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Geschichte der Schweiz
Die Geschichte der Schweiz beginnt als Bundesstaat in ihrer gegenwärtigen Form mit der Annahme der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1848. Vorläufer der modernen Schweiz waren die seit dem Ende des 13. Jahrhunderts als lockerer Staatenbund organisierte Alte Eidgenossenschaft, die zwischen 1798 und 1803 bestehende zentralistisch aufgebaute Helvetische Republik sowie die 1803 gegründete und 1815 neu organisierte «Schweizerische Eidgenossenschaft». Die eidgenössischen Kantone gewannen 1648 im Westfälischen Frieden die Souveränität vom Heiligen Römischen Reich. Diese Souveränität wurde 1815 am Wiener Kongress erneut bestätigt, der bis auf kleinere Abweichungen die heutigen Grenzen der Schweiz anerkannte. Wichtige Grundlinien in der Schweizer Geschichte sind der ausgeprägte Föderalismus und seit dem 16. Jahrhundert die Neutralität.
Vorläufer
Die moderne Schweiz geht auf drei Vorläufer zurück:
- Die «Alte Eidgenossenschaft», ein lockeres Gefüge verschiedener Länder und Stadtstaaten (Staatenbund) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Sie wurde 1291/1315 durch die Drei Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden begründet und erkämpfte sich eine weitgehende Autonomie vom Heiligen Römischen Reich, zuletzt im Schwabenkrieg 1499. Durch den Westfälischen Frieden wurden die 13 «Orte» (Kantone), ihre Untertanengebiete und Verbündeten («Zugewandte») völkerrechtlich souverän, d. h. unabhängig vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der französische Einmarsch in die Schweiz und die Helvetische Revolution 1798 bedeuteten das Ende des innerlich seit der Reformation zerstrittenen Gebildes.
- Unter dem Druck der Französischen Republik, d. h. vor allem Napoléon Bonapartes, wurde 1798 das Gebiet der ehemaligen Alten Eidgenossenschaft grösstenteils zur zentralistisch strukturierten «Helvetischen Republik» zusammengefasst. Die bisherigen unabhängigen Teilstaaten der Eidgenossenschaft wurden zu Verwaltungseinheiten degradiert, teilweise aufgeteilt oder zu grösseren Einheiten zusammengefasst. Nach dem Abzug der französischen Truppen 1802 ging die Helvetische Republik im Bürgerkrieg zwischen den Verfechtern des Einheitsstaates und den Föderalisten unter. Aufgrund der föderalen Tradition der alten Eidgenossenschaft und deren Verwurzelung in der Bevölkerung behielten die Föderalisten dabei klar die Oberhand, der Einheitsstaat war nie breit akzeptiert.
- 1803 einigten sich die Vertreter der Kantone unter der Vermittlung (franz. médiation) von Napoléon Bonaparte. Durch die Mediationsakte als konföderale Verfassung wurde die «Schweizerische Eidgenossenschaft» als Staatenbund wiedergegründet. Nach dem Sturz Napoléons löste sich dieser Bund 1813 wieder auf. Die 13 alten und die neun seit 1798 neu gegründeten Kantone schlossen sich darauf im Bundesvertrag vom 7. August 1815 zu einem neuen Staatenbund zusammen. Vom Wiener Kongress 1814/15 wurde die Struktur der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ihre territoriale Integrität sowie die «immerwährende Neutralität» anerkannt. In den 1830er Jahren wurden die seit 1815 wiedererstarkten aristokratischen Geschlechter in den einzelnen Kantonen endgültig politisch entmachtet, die liberal-demokratisch geprägte Staatsform hielt Einzug. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde nach dem Sonderbundskrieg am 12. September 1848 durch die Annahme einer Bundesverfassung in den bis heute existierenden Bundesstaat mit der Bundesstadt Bern umgewandelt. Als offizielle Bezeichnung dient weiterhin «Schweizerische Eidgenossenschaft» bzw. Confoederatio Helvetica.
Überblick über die Geschichte auf dem heutigen Territorium der Schweiz vor 1291
Das Gebiet der heutigen Schweiz ist seit der Altsteinzeit besiedelt. Erst nach der Eiszeit wurde das schweizerische Mittelland dichter besiedelt, besonders die Gebiete um die Seen (→ Pfahlbauten). Mit dem Beginn der Eisenzeit setzte die keltische Besiedlung des Mittellands ein. Keltische Funde bei La Tène im Kanton Neuenburg gaben der gesamten Periode der jüngeren Eisenzeit ihren Namen (→ Latènekultur). Die Kelten pflegten Handelsbeziehungen bis in den griechischen Kulturraum. Wahrscheinlich sind auch auf Schweizer Gebiet in dieser Phase die ersten Ansätze von Schrift entstanden, die allerdings noch nicht alphabetischer Natur waren.
Vor der Eroberung durch die Römer lebten laut Aufzeichnungen des römischen Feldherrn und Politikers Julius Caesar in seiner Rechtfertigungsschrift für den Gallischen Krieg (→ De Bello Gallico) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz verschiedene keltische Stämme und Völker: die Helvetier (Mittelland), die Lepontier (Tessin), die Seduner (Wallis, Genfersee) und die Raetier (Ostschweiz). Im Zuge der Ausdehnung des Römischen Reiches über die Alpen wurde das Gebiet der heutigen Schweiz bis ins 1. Jahrhundert n. Chr. unterworfen, um die strategisch wichtigen Alpenpässe nach Germanien zu sichern. Der grösste Teil der Schweiz war während der Kaiserzeit der römischen Provinz Germania superior zugeteilt. Die Ostschweiz, Wallis und Graubünden gehörten zur Provinz Raetia, Teile des Tessins schliesslich zur Provinz Gallia Transpadana. Zentren der römischen Schweiz waren die alte helvetische Hauptstadt Aventicum (Avenches) sowie die römischen Kolonien Julia Equestris (Nyon), Augusta Raurica (Augst) und Forum Claudii Vallensium (Martigny). Bis in die Spätantike übernahm die keltische Bevölkerung der Schweiz römische Sitten, Kultur und Sprache, zuletzt auch das Christentum. Bei der Reorganisation der römischen Provinzen im 3. Jahrhundert durch Kaiser Diokletian wurde die Nordschweiz der Provinz Maxima Sequanorum zugeteilt und entlang des Rheins eine dichte Kette von befestigten Städten, Kastellen und Wachtürmen angelegt (→ Donau-Iller-Rhein-Limes). Nach dem Einfall der Goten ins Weströmische Reich wurden im Jahr 401 alle römischen Truppen zum Schutz Italiens aus den Gebieten nördlich der Alpen zurückgezogen. Die Herrschaft über die Westschweiz ging an das Reich der Burgunder über, die Zentral- und Ostschweiz wurde von den Alamannen kontrolliert und besiedelt, während die Alpengebiete noch weiter in der Hand kelto-romanischer Lokalherrscher verblieben. Einige römische Strukturen prägten die Schweiz über das Ende der römischen Herrschaft hinaus: Das Strassennetz, die römischen Siedlungen und die alte römische Raumeinteilung, insbesondere die kirchliche Organisation mit den Bistumsgrenzen.
Im Frühmittelalter übernahm die romanische Bevölkerung der Ost- und der Zentralschweiz die alamannische Sprache, während sich in der Westschweiz die burgundische Sprache nicht durchsetzen konnte, sondern sich lateinische Dialekte hielten. Später entstand daraus die französische Sprache. In Graubünden und dem Tessin konnten sich ebenfalls lateinische Dialekte halten, aus denen sich die italienische und rätoromanische Sprache entwickelte. Nach kurzer Unabhängigkeit wurden die Reiche der Burgunden und der Alamannen im 6. Jahrhundert n. Chr. in das Fränkische Reich eingegliedert.
Unter fränkischer Herrschaft wurde das ganze Gebiet der heutigen Schweiz christianisiert, durch das Wirken von Missionaren und die Gründung zahlreicher Klöster, etwa St. Gallen, Reichenau, Moutier-Grandval und Romainmôtier. Im Frühmittelalter fand auch die Feudalisierung statt: Bauern begaben sich in ein Erbhörigkeits-Verhältnis zu geistlichen oder adeligen Grundherren. Mit der Teilung des Frankenreichs Karls des Grossen durch seine Enkel im Vertrag von Verdun (843) kam die Westschweiz zuerst zu Lotharingien, dann zu einem neuen Königreich Burgund, während die Ostschweiz als Teil des Stammesherzogtums Schwaben zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation), kam. Nach der Erwerbung Burgunds durch die Kaiserdynastie der Ottonen (1033) gehörte das gesamte Gebiet der heutigen Schweiz zum Heiligen Römischen Reich.
Für die römisch-deutschen Kaiser waren die Alpenpässe von entscheidender Bedeutung für die Kontrolle Italiens, speziell für die Romzüge anlässlich der Kaiserkrönungen. Aus diesem Grund besassen die Kaiser seit dem Frühmittelalter im Alpenraum umfangreiche Gebiete, die sie als Reichsgut direkt verwalteten und nicht als Lehen vergaben. Daneben rivalisierten verschiedene Adelsgeschlechter im Alpenraum, die Zähringer, Kyburger, Lenzburger, Habsburger und Savoyer. Weite Gebiete der Schweiz gehörten verschiedenen kirchlichen Institutionen, zum Beispiel Klöstern, Stiftungen oder sogar direkt den Bischöfen. Einigen davon gelang im Hochmittelalter der Aufstieg in den Fürstenstand wie den Fürstäbten von St. Gallen oder den Fürstbischöfen von Basel, Chur, Sitten und Konstanz.
Entstehung und Wachstum der Alten Eidgenossenschaft 1291–1515
Das Aussterben mächtiger Adelsgeschlechter sowie die Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst begünstigten im 13. Jahrhundert die Verselbständigung der wichtigeren Städte und Talschaften der Schweiz. 1218 wurden Zürich, Bern, Freiburg und Schaffhausen nach dem Aussterben der Zähringer zu «Reichsstädten»; Uri (1231) und Schwyz (1240) erhielten ebenfalls das Privileg der Reichsunmittelbarkeit. Das heisst, diese Städte und Landschaften standen unmittelbar unter dem Kaiser bzw. dem König und waren von der Herrschaftsgewalt der lokalen Grafen ausgenommen. Damit sicherte Kaiser Friedrich II. den Weg über den Gotthard, während er im Krieg mit den lombardischen Städten war, und sicherte sich die Loyalität der Städte im Kampf mit Papst Innozenz IV. Nachdem Friedrich II. 1245 vom Papst gebannt und für abgesetzt erklärt worden war, hielten denn auch Bern, Basel und Zürich zum Kaiser. Das Ende der Dynastie der Staufer und der Beginn des Interregnums im Reich markiert auch für das Gebiet der heutigen Schweiz den Übergang zum Spätmittelalter. Zur selben Zeit, um 1230, wurde der Gotthardpass durch den Bau der Teufelsbrücke zu einer Handelsstrasse. Die Bündner Pässe waren allerdings weiterhin wichtiger.
Die drei Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden bilden den Kern der Alten Eidgenossenschaft. 1291 erneuerten sie im Anschluss an den Tod des römisch-deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg ein älteres Bündnis, was heute mythologisch verklärt als «Gründung» der Alten Eidgenossenschaft gilt (→ Bundesbrief von 1291). Das Kernbündnis der drei Waldstätte in der heutigen Innerschweiz erweiterte sich schrittweise um weitere Partner, vor allem Reichsstädte im Schweizerischen Mittelland zwischen Rhein und Aare. Insbesondere die Bündnisse mit den Reichsstädten Zürich und Bern trugen wesentlich zur machtpolitischen Festigung und territorialen Erweiterung bei, da die Städte über weite Untertanengebiete verfügten. Seit der ersten Konfrontation 1315 (→ Schlacht am Morgarten) kam es immer wieder zu Konflikten zwischen dem Adelsgeschlecht der Habsburger und der Alten Eidgenossenschaft (Schlacht bei Sempach 1386), die zur Annexion der habsburgischen Ländereien links des Rheins bis 1460 führten. Die expansionistische Politik der Stadt Bern, die in der heutigen Westschweiz selbst Zentrum einer «burgundischen Eidgenossenschaft» war, führte die nur lose zusammengefügte Eidgenossenschaft in eine erste Konfrontation auf europäischer Ebene mit dem burgundischen Herzog Karl dem Kühnen. Die Burgunderkriege endeten mit einem aufsehenerregenden Sieg der Eidgenossenschaft über Burgund und begründeten den guten Ruf der Schweizer Söldner. Das «Reislaufen», der Kriegsdienst in fremdem Sold, bildete seitdem einen wichtigen Bestandteil der Wirtschaft der Alten Eidgenossenschaft, besonders in der Innerschweiz. Innere Streitigkeiten zwischen Ländern und Städteorten wurden 1481 im Anschluss an die Burgunderkriege durch das Stanser Verkommnis geregelt.
