausgeklammert wurde, könnte rechtlich eine Argumentation nicht auszuschließen sein, Danzig sei nach wie vor gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles von 1919 zu behandeln.

In der Nachkriegszeit vertraten bundesdeutsche Rechtswissenschaftler im Allgemeinen die Ansicht, dass die Annexion durch Deutschland 1939 ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht gewesen sei und die Einverleibung in den polnischen Staat 1945 de jure nichts an der formalen Fortexistenz der Freien Stadt Danzig geändert habe. Die Danziger, die damals in der Bundesrepublik lebten, galten konsequenterweise als Doppelstaatler. Das ehemalige Danziger Staatsgebiet befand sich unter Verwaltung des polnischen Staates und eine endgültige Regelung wäre einem noch abzuschließenden Friedensvertrag vorbehalten gewesen.[37] Später rückte man von diesem Standpunkt ab. So schrieb der Völkerrechtler Theodor Schweisfurth 2006: „[…] Heute ist das Danziger Gebiet unbestritten Bestandteil des polnischen Staates. Die Erstreckung der territorialen Souveränität Polens auf dieses Gebiet kann vernünftigerweise nicht anders als durch Ersitzung verstanden werden.“[38] Die Einschätzung von Prof. Dr. Schweisfurth, der zum Zeitpunkt, als er seinen Artikel verfasste, fälschlicherweise vom Untergang des Rates der Danziger ausging, wurde im neuesten Danzig-Artikel der Max-Planck-Encyclopedia of Public International Law (Oxford University Press) vom Mai 2009 noch einmal revidiert. In völkerrechtlichen Fragen entsprechen Artikel und Gutachten der Encyclopedia der herrschenden Meinung. Darin heißt es zur völkerrechtlichen Lage der Freien Stadt u. a.:

(…) 26. Obgleich heute die ‚de facto‘ Affilation Danzigs in Polen nicht in Frage gestellt werden kann, ist es fraglich, ob die Freie Stadt noch ‚de jure‘ existiert. (…) Polen betrachtet sich nicht mehr an den Friedensvertrag von Versailles gebunden zu sein, da Deutschland und die Obrigkeiten der Freien Stadt diesen 1939 verletzten. (…) 27. Betrachtet man sie als Staat, hörte die Freie Stadt 1945 nicht auf zu existieren (→ Staatensukzession) (…). Polen könnte einen Besitztitel durch Ersitzung erlangt haben. Es hat seit 1945 ununterbrochen und effektiv auf dem Gebiet Eigentumshandlungen ausgeübt und demonstrierte ‚aminus domini‘ den Anspruch auf den Besitz und darauf, Dritte von dessen Nutzung auszuschließen (…). Der von Vereinigungen Danziger Staatsangehörigen gewählte und die Repräsentanz der Freien Stadt in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht beanspruchende Rat der Danziger ficht ihren Untergang als Staat an. (…) Die Klarstellung des Status der Freien Stadt, unter Beteiligung ihrer Vertreter, der Vereinten Nationen (…) und Polens, blieb bislang aus; ob die Voraussetzungen der polnischen Ersitzung erfüllt sind, bleibt zweifelhaft. (…)[39]

Der Rat der Danziger ist eine aus fünf Personen bestehende, in Berlin ansässige, vereinsrechtlich nicht eingetragene Einrichtung, die am 10. Mai 1947 aus der kirchlich organisierten Sammelbewegung der geflüchteten und vertriebenen Staatsbürger der Freien Stadt Danzig gebildet und durch Wahlen seit 1951 bestätigt wurde (über 53.000 abgegebene Stimmen). Der Rat tagt bis zum September 2011 in seiner 8. Wahlperiode. Diese Einrichtung erfüllt seit 2006 auch die Aufgaben ihres früher separaten Exekutivausschusses, der „Vertretung der Freien Stadt Danzig“.