Nach dem Sieg über Burgund war die Eidgenossenschaft zur vorherrschenden Macht im süddeutschen Raum geworden. Der schwäbische Adel, allen voran Habsburg, traten dem wachsenden Einfluss der Eidgenossen in Mitteleuropa im Waldshuterkrieg 1468 und im Schwabenkrieg 1499 vergeblich entgegen. Im Schwabenkrieg ging es zwar vordergründig um eine Durchsetzung der Reichsreform von 1495, aber eigentlich war dies der letzte Versuch des Hauses Habsburg, sich gegenüber den Eidgenossen durchzusetzen. Im Frieden zu Basel musste der deutsche König Maximilian I. die faktische Selbständigkeit der Eidgenossenschaft innerhalb des Heiligen Römischen Reiches anerkennen. Die Zugehörigkeit der Eidgenossen zum Reich blieb aber bis 1648 bestehen. Der Schwabenkrieg markiert das Ende der Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Norden. 1513 trat Appenzell als letzter und 13. Kanton der Alten Eidgenossenschaft bei, die miteinander durch ein kompliziertes Bündnisgeflecht verbunden waren. Sie beherrschten gemeinsame Untertanengebiete (→ Gemeine Herrschaft) und fast jeder Kanton besass dazu individuelle, «einzelörtische» Untertanengebiete, insbesondere die Stadtkantone, in denen eigentlich nur die Stadtbürger gleichrangige Eidgenossen waren. Um die «XIII-örtige Eidgenossenschaft» gruppierten sich die Zugewandten Orte, die zwar mit der Eidgenossenschaft verbunden waren, aber keine Mitsprache im einzigen gemeinsamen Organ, der Tagsatzung, besassen. So gehörten seinerzeit etwa Gebiete wie das Veltlin oder die Stadt Mülhausen noch zur Eidgenossenschaft. Anhand der damaligen Entwicklung lassen sich auch die Wurzeln der heutigen multikulturellen Schweiz rekonstruieren: Entweder aufgrund seinerzeitiger Eroberungszüge oder auf freiwilliger Basis (aufgrund eines militärischen Schutzbedürfnisses oder wirtschaftlichen Interesses) wurden die romanisch-sprachigen Gebiete in den Staatenbund integriert.
Der habsburgisch-französische Gegensatz, der sich nach 1477 um Burgund und das Herzogtum Mailand ergab, zog die Eidgenossenschaft als Hauptlieferantin von Söldnern an beide Kriegsparteien sowie als eigenständige Macht in einen Konflikt auf europäischer Ebene. In den Ennetbirgischen Feldzügen im Rahmen der Mailänderkriege zwischen 1499 und 1525 fand die militärische Bedeutung der Eidgenossenschaft sowohl ihren Höhe- als auch ihren Endpunkt. Die Feldzüge nach Italien blieben vorerst siegreich und brachten der Eidgenossenschaft die Herrschaft über das Tessin und das Veltlin sowie das Protektorat über das Herzogtum Mailand. Der Beginn der Reformation entzweite die verschiedenen Orte der Eidgenossenschaft jedoch noch stärker als bisher und schwächte ihre Position in den italienischen Streitigkeiten zwischen Habsburg, dem Papst und Frankreich. 1515 bezwang der französische König Franz I. ein durch den Abzug zahlreicher Kantone dezimiertes eidgenössisches Heer bei Marignano. In der traditionellen Schweizergeschichte endet damit die expansionistische Phase der Eidgenossenschaft und macht einer Neutralität aus innerer Schwäche Platz. Ob angesichts der Soldbündnisse mit Frankreich von Neutralität gesprochen werden kann, ist umstritten. Der Export von Schweizer Söldnern durch verschiedene eidgenössische Orte hielt auch nach 1515 bis zum endgültigen Verbot 1859 an. Einzige Ausnahme bildet seither die päpstliche Schweizergarde.
Reformation und Gegenreformation 1519–1712
In Zürich begann Ulrich Zwingli, nachdem er die Katastrophe von Marignano und eine Pesterkrankung überlebt hatte und die Bibel nun als wichtigstes Mass der Entscheidung rund um die Religion ansah, ab 1519 eine Reform der Kirche durchzuführen, die zur Gründung der Reformierten Kirche führte. Zwingli predigte gegen Verehrung von Bildern, Reliquien und Heiligen, ausserdem engagierte er sich gegen Zölibat und Eucharistie. Er versuchte seine Reformation in der ganzen Schweiz zu verbreiten, als Politiker träumte er von einer erstarkten Eidgenossenschaft reformierten Glaubens. Ein wichtiger Erfolg für Zwingli war 1528 die Einführung des neuen Glaubens in seiner Heimatstadt Zürich. Zürich stand damals auf der Seite der französisch-deutschen Koalition gegen Habsburg und den Papst – die Einführung der Reformation ist auch unter diesem politischen Gesichtspunkt zu sehen. Später folgten die Städte Basel, Schaffhausen und St. Gallen dem Zürcher Beispiel ebenso wie Bern. In den Landständen Appenzell, Glarus und in den Drei Bünden sowie im Thurgau, im Rheintal und in der Fürstabtei St. Gallen konnte sich die Reformation ebenfalls grösstenteils durchsetzen.
Die Landstände in der Innerschweiz, die mit dem Papst verbündet sowie gegen die Stadtkantone eingestellt waren, wehrten sich erbittert gegen die Reformation. Die Politik Zwinglis trug ebenfalls dazu bei, die Innerschweizer zu entfremden, da er eine starke Führungsrolle der Städte Bern und Zürich in einer politisch reformierten Eidgenossenschaft und die Abschaffung des Söldnerwesens propagierte. Im Unterschied zu den Handelsstädten im Mittelland war die lokale Elite in der Innerschweiz aber auf das lukrative Söldnerwesen angewiesen.
Die Streitigkeiten zwischen den katholischen und den reformierten Ständen über die Verbreitung der Reformation in den Gemeinen Herrschaften führten zu den zwei Kappelerkriegen zwischen Zürich und den Innerschweizer Kantonen 1529/31. Im Zweiten Kappeler Landfrieden wurde ein Kompromiss gefunden: Die Religionshoheit wurde den Kantonen zugesprochen, die sich entscheiden konnten, was für ein Glaube in ihrem Herrschaftsgebiet gelten sollte. So führte Bern etwa 1536 mit Zwang in den neu eroberten Gebieten im Waadtland den neuen Glauben ein. Weiter wurde die Ausbreitung der Reformation in den Gemeinen Herrschaften gestoppt. Als religiös gemischte Gebiete wurde unter anderen das Toggenburg anerkannt. In den Drei Bünden blieb die Wahl der Religion den Gerichtsgemeinden überlassen, weshalb sich ein religiöser Flickenteppich entwickelte. Die Auseinandersetzung zwischen den Religionen dauerte dort noch bis ins 17. Jahrhundert (Bündner Wirren).
Als letzte Stadt führte durch den Einfluss Berns 1541 Genf (seit 1526 Zugewandter Ort) die Reformation ein. Der dortige Reformator Jean Calvin begründete mit seiner besonders strengen Auslegung der Bibel den «Calvinismus». Calvin gründete 1559 die Genfer Akademie als Hochschule des reformierten Glaubens, die europaweite Ausstrahlung entwickelte und Genf zu einem «protestantischen Rom» machte. Der Calvinismus verbreitete sich in Frankreich («Hugenotten» ist eine französische Umformung von «Eidgenossen»), England (Puritaner), Schottland und den Niederlanden und von dort aus bis nach Amerika. Erst mit ihrer äussersten Zuspitzung durch Calvin erlangte die Reformation weltweite Bedeutung. Während in der Eidgenossenschaft durch die Zusammenarbeit des Zürchers Heinrich Bullinger mit Calvin im Consensus Tigurinus von 1549 eine Einigung in der Abendmahlfrage zwischen Reformierten und Calvinisten erfolgte, blieben die Fronten zwischen Reformierten und Lutheranern bis in die neuere Zeit verhärtet. Der Calvinismus verbreitete sich bis ins 17. Jahrhundert weiter, vor allem in den aktiven führenden Schichten und in den Städten Deutschlands und Osteuropas. Die besondere Arbeitsethik des Calvinismus soll nach Max Webers umstrittener These von der Protestantischen Ethik für den späteren wirtschaftlichen Erfolg der reformierten Länder wesentlich verantwortlich gewesen sein. Auf katholischer Seite zu erwähnen wäre der Walliser Kardinal Matthäus Schiner als einflussreicher Berater des jungen Kaisers Karl V., der auch mit seiner Papst-Kandidatur nur knapp scheiterte.
Die katholischen Orte der Innerschweiz wurden im 16. und 17. Jahrhundert zum Ausgangspunkt der Gegenreformation in der Eidgenossenschaft. Als Initialzündung der Gegenreformation gilt die Visitationsreise des italienischen Kardinals Carlo Borromeo in der Eidgenossenschaft von 1570. 1574 wurde in Luzern die erste Jesuitenschule eröffnet und 1579 in Mailand das Collegium Helveticum gegründet, eine Universität für katholische Schweizer Priester im Sinne des Konzils von Trient. 1586 liess sich der päpstliche Nuntius für die Eidgenossenschaft, Giovanni Francesco Bonomi, in Luzern nieder und die Kapuziner wurden in die Schweiz gerufen. Durch die Gegenreformation kam es zu ständigen Konflikten in den gemischten Kantonen. Aus diesem Grund trennte sich etwa der Kanton Appenzell 1597 in zwei Halbkantone. Bis ins 17. Jahrhundert konnten durch die Gegenreformation grosse Gebiete der Eidgenossenschaft wieder für den katholischen Glauben gewonnen werden, besonders in der Nordwestschweiz (Bistum Basel) und in der Ostschweiz (Fürstenland, Uznach, Gaster, Sargans).
Durch die Reformation wurde die Eidgenossenschaft langfristig stark geschwächt, da gemeinsame Beschlüsse der reformierten und katholischen Orte in der Tagsatzung praktisch unmöglich wurden. Die Tagsatzung war ein Gesandtenkongress der verschiedenen eidgenössischen Orte und besass als einzige gemeinschaftliche Institution nur sehr beschränkte legislative und exekutive Befugnisse. Die katholischen Orte trugen stellenweise sogar dazu bei, dass reformierte Orte Gebiete verloren. So zwang etwa eine Allianz der katholischen Orte mit Savoyen Bern und Wallis 1567/69 das Chablais und das Pays de Gex, das sie 1536 erobert hatten, wieder an Savoyen abzutreten. Die vollständige Aufnahme der verbündeten reformierten Städte Mülhausen, Genf, Strassburg und Konstanz in die Eidgenossenschaft wurde ebenfalls durch die katholischen Orte verhindert. Trotzdem konnte sich das reformierte Genf gegen die savoyardischen Übergriffe (Escalade 1602) behaupten. Die konfessionelle und politische Spaltung der Eidgenossenschaft wurde 1586 durch den Goldenen Bund der sieben katholischen Kantone besiegelt. In den Hugenottenkriegen in Frankreich kämpften die Eidgenossen je nach Konfession in unterschiedlichen Lagern: Die Katholiken unterstützten Heinrich III., später die Liga, die Reformierten Heinrich von Navarra.
Die Zweiteilung der Eidgenossenschaft entlang der Konfessionsgrenzen wurde 1602 durch ein Soldbündnis der XIII Orte ohne Zürich mit Frankreich wieder etwas gemildert. Der Schwerpunkt der europäischen Politik in Hinblick auf die Eidgenossenschaft verschob sich auf die Drei Bünde, wo seit dem Ausbruch des Dreissigjährigen Krieges 1618 Spanien und Frankreich um die Kontrolle der Alpenpässe kämpften. Dadurch wurde Graubünden während der «Bündner Wirren» 1618–1641 als einziges Land der Eidgenossenschaft durch den Dreissigjährigen Krieg verheert. Die XIII Orte verweigerten den Drei Bünden jedoch den Beistand und wurden so nicht in diesen Krieg hineingezogen, nur Bern und Zürich intervenierten 1620 kurzzeitig und erfolglos direkt in Graubünden. Die Eidgenossenschaft als ganzes blieb während des Dreissigjährigen Krieges zwar neutral (siehe Seekrieg auf dem Bodensee 1632–1648), stellte jedoch Frankreich – die katholischen Orte auch Spanien – vertragsgemäss Söldner. Hauptgründe für die Neutralität waren die veralteten militärischen Einrichtungen und die konfessionelle Spaltung. Jede Parteinahme hätte den Bürgerkrieg und damit das Ende der Eidgenossenschaft bedeutet: 1634 stand ein Bündnis Zürichs und Berns mit Schweden kurz vor dem Abschluss und die katholischen Orte verhandelten mit Spanien, allein die schwedische Niederlage bei Nördlingen verhinderte den Bürgerkrieg. Im Defensionale von Wil, der ersten eidgenössischen Wehrverfassung, beschlossen die XIII Orte 1647 die bewaffnete Neutralität. Während des ganzen Krieges bildete die Schweiz aus deutscher Sicht eine ruhige, vom Sturm umbrandete Insel des Wohlstands und des relativen Friedens. In wirtschaftlicher Hinsicht profitierten viele Gegenden der Schweiz sogar vom Krieg, da die Preise für Nahrungsmittel wegen der weitreichenden Verwüstungen in Deutschland und Italien stark stiegen.
Im Westfälischen Frieden vom 24. Oktober 1648 erreichten die Schweizer Kantone durch den Vertreter Johann Rudolf Wettstein in Art. VI IPO bzw. § 61 IPM ihre Exemtion, ein reichsrechtliches Privileg mit dem ein Reichsstand seine unmittelbare Unterstellung unter Kaiser und Reich verlor und damit seinen Gerichten nicht mehr unterstellt war. Die Interpretation und die Folgen dieser Massnahme war bereits bei den Zeitgenossen umstritten, wurde aber im 18. Jahrhundert nach der sich verbreitenden französischen Souveränitätslehre allgemein als Ausgliederung aus dem Heiligen Römischen Reich verstanden und überwiegend als Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität interpretiert. Seither betrachteten sich alle eidgenössischen Orte als souveräne Staaten und verkehrten mit anderen europäischen Staaten diplomatisch auf gleicher Augenhöhe. Die staats- und völkerrechtliche Stellung der Eidgenossenschaft wurde folglich als souveräne, neutrale Republik beschrieben.[1]
Die starke Aristokratisierung der Stadtorte im Zuge der Zentralisierung der Landesherrschaften, die absolutistische Tendenz der Herrschaftsausübung und die Wirtschaftskrise, die in der Schweiz auf den «Boom» des Dreissigjährigen Krieges folgte, bewirkten grosse Unzufriedenheit in den Untertanengebieten der Städte im Mittelland, besonders unter den Bauern. 1653 kam es deshalb im Herrschaftsgebiet der Städte Bern, Luzern, Solothurn und Basel zum Schweizer Bauernkrieg, der grausam niedergeschlagen wurde. Der Krieg bewirkte deshalb sogar noch eine Verstärkung der aristokratischen Tendenzen und eine Vergrösserung der Kluft zwischen Stadt und Land. Zahlreiche Bauern wanderten nach dem Bauernkrieg in das entvölkerte Deutschland aus, wo verschiedene Staaten Einwanderer durch Privilegien und finanzielle Anreize anzogen.
Bereits wenige Jahre nach dem Bauernkrieg bewirkte das Projekt einer Bundesreform 1655 das Wiederaufbrechen der religiösen Zwiste. Im Ersten Villmergerkrieg 1656 versuchten Bern und Zürich vergeblich, den Zweiten Kappeler Landfrieden gewaltsam zu ihren Gunsten zu verändern. Der Sieg der katholischen Orte in der Ersten Schlacht von Villmergen am 24. Januar 1656 bestätigte erneut die Schlechterstellung der Reformierten in den Gemeinen Herrschaften. Die innere Schwäche und Zerstrittenheit der Eidgenossenschaft stellte das Soldbündnis mit Frankreich aber nicht in Frage, das auch mit Ludwig XIV. durch alle Orte und Zugewandte erneuert wurde. Die Eidgenossen erlaubten fortan die Anwerbung von bis zu 16'000 Söldnern, wogegen sie Handelsvergünstigungen und regelmässige hohe Geldzahlungen, sog. «Pensionen», erhielten. Später wurde Frankreich auch zum Schiedsrichter für innere Konflikte der Eidgenossenschaft erklärt und erhielt freies Durchmarschrecht durch die Schweiz. Die Eidgenossenschaft sank durch die engen Verbindungen mit Frankreich im 18. Jahrhundert faktisch zu einem französischen Protektorat ab. Trotzdem fanden nach der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 etwa 60 000 Hugenotten in der reformierten Schweiz Aufnahme. Sie brachten in den Städten und im Jura eine starke Belebung der Textil- und Uhrenindustrie.
Der wirtschaftliche Aufschwung in den Städten liess den militärischen Vorteil der Länderorte schwinden, weshalb 1712 im Zweiten Villmergerkrieg, der durch religiöse Spannungen in der Fürstabtei St. Gallen ausgelöst wurde, die reformierten Städte die Oberhand behielten. In dem nach der Zweiten Schlacht von Villmergen geschlossenen Frieden von Aarau verloren die katholischen Orte ihren Einfluss in den Gemeinen Herrschaften Baden, Freie Ämter, Rapperswil und mussten Bern in die Verwaltung der Herrschaften Thurgau, Rheintal und Sargans aufnehmen. Das Prinzip der Parität, also der Gleichberechtigung beider Konfessionen in den Gemeinen Herrschaften beendete die katholische Vormachtstellung in der Eidgenossenschaft.
Ancien Régime 1712–1798
Im 18. Jahrhundert glich die alte Eidgenossenschaft angesichts der in Europa vorherrschenden zentral regierten Monarchien einem Überbleibsel aus dem Spätmittelalter, war sie doch keineswegs ein Staat im modernen Sinne. Vielmehr bestand sie aus einem Geflecht souveräner Kleinstaaten, die sich in einem losen Staatenbund zusammengeschlossen hatten. Dabei waren aber nicht alle Gebiete der Schweiz gleichermassen in diesen Bund eingeschlossen. Den Kern bildeten die Dreizehn Alten Orte, welche entweder Stadt- oder Landorte waren. Als Stadtorte oder Stadtrepubliken galten Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Basel, während Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Inner- und Ausserrhoden zu den „Ländern“ gezählt wurden. Hinzu kamen die Untertanengebiete, die den vollberechtigten Orten unterstanden und in denen ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung lebte. Sie unterstanden entweder direkt einem der 13 Orte oder wurden als gemeine Herrschaften durch mehrere Orte verwaltet. Bis auf die Appenzeller Orte verfügten alle vollberechtigten Orte über solche Untertanengebiete, wobei die wichtigsten mehrheitlich den Stadtorten angehörten. So geboten allein Bern und Zürich über etwa zwei Fünftel der Schweizer Bevölkerung. Neben den dreizehn Orten und ihren Untertanengebieten gab es auch noch die zugewandten Orte St. Gallen, Graubünden und Wallis, die in einem lockeren Verhältnis zum Kern standen. Als einzige gemeinsame Institution des Bündnisgeflechts fungierte die Tagsatzung, in der die vollberechtigten Orte mit je zwei und die zugewandten Orte mit je einem Gesandten vertreten war. Ihre wichtigsten Aufgaben waren die Verwaltung der gemeinsamen Herrschaften, die Aussenpolitik und die Verteidigung. Ihre Macht war jedoch sehr beschränkt und die Entscheidungsfindung bei Abstimmungen, welche Einstimmigkeit erforderte, war angesichts der durch die Orte instruierten Gesandten eher selten. So erwies sie sich, wie sich später zeigen sollte, auch beim Einmarsch der Franzosen nicht im Stande, ernsthaften militärischen Widerstand zu leisten.
Die Stärkung der Staatsgewalt nach dem französischen Vorbild des Absolutismus brachte in den verschiedenen Orten der Schweiz drei Verfassungstypen hervor, die aristokratische Formen und Gottesgnadentum mit den republikanischen Traditionen vereinten:
- In den Städteorten Bern, Solothurn, Freiburg und Luzern das Patriziat, das Regiment weniger alteingesessener Geschlechter;
- die Zunftaristokratie in Zürich, Basel und Schaffhausen; sie begrenzte die Oligarchie der alteingesessenen Geschlechter durch den Einfluss der Zünfte;
- in den Landsgemeindeorten schliesslich entwickelte sich ebenfalls eine gemeinsame Aristokratie des alten Landadels und der durch den Solddienst zu Reichtum und Adelsprädikaten gekommenen Familien.
Die absolutistischen Tendenzen in der Herrschaftsausübung bewirkten im 18. Jahrhundert eine ganze Reihe von Aufständen in den betroffenen Untertanengebieten, die jedoch bis 1798 allesamt mit äusserster Härte niedergeschlagen wurden.
Die Aufklärung konnte in der Eidgenossenschaft aber trotz der aristokratischen Tendenzen Fuss fassen. Albrecht von Haller und Jean-Jacques Rousseau lösten durch ihre Verherrlichung der Natürlichkeit, Einfachheit und Unverdorbenheit der Eidgenossenschaft eine regelrechte Schweizbegeisterung und eine erste Welle des Tourismus aus. Mit seiner Staatstheorie hat Rousseau zudem einen wichtigen Beitrag zur späteren Entstehung der direkten Demokratie geleistet. Zürich wurde gleichzeitig durch eine Ansammlung europaweit bekannter Gelehrter, etwa Johann Jakob Bodmer, Salomon Gessner, Johann Heinrich Pestalozzi und Johann Caspar Lavater, zum «Athen an der Limmat». Der Einzug von Vernunft und Planung brachte neben der Verbesserung von Infrastruktur und Wirtschaft auch eine Lockerung der strengen religiösen Zucht in den reformierten Orten und eine Wiederannäherung der Konfessionen im Zeichen gegenseitiger Toleranz.
Die zeitgenössischen Dichter und Gelehrten liessen durch ihre Verteidigung der bestehenden oder eingebildeten schweizerischen Eigenarten zum ersten Mal ein Schweizer Nationalbewusstsein entstehen. 1761/62 manifestierten sich diese patriotischen und aufklärerischen Strömungen in der Gründung der Helvetischen Gesellschaft, die sich für Freiheit, Toleranz, die Überwindung der Standesunterschiede und die patriotische Verbundenheit der Eidgenossen einsetzte. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entdeckte die Literatur auch das Motiv der gemeinsamen heldenhaften Vergangenheit vor Marignano, die seither als «Schlachtengeschichte» bis ins späte 20. Jahrhundert das Geschichtsbild der Schweiz bestimmte. Durch den Rückbezug auf die gemeinsame idealisierte Vergangenheit konnte so die Auseinandersetzung mit der schwierigen Zeit der konfessionellen Spannungen vermieden werden.
Die «Franzosenzeit»: Helvetik und Médiation 1798–1814
1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft, während des Franzoseneinfalls, von Frankreich resp. Truppen Napoléon Bonapartes besetzt und nach französischem Vorbild der zentralistische Einheitsstaat Helvetische Republik gegründet. Die Kantone (bisher selbständige Staaten) wurden zu Verwaltungseinheiten degradiert und nach dem Vorbild der französischen Départements neu eingeteilt. Während der «Helvetik» wurden die Kantone Léman, Oberland, Aargau, Waldstätte, Säntis, Linth, Thurgau, Bellinzona, Lugano, Rhätien, Baden und Fricktal neu geschaffen. Genf, Mülhausen und der Jura mit Biel kamen zu Frankreich; Neuenburg blieb preussisch, stand aber in keiner Verbindung mehr mit der Schweiz. Hauptstadt des Einheitsstaates war vorerst Aarau. Zwischen 1799 und 1803 kam es in der Helvetischen Republik zu vier Staatsstreichen (unter anderem wollte dabei der Waadtländer F. Laharpe – nach Napoleons Vorbild in Frankreich – eine Alleinherrschaft errichten[2]), die Einteilung der Kantone wie auch die Verfassung wurden mehrfach verändert.