Das europäische Danzig

In dem „Ishii-Bericht“ an den Völkerbundsrat vom 17. November 1920 wird die Freie Stadt Danzig ausdrücklich als „state in the international organisation of Europe“ bezeichnet. Danzig hat auch alles getan, diesem Anspruch gerecht zu werden. So wurden allein im Zeitraum von 1926 bis Mitte 1927 16 internationale Verträge und 7 Konventionen unterzeichnet. Danzig trat auch als Unterzeichnerstaat dem Kellogg-Briand-Pakt zur Ächtung des Krieges bei, der am 27. August 1928 in Paris geschlossen wurde, sowie dem Litwinow-Protokoll, das am 9. Februar 1929 in Moskau zunächst von Lettland, Estland, Polen, Rumänien und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, dem sich später jedoch auch die Freie Stadt Danzig, Litauen, Persien, Türkei und Afghanistan anschlossen.[3]

Literatur

  • Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig: Wege und Umwege in die europäische Zukunft; Historischer Rückblick, staats- und völkerrechtliche Fragen. 3. Aufl., Bonn 1999, ISBN 3-88557-181-1.
  • Prof. Dr. Gilbert H. Gornig Das rechtliche Schicksal der Danziger Kulturgüter seit 1939/45 am Beispiel der Naturforschenden Gesellschaft zu Danzig. Ein Rechtsgutachten. Verlag Wissenschaft und Politik Köln 1999, ISSN 1434-8616, ISBN 3-8046-8841-1.
  • Peter Oliver Loew: Danzig und seine Vergangenheit 1793–1997. Die Geschichtskultur einer Stadt zwischen Deutschland und Polen (= Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau), fibre Verlag, Osnabrück 2003.
  • Dieter Schenk: Hitlers Mann in Danzig. Gauleiter Forster und die Verbrechen in Danzig-Westpreußen. Dietz, Bonn 2000, ISBN 3-8012-5029-6.
  • Entscheidungen des Permanent Court of International Justice zur Freien Stadt Danzig (online).
  • Wolfgang Ramonat: Der Völkerbund und die Freie Stadt Danzig 1920–1934, Studien zur Militärgeschichte, Militärwissenschaft und Konfliktforschung, Biblio Verlag Osnabrück 1979, ISBN 3-7648-1115-3.