1802 kam es nach dem Abzug der franz. Truppen zu einem kurzen Bürgerkrieg («Stecklikrieg») zwischen den Unitariern, die für einen Zentralstaat nach franz. Vorbild eintraten und den Föderalisten, die eine Wiederherstellung der alten Kantone wünschten. Allerdings besassen die Unitarier aufgrund der stark verwurzelten föderalen Traditionen wenig Rückhalt in der Bevölkerung. Erst durch das Eingreifen Napoléon Bonapartes 1803 kam die Schweiz wieder zur Ruhe. Napoleon versammelte die politische Elite der Schweiz in Paris an der Helvetischen Consulta und erarbeitete mit ihr die Mediationsakte (Vermittlungsakte), eine neue föderalistische Verfassung, die Napoleon garantierte. Die Selbständigkeit der Kantone wurde wieder gestärkt, der Einheitsstaat wurde zum Staatenbund. Die «Schweizerische Eidgenossenschaft», so der nun offizielle Staatsname, zählte gemäss der Mediationsakte 19 Kantone, deren Verfassungen ebenfalls in der Mediationsakte enthalten waren. Die 13 alten Kantone wurden wiederhergestellt. Neu hinzu kamen die Kantone St. Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt. Das Wallis wurde wegen der strategischen Bedeutung des Simplonpasses für Frankreich zuerst eine unabhängige Republik und kam 1810 zu Frankreich.
Bis zur Niederlage Napoleons in den Befreiungskriegen im Herbst 1813 war die Schweiz ein Vasallenstaat Frankreichs. Schweizerische Truppenverbände und Söldner nahmen deshalb sowohl am Krieg in Spanien als auch am Russlandfeldzug teil. Im Dezember 1813 löste sich das von Napoleon geschaffene schweizerische Staatswesen unter dem Druck der innenpolitischen Gegenrevolution und der anrückenden Truppen der sechsten Koalition wieder auf. Zwischen den alten und den neuen Kantonen bestanden kurzzeitig beträchtliche Spannungen, die Schweiz stand vor einem Bürgerkrieg. Erst unter äusserem Druck durch die siegreiche Koalition der Grossmächte rückten die nur noch lose im Bundesverein von 1813 organisierten souveränen Kantone im Sommer 1814 enger zusammen, so dass am 7. August 1815 mit den neu dazu stossenden Kantonen Genf, Wallis und Neuenburg nunmehr 22 Kantone mit dem sogenannten Bundesvertrag die Schweiz wieder als Staatenbund konstituierten.
Die Schweiz als Staatenbund 1814–1847
1815 wurden am Wiener Kongress die grösstenteils bis heute bestehenden inneren und äusseren Grenzen der Eidgenossenschaft anerkannt. Genf, Neuenburg und das Wallis wurden neu zu Vollkantonen. Bern erhielt als Entschädigung für die Verluste der Waadt und des Aargau die Gebiete des ehemaligen Fürstbistums Basel im Jura inklusive die Stadt Biel. Der nördliche, katholische Teil dieses Gebietes bildet heute den Kanton Jura. Die Erwerbung weiterer Gebiete für die Schweiz, etwa des Umlands von Genf, der Stadt Konstanz oder des Veltlins, scheiterte jedoch. Um das strategisch wichtige Alpengebiet aus dem Einflussbereich Frankreichs zu lösen, bekräftigten die Grossmächte die «immer währende bewaffnete Neutralität» der Eidgenossenschaft.
Im Innern wurde die Eidgenossenschaft während der Restaurationszeit durch den «Bundesvertrag» von 1815 zusammengehalten, der die Mediationsakte ersetzte und eine sehr weitgehende Selbständigkeit der Kantone zuliess. Die Wehr-, Münz- und Zollhoheit wurde wieder den Kantonen übertragen. Als Zentralinstanz fungierte wie in alter Zeit die eidgenössische Tagsatzung, die sich in jährlichem Turnus in den drei «Vororten» Zürich, Bern oder Luzern versammelte. Als einzige ständige Institution existierte eine eidgenössische Kanzlei, die mit der Tagsatzung jährlich in die Vororte umzog. In den Kantonen des Mittellands mündete die Phase der konservativen Restauration dann in die liberale «Regeneration» von 1830/31: Die aristokratischen Vorherrschaften wurden endgültig gebrochen und durch liberal-demokratische Systeme ersetzt. Allerdings ergaben sich während einer Übergangsphase erneut innerkantonale Spannungen unter etwas anderen Vorzeichen: Entweder kämpften Liberale gegen Katholisch-Konservative oder dann «Altliberale» (Anhänger der repräsentativen Demokratie mit Zensuswahlrecht) gegen «Demokraten» (Anhänger der direkten Demokratie mit allgemeinem gleichem Wahlrecht).
Mit dem Konkordat über eine gemeinsame schweizerische Mass- und Gewichtsordnung vom 17. August 1835 wurde in der Schweiz das metrische System als Referenz- (nicht Mass-)system eingeführt.
Auf Grund einer fortwährenden Polarisierung zwischen liberalen (mehrheitlich städtisch-reformierten) und konservativen (mehrheitlich ländlich-katholischen) Kantonen nach den Freischarenzügen schlossen sich die katholischen Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis 1845 zu einem Sonderbund zusammen, um ihre Interessen zu wahren. Als Folge entschied sich die liberale Mehrheit der Tagsatzung für eine gewaltsame Auflösung des Sonderbundes, was noch im November 1847 unter General Henri Dufour geschah. Der Sonderbundskrieg war der letzte bewaffnete Konflikt auf dem Gebiet der Schweiz.
Der moderne Schweizer Bundesstaat
Gründung und Konsolidierung bis zum Ersten Weltkrieg
Durch den Sieg der liberalen Kantone wurde der Weg frei für eine stärkere Zentralisierung des bisherigen Staatenbundes, die mit der ersten schweizerischen Bundesverfassung am 12. September 1848 umgesetzt wurde. Damit konstituierte sich die Schweiz als «parlamentarischer Bundesstaat». Ein Wesensmerkmal der neuen Bundesverfassung war die Vereinheitlichung vom Mass- und Münzwesen sowie die Abschaffung der vielen Binnenzölle, was in der Schweiz einen einheitlichen Wirtschaftsraum schuf. Die Bundesverfassung wurde bisher nur zweimal, 1874 und 1999, gesamthaft überarbeitet („Totalrevision“). Die Absetzbewegungen in Neuenburg vom Königreich Preussen bedeuteten 1857 für den jungen Bundesstaat eine erste grosse aussenpolitische Herausforderung. Während unter General Dufour die Mobilmachung anlief, gelang es im letzten Moment, den sog. Neuenburgerhandel diplomatisch zu regeln. Weitere Grenzbesetzungen erfolgten während der österreichisch-italienischen Kriege 1859 und 1866. Die Kontroverse um die Rolle der Schweizer Söldner in Italien führte schliesslich 1859 zum Verbot des traditionsreichen «Reislaufens». 1860 verursachte die Abtretung Savoyens durch Sardinien-Piemont an Frankreich eine weitere aussenpolitische Krise, da nationalistisch gesinnte Kreise unter Führung von Bundesrat Jakob Stämpfli das Recht der Schweiz ausüben wollten, Chablais, Faucigny und Teile des Genevois zu besetzen. Ein Plebiszit in Savoyen ergab jedoch eine eindeutige Mehrheit für den Anschluss an Frankreich. Der sog. Savoyer Handel wurde durch die Einrichtung einer Freizone um Genf beigelegt. 1870/71 machte der Deutsch-Französische Krieg eine Grenzbesetzung unter General Hans Herzog erforderlich. Im Februar 1871 überquerten unter den Augen der Schweizer Armee etwa 87'000 Mann der geschlagenen französischen «Bourbaki-Armee» in den Kantonen Neuenburg und Waadt die Grenze und wurden interniert.
Die Auseinandersetzungen zwischen Radikalen und Konservativen dauerten nach 1848 auf Kantonsebene weiter an. Ab 1863 kämpfte dann zusätzlich eine neue sog. Demokratische Bewegung für den Übergang von der repräsentativen zur direkten Demokratie und für wirtschaftlich-soziale Reformen. Die Demokraten erhielten Auftrieb durch die als Folge der Industrialisierung immer dringender werdende soziale Frage, weshalb der 1838 gegründete Arbeiterbildungsverein Grütli sowie linke Idealisten die radikal-demokratischen Forderungen stützten. Obwohl einzelne Kantone Schutzbestimmungen für Fabrikarbeiter und Kinder erliessen (→ Glarner Fabrikgesetz von 1864), blieben die Probleme der Arbeiterschaft dringend. Schrittweise erkämpften die Demokraten Verfassungsrevisionen in den Kantonen, die z. B. in Zürich 1869 die Einführung der Volksinitiative, des obligatorischen Gesetzesreferendums sowie die Volkswahl der Regierung beinhalteten. Nach einem ersten gescheiterten Versuch 1872 wurde deshalb 1874 auch die Bundesverfassung im Sinne der Demokraten revidiert. Die neue Verfassung enthielt neben dem Ausbau der direkten Demokratie auch eine Zentralisation des Wehrwesens sowie eine allgemeine Rechts-Vereinheitlichung.
1873 brach auch in der Schweiz wegen des Unfehlbarkeitsdogmas des Ersten Vatikanischen Konzils der «Kulturkampf» zwischen dem Staat und der katholischen Kirche aus. Es ging primär um den Einfluss der Kirche im neuen liberal-säkularen Staatswesen. Ein kleinerer Teil der römisch-katholischen Gläubigen spaltete sich zur neuen Christkatholischen Kirche ab. Starke Spannungen zwischen der röm.-katholischen Kirche und den liberalen Kantonen gab es im Bereich des Bistums Basel, besonders im vom reformierten Bern beherrschten katholischen Nord-Jura. Der Kulturkampf fand seinen Niederschlag in der Bundesverfassung von 1874, zum Beispiel im Verbot des Jesuitenordens, in der Einführung der Zivilehe und der Gewährung der vollen Glaubens- und Kultusfreiheit.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die traditionellen Konfliktlinien zwischen Liberalen und Konservativen durch das Aufkommen der Arbeiterbewegung aufgeweicht. 1888 schlossen sich kantonale Arbeiterparteien zur Sozialistischen Partei (SP) zusammen, der heutigen Sozialdemokratischen Partei. Nur wenige Jahre später vereinigten sich auch die konservativen und liberal-demokratischen Bewegungen auf nationaler Ebene in Parteien: 1894 wurden die Freisinnig-Demokratische Partei (FdP) und die Konservativ-Katholische Partei (KK), die heutige Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), gegründet. Dominiert wurde die Bundespolitik damals mit deutlichen Mehrheiten von den Gründern des liberaldemokratischen Staatswesens, von den Freisinnigen. 1891 wählte die Bundesversammlung den Luzerner Joseph Zemp als ersten Katholiken und Vertreter des gemässigten Flügels der katholisch-konservativen Bewegung in den Bundesrat. Damit begann die Integration der 1848 und 1874 unterlegenen konservativ-katholischen Kräfte in den Bundesstaat.
Ebenfalls im 19. Jahrhundert, am 9. August 1847, wurde im Zuge der allgemeinen Industrialisierung des Landes zwischen Zürich und Baden die erste gesamthaft in der Schweiz liegende Eisenbahnlinie eröffnet, die im Volksmund den Namen «Spanisch-Brötli-Bahn» erhielt. Einige Jahre zuvor war Basel bereits durch eine französische Bahnlinie mit Strassburg verbunden worden. Der Ausbau des schweizerischen Bahnnetzes erfolgte vorerst durch private Bahngesellschaften. Nach schweren politischen und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen um den Bahnbau gerieten viele Eisenbahngesellschaften in den 1870er Jahren in eine Krise. Trotzdem gelang 1882 die Eröffnung der Gotthardbahn mit finanzieller Hilfe Deutschlands und Italiens. Nach 1898 wurden die Bahnen schrittweise bis 1909 verstaatlicht und in die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) überführt (→ Geschichte der Schweizer Eisenbahn). Nachdem die ersten kantonalen Briefmarken, die Zürich 4 und Zürich 6, 1843 herausgegeben worden waren, wurde ferner bereits 1848 die Schweizerische Post gegründet (→ Postgeschichte und Briefmarken der Schweiz).
Auf Initiative des Genfers Henry Dunant (1828–1910) erfolgte 1863 in Genf die Gründung des späteren Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Durch die Genfer Konvention, der bis 1868 alle europäischen Staaten beitraten, wurde das Rote Kreuz als Hilfsdienst des Heeres anerkannt und der Sanitätsdienst neutralisiert. Als Sitz des Roten Kreuzes wurde Genf zur Metropole mit internationaler Ausstrahlung und zog bis ins 20. Jahrhundert weitere wichtige internationale Organisationen an.
In wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht war die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts durch die Industrialisierung des schweizerischen Mittellandes und eine starke Zunahme der Bevölkerung geprägt. Die Schweiz wurde vom Agrarland zum Industriestaat. Führend war bis zum Ersten Weltkrieg die Textilindustrie in der Ostschweiz. In ihrem Gefolge entwickelten sich die Maschinenindustrie und vor allem in Basel die chemische Industrie. Nach dem Aufkommen der Elektroindustrie entstand zwischen Rheinfelden AG und Rheinfelden (Baden) das erste grosse europäische Flusskraftwerk (→ Altes Wasserkraftwerk Rheinfelden), bald gefolgt von zahlreichen kleineren und grösseren Wasserkraftwerken zur Erzeugung von Strom für die Textil- und die Aluminiumindustrie, später auch für die Privathaushalte und die Bahnen. In der Landwirtschaft wurde der Getreideanbau wegen der billigeren Importe immer mehr zugunsten der Milch- und Viehwirtschaft aufgegeben. Käse, Schokolade und Kondensmilch wurden zu wichtigen Exportgütern. Trotz des industriellen Aufschwungs waren zahlreiche Schweizer und Schweizerinnen durch die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse zur Auswanderung nach Nord- und Südamerika sowie nach Russland gezwungen.[3] Die Landflucht bewirkte ein starkes Wachstum der Städte, so dass der prozentuale Anteil der Stadtbevölkerung an der Gesamtbevölkerung zwischen 1850 und 1920 von 6,4 auf 27,6 Prozent anstieg.[4]
Unter der Leitung von Theodor Herzl fand 1897 in Basel der erste Zionistische Weltkongress statt.
Erster Weltkrieg
Während des Ersten Weltkriegs bewahrte die Schweiz die bewaffnete Neutralität. Unter General Ulrich Wille erfolgte die Grenzbesetzung. Der Schlieffen-Plan der Deutschen sah schon vor dem Krieg vor, Frankreich über Belgien und nicht etwa über die Schweiz hinweg anzugreifen. Obwohl französische und italienische Pläne bestanden, die Mittelmächte mittels Durchmarsch durch die Schweiz zu attackieren, blieb die Schweiz von militärischen Übergriffen auf ihr Territorium verschont.
Fast gefährlicher für das Fortbestehen der Schweiz war die politische und kulturelle Spaltung des Landes entlang der Konfliktlinien Deutsch-Welsch (→ «Röstigraben») bzw. bürgerlich-sozialistisch. Teile der Deutschschweizer Bevölkerung sympathisierten mit den Mittelmächten (vorab Deutschland), während in der Westschweiz Frankreich unterstützt wurde. Besonders die deutschschweizerische Militärelite um General Wille und Generalstabschef Theophil Sprecher von Bernegg stand nach der «Obersten-Affäre» in der Westschweiz unter Verdacht, mit Deutschland bzw. Österreich-Ungarn zu paktieren.
Das Vertrauen der Bevölkerung in das Schweizer Militär und die Politik wurde wiederholt von Affären und Skandalen erschüttert. So unternahm etwa 1917 Bundesrat Arthur Hoffmann den Versuch einer Friedensvermittlung zwischen Russland und Deutschland. Hoffmann musste schliesslich auf Druck der Entente zurücktreten, weil ihm vorgeworfen wurde, Deutschland zu einer Entlastung an der Ostfront verhelfen zu wollen (→ Grimm-Hoffmann-Affäre). Während des ganzen Krieges bot die Schweiz humanitäre Dienste an, so bei der Heimschaffung Zivilinternierter beider Seiten, der Organisation des Verwundeten-Austausches sowie dem Angebot von Erholungs-Aufenthalten für Verwundete in Kurorten.
Wirtschaftlich bedeutete der Weltkrieg für die Schweiz und ihre Bevölkerung eine starke Belastung. Die stark steigenden Ausgaben des Bundes liessen die Schulden anwachsen, so dass 1915 eine einmalige Kriegssteuer und 1916 eine Kriegsgewinnsteuer eingeführt wurden. Um die Versorgung des Landes mit Kohle, Lebensmitteln und Stahl sicherzustellen, willigte der Bundesrat in eine Überwachung des Aussenhandels durch die Kriegsparteien ein und gewährte ihnen grössere Kredite. Trotzdem machte die Versorgungskrise 1917 die Rationierung der wichtigsten Nahrungsmittel und Energieträger nötig. Wegen der erst spät eingeführten Rationierung und der fehlenden Lohnersatzordnung für die Wehrmänner sowie der steigenden Arbeitslosigkeit als Folge des Mangels an Rohstoffen bzw. ausländischer Nachfrage stieg die Armut in der Schweiz.
Die politischen Parteien willigten im August 1914 in einen «Burgfrieden» ein, so dass zu Beginn des Krieges die Parteistreitigkeiten ruhten. Nach den internationalen sozialistischen Konferenzen von Zimmerwald (1915) (→ Zimmerwalder Manifest) und Kiental (1916) im Kanton Bern wuchs jedoch innerhalb der SP der Einfluss der antimilitaristischen und revolutionär gesinnten Kräfte stark an. 1917 beschloss die SP ein neues antimilitaristisches und revolutionäres Parteiprogramm, das einen klaren Bruch mit der restlichen Parteienlandschaft signalisierte. Die sich verschärfenden sozialen Probleme stärkten die Sozialisten, besonders in den Städten. Seit November 1917 entluden sich die Spannungen in Form von gewaltsamen Unruhen, Streiks und Demonstrationen. Der Landesstreik vom November 1918 gilt als Höhepunkt der politischen Konfrontation zwischen dem «Bürgerblock», den traditionellen liberalen und konservativen Kräften, und der Arbeiterbewegung. Der Landesstreik wurde als nicht rechtmässiger Akt von der Armee niedergeschlagen.
Zwischen 1914 und 1917 lebte der nachmalige russische Revolutionsführer Lenin als Flüchtling in der Schweiz.[5]
Nach dem Ende des Krieges versuchte das österreichische Vorarlberg, einen Anschluss an die Schweiz zu erreichen. In den Pariser Vorortverträgen wurde die Neutralität der Schweiz erneut bestätigt, Vorarlberg jedoch definitiv Österreich zugeteilt sowie die Neutralisierung Hochsavoyens aufgehoben. 1920 trat die Schweiz nach einer Volksabstimmung dem Völkerbund bei, der seinen Sitz in Genf hatte. Damit begann eine Phase der differenzierten Neutralität der Schweiz, das heisst, dass sie zwar an wirtschaftlichen, nicht aber an militärischen Sanktionen des Völkerbundes teilnahm.
Zwischenkriegszeit
1919 setzte der bürgerliche Bundesrat Reformen um, die weitgehend die Forderungen der Arbeiterbewegung erfüllten, zum Beispiel die Einführung der 48-Stundenwoche. Im Oktober 1919 wurde der Nationalrat erstmals im Proporzwahlrecht bestimmt, was ein Ende der Dominanz des Freisinns und einen starken Aufschwung für die Sozialisten bedeutete. Dessen ungeachtet beschloss die SP Ende des Jahres ein Parteiprogramm, das (durch seine antimilitaristische Stossrichtung und Ablehnung der Demokratie) die SP in eine klare Opposition zur bürgerlich-demokratischen Staatsordnung setzte. Trotzdem kam es zur Abspaltung radikaler Sozialisten in der Kommunistischen Partei der Schweiz. Die grossen bürgerlichen Parteien bildeten als Reaktion den «Bürgerblock», der während der Zwischenkriegszeit die schweizerische Regierung stellte und die SP auf Bundesebene politisch isolierte. Die schweizerische Innenpolitik der Zwischenkriegszeit wurde durch die wachsenden Gegensätze zwischen Bauern und Gewerbetreibenden einerseits und den Angestellten bzw. den diese vertretenden Parteien und Organisationen geprägt. Als neue bürgerliche Kraft wurde 1918 im Kanton Bern von dem Bauernführer Rudolf Minger die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB) gegründet. Sie stand ursprünglich als zentristische Bauernpartei in Opposition zu den bestehenden bürgerlichen wie auch sozialistischen Parteien, wurde aber dennoch relativ rasch in den Bürgerblock integriert und erhielt mit der Wahl Mingers in den Bundesrat 1929 einen Regierungssitz.[6]
Nach dem Kriegsende kam es in der Schweiz zu einer ersten Wirtschaftskrise, die besonders die Ostschweiz traf, wo die Textilindustrie wegen der fehlenden ausländischen Nachfrage nach Luxusprodukten praktisch zusammenbrach. Nach der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland 1924 (nach einer Hyperinflation 1923 und Währungsreform) erholte sich die Wirtschaft zwar wieder, geriet aber im Laufe der Jahre 1930/31 ebenfalls in den Sog der Weltwirtschaftskrise (in und um Deutschland und Österreich verschärfte die Deutsche Bankenkrise ab Juni 1931 die Wirtschaftslage). Der Zusammenbruch des Exports auf fast ein Drittel führte zu einem starken Preisverfall und Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die öffentliche Hand versuchte auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, durch Notarbeiten, Grossprojekte und verschiedene andere wirtschaftspolitische Eingriffe ein Ende der Krise herbeizuführen. Die staatliche Preis- und Lohnsenkungspolitik verstärkte durch ihre deflationäre Wirkung die Krise sogar. In der Arbeiterschaft kam es angesichts der Krise zu einer starken Radikalisierung. Ende 1932 kamen bei der gewaltsamen militärischen Niederschlagung von Arbeiterprotesten in Genf 13 Arbeiter ums Leben (→ Unruhen von Genf 1932).
Im Rahmen des Kampfes gegen das «Landstreichertum» wurde 1926 das Hilfswerk Kinder der Landstrasse der Pro Juventute gegründet, um jenische Kinder ihren Eltern zu entreissen. Ziel war die erzwungene Integration der Jenischen. Ab 1972 wurde die Praxis auf Druck der Medien vom Bund aufgearbeitet. Ein weiteres düsteres Kapitel in der Geschichte der Schweiz des frühen 20. Jahrhunderts war der Umgang mit sogenannten Verdingkindern. Kinder aus armen oder sozial schwierigen Verhältnissen wurden durch die Vormundschaftsbehörden meist an Bauern vermittelt, welche die Kinder häufig als günstige Arbeitskräfte ausbeuteten und/oder misshandelten. Die zuständigen Behörden schauten weg. Die Praxis wurde erst in den 1970er Jahren aufgegeben. Angangs des 21. Jahrhunderts griffen die Medien dieses Thema intensiver auf, nachdem es lange Zeit von der Gesellschaft verdrängt bzw. tabuisiert worden war.
Die anhaltende Krise führte auch in der Schweiz zur Entstehung einer rechtsbürgerlichen antimarxistischen nationalen Erneuerungsbewegung, der Frontenbewegung. Nach der Machtübernahme des NS-Regimes in Deutschland spürten die schweizerischen Erneuerungsbewegungen im «Frontenfrühling» (Frühjahr 1933) zwar Aufwind, konnten aber keine nennenswerten politischen Erfolge verbuchen. Trotz starker politischer Spannungen, einer Vertrauenskrise der Landesregierung, scheiterte am 8. September 1935 die von der Nationalen Front lancierte Volksinitiative zur Totalrevision der Bundesverfassung, mit der eine faschistische Umgestaltung der Schweiz hätte herbeigeführt werden sollen (Anmerkung: in Österreich hatte Dollfuß eine solche im März 1933 begonnen und Schuschnigg ab Juli 1934 fortgesetzt, siehe hier). Die faschistisch-nationalsozialistische Bedrohung führte die SP und die Gewerkschaftsbewegung mit den bürgerlichen Parteien enger zusammen. Die SP gab ihre Oppositionsrolle auf und anerkannte die Landesverteidigung und die Demokratie in einem neuen Parteiprogramm. Der Bundesrat wertete mit Beschluss vom 27. September 1936 den Schweizerfrankens um 30 Prozent ab; dies trug zu einer Erholung der Exportwirtschaft und einem Ende der Wirtschaftskrise bei. Im Juli 1937 läutete das Friedensabkommen in der Metall- und Uhrenindustrie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen das Zeitalter des Arbeitsfriedens und der Gesamtarbeitsverträge ein.