Weblinks

 Commons: Freie Stadt Danzig – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bevölkerung der Freien Stadt Danzig (PDF)
  2. Prof. Dr. Christian Hattenhauer, Rn 26, 27; Rüdiger Wolfrum: „Danzig, Free City of“, Max Planck Encyclopedia of Public International Law (MPEPIL) online edition, Oxford University Press, Mai 2009.
  3. 3,0 3,1 3,2 Wolfgang Ramonat: Der Völkerbund und die Freie Stadt Danzig 1920–1934, Studien zur Militärgeschichte, Militärwissenschaft und Konfliktforschung, Biblio Verlag Osnabrück 1979, ISBN 3-7648-1115-3
  4. Christoph M. Kimmich: The Free City, Danzig and German Foreign Policy 1919–1934, 1968, S. 1 ff.
  5. Grünbuch der Vertretung der Freien Stadt Danzig, Lübeck 1965, S. 7.
  6. Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig – Wege und Umwege in die europäische Zukunft.
  7. Danziger Neueste Nachrichten vom 16. November 1920.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig: Die Freie Stadt Danzig. Ihr Aufbau und ihre Wirtschaft. Danzig 1926
  9. Danziger Verfassung
  10. DNN, 1. November 1933
  11. 11,0 11,1 Samuel Echt: Die Geschichte der Juden in Danzig, Verlag Gerhard Rautenberg 1972, ISBN 3-7921-0095-9
  12. Bericht des Hohen Kommissars vom 6. Januar 1934. „Arthur“ Brill, siehe Ernst Sodeikat: Der Nationalsozialismus und die Danziger Opposition, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1966, S. 139 ff.
  13. 13,0 13,1 13,2 Andreas Toppe: Militär und Kriegsvölkerrecht. Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899–1940, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2008, S. 305.
  14. Verfassung der Freien Stadt Danzig vom 17. November 1920, geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 1920 (GBl. 1922 S. 141), Gesetz vom 17. Mai 1921 (GS 1922 S. 142), Gesetz vom 4. April 1922 (GS 1922 S. 144), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Juni 1922, geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1930 (GBl. S. 179)
  15. pl. Eingl.-Dekret 30. März 1945
  16. Ustawa, November 1949
  17. Potsdamer Abkommen
  18. Antwort auf die kleine Anfrage der PDS-Fraktion, Drucksache 14/3263 (PDF)
  19. http://www.verfassungen.de/de/x/danzig22.htm.
  20. http://www.worldstatesmen.org/Poland.htm#Danzig
  21. Versailler Vertrag – Elfter Abschnitt. Die freie Stadt Danzig.
  22. 22,0 22,1 Dr. Jürgensen: Die Freie Stadt Danzig, Kafemann, Danzig 1924/1925
  23. Basierend auf dem Londoner Goldfixing hätten 0,1687923 Gramm Gold zurzeit einen Wert von Vorlage:Goldpreis €.
  24. Editions A. Pedone: Revue Gènèrale de Droit International Public, TOME LXXXI-1977, Revue publièe avec le concours du C.N.R.S.
  25. YMA bis YMZ
  26. http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_11/app3.html
  27. 27,0 27,1 Reinhold Mantau: Heimatkunde der Freien Stadt Danzig, Danzig 1924
  28. Gemäß Quellen des die Danziger Heimatkartei (Kartei zur Familienzusammenführung der geflüchteten, vertriebenen und verschollenen Danziger nach 1945) führenden Bundes der Danziger.
  29. Stefan Samerski, Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Freien Stadt Danzig, in: Deutsch-polnische Begegnung zu Wissenschaft und Kultur, Gilbert Gornig (Hg.), Schriftenreihe der Danziger Naturforschenden Gesellschaft, Jg. 1998, Bd. 2, S. 112–121, hier S. 114.
  30. Adalbert Erler, Die rechtliche Stellung der evangelischen Kirche in Danzig, Berlin 1929; zugl. Univ. Greifswald, Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät. Diss. vom 21. Februar 1929, S. 36 ff.
  31. Stefan Samerski, Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Freien Stadt Danzig, in: Deutsch-polnische Begegnung zu Wissenschaft und Kultur, Gilbert Gornig (Hg.), Schriftenreihe der Danziger Naturforschenden Gesellschaft, Jg. 1998, Bd. 2, S. 112–121, hier S. 113.
  32. Georg May, Ludwig Kaas: der Priester, der Politiker und der Gelehrte aus der Schule von Ulrich Stutz. Bd. 1 (= Kanonistische Studien und Texte; Bde. 33–35), Grüner, Amsterdam 1981–1982, ISBN 90-6032-197-9, S. 175.
  33. Veröffentlicht in: Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen, Berlin 1908, hrsg. vom Königlich Preuß. Statistischen Landesamt.
  34. Angaben nach Georg Crusen, in: Karl Strupp, Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie, Stichwort: „Versailler Frieden“ Abschnitt p. „Danzig“, S. 136 (aufgrund der Volkszählung von 1924).
  35. Prof. Dr. Friedrich Klein: Gutachten zur Frage: Sind Verantwortlichkeiten des Genfer Völkerbundes hinsichtlich der Freien Stadt Danzig auf die Organisation der Vereinten Nationen übergegangen?, Münster/Westf. 15. Januar 1970
  36. Artikel „Wo ist Danzig?“ in der Berliner Zeitung, 30. August 2000, S. 11.
  37. Stellvertretend s.v. Danzig, in: Strupp/Schlochau: Wörterbuch des Völkerrechts Bd. 1, Berlin 1960, S. 307–310.
  38. Theodor Schweisfurth: Völkerrecht, Tübingen 2006, S. 290; vgl. mit ders. Danzig. In: Encyclopedia of Public International Law, Bd. 12 Geographic Issues, Amsterdam 1990, S. 83–89.
  39. freie Übersetzung aus: Prof. Dr. Christian Hattenhauer, Rn 26, 27; Rüdiger Wolfrum: „Danzig, Free City of“, Max Planck Encyclopedia of Public International Law (MPEPIL) online edition, Oxford University Press, Mai 2009 (PDF)
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