1938 wurden in zwei Volksabstimmungen das Rätoromanische als vierte Landessprache anerkannt und das Schweizerische Strafgesetzbuch befürwortet (es trat am 1. Januar 1942 in Kraft). Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich (März 1938) kehrte die Schweiz zurück zur integralen Neutralität, was vom Völkerbund anerkannt wurde. Unter dem Eindruck der deutschen Expansion (Aufrüstung der Wehrmacht) bekräftigten Schweizer Politiker, Gelehrte und Militärs den geistigen und militärischen Widerstands- und Selbstbehauptungswillen der Schweiz. Bundesrat Hermann Obrecht verkündete «Wer unsere Unabhängigkeit […] angreifen sollte, dem wartet der Krieg! Wir Schweizer werden nicht zuerst ins Ausland wallfahrten gehen.» Die «Geistige Landesverteidigung» wurde zu einem prägenden Element für das Schweizer Kultur- und Geistesleben bis weit in die Nachkriegszeit.
Nach der Einführung der Nürnberger Rassengesetze in Deutschland verstärkte sich die Auswanderung und Flucht deutscher Juden in die Schweiz (→ Judentum in der Schweiz). Da die Schweiz nur politischen Flüchtlingen Asyl gewährte (und nicht Verfolgten «aus Rassengründen») verlangte Heinrich Rothmund, Chef der Fremdenpolizei, 1938 von Deutschland Massnahmen, die es den Schweizer Grenzbeamten ermöglichen sollten, jüdische Flüchtlinge mit deutschem Pass zu identifizieren. Deutschland begann, Pässe von Juden mit einem J-Stempel zu kennzeichnen (Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938). Auch an der Konferenz von Evian im Juli 1938 verweigerte die Schweiz die dauerhafte Aufnahme eines bestimmten Kontingents von Flüchtlingen und bestand darauf, einzig ein Transitland zu bleiben, weshalb nur Emigranten in die Schweiz einreisen durften, die glaubhaft machen konnten, baldmöglichst weiterreisen zu können. Als Reaktion trat 1938 der jüdische Nationalrat David Farbstein zurück.[7]
Zweiter Weltkrieg
Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs berief sich die Schweiz erneut auf die bewaffnete Neutralität und ordnete die allgemeine Mobilmachung der Armee unter dem Oberbefehlshaber General Henri Guisan an. Das Parlament gewährte dem Bundesrat unter Berufung auf einen Staatsnotstand und in Anwendung von so genanntem extrakonstitutionellem Notstandsrecht eigentlich verfassungswidrige (vgl. Ausnahmezustand) umfassende Vollmachten, direkt Massnahmen zur Verteidigung der Schweiz und ihrer wirtschaftlichen Interessen zu ergreifen, die erst nachträglich von der Legislative bewilligt werden mussten (→ Vollmachten-Regime). Während des deutschen Einmarsches in Frankreich fielen der deutschen Wehrmacht in La Charité-sur-Loire geheime Pläne in die Hände, die schweizerische und französische Absprachen im Falle eines Deutschen Angriffes auf die Schweiz enthüllten. Am 10. Mai 1940 löste die Armee die Zweite Generalmobilmachung aus. Während des Frankreichfeldzuges flohen Anfang Juni 1940 ca. 42'000 französische und polnische Soldaten in die Schweiz und wurden bis 1941 interniert und dann zum Teil nach Frankreich zurückgeführt. Nach der französischen Niederlage setzte General Guisan den Réduitplan zur weiteren Verteidigung der nun völlig von den Achsenmächten eingeschlossenen Schweiz um. Im Fall eines deutschen Einmarsches wäre danach das Mittelland mit seiner Zivilbevölkerung preisgegeben und der Widerstand auf das Alpenmassiv konzentriert worden.
Zeitweise planten die Achsenmächte in Generalstabs-Planspielen die Invasion der Schweiz (Operation Tannenbaum). In diesem Zusammenhang wurde auch von Rorschach aus mit dem später ermordeten Wilhelm Gustloff die Grundlage für eine nationalsozialistische Politik in der Schweiz gelegt. Von kriegerischen Aktivitäten blieb die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs zwar weitgehend verschont, aber nicht gänzlich unberührt. Neben deutschen Luftraumverletzungen in der ersten Kriegsphase führte der Bombenkrieg der Alliierten bis Kriegsende zu ständigen Überflügen und versehentlichen Bombardierungen von Schweizer Städten und Dörfern, auch weil die Schweiz auf Druck der Achsenmächte die Verdunkelung einführte. Schweizer Territorium wurde insgesamt 77-mal bombardiert, 84 Menschen kamen dabei ums Leben. Der schwerwiegendste Zwischenfall mit 40 Toten, über 100 Verletzten sowie Verlust von Kulturgütern war die Bombardierung von Schaffhausen am 1. April 1944.[8]
Während des Zweiten Weltkrieges beherbergte die Schweiz bei einer Gesamtbevölkerung von unter vier Millionen während kürzerer oder längerer Zeit insgesamt knapp 300'000 Schutzsuchende. Darunter fielen so unterschiedliche Kategorien wie internierte Militärpersonen (103'000), temporär aufgenommene Grenzflüchtlinge (67'000), Kinder auf Erholungsurlaub (60'000), Zivilflüchtlinge (ca. 51'000, von denen ca. 21'000 jüdischer Abstammung waren), Emigranten (10'000) und politische Flüchtlinge (250). Angesichts der prekären Versorgungslage war die Aufnahme von Flüchtlingen in Politik und Bevölkerung umstritten. Bundesrat Eduard von Steiger prägte in diesem Zusammenhang das politische Schlagwort «das Boot ist voll». Ab 1942 ordnete der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen den illegalen Grenzübertritt an. Da das schweizerische Asylrecht nur Flüchtlinge aus politischen Gründen anerkannte, wurde jüdischen Flüchtlingen, die «aus Rassengründen» Deutschland oder seinen Machtbereich zu verlassen versuchten, die Einreise in die Schweiz verweigert. Erst im Juli 1944 wurden Juden als politische Flüchtlinge anerkannt. Nach neueren Untersuchungen wurden ca. 24'398 Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen. Eine Untersuchung im Genf hat jedoch gezeigt, dass trotz der theoretisch geschlossenen Grenze 86 Prozent der «illegalen» Flüchtlinge aufgenommen wurden.[7]
Im Unterschied zum Ersten Weltkrieg wurde ab 1939 die soziale Belastung durch den aktiven Dienst der Wehrmänner durch die Einführung der Lohn- und Verdienstersatzordnung gedämpft, so dass soziale Unruhen ausblieben. Trotzdem wurde die SP in den Parlamentswahlen 1943 mit 56 Sitzen zur stärksten Fraktion im Nationalrat. Die Wahl des Sozialdemokraten Ernst Nobs in den Bundesrat besiegelt die Integration der SP in das schweizerische Parteiensystem und das Ende der Parteienkämpfe zwischen Bürgerblock und Sozialisten. Die öffentliche Meinung wurde durch die Zensur (Abteilung Presse und Funkspruch) kontrolliert, extremistische und staatsgefährdende Propaganda wurde verboten. 1940 wurden die Kommunistische Partei der Schweiz und die Nationale Bewegung der Schweiz verboten. Zahlreiche Schweizer und Ausländer wurden während des Krieges wegen Spionage für Deutschland verhaftet. Über 1000 Schweizer Nationalsozialisten kämpften im Verlauf des Krieges in der deutschen Waffen-SS. Gesamthaft wurden 33 Männer während des Aktivdienstes wegen Landesverrat zum Tode verurteilt, wobei nur 17 Urteile vollstreckt wurden. Zahlreiche weitere Personen wurden zu Haftstrafen verurteilt oder ausgebürgert bzw. ausgewiesen.
Durch die frühzeitige wirtschaftliche Vorbereitung und die schnelle Einführung der Rationierung wie auch die «Anbauschlacht» konnte der Bundesrat die Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln sicherstellen (→ Plan Wahlen). Die hohen finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt machten die Erhebung von einmaligen Zusatzsteuern und schliesslich 1941 die Einführung einer Wehrsteuer auf Einkommen und Vermögen nötig, die bis heute als direkte Bundessteuer überdauert. Nach der völligen Einkreisung der Schweiz durch die Achsenmächte schloss der Bundesrat notgedrungen mit Deutschland ein Wirtschaftsabkommen, um den Austausch von Kohle, Stahl und anderer kriegswichtiger Güter zu regeln. Die Schweiz musste Deutschland Kredite im Umfang von einer Milliarde Franken gewähren. Trotz der Blockade konnte die Schweiz aber weiter kriegswichtige Präzisionsinstrumente an die Alliierten liefern. Die Alliierten führten seit 1939 «Schwarze Listen», um die schweizerische Maschinenindustrie zur Einstellung der Exporte nach Deutschland zu zwingen. Im März 1945 einigten sich die Schweiz und die Alliierten im Currie-Abkommen auf ein Ende der schweizerischen Ausfuhren nach Deutschland und eine teilweise Auslieferung deutscher Vermögenswerte. Im Washingtoner Abkommen von 1946 gestand die Schweiz den Alliierten schliesslich die Konfiskation des gesamten deutschen Besitzes in der Schweiz zu.[9] Der Streit um das sogenannte Raubgold, das über die deutsche Reichsbank in die Schweiz gekommen war, wurde mit der Zahlung von 250 Millionen Franken beendet. Danach hoben die Alliierten alle wirtschaftlichen und finanziellen Massnahmen gegen die Schweiz auf. Im gleichen Jahr nahmen die Schweiz und die Sowjetunion diplomatische Beziehungen auf. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde letztmals in den 1990er Jahren durch den Bergier-Bericht revidiert.
Die Schweiz in der Nachkriegszeit und im Kalten Krieg
Die Schweiz sah sich im Kalten Krieg in ihrer langen Tradition als politisch und militärisch neutral, gehörte aber ideologisch klar zum liberal-westlichen Lager. Die Schweiz trat aus Neutralitätsgründen weder der UNO noch der NATO bei. Der europäische Sitz der UNO blieb nach der Auflösung des Völkerbunds trotzdem in Genf. Die Supermächte USA und Sowjetunion bewerteten 1945 diese Haltung negativ, trotzdem waren sie bestrebt formell die diplomatischen Beziehungen wieder aufzunehmen, was sich im Abschluss des Washingtoner Abkommens niederschlug.[10] Mit der Resolution 11 legte der Sicherheitsrat am 15. November 1946 die Bedingungen für den Betritt der Schweiz zum Internationalen Gerichtshof fest, dem sie schliesslich am 28. Juli 1948 beitrat.[11] Vor allem in der unmittelbaren Nachkriegszeit war die unzerstörte Schweiz sowohl wirtschaftlich als auch militärisch ein wichtiger Faktor in Mitteleuropa. Der beginnende Kalte Krieg führte besonders seit 1951 zu einer unter grossen Kosten vorangetriebenen Aufrüstung und Modernisierung der Schweizer Armee. Die Wehrpflicht in der Milizarmee dauerte für alle diensttauglichen Schweizer vom 20. bis zum 50. Altersjahr (Armeereform 60). Bis 1967 wurden auch erste Schritte zu einer atomaren Aufrüstung unternommen, die Schweiz galt als atomares Schwellenland. Mit der Unterzeichnung des Atomsperrvertrags 1969 gab die Schweiz die atomare Option freiwillig auf.[12] Die Geistige Landesverteidigung richtete sich in der Nachkriegszeit gegen die Gefahr einer Besetzung des Landes durch die Truppen des Warschauer Pakts bzw. gegen die kommunistische Unterwanderung der Schweiz. Aus diesem Grund wurden 1956 rund 10'000 Ungarn und 1968 rund 12'000 Tschechoslowaken aufgenommen, die vor der sowjetischen Intervention in ihren Ländern flohen. Die Neutralität der Schweiz begünstigte die sogenannten «Guten Dienste» der Schweiz, so dass wiederholt internationale Friedenskonferenzen in der Schweiz, meistens in Genf, abgehalten wurden, zum Beispiel 1954 die Indochinakonferenz oder die regelmässigen Gipfeltreffen der Supermächte.
Homosexuelle Handlungen sind in der Schweiz seit 1942 legal. (→ Geschichte der Homosexualität in der Schweiz).
Weil die Schweiz der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus politischen Gründen nicht beitreten wollte, gründete sie 1960 zusammen mit Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und dem Vereinigten Königreich die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Die Schweiz gehörte 1961 zu den Gründungsmitgliedern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Am 6. Mai 1963 trat die Schweiz auch dem Europarat bei. 1970 unternahm der Bundesrat erste Schritte in Hinblick auf eine europäische Integration der Schweiz, die 1972 in einem Freihandelsabkommen mit der EWG mündeten. Im gleichen Jahr unterzeichnete die Schweiz auch die Europäische Menschenrechtskonvention. 1973 folgte der Beitritt zur Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Wirtschaftlich erlebte die Schweiz nach 1945 eine noch nie gesehene Hochkonjunktur, die bis in die 1970er Jahre anhielt. In dieser Zeit wurden die Exporte nahezu verzehnfacht. Bei stetig steigender Bevölkerung veränderte sich das Gesicht der Schweiz durch starke Bautätigkeit und Mobilitätssteigerung der Bevölkerung. Besonders das Mittelland zwischen Genf und Lausanne und zwischen Bern und Zürich sowie St. Gallen verlor durch die Zersiedelung der Landschaft ihren ländlichen Charakter. Der wachsende Energiebedarf wurde durch den Bau von fünf Atomkraftwerken und den Ausbau der Wasserkraftgewinnung befriedigt. Die wirtschaftliche Entwicklung, besonders im Dienstleistungssektor, führte zu einer starken Steigerung der privaten Einkommen und des allgemeinen Wohlstands. Der Ausbau des Wohlfahrtsstaates (1947 Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), 1959 Invalidenversicherung (IV)) und die Reduktion der Arbeitszeiten bei gleichzeitigem starken wirtschaftlichen Wachstum beschied der Schweiz bis in die 1990er Jahre sozialen Frieden.
Das Wirtschaftswachstum machte seit den 1960er Jahren den Import von «billigen» Arbeitskräften aus dem Ausland für die Bau- und Tourismusindustrie nötig. Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung stieg zwischen 1960 und 1970 von 10 Prozent auf 17,5 Prozent an, wobei die Italiener die grösste Einwanderergruppe stellten, da Italien 1948 mit der Schweiz einen Vertrag zur Vermittlung von italienischen Arbeitskräften geschlossen hatte. Seit dem Ende der Hochkonjunktur in den 1970er Jahren machten sich Überfremdungsängste bei Teilen der Bevölkerung bemerkbar. Mehrere Versuche, die Zahl der Ausländer in der Schweiz durch sogenannte «Überfremdungsinitiativen» (James Schwarzenbach) zu beschränken, scheiterten in der Volksabstimmung. Der Bundesrat versuchte zwar, mit der Schaffung des Saisonnierstatuts die dauerhafte Niederlassung der sogenannten «Gastarbeiter» zu verhindern, schuf damit jedoch nur soziale Härtefälle und behinderte die rasche Integration der Migranten.[13]
Ende der 1950er Jahren nahm der Autoverkehr in der Schweiz stark zu. Das bestehende Strassennetz genügte dem gestiegenen Verkehrsaufkommen nicht mehr. Das 1960 vom Parlament verabschiedete Gesetz über ein Nationalstrassennetz übertrug dem Bund die Kompetenzen im Nationalstrassenbau.
Die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts auf Bundesebene scheiterte 1959 erstmals in einer Volksabstimmung. Waadt und Neuenburg führten es jedoch im gleichen Jahr auf kantonaler Ebene ein. Erst 1971 stimmten die Schweizer Männer der Einführung des Frauenstimmrechts zu. Auf kantonaler Ebene liess zuletzt der Kanton Appenzell Innerrhoden 1991 auf Druck des Bundesgerichts Frauen an die Landsgemeinde zu. Die Frauen erhielten nach der politischen Gleichberechtigung 1981 auch jene auf gesellschaftlicher Ebene juristisch zugesprochen. 1984 wurde Elisabeth Kopp (FDP) als erste Frau in den Bundesrat gewählt.
Innenpolitisch wurde die Schweiz durch die seit 1959 erreichten Konkordanz unter den führenden Parteien geprägt, die sich in der sogenannten Zauberformel bei der Verteilung der Bundesratssitze manifestierte. Die Konkordanz geriet erst nach dem Ende des Kalten Krieges 1989 und dem Aufstieg der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) in eine Krise, die 2003 zur Sprengung der Zauberformel führte. In der Nachkriegszeit wurde das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden wiederholt durch politische Affären und Skandale auf die Probe gestellt, so 1964 durch die Mirage-Affäre und 1989 durch den Fichenskandal oder 1990 durch die Aufdeckung der P-26. Die Stimmbürger verweigerten dem Bundesrat 1949 die Weiterführung des Vollmachtenregimes, indem das fakultative Referendum auch auf die dringlichen Bundesbeschlüsse ausgedehnt wurden. Die Krise um die separatistische Bewegung im Berner Jura wurde hingegen 1979 auf demokratischem Weg durch die Gründung des Kantons Jura gelöst. Die internationale Jugendbewegung führte 1968 (→ 68er-Bewegung) und 1980 (→ Jugendunruhen in der Schweiz) vor allem in Zürich zu Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und den Behörden und teils blutigen Krawallen. Politisch und gesellschaftlich kam es zu einer Ablösung der alten Eliten und zum Aufbrechen der Geistigen Landesverteidigung, gleichzeitig entstand aber auch eine konservative Gegenbewegung in den bürgerlichen Parteien. Eine markante gesellschaftspolitische Auseinandersetzung ergab sich in diesem Zusammenhang 1989 anlässlich der von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) herbeigeführten Abstimmung über eine Abschaffung der Schweizer Armee («Armeeabschaffungsinitiative»). Trotz starkem Engagement von Politik, Behörden und Armee für die Beibehaltung der Armee stimmten 35,6 Prozent der Stimmberechtigten der Initiative zu. Zusammen mit den Erschütterungen der Fichenaffäre bewirkte die Kontroverse um die Armee das endgültige Ende der Geistigen Landesverteidigung.
Die Schweiz in den 1990er Jahren
Der Bundesrat scheiterte wiederholt, als er versuchte die politische Selbstisolation der Schweiz zu beenden. 1986 lehnte das Stimmvolk den Beitritt der Schweiz zur UNO und 1992 auch denjenigen zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Der Bundesrat hielt trotz wachsender Opposition rechts-bürgerlicher Kreise an seinem europäischen Integrationskurs fest und reichte im gleichen Jahr in Brüssel ein Gesuch zu einem Beitritt der Schweiz zur EU ein. Der Aufstieg der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die sich als einzige Bundesratspartei klar gegen die europäische Integration stellte und die negative Stimmung im Volk drängte den Bundesrat auf den «bilateralen Weg». Ohne formellen Beitritt vollzog die Schweiz autonom EU-Recht nach und einigte sich zweimal mit der EU in Bilateralen Verträgen auf eine Teilintegration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt sowie die Liberalisierung des Personen- und Güterverkehrs.
Die 1990er Jahre waren daneben durch eine langjährige Wirtschaftskrise bzw. geringes Wirtschaftswachstum geprägt, die einen starken Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge hatte. Gleichzeitig fanden sich die Kantone und Gemeinden einem intensiven Steuerwettbewerb ausgesetzt, der Steuererhöhungen weitgehend ausschloss. Der Niedergang der schweizerischen Maschinen- und Textilindustrie führte besonders in der Ostschweiz zu einer teilweise bis in die Gegenwart anhaltenden Deindustrialisierung, zum Beispiel im Kanton Glarus und im Kanton St. Gallen. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg stieg auch die Arbeitslosigkeit wieder für längere Zeit auf über vier Prozent. Hart getroffen wurde besonders die Industriearbeiterschaft. Ein Ende der Krise brachte erst der internationale Wirtschaftsaufschwung um die Jahrtausendwende. Ob der Nichtbeitritt der Schweiz zum EWR bzw. zur EU, die verfehlte Konjunkturpolitik des Bundes oder die Geldpolitik der Nationalbank ausschlaggebend für die lange Krise waren, ist bis heute politisch umstritten.
Während der 1990er Jahre nahm die Schweiz zahlreiche Flüchtlinge aus verschiedenen internationalen Konfliktregionen auf, insbesondere aus Sri Lanka, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Während des Krieges in Bosnien und Herzegowina (1992–1995) nahm die Schweiz fast 30'000 Schutzsuchende auf, während des Kosovo-Konfliktes (1998/99) waren es ca. 53'000.[14] Der markante Zustrom von Menschen aus ländlichen Gebieten Südosteuropas führte zu gesellschaftspolitischen Spannungen, besonders wegen der schwierigen kulturellen Integration der Flüchtlinge.
Die wehrpolitische Debatte um die Zukunft der Schweizer Armee wurde auch in den 1990er Jahren weitergeführt. 1993 scheiterte die GSoA knapp in einer Volksabstimmung mit ihrem Antrag, auf die kostenintensive Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom Typ F/A-18 zu verzichten. Die Armee gewann zwar durch eine erste Armeereform 1995 wieder Vertrauen zurück, konnte aber die strukturelle Krise, die durch das Ende des Kalten Krieges und den Wegfall der realen Bedrohungsszenarien ausgebrochen war, erst durch die Armeereform XXI ansatzweise überwinden. Seit Ende der 1990er Jahre stand die Weiterführung der Miliz bzw. eine Professionalisierung der Armee zur Debatte.
21. Jahrhundert
Politische Situation
Als einer der letzten international anerkannten Staaten trat die Schweiz nach einer Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei. (→ Die Schweiz in den Vereinten Nationen). Der UNO-Beitritt war zuletzt nur noch von rechtskonservativen Kräften um die SVP bekämpft worden.
Am 10. Dezember 2003 wurde Christoph Blocher, die führende Figur der SVP, an Stelle von Ruth Metzler (CVP) in den Bundesrat gewählt. Dass eine regierende Amtsperson nicht wiedergewählt wurde, kam letztmals 1872 vor.[15] Damit endete die seit 1959 andauernde Phase der politischen Konkordanz im Bundesrat und machte einer verstärkten Polarisierung zwischen den Parteien Platz. Formal blieb die Konkordanz jedoch auch bei der neuen Zusammensetzung der Landesregierung gewahrt. Die «Abwahl» Christoph Blochers als Bundesrat am 12. Dezember 2007 durch eine vorher erfolgte Absprache der Mittelinksfraktionen CVP, SP und der Grünen brachte die Uneinigkeit unter den Bundesratsparteien deutlich zum Vorschein. Die SVP sah sich nicht mehr durch die neu an Blochers Stelle gewählte gemässigte SVP-Politikerin Eveline Widmer-Schlumpf vertreten und kündigte an, verstärkt Opposition gegen die Landesregierung zu betreiben. Die Auswirkungen dieser Umsetzung der Opposition bei gleichzeitiger Beibehaltung der Vertretung in der Regierung auf die nationale Politik blieben jedoch bescheiden, führten aber zu starken parteiinternen Spannungen und letztlich zur Abspaltung der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) von der SVP.
Da die beiden SVP-Bundesräte Eveline Widmer-Schlumpf und Samuel Schmid sich der BDP anschlossen, war die SVP bis zum Rücktritt von Samuel Schmid Ende 2008 nicht mehr im Bundesrat vertreten. Seither gelang es ihr zwar mit dem ehemaligen Parteipräsidenten Ueli Maurer wieder einen Bundesratsposten zurückzugewinnen, der Angriff auf den von der BDP gehaltenen Sitz von Bundesrätin Widmer-Schlumpf anlässlich der Gesamterneuerungswahl 2011 scheiterte hingegen.
Die Parlamentswahlen 2011 bestätigten mehrheitlich die Erwartungen. Die relativ neuen Parteien der Grünliberalen und der BDP konnten sich definitiv auf nationaler Ebene etablieren und legten an Wähleranteilen wie an Sitzen am deutlichsten zu. Alle anderen Parteien verloren Wähleranteile, am meisten die FDP und die SVP. Die überproportionalen Sitzverluste der SVP bzw. die Sitzgewinne der SP erklären sich aus dem Proporzwahlsystem und den für die SVP sehr schlecht verlaufenen Ständeratswahlen. In der Vereinigten Bundesversammlung ergeben sich damit folgende Verschiebungen: SVP −10 Sitze (neu 59 Sitze), SP +5 (57), FDP −6 (51), CVP −5 (41), Grüne −5 (17), GLP +10 (14), BDP +10 (10). Im Bundesrat stellt ein Bündnis der Mitte-links-Parteien SP, CVP und BDP mit vier Sitzen die Mehrheit, nachdem die SVP mit ihrem Angriff auf Bundesrätin Widmer-Schlumpf in den Gesamterneuerungswahlen gescheitert ist. Die SVP betrieb auch nach den Wahlen weiterhin Opposition in der Europapolitik, in der Ausländerpolitik und in Migrationsfragen. So konnte sie etwa gegen die Empfehlung von Regierung und Parlament das Stimmvolk für die Annahme von Volksinitiativen gewinnen, die das Ziel haben, kriminelle Ausländer automatisch auszuschaffen (Ausschaffungsinitiative) und die Zuwanderung durch Kontingente zu beschränken (Masseneinwanderungsinitiative). Die Umsetzung beider Verfassungsänderungen steht noch aus und stellt gegenwärtig ein kontroverses politisches Thema dar. Durch die Masseneinwanderungsinitiative ist je nach Auslegung der Weiterbestand der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU gefährdet. Der Bundesrat rechnet mit einer weiteren Grundsatzabstimmung über die Beziehungen Schweiz-EU bis 2016.[16]
Übrige Ereignisse
Im September des Jahres 2001 wurde im Parlament des Kantons Zug von einem Amokschützen ein Attentat verübt, das mehrere Todesopfer forderte. Einen Monat darauf geschah einer der grössten Wirtschaftskollapse der Schweizer Geschichte: Die Flugzeugflotte der Swissair musste wegen Insolvenz am Boden bleiben (wird in der Schweiz gemeinhin als Grounding bezeichnet), ein Jahr später musste die Firma schliesslich den Betrieb einstellen. Reste der Fluglinie gingen in der neuen Gesellschaft Swiss auf.
Im Sommer und Herbst 2002 fand in der Drei-Seen-Landschaft um den Bieler-, den Neuenburger und den Murtensee die Landesausstellung Expo.02 statt. Austragungsorte der Arteplages (franz: «Kunst-Strände») waren Biel/Bienne, Yverdon-les-Bains, Neuenburg, Murten sowie eine fahrbare Plattform auf den drei Seen selbst, die Arteplage mobile du Jura. Jeder der Austragungsorte widmete sich einem Überthema, so Yverdon der emotionalen Ebene, Biel der Wissenschaft, Murten der Kunst und Kultur usw. Die Expo schlug wegen einer verkorksten Finanzplanung bereits im Vorfeld hohe Wellen, konnte aber in den letzten Wochen noch Besucherrekorde verzeichnen.
Erstmals seit 1954 fand im Sommer 2008 in der Schweiz in Zusammenarbeit mit Österreich wieder ein sportliches Grossereignis statt, die Fussball-Europameisterschaft. In der Schweiz waren Austragungsorte (in Klammern Stadien): Basel (St. Jakobspark), Bern (Stade de Suisse), Zürich (Letzigrund) und Genf (Stade de Genève). Der St. Jakobspark in Basel konnte mit 42'500 Sitzplätzen aufwarten und somit schweizweit die meisten Zuschauer aufnehmen.
Während der Wirtschaftsaufschwung um die Jahrtausendwende von kurzer Dauer war, konnte die schweizerische Volkswirtschaft 2004 bis 2008 wieder ein starkes Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 3 Prozent erreichen. Das höchste Wachstum wurde 2007 registriert mit +3,8 Prozent. Als Folge der Subprime-Krise kam es auch in der Schweiz zu einer allerdings nur kurzen Rezession 2009 (–1,9%), die bereits 2010 von einer erneuten Wachstumsphase abgelöst wurde (+3%).[17]
Ökonomen und Politiker sehen die Erholung der Schweizer Wirtschaft auch in einem Zusammenhang zu der seit 2002 eingeführten Personenfreizügigkeit mit der EU, dank der zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte aus der EU, besonders aus Deutschland, in die Schweiz zuwandern konnten. Als eines der wenigen Länder Europas weist die Schweiz aufgrund eines positiven Wanderungssaldos ein Bevölkerungswachstum (2012: +84'398 Personen bzw. +1,1%) auf.[18] Der Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung an der Gesamtbevölkerung stieg dadurch von ca. 15 Prozent 1980 (913'497 Personen) bis auf 23,3 Prozent Ende 2012 (1'869'969 Personen) an.[19] Im gleichen Zeitraum wuchs die ständige Wohnbevölkerung von rund 6,3 Mio. auf zuletzt 8 Mio. an. Das Bundesamt für Statistik rechnet damit, dass die Bevölkerung 2019 die Grenze von 8,5 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen wird.[20]
Zeitleiste der wichtigsten Ereignisse
Vorlage:Zeitleiste Schweizer Geschichte
Reihenfolge des Eintritts der Kantone in den Bund
- 1291: Uri, Schwyz, Unterwalden
- 1332: Luzern
- 1351: Zürich
- 1352: Glarus, Zug
- 1353: Bern
- 1481: Freiburg, Solothurn
- 1501: Basel, Schaffhausen
- 1513: Appenzell
- 1803: St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt
- 1815: Wallis, Neuenburg, Genf
- 1979: Jura
Literatur
- Allgemeine neuere Literatur
- Georg Kreis: Schweiz im Historischen Lexikon der Schweiz.
- Marco Marcacci: Schweizerische Eidgenossenschaft im Historischen Lexikon der Schweiz.
- Chronik der Schweiz. (Red. Christian Schütt / Bernhard Pollmann). Chronik, Dortmund / Ex Libris, Zürich 1987, ISBN 3-7178-0026-4.
- Geschichte der Schweiz und der Schweizer. 4. Auflage. Schwabe, Basel 2006, ISBN 3-7965-2067-7.
- Handbuch der Schweizer Geschichte. (Mitarb.: Hanno Helbling u. a.) 2 Bände Zürich 1972, 1977, ISBN 3-85572-021-5.
- Historisches Lexikon der Schweiz. Schwabe, Basel 2002–
- Ulrich Im Hof: Mythos Schweiz. Identität – Nation – Geschichte 1291–1991. NZZ, Zürich 1991, ISBN 3-85823-270-X.
- Ulrich Im Hof: Geschichte der Schweiz. Mit einem Nachwort von Kaspar von Greyerz. Kohlhammer, Stuttgart 2007. ISBN 978-3-17-019912-5.
- Georg Kreis (Hrsg.): Die Geschichte der Schweiz. Schwabe, Basel 2014. ISBN 978-3-7965-2772-2.
- Thomas Maissen: Geschichte der Schweiz. Hier + jetzt, Baden 2010. ISBN 978-3-03919-174-1.
- Otto Marchi: Schweizer Geschichte für Ketzer oder die wunderbare Entstehung der Eidgenossenschaft. Praeger, Zürich 1971 / Zytglogge, Bern 1981 / Rotpunktverlag, Zürich 1985. ISBN 3-85869-035-X.
- Helmut Meyer u. a.: Die Schweiz und ihre Geschichte. Lehrmittelverlag des Kantons Zürich, Zürich 1998. ISBN 3-906719-96-0.
- Volker Reinhardt: Geschichte der Schweiz. Beck, München 2006. ISBN 3-406-53601-8.
- Peter Stadler: Epochen der Schweizergeschichte. Orell Füssli, Zürich 2003, ISBN 3-280-06014-1.
- Atlanten und Kartenwerk
- Hektor Ammann, Karl Schib (Hrsg.): Historischer Atlas der Schweiz. Sauerländer, Aarau 1958.
- Jörg Rentsch, Dominik Sauerländer (Hrsg.): Putzger. Historischer Weltatlas – Schweizer Ausgabe. Cornelsen, Berlin 2004. ISBN 3-464-64404-9.
- Historische Quellen
- Historisch-biographisches Lexikon der Schweiz. Administration des Historisch-biographischen Lexikons der Schweiz, Neuenburg 1921–1934.
- Anton von Sprecher, Markus Lutz: Vollstaendiges geographisch-statistisches Hand-Lexikon der schweizerischen Eidgenossenschaft. H. R. Sauerlaender, 1856 (Google eBook).
- Sachthemen
- Andres Furger: Die Schweiz zwischen Antike und Mittelalter. NZZ Verlag, Zürich 1996. ISBN 3-85823-560-1.
- Eduard Fueter: Die Schweiz seit 1848. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Zürich 1928.
- Alfred Kölz (Hrsg.): Quellenbuch zur neueren schweizerischen Verfassungsgeschichte. 2 Bde. Stämpfli, Bern 1992–1996. ISBN 3-7272-9381-0 (Band 1: Vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848) / ISBN 3-7272-9383-7 (Band 2: Von 1848 bis in die Gegenwart).
- Alfred Kölz: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte. 2 Bde. Stämpfli, Bern 1992–2004. ISBN 3-7272-9380-2. (Band 1: Ihre Grundlinien vom Ende der Alten Eidgenossenschaft bis 1848) / ISBN 3-7272-9455-8 (Band 2: Ihre Grundlinien in Bund und Kantonen seit 1848).
- Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Hier und Jetzt, Baden 2008. ISBN 3-03919-085-7.
- Hans Rudolf Kurz: Schweizerschlachten. 2., bearbeitete und erweiterte Auflage. Francke, Bern 1977, S. 165–171. ISBN 3-7720-1369-4.
Literaturverzeichnis:
- Bibliographie der Schweizergeschichte (BSG)[21], ab Berichtsjahr 1913 jährlich erscheinend und ab Berichtsjahr 1975 in einer Datenbank
Doku-Drama
- Die Schweizer, vierteiliges Doku-Drama von Schweizer Radio und Fernsehen, 2013.
Siehe auch
- Liste der Schweizer Bundespräsidenten
- Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates
- Liste von Schweizer Schlachten
- Kuhschweizer
Weblinks
- infoclio.ch, das Fachportal für die Geschichtswissenschaften der Schweiz
- Diplomatische Dokumente der Schweiz (DDS)
- Interaktiver Wahlatlas zu den Schweizer Nationalratswahlen seit 1919
- Swissworld, Kapitel «Geschichte»
- SRG SSR Timeline, Multimediale Chronik der Schweiz
- Politischer Atlas der Schweiz
- Christof Dipper: Schweiz – Die Geburt der Zeitgeschichte aus dem Geist der Krise, Version: 1.0, in: Docupedia Zeitgeschichte, 22. März 2011
Einzelnachweise und Fussnoten
- ↑ Maissen, Geschichte der Schweiz, S. 123–125
- ↑ Andreas Fankhauser: Helvetische Republik im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ Damals wurde zugleich in Norddeutschland die Bezeichnung «Schweizer» für die auf grossen Bauernhöfen eingesetzten Melker generell üblich.
- ↑ Auszug aus der Schweizergeschichte. Nach Karl Dändliker, völlig neu bearbeitet und weitergeführt von Max Bandle. 5. überarbeitete Auflage. Zürich 1977, S. 179
- ↑ Urs P. Engeler, Grosser Bruder Schweiz, 1990
- ↑ siehe Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates
- ↑ 7,0 7,1 Mauro Cerutti: Weltkrieg, Zweiter, Abschnitt 6: Flüchtlinge im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ Hans Senn: Weltkrieg, Zweiter, Abschnitt 1.5: Die militärisch betroffene Schweiz im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ Siehe http://www.gesetze.ch/sr/0.982.1/0.982.1_000.htm
- ↑ Eric Flury-Dasen: Kalter Krieg, Abschnitt 1: Aussenpolitik und Aussenwirtschaft im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_193_501/index.html Statut des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Juni 1945
- ↑ Marco Jorio: Atomwaffen im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ http://www.ideesuisse.ch/216.0.html
- ↑ http://www.jugendweb.asyl.admin.ch/php/get_pdf.php?id=200
- ↑ tagesschau.de: Rechtspopulist Blocher nicht wiedergewählt (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ Denis von Burg, Pascal Tischhauser: "Bundesrat will SVP-Initiative nicht umsetzen". In: Sonntags Zeitung, 4. Mai 2014. (http://webapp.sonntagszeitung.ch/read/sz_04_05_2014/nachrichten)
- ↑ Gregory Rais, Yves Ammann: Überlegungen zur konjukturellen und strukturellen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft. In: BFS Aktuell, 4 Volkswirtschaft. Bundesamt für Statatistik, Neuenburg 2013, S. 4.
- ↑ Die Bevölkerung der Schweiz 2012. Bundesamt für Statistik: Neuenburg 2013, S. 2.
- ↑ Bundesamt Für Statistik – Migration und Integration – Indikatoren Ausländische Bevölkerung: Staatsangehörigkeit
- ↑ "Das Bevölkerungswachstum beschleunigt sich. Schon 2019 über 8,5 Millionen." In: NZZ, 5. Juni 2014.
- ↑ Bibliographie der Schweizergeschichte (BSG)
